Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Zunächst zu der Ausgangsfrage, die Sie ja auch gestellt haben, die nicht unwichtig ist: Haben wir bereits eine Insolvenz bei Nord Stream 2 mit Sitz in Zug in der Schweiz? Wir haben gestern noch mal nachgefragt, wir haben dazu keine gesicherten Erkenntnisse, was das angeht. Das ist nicht ganz unwichtig für das, was ich jetzt sage. In der Tat, es gibt bestimmte Auflagen, die Sicherheit zu gewährleisten. Da muss man drei Dinge unterscheiden: die Anlandestation, also die Anlandestation, wo das Gas ankommt, dann das, was im Küstenmeer, also im Bereich Mecklenburg-Vorpommern verlegt worden ist, das ist eingegraben, und dann den weiteren Verlauf in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir noch keine Insolvenz des Unternehmens haben, wir haben auch noch mal nachgefragt, ist die Situation so, dass bei der Anlandestation die Firma Gascade GmbH dafür zuständig ist mit Sitz in Kassel in Deutschland, dass im Küstenmeer zuständig ist Nord Stream 2, genauso wie in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Dort ist zurzeit nach der Auskunft entsprechendes Personal vor Ort, um die Sicherheit dieser Pipeline sicherzustellen, für den Fall – da nehme ich Ihnen die Frage vorweg –, dass, wenn eine Insolvenz eintreten sollte, dann gibt es die Zuständigkeit in der ausschließlichen Wirtschaftszone durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie in Hamburg. Und für das Küstenmeer für das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es den Paragrafen 49 Energiewirtschaftsgesetz, dann können entsprechende Ersatzmaßnahmen angeordnet werden. Das heißt, wir werden prüfen für den Abschnitt innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, ob dort entsprechende Tätigkeiten zu verrichten sind. Die müssen wir beauftragen, also Experten, und wahrscheinlich vorfinanzieren. Die Rechnung geht dann an einen möglichen Insolvenzverwalter in der Schweiz. Dann wird sich die Frage stellen, ob daraus dann entsprechende Rechnungen beglichen werden können. Wenn nicht, dann haben wir das Problem, wie das der Landwirtschaftsminister mit einer Mülldeponie – einer wilden, wenn ich das mal so bezeichnen darf – im Landkreis Rostock hatte, dass die Kosten zunächst mal im Land verbleiben. Aber auch das ist Spekulation. Bei der Gascade GmbH ändert sich erst mal nichts.
