Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine kurze Vorbemerkung machen zur Rede aus der Richtung der AfD. Also da wurden jetzt auch die Tage schon immer wieder im Zusammenhang mit Klimaschutz Panikmache und Horrorszenarien angemahnt. Aber nur weil das Ihre eigene Standardmethode ist, mit Aufregerthemen umzugehen, sollten Sie vielleicht nicht immer von sich auf andere schließen! So viel zum Anfang. Der grundlegende, also der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht grundsätzlich Sinn. Ähnliches beantragte meine Fraktion selbst auch schon. Ich verweise da auf den Entwurf unseres Klimaschutzgesetzes zu Mecklenburg-Vorpommern aus der letzten Legislaturperiode, der damals ja leider keine Mehrheit fand. Im Gesetzentwurf meiner Fraktion gab es explizit einen Paragrafen Nummer 6, der das Monitoring und die Berichterstattung zu diesem Gesetz bestimmte, und neben einem ausführlichen Klimaschutzbericht alle fünf Jahre sollte nach diesem Entwurf die Landesregierung jährlich einen Klimaschutzkurzbericht vorlegen, um die Klimapolitik des Landes durch ständiges Monitoring zu begleiten. Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist für meine Fraktion die grundlegende Datenerhebung unter ständigem Monitoring die Grundlage erfolgreichen Klimaschutzes, ebenso für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes für unser Land, und deshalb ist das auch entsprechend in unserer Koalitionsvereinbarung verankert. Den Teil mit dem, was trotz allem schon an Berichten vorliegt, lasse ich mal weg. Da haben ja der Bericht des Ministers und auch die anderen Vorredner schon einiges zu gesagt. Es liegen definitiv auch schon Zahlen vor, wir haben also keine Nullgrundlage oder irgendetwas in dieser Richtung. Insofern geht Ihr Antrag grundsätzlich in die richtige Richtung dessen, was bereits geschieht, und dessen, was bereits bei uns auf dem Arbeitsplan steht. Und wenn Sie natürlich verfolgt haben im Ausschuss – im Klimaausschuss, da hat ja das Ministerium die Pläne der großen, wichtigen Gesetzesvorhaben ja schon vorgestellt und auch deutlich gemacht, dass jetzt in diesem Jahr eben genau diese Punkte der Datenerhebung und wie man damit umgeht, im Fokus stehen, um eben genau die Grundlage zu schaffen für die weitere Arbeit und die Erstellung des Klimaschutzgesetzes. Genau da ist natürlich aber die Frage, ob es wirklich klug ist, wie Sie das genau so formuliert haben, sozusagen einen jährlichen vollumfänglichen Bericht abzuliefern, oder ob man eben nicht genau darüber reden sollte, in welchem Umfang das am Ende gehandhabt werden sollte. Und auch da werden wir natürlich im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzgesetzes viel diskutieren, und da ist natürlich der Ausschuss der richtige Ort dafür. Da aber Sie sozusagen hier sehr klare Vorgaben gemacht haben und da eben viel Diskussionsbedarf ist, können wir diesem Antrag natürlich in dieser Form jetzt nicht so zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
