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Paul-Joachim Timm

AfD 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, einen guten Morgen! Ich halte diese Rede hier stellvertretend für meinen Kollegen Horst Förster, der aus Krankheitsgründen abwesend ist und dem ich hier gute Genesungswünsche entgegenbringen möchte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Datenschutz und die Datenschutzaufsicht schweben über uns, und das sage ich nicht nur, weil der Landesdatenschutzbeauftragte dort oben sitzt. (Martin Schmidt, AfD: Der schwebt aber nicht.) Guten Morgen auch an Sie, Herr Müller! Nun zum Antrag: Die GRÜNEN behaupten, dass die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten nicht gewährleistet sei, weil die Behörde bei der Landtagspräsidentin errichtet ist, wie es in Paragraf 15 Landesdatenschutzgesetz festgelegt ist. Zunächst einmal wäre zu fragen, warum die Unabhängigkeit denn nicht gewährleistet sein soll. Ich habe jedenfalls noch nie von Problemen gehört. Auch ist mir bei der Recherche zu diesem Antrag kein Fall bekannt geworden, wo wir eine Verletzung der Autonomie zu beklagen hätten. In Ihrem Antrag, sehr geehrte Frau Oehlrich, schildern Sie auch nicht, wo Sie nun das konkrete Problem sehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Die hört nicht mal zu.) Sie haben jetzt einen kleinen Ausflug nach China gewagt und beklagen dort das Punktesystem, das den chinesischen Bürgern auferlegt ist. Ja, das chinesische System ist kein freiheitliches System. Da sind wir einer Meinung. Aber wenn ich sehe, was Sie hier bundesdeutsch vorhaben, indem Sie einen CO -Stempel, einen CO -Abdruck 2 2 fordern, ist es genauso abenteuerlich, ist genauso ein Punktesystem, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) auch wenn es nur etwas grün angestrichen ist. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Zurück zum Antrag: In ihrem Antrag erwähnen die GRÜNEN zwar Paragraf 15, aber nicht Paragraf 17 (1) Landesdatenschutzgesetz M-V. Der lautet: „Die Aufsichtsbehörde ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Ich stelle fest, es gibt schlicht kein Problem mit der Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten, weshalb meine Fraktion auch keinen Handlungsbedarf sieht. Ferner fordern die GRÜNEN, dass die Stellen aufgestockt werden. Sie nehmen Bezug auf 13 Stellen, die im Einzelplan 01 für die Datenschutzbehörde eingeplant sind, jedoch gesperrt waren und nun vom Finanzausschuss inzwischen auch 4 freigegeben wurden. Sie beantragen die Entsperrung der restlichen. So weit, so gut. Zur Begründung führen Sie jedoch nur allgemein an, dass die Datenschutzaufsicht die Ressourcen erhalten müsse, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötige. So weit, so gut. Welche Aufgaben das sind, das bleiben Sie uns leider schuldig. Warum jetzt konkret alle neun Stellen und nicht vielleicht einfach mal fünf – mit Maß und Mitte und mit haushalterischer Verantwortung – benötigt werden und wofür die wie gesagt konkret eigentlich zuständig sein sollen, führen Sie in Ihrem Antrag nicht an. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht kommt das ja in der Erwiderung, die Sie ja zum Schluss haben. Ich bin gespannt. Eine allgemeine Begründung ist jedenfalls unzureichend. Wünschenswert wäre, wenn Sie eventuelle Verfehlungen vielleicht mit Kleinen Anfragen unterfüttert hätten. Sie sind ja jetzt im Landtag und ich denke, die parlamentarischen Initiativen und Mittel sollten Ihnen mittlerweile geläufig sein. Aber vielleicht meinen Sie durch die Aufblähung des Mitarbeiterstabs ja vielleicht Punkt 3 Ihres Antrags. Hier möchten Sie, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf einbringt, der die Datenschutzaufsicht ermächtigt, die von ihr gegenüber öffentlichen Stellen erlassenen Verwaltungsakte zu vollziehen, und ihr die Möglichkeit einräumt, Bußgelder gegenüber öffentlichen Stellen zu verhängen. Nun, dass die GRÜNEN eine, eine, ja, (Nikolaus Kramer, AfD: Verbotspartei sind.) Verbotspartei sind, dass sie eine Partei zur Überregulierung sind, das ist ja nun nicht neu. So viel dazu. In Ihrem Antrag sagen Sie selbst, dass beides, insbesondere die Bußgeldverhängung, nicht möglich ist, und eben das wird in Paragraf 22 Absatz 3 Landesdatenschutzgesetz eben ausgeschlossen. Und die Verwaltungsvollziehung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz, wo es heißt, dass der Vollzug gegenüber Trägern der öffentlichen Verwaltung nur zulässig ist, wenn dies durch Rechtsvorschrift ausdrücklich geregelt ist – im Antrag fehlt es auch hier an einer Begründung, weshalb eine solche Möglichkeit denn sinnvoll sein soll. Ich jedenfalls erkenne das – und meine Fraktion ebenso – derzeit nicht. Die GRÜNEN behaupten damit ja indirekt, dass die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung funktioniert. Wenn ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften durch eine Behörde festgestellt wurde, kann man im Rechtsstaat wohl davon ausgehen, dass dieser dann auch behoben wird. Beispiele dafür, dass das eben nicht funktioniert oder dass Sachen unter den Tisch fallen würden, sind mir nicht bekannt und die haben Sie hier auch nicht vorgebracht. Insbesondere erscheint es abwegig, wenn eine Behörde ein Bußgeld gegen eine andere verhängt. Das ist natürlich Steuergeld. Ja, wir wissen, mit Steuergeld sind Sie sehr freizügig, aber es ist doch ein wenig abwegig, denn im Prinzip wäre es nichts anderes wie von der linken Tasche in die rechte. Und wenn Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, unsere Rechtsordnung betrachten, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass am Ende eines nicht bezahlten Bußgeldes rein theoretisch die Erzwingungshaft steht. Und da bin ich ja gespannt, wohin das dann mit Ihnen führen soll, denn in der Konsequenz müssten Sie dann ja Behördenleiter einsperren, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) so diese ihre Bußgelder nicht bezahlen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dieser Antrag ist ein Scheingefecht. Dieser Antrag stellt nichts klar, was nötig wäre, er behandelt kein Problem. Aber das zeigt, was Sie hier im Landtag tun. Beschäftigen Sie sich mit den richtigen Problemen in diesem Land, mit den drängenden Problemen! – Vielen Dank! Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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