Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen nach dem Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Höhe dieser Finanzhilfen wird in der Zukunft ein immer größeres Problem sein. Die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Mithilfe von Städtebaufördermitteln sollen städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, in Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten beseitigt werden. Ziel ist es, die Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Dieses Ziel rückt mit der derzeitigen Finanzierung der Städtebauförderung in immer weitere Ferne. Schwerpunkt der sechs Programme zur Förderung des Städtebaus sollen auch kleinere Städte und Gemeinden sein, und die kommen bisher deutlich zu kurz. Mit den Fördermitteln sollen Neubau und Sanierungsvorhaben als Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, und das sind Gemeinschaftseinrichtungen, Wohngebäude und Erschließungsanlagen. Wir alle wissen, dass die Baupreise und Energiekosten im Moment durch die Decke gehen. Es sind kaum Handwerker mehr zu bekommen, und wenn, dann haben diese erhebliche Probleme damit, das notwendige Material zu beschaffen, und am Ende den Kunden die Endpreise zu erklären, ist auch nicht mehr so einfach. Mit den höheren Kosten in der Baubranche und den steigenden Energie- und Spritkosten steigen aber auch die Steuereinnahmen des Bundes in erheblichem Maße. Das muss bei der Bemessung des zu verteilenden Fördervolumens auch im Städtebau berücksichtigt werden. Die neue Koalition im Bund hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur Städtebauförderung bekannt und die dauerhafte Sicherung und Erhöhung der Bundesmittel in Aussicht gestellt. Das ist zu begrüßen, aber reicht leider nicht. Der Bundesanteil bei der Städtebauförderung von derzeit 790 Millionen Euro muss deutlich erhöht werden. Die Bauministerkonferenz hat in ihrer letzten Konferenz mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gefordert, das halte ich nach jetziger Lage auch für realistisch. Im Jahr 2019 standen für Mecklenburg-Vorpommern 30,993 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Städtebauförderung zur Verfügung. Nach dem Verhandlungsergebnis zur Verteilung der Bundesmittel wird Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 nur noch Städtebaufördermittel in Höhe von 27,418 Millionen Euro erhalten. Das sind 3,575 Millionen Euro weniger als 2019, und das in Kenntnis der beginnenden Inflation und der enorm gestiegenen Bau- und Energiekosten. Das Ziel der Städtebauförderung ist ohne ausreichende Finanzmittel nicht mehr erreichbar, und schon gar nicht energieeffizient und klimaschonend. Und gerade die kleinen Städte und Gemeinden, die unter den Bedingungen des demografischen und strukturellen Wandels versuchen, sich als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu halten, fallen nach den derzeitigen Regularien bei der Förderung regelmäßig hinten runter. Ich erinnere daran, dass Städtebau dem grundsätzlich verankerten Ziel dienen soll, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen. Unsere Landesregierung soll sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden Bundesmittel für die Städtebauförderung wenigstens auf dem Niveau von 2019 verstetigt werden. Die Förderfähigkeit muss auch für kleine Städte und Gemeinden möglich sein. Dabei muss die Förderung nach ihren Regularien und Förderkriterien deutlich vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das sollte im Hinblick auf die Wohn- und Lebensverhältnisse in den Gemeinden und Städten unseres Landes in unser aller Interesse sein. Ich freue mich nun auf eine angeregte Debatte und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
