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Jacqueline Bernhardt

10.03.2022 Sitzungen 8/14

Sehr geehrter Herr Meister! Natürlich ist das Fragerecht eines jeden Abgeordneten, dient zur Kontrolle der Regierung und ist ein Informationsanspruch der Abgeordneten. Insofern sind wir als Landesregierung auf jeden Fall gehalten, wie es die Landesverfassung verlangt nach Artikel 40, unverzüglich und vollständig die Kleinen Anfragen oder Fragen zu beantworten. Wodurch die Zeitverzögerung zustande kommt, kann ich jetzt nicht für jeden einzelnen Bereich sagen, ich kann es nur für den Bereich des Justizministeriums sagen, dass wir immer bemüht sind, die Geschäftsordnung des Landtages, obwohl die für die Landesregierung nicht gilt, weil das halt Binnenrecht des Landtages ist, unverzüglich zu beantworten, so, wie es in Artikel 40 Landesverfassung niedergeschrieben ist, auf jeden Fall einzuhalten. Was jetzt die konkreten Ursachen sind, da müssten Sie in den jeweiligen Ressorts dann noch mal extra nachfragen.

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