Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein zentrales Vorhaben der neuen Ampelkoalition in Berlin ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat Ende letzter Woche angekündigt, dass die Umsetzung zum 1. Oktober 2022 erfolgen soll, und schon, als dies im Dezember 2021 bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages klar wurde und kommuniziert wurde, haben wahrscheinlich viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor aufgeatmet, denn diese Maßnahme ist kein Almosen und sie eignet sich auch nicht für politische Spielchen, nein, die Stärkung der Löhne ist richtig und notwendig, auch und gerade in Deutschland. Nach wie vor gibt es hierzulande einen der größten Niedriglohnsektoren Europas. Rund 8,6 Millionen Beschäftigte verdienen nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung momentan weniger als 12 Euro pro Stunde, und besonders betroffen sind Branchen wie das Gastgewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, die Kurierdienste oder der Einzelhandel. Und ausgerechnet aus Teilen dieser Ecke kommen einem pawlowschen Reflex gleich die schärfsten Angriffe auf die Pläne zur Mindestlohnerhöhung. So malt etwa der Handelsverband Deutschland wieder das alte und längst schon widerlegte Gespenst von den drohenden Arbeitsplatzverlusten an die Wand. An der Stelle nur zur Erinnerung: Bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hatten Wirtschaftsvertreter Ähnliches prophezeit. Tatsächlich aber wuchs die Beschäftigung nach Einführung des Mindestlohns, die Kaufkraft stieg und die Arbeitslosigkeit ging zurück. Und dennoch kündigte Arbeitgeberpräsident Dulger am Freitag an, eine Klage gegen die Erhöhung auf 12 Euro zu prüfen. Wenig überraschend stimmte auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sofort in das bekannte Klagelied mit ein. Die Aussage, dass die Mindestlohnerhöhung erhebliche Personalkostensteigerungen für die Mehrzahl der Betriebe mit sich bringe, ist allerdings auch schon ein Stück selbst entlarvend, denn indirekt wird damit ja eingeräumt, wie schlecht in dieser auch für unser Tourismusland nach wie vor sehr wichtigen Branche leider vielfach immer noch bezahlt wird. Gleichzeitig wird aber stets beklagt, dass man keine Fachkräfte, mitunter nicht einmal mehr Arbeitskräfte findet, und zudem verschweigen die Verantwortlichen, dass es ja auch anders geht. So haben DEHOGA und NGG in Berlin und Brandenburg Tarifverträge abgeschlossen, die in den unteren Entgeltgruppen keinen Lohn mehr unter 12 Euro vorsehen. Und hier sind wir bei des Pudels Kern: Vor allem in Betrieben ohne Tarifbindung werden Niedriglöhne bezahlt, und deshalb ist der gesetzliche Mindestlohn ein notwendiges Korrektiv und ein Mittel gegen Lohndumping. Einige Arbeitgeberverbände begreifen die geplante Erhöhung auf 12 Euro jedoch offenbar als Chance zur Generalabrechnung mit dem ungeliebten Instrument. Dabei ist jedes Mittel recht, auch ein Trojanisches Pferd, genannt Tarifautonomie, denn im Kontext der aktuellen Debatte schwingen sich ausgerechnet diejenigen zum Verteidiger von tariflichen Regelungen auf, die seit Jahren dazu beitragen, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinkt. Und auch hier entlarven sie sich ein Stück weit selbst, denn als Argument wird ins Feld geführt, dass momentan etwa 200 Tarifverträge bundesweit noch ein Niveau deutlich unterhalb von 12 Euro haben. Da sage ich, na Donnerwetter noch mal, genau aus diesen Regionen mit Löhnen, die für viele Beschäftigte oft genug zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sind, wollen und müssen wir wegkommen! Im Grundlagenseminar für Tarifkommissionsmitglieder habe ich mal gelernt, dass Tarifverträge dazu da sind, Inhalte oberhalb gesetzlicher Normen zu regeln. Was sie nicht sollen, ist, als Einfallstor dafür zu dienen, diese zu unterschreiten. Und deshalb sollten sich die Arbeitgeberverbände besser darum kümmern, dass ihre Mitglieder anständige Löhne bezahlen und die Anhebung des Mindestlohns akzeptieren, statt die verlorenen Kämpfe von gestern erneut zu führen. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Das gilt auch für das Argument, der Staat wolle den eingeübten Mechanismus der Mindestlohnkommission auf Bundesebene der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftler, die Anhebungen besprechen, dauerhaft aushebeln. Das ist mitnichten der Fall. Die Anhebung auf 12 Euro soll nach allem, was heute bekannt ist, in einem einmaligen Schritt erfolgen. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass das Einstiegsniveau beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland seinerzeit viel zu niedrig war und auch das heutige Niveau immer noch viel zu niedrig ist. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Das im Übrigen, weil Sie lachen, Herr Waldmüller, ist keine linke Erkenntnis oder gar Propaganda, sondern schlicht auch eine Feststellung der EU. Das EU-Parlament in Brüssel hat dann auch im Dezember 2021 die Richtlinie über ein europäisches System von Mindestlöhnen beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass Mindestlöhne in Europa nicht unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen mittleren Einkommens eines Landes liegen dürfen. Und, oh Wunder, wo landen wir dann in Deutschland? Richtig, bei 12 Euro die Stunde. Also nach dieser einmaligen Anhebung will man nach jetzigem Stand der Diskussion zum bekannten Mechanismus zurückkehren. Dass es dazu Kritik aus der CDU gibt, war zu erwarten. Allerdings müsste sich diese ja eigentlich auf den Beschluss des CDU-Bundesparteitages C 6 aus dem Jahr 2019 beziehen. Der vielversprechende Titel, Herr Waldmüller, lautete: „Der Mindestlohn muss besser werden.“ Sehr richtig, beschlossen wurde dabei Folgendes: „Die CDU Deutschlands fordert … die Mindestlohnkommission dazu auf, sich eine neue Geschäftsordnung zu geben und von der geübten Praxis einer quasi-automatischen Erhöhung anhand des Tarif-Indexes abzurücken. Wir fordern, dass sie den ursprünglich vorgesehenen Auftrag erfüllt und mit Hilfe der in der Kommission vertretenen Wissenschaftler die konkreten Spielräume analysiert und nutzt.“ Das kann ja eigentlich nur heißen, die indexbezogenen zu niedrigen Erhöhungen der letzten Jahre möchte man hinter sich lassen. Sehr interessant, was CDU-Parteitage so alles beschließen! Das passt so gar nicht zu dem, was wir hier seit Jahren von Herrn Waldmüller, immerhin ja auch früherer Generalsekretär seiner Partei, zu hören bekommen. Dann nimmt man aktuell lieber die Corona-Pandemie her und versucht diese nun gegen eine vermeintlich unangemessene Mindestlohnerhöhung ins Feld zu führen. Schon zu Beginn der Pandemie hat der CDU-Wirtschaftsrat offenbar nicht an den eben zitierten Parteitagsbeschluss gedacht und gefordert, die ohnehin spärliche Mindestlohnanhebung auszusetzen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dieser Weg, meine Damen und Herren, ist grundfalsch. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wer die Wirtschaft in Gang halten beziehungsweise wieder in Gang bringen will, der muss neben dem unbestritten notwendigen Hilfsprogramm für die Unternehmen auch etwas für die Beschäftigten tun. Gerade Mindestlohnempfänger stecken bekanntlich so gut wie jeden zusätzlichen Euro in den Konsum. Zum Sparen fehlt ihnen nämlich schlicht das Geld. Volkswirte haben errechnet, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 1 Cent 20 Millionen Euro mehr Kaufkraft in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet, Geld, das in die Wirtschaft zurückfließt und das dort auch gebraucht wird. Nach Angaben des DGB Nord würden in Mecklenburg-Vorpommern circa 200.000 Beschäftigte von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren, neben den genannten Branchen auch Beschäftigte in Arztpraxen, Büros und Kanzleien. Damit verringert sich die Zahl der Aufstocker und die Steuereinnahmen steigen. Zum Schluss noch zwei Bemerkungen: Erstens, die letzte WSI-Studie hat noch mal schonungslos die Situation in Mecklenburg-Vorpommern offengelegt. Mehr als 30 Jahre nach der Wende ist immer noch jeder dritte Vollzeitbeschäftigte ein Geringverdiener, deutschlandweit ist es nicht einmal jeder fünfte. Auch deshalb braucht es die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro als wirksame untere Haltelinie im System und mehr Tarifverträge oberhalb dieses Niveaus, denn Arbeits- und Fachkräfte hält und gewinnt man auf Dauer eben nicht mit Löhnen, die deutlich unter dem Niveau benachbarter Bundesländer liegen. Das war immer meine Überzeugung und daran hat sich auch durch den Wechsel der Rolle als Mitglied einer nun regierungstragenden Fraktion nichts geändert, sehr geehrter Kollege Waldmüller, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) denn wer den Nordosten nicht nur als Tourismus- und Gesundheitsland, sondern auch als Industriestandort entwickeln will, der braucht Pull-Faktoren, die Fachkräfte anziehen. Ja, warum ich Sie immer konkret anspreche? Ich nehme unter anderem Bezug auf Ihre Pressemitteilung zur WSI-Studie, da haben Sie sich ja auch in meine Richtung sehr deutlich geäußert. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und zweitens, Sie wissen, dass DIE LINKE im Wahlkampf immer einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro gefordert hat, und wir haben das ja auch systematisch hergeleitet dahin gehend, dass, wer nach 45 Jahren Arbeit eine gesetzliche Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung bekommen will, heute schon mindestens 12,68 Euro benötigen würde. Übrigens auch keine Berechnungen von uns, sondern Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages auf die entsprechende Nachfrage. Die Anhebung von jetzt 9,82 Euro auf 12 Euro ist daher natürlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und es bleibt dabei, die Anhebung ist gerecht und sie ist vor allen Dingen auch notwendig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
