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Stephan J. Reuken

AfD 28.01.2022 Sitzungen 8/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als ich den Antrag das erste Mal vorliegen hatte, habe ich gedacht, das ist so ein klassischer Antrag aus der Kategorie „Dazu müssen wir auch mal was bringen“. Die FDP versucht, sich als Partei der Digitalisierung zu verstehen, das ist auch ihr gutes Recht, und um dem dann gerecht zu werden, müssen dann gelegentlich Anträge her, die mit den richtigen Schlagworten hantieren. Und das passiert ja hier auch: (Thomas Krüger, SPD: Oh Gott!) „Telemedizin“, „Algorithmen“, „appbasiert“, all das kommt vor. Sie hätten vielleicht noch Phrasen wie „Highspeed“, „First-aid-Performance“ oder „digital fast response“ benutzen können. All das hätte hier nicht geschadet. Aber Spaß beiseite, liebe Damen und Herren! (Julian Barlen, SPD: Was für ein Spaß?) Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden, ich möchte das Thema auch nicht ins Lächerliche ziehen, (Julian Barlen, SPD: Zu spät! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) ich möchte auch nicht, dass Sie mir hier Zynismus vorwerfen. All das ist nicht richtig, denn die Notrettung ist ein elementares Stück der Daseinsvorsorge, für die der Staat die Verantwortung trägt. Und hier liegt auch schon der erste Hund begraben. Und Sie benennen den ja auch in Ihrem Antrag: Es sind die großen Entfernungen bei uns im Land, es sind die Nadelöhre wie die Inseln und demzufolge dann längere Zeiten bis zum Eintreffen eines Krankenwagens oder auch eines Notarztes. Wenn also die Zeiten, die die Rettungskräfte benötigen, um bei den Patienten anzukommen, kritische Schwellen überschreiten, liegt es in der Verantwortung des Staates, genauer gesagt in der der Landkreise. Wir haben eine ähnliche Interessenlage im Bereich der Krankenhausdichte im Land hier bereits auch diskutiert. Sehr geehrte Damen und Herren, die Bürger zahlen Steuern und müssen sich auch darauf verlassen können, dass diese Steuern in ihrem Sinne eingesetzt werden. Und wer jetzt hier das Argument einer Kosten-Nutzen-Rechnung aufmacht, den würde ich bitten, das Gleiche auch mal bei der Corona-Politik zu tun. (Thomas Krüger, SPD: Ach, da haben wir es wieder!) Aber zurück zur App: Die Idee, die hinter dem Projekt der Land│Retter steht in Vorpommern-Greifswald, ist eine per se sehr gute Idee, die wir als Fraktion unterstützen. Und wenn durch den Einsatz von Freiwilligen Menschenleben gerettet werden können, dann ist dagegen natürlich nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Ich möchte aber betonen, dass es immer nur eine Ergänzung sein darf und keinesfalls am Ende als Feigenblatt dafür dienen kann, Einsparungen in Sachen Rettungsdienst zu betreiben. Ein anderer Punkt ist, dass eine Ersthelfer-App in einigen Bereichen des Landes der zweite Schritt vor dem ersten wäre meiner Meinung nach. Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor stolzer Besitzer von ganzen 230 Funklöchern, deren Schließung mit „schleppend“ noch blumig beschrieben wäre. Hier beißt sich die Katze nämlich in den Schwanz, denn die Regionen, die für eine solche App sinnvoll wären, sind eben die dünn besiedelten Regionen mit geringerer Infrastruktur, mit geringerer Bevölkerungsdichte, gleichzeitig die Gegenden mit den meisten Funklöchern. Im Ergebnis kann es also erstens passieren, dass einem registrierten Ersthelfer der Hilferuf gar nicht zugeht, oder die zweite Möglichkeit könnte sein, dass die im Antrag erwähnte Telemedizin, also die Ersthilfe, unterstützt durch einen Notarzt, gar nicht in Anspruch genommen werden kann, weil die Netzabdeckung eben nicht ausreicht. Sie sehen, für einen sinnvollen Einsatz einer Ersthelfer-App sind noch einige wesentliche Infrastrukturmaßnahmen zu ergreifen. Noch ein paar Worte zur Bürokratie. Die Organisation des Rettungswesens ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise. Die bisherigen Modelle von Ersthelfer-Apps gehen davon aus, dass nach einem erfolgten Notruf die Leitstelle eine Ersthelferanfrage an einen in der Nähe sich befindenden Ersthelfer rausschickt und der dann rückmeldet, ob er den Einsatz annimmt, ob er sich auf den Weg macht, um zu helfen. Und gerade hier haben wir dann einige Fragen dazu. Also grundsätzlich soll die Landesregierung – das wird nicht ganz deutlich im Antrag – eine eigene App entwickeln lassen, die die Landkreise dann in ihr Rettungswesen integrieren sollen. Dann hätten wir es mit längeren Ausschreibungsprozessen zu tun und auch das Subsidiaritätsprinzip würde dann hier eine Rolle spielen, denn man würde dann ja in die Angelegenheit der Landkreise von Landesseite einwirken. Oder wollen Sie bereits eine der vorhandenen Apps nutzen, zum Beispiel, es gibt ja einige vom Fraunhofer-Institut, vom Arbeiter-Samariter-Bund oder eben auch jene Land│Retter-App. Es stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien eine solche App überhaupt ausgesucht werden kann. Im Antragstext wird leider nicht so wirklich klar, was Sie mit „stetiger Finanzierung“ meinen. Also ich habe mal vermutet, dass Sie damit eine Werbekampagne meinen, die das Ersthelfer-App-System bewirbt, und diese Werbekampagne soll dann durch das Land finanziert werden. Also hier wäre eine Konkretisierung durchaus hilfreich gewesen. Und noch mal zur Telemedizin, zu den Notärzten. Ein Notarztmangel lässt sich durch Telemedizin natürlich niemals beheben. Kommt es zusätzlich dazu, ist dagegen überhaupt nichts zu sagen, aber wenn es in die Richtung geht, dass man das ersetzen will, dann funktioniert das natürlich nicht an dieser Stelle. Dann sind wir auch klar dagegen. Aber im Ganzen kann man zu dem Antrag sagen, der Punkt I ist natürlich richtig wichtig, da spricht überhaupt nichts dagegen, der Punkt II ist uns zu unkonkret und auch zu lückenhaft. Deswegen können wir dem Antrag hier nicht zustimmen. Wir stimmen aber auch nicht dagegen, wir werden uns der Stimme enthalten. Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Überweisung in die Ausschüsse zu beantragen, stehen wir dem selbstverständlich offen gegenüber. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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