Petra Federau
Sehr geehrte Ministerpräsidentin! Entschuldigung, sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Landesregierung hat am vergangenen Wochenende die Presse informiert, dass trotz der Insolvenz der Betreibergesellschaft Gaspipeline Nord Stream 2 die Wartung der Anlagen sichergestellt sei. Gleichzeitig hat die Landesregierung ihre bisherige Unterstützung dieses Projekts aufgegeben. Dahin gehend ist auch meine Fragestellung: Geht die Landesregierung davon aus, dass auch im Falle der politischen Entscheidung zur endgültigen Verweigerung einer Betriebsgenehmigung keine Kosten auf den Steuerzahler abgewälzt werden, oder ist nicht vielmehr zu befürchten, dass die Verweigerung der Betriebsgenehmigung zu Schadensersatz verpflichtet? Ähnlich haben ja auch die Betreiber der Atomkraftwerke Schadensersatzzahlungen aus den Steuergeldern erhalten. Die Investitionssumme der Pipeline Nord Stream 2 betrug immerhin rund 10 Milliarden Euro, und sie gehört zu 49 Prozent Unternehmen der Europäischen Union, darunter die deutschen Unternehmen Wintershall und E.ON.
