Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird im genannten Antrag aufgefordert, die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten nach den Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung umzugestalten. Die Datenschutzaufsicht in M-V soll mit den notwendigen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen für eine effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgestattet werden – das betrifft die Sperrvermerke für die zusätzlichen Stellen im Haushalt –, und durch eine Gesetzesänderung soll der Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit erhalten, seine gegenüber öffentlichen Stellen erlassenen Verwaltungsakte zu vollstrecken und bei Datenschutzverstößen Bußgelder zu verhängen. Zur Begründung trägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, dass eine völlige Unabhängigkeit der Datenaufsicht anderenfalls nicht gewährleistet ist und der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben und Befugnisse nicht effektiv wahrnehmen kann. Das ist gut gemeint, aber nicht ganz so. Die Aufsichtsbehörde Datenschutz ist bei der Präsidentin des Landtages und damit außerhalb der allgemeinen Staatsgewalt errichtet. Die Beamtinnen und Beamten der Datenschutzaufsichtsbehörde werden auf Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten durch die Präsidentin ernannt. Und mit dem oft genannten Paragrafen 22 Absatz 3 wird auch von der Öffnungsklausel des Artikels 83 Absatz 7 der Verordnung 2016/679 Gebrauch gemacht. Dort wurde im nationalen Recht geregelt, dass gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Geldbußen verhängt werden können. Damit soll letztendlich sichergestellt werden, dass öffentliche Stellen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Wettbewerb mit anderen Verarbeitern stehen, bei Verhängung von Geldbußen gegenüber ihren Wettbewerbern nicht bessergestellt sind. Der Minister hat dazu auch schon ausgeführt. Das gilt natürlich auch für den Datenschutzbeauftragten und ist fachlich und auch rechtlich nicht zu beanstanden. Zu den zusätzlichen Stellen für den Datenschutzbeauftragten ist Folgendes zu sagen: Seit 2019 wurde der Datenschutzbeauftragte wiederholt aufgefordert, seinen Stellenbedarf mit einer korrekten Personalbedarfsbemessung zu begründen. Das hat er bis zum heutigen Tag nicht getan, und so kann der Finanzausschuss nicht beurteilen, ob die angemeldeten Stellen notwendig sind und, wenn ja, in welchem Umfang. Und damit ist ein großer Teil der vom Datenschutzbeauftragten angemeldeten Stellen finanziell nicht untersetzt – gesperrt. Wir sind uns hoffentlich einig darin, dass kein Haushalt verabschiedet werden kann, in dem Personalstellen ungedeckt sind. Und im Nachgang einer Finanzausschusssitzung im März 2020 hat mein Kollege Marc Reinhardt dem Datenschutzbeauftragten detailliert erläutert, dass Voraussetzung für die Freigabe zusätzlicher Stellen eine methodisch korrekte Personalbedarfsbemessung ist. Diese Bedarfsbemessung muss auf der Basis von Fallzahlen, von Bearbeitungszeiten und eines Vergleichs mit Stellenausstattung und Mengengerüsten anderer Bundesländer erfolgen. Frau Kollegin Oehlrich, die die Fraktion der Antragsteller vertritt, Sie müssten diesen Sachverhalt theoretisch kennen, denn Sie haben ja im letzten Jahr noch als Referentin für den Datenschutzbeauftragten gearbeitet. Und obwohl der Datenschutzbeauftragte den Forderungen nach einer Begründung der angemeldeten Stellen nicht nachgekommen ist, hat die rot-rote Koalition im Finanzausschuss – die Mehrheit – 4 der geforderten 13 Stellen freigegeben. Das war im Januar dieses Jahres. Wir als CDU haben das abgelehnt, denn es kann nicht sein, dass für den Datenschutzbeauftragten das ein Signal ist, dass mehr Stellen oder Stellenmehrungen zukünftig nicht durch fundierte Berechnungen begründet werden müssen. Er fordert ja weiterhin die Entsperrung der Stellen, ohne den Bedarf bisher nachgewiesen zu haben. Und da ist vom sparsamen Wirtschaften der rot-roten Koalition, vom soliden, transparenten sparsamen Wirtschaften, dann auch keine Rede. Wir sehen aber, dass in Bezug auf die fachliche und auch auf die rechtliche Stellung der Datenschutzaufsicht noch Beratungsbedarf besteht, und wir gehen davon aus, so, wie es rechtlich vorgesehen ist, dass auch der Datenschutzbeauftragte beziehungsweise seine Behörde in den befassten Ausschüssen seine Bedarfe nachweisen wird, damit eine haushaltsrechtlich ordnungsgemäße Entscheidung darüber möglich wird. Und anders als in China halten wir die rechtlichen Vorgaben ein und wir werden deshalb für eine Überweisung des Antrages der Fraktion in den zuständigen Ausschuss stimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
