Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Nachdem ich diesen Antrag gelesen habe, musste ich erst einmal mit dem Kopf schütteln, und dann habe ich mich gefragt, warum uns der Antragsteller einen so oberflächlichen und inhaltlich allgemein gehaltenen Antrag vorlegt. Ich möchte voranstellen, die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist ein seit über 30 Jahren sehr erfolgreich genutztes und etabliertes Instrument, das wir auch in Zukunft gemeinsam mit dem Bund und natürlich mit den vielen Städten und Gemeinden im Land fortsetzen werden. Ich weiß nicht, ob es Ihnen entgangen ist, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, bereits seit dem Programmjahr 2020 steht die Städtebauförderung auf neuen Füßen. Frau von Allwörden, ich gestehe Ihnen ja zu, dass Sie bisher mit der Städtebauförderung nicht so viel zu tun hatten in den letzten fünf Jahren, aber seit 2020 haben wir nicht mehr sechs Programme, von denen Sie gerade gesprochen haben, wir haben drei Programme, und die möchte ich Ihnen ganz kurz darstellen. Das erste Programm heißt nämlich „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“, das zweite Programm heißt „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und das dritte Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“. Meine Damen und Herren, die Ausweisung von räumlich abgegrenzten Fördergebieten und ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes Stadtentwicklungskonzept sind wie bisher selbstverständlich Fördervoraussetzung. Als neue Fördervoraussetzungen kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur. Ich könnte jetzt noch ausführlicher werden, aber das können Sie selbst auf den Seiten des Bundes und des Landes nachlesen. Dann würden Sie feststellen, warum und zu welchem Zweck gerade diese Programme neu strukturiert wurden. In Ihrer Begründung haben Sie es ja zum Teil selbst dargelegt. Weiter zu Ihrem Antrag: Es ist löblich, dass Ihnen nach anderthalb Wochen aufgefallen ist, dass in Ihrem Antrag letztlich ein Volumen der Städtebauförderung von 27 Milliarden Euro stand. Es ist schon ein Unterschied zwischen einem Punkt als Tausendertrennzeichen und einem Komma. Und auch die Höhe des von Ihnen monierten Fehlbetrages wird, wenn man mit den korrekten Zahlen jetzt arbeitet, etwas besser nachvollziehbar. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich bitte doch das nächste Mal um mehr Sorgfalt! Aber zurück zum Antragstext: Ich finde es letztlich auch schon interessant, dass Sie eine mittelfristige Entwicklung von Finanzmitteln, die Sie in der alten Bundesregierung ja so mit auf den Weg gebracht haben, jetzt im Landtag monieren. Und ich finde es unmöglich, dass Sie in Ihrem Antrag die Landesmittel überhaupt nicht erwähnen, die eins zu eins zu den Bundesmitteln kofinanziert werden. So stehen für dieses Jahr gut 58,2 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln für die Städtebauförderung zur Verfügung, etwas weniger als letztes Jahr mit 59,5 Millionen Euro, aber deutlich mehr, als unbedarfte Leser nach Lektüre Ihres Antrages vermuten können. Im Koalitionsvertrag haben wir in Ziffer 165 festgeschrieben, dass wir die Städtebauförderung im Rahmen des Bund-Länder-Programms auf hohem Niveau konsequent fortführen. Keine Angst, wir werden uns auch ohne Ihren Antrag auf Bundesebene selbstverständlich für mehr Mittel einsetzen. Eine Verstetigung auf dem Niveau von 2019 ist, wie ja richtig mit Blick auf die Preissteigerung festzustellen ist, nämlich aber auch keine Lösung. Ich glaube, wir haben im Moment ganz andere Herausforderungen. Im Übrigen hat der Bund bereits in seinem Koalitionsvertrag Ihre Forderungen auf den Seiten 92 und 93 präzise ausformuliert, Flexibilisierung der Mittel im Städtebau sowie Entbürokratisierung, um nur zwei Beispiele zu nennen. Man muss einfach nur mal reinschauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns Punkt 2 unter II an! Man könnte den Eindruck gewinnen, kleine Städte und Gemeinden sind nicht förderfähig, wenn man Ihren Antrag so liest. Punkt 4.2 der Städtebauförderrichtlinie sieht Maßnahmen aber explizit auch für kleinere Städte und Gemeinden vor. Diese sind und waren also nie von der Städtebauförderung ausgeschlossen, so, wie Sie uns das suggerieren wollen. Richtig ist allerdings, dass wir genau schauen, wo wir die Gelder sinnvoll einsetzen. Und zum letzten Punkt ... Ich hatte es ja vorhin schon erwähnt, es ist eben wichtig, dass integrierte Stadt- beziehungsweise Dorfentwicklungskonzepte vorliegen. Und zum letzten Punkt, auch ich bin ein Freund davon, Verfahren möglichst schlank und effizient zu gestalten. Dies passiert ja gerade im Zuge der Digitalisierung von Antragsverfahren, wie Ihnen Frau Staatssekretärin Ulbrich jederzeit einmal erläutern kann. Dies hat auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag schon vorgesehen. Ein Mindestmaß an Kontrolle halte ich aber immer für notwendig, um den Missbrauch von öffentlichen Geldern verhindern zu können. Meine Damen und Herren, mit meinen Ihnen gerade dargelegten Informationen, Aktivitäten des Bundes und der Landtagskoalition sowie den vorgenannten Fakten ist deutlich geworden, warum wir Ihren Antrag nicht benötigen und ihn ablehnen werden. Und noch ein kleiner Hinweis: (Sebastian Ehlers, CDU: Braucht Ihr keinen Rückenwind heute?) Der bundesweite Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 wird in der Hansestadt Rostock stattfinden, als zentralem Festort, und damit wird uns dargestellt, wie gut wir mit den Städtebauförderungen (Sebastian Ehlers, CDU: Grußwort des Abgeordneten Albrecht.) hier im Land Mecklenburg-Vorpommern und speziell in der Hansestadt Rostock umgehen. (Julian Barlen, SPD: Sprichst du auch? – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
