Julian Barlen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bald jährt sich das Leben von uns allen unter Corona-Bedingungen zum zweiten Mal. Das ist ein Jubiläum, auf das wir wohl alle bestens verzichten könnten, mehr noch, wir wünschten uns alle, dieses zweite Jubiläum eben nicht durchleben zu müssen. Aber wir müssen immer noch vorsichtig sein, wir müssen uns immer noch vor Augen halten, meine Damen und Herren, dass genau jetzt, in diesem Augenblick, hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Zehntausende besonders schutzbedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger leben, die jeden Tag angesichts schwindelerregender Zahlen von Omikron wirklich hoffen, wirklich bangen, dass sie bloß nicht erkranken mögen und, wenn sie doch krank werden, dass sie dann bitte, bitte, bitte auch versorgt werden. Und, meine Damen und Herren, diese Sorgen machen sich Mitbürgerinnen und Mitbürger von uns genau in diesem Augenblick, genau in Mecklenburg-Vorpommern. Und diese Sorgen machen sich eben nicht jene, die im Augenblick besonders lautstark und besonders leichtfüßig auch die Abkehr von vielen Schutzmaßnahmen fordern, solche Sorgen machen sich die stillen Menschen, die zurückgezogenen Menschen, die sich natürlich schon längst haben impfen lassen, auch noch mal impfen lassen, auch haben boostern lassen, oder Menschen, die sich aufgrund ihrer eigenen persönlichen Krankheitsgeschichte nicht impfen lassen können. Diese Sorgen machen sich Menschen, die aus Vorsicht schon lange möglichst viele, fast alle Kontakte vermeiden und die sich nichts sehnlicher wünschen, als dass lieber heute als morgen Schluss ist mit Corona und dass sie endlich wieder frei und unbeschwert leben können. Meine Damen und Herren, gerade weil wir im Augenblick so bewegte Zeiten erleben, weil auch keine Woche ohne Demonstrationen, ohne sehr laute Forderungen nach einer Abkehr von entsprechenden Schutzmaßnahmen vergeht, keine Landtagssitzung ohne eine Corona-Debatte stattfindet, müssen wir uns, glaube ich, noch mal ganz besonders vor Augen halten, welche Sorgen sich die stillen Menschen machen, und wir müssen uns vor Augen halten, dass die ganz große Masse der Bevölkerung in Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern, von ihrer Politik weiterhin einen Kurs der Vorsicht, einen Kurs der gesellschaftlichen Rücksichtnahme und Solidarität und vor allem auch einen Kurs der Klarheit erwartet, mit dem wir ein einziges Ziel erreichen: möglichst schnell Corona und seinen Schrecken hinter uns zu lassen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dazu, meine Damen und Herren, gehört übrigens auch – es ist unter verschiedenen Gesichtspunkten und auch übrigens mit verschiedenen Absichten hier in dieser Debatte bereits angesprochen worden –, dass es in der gesamten Zeit der Corona-Bewältigung für diejenigen, die sich dieser Herausforderung verantwortlich stellen, immer darum geht, den besten Weg zu suchen. Es gab nicht von Anfang an, so, wie das einige behaupten, den Masterplan, den man nur einmal ausrollt und dann ein für alle Mal befolgt. Einige, wie beispielsweise die AfD, haben das zu verschiedenen Zeitpunkten immer mal wieder behauptet, am Anfang mit Blick auf Schweden, dann also mit Blick auf Erkenntnisse zu den Schutzmasken und deren Wirkungslosigkeit, dann mit Blick auf vermeintliche Einsichten zum Verzicht auf Impfungen und deren Schäden. Zu Tausenden Themen hatten Sie hier immer mal wieder uns zu erkennen gegeben, Sie hätten das Gefühl, den Stein der Weisen gefunden zu haben, aber Sie haben ihn nicht gefunden, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie haben es aber immer wieder neu behauptet. Und die große Masse derer, die sich vernünftig und verantwortlich verhalten haben, die hat genau das auch immer gesagt: Es geht darum, einen solchen Kurs zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitmenschen zu suchen, sich immer wieder darauf neu zu verständigen, im Idealfall auch interfraktionell, und, wenn es auch dazu kommt, dass Dinge sich nicht bewahrheiten, dass die Grundprämissen sich verändern, weil eine neue Virusvariante auftaucht, weil ein Impfstoff erfunden wurde, weil sich mehr Leute impfen lassen, dann natürlich auch immer wieder darüber zu reden, sind die Maßnahmen eigentlich noch up to date, müssen wir etwas anpassen, haben wir hier etwas, wo wir auch ganz klar zeigen müssen, nein, die jetzige Situation erfordert anpassende Handlungen. Und genauso – Herr Dr. Terpe ist bereits darauf eingegangen – verstehen wir beispielsweise die Ziffer 9 unseres gemeinsamen Antrages: Konsistenz, Transparenz, Einheitlichkeit der Maßnahmen. Ja, selbstverständlich, darum geht es doch, immer wieder zu ringen hier im Land, aber eben natürlich auch im Zusammenspiel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung. Und das ist kein neues Phänomen, sondern das war auch schon in der letzten Legislaturperiode so, als Schwarz-Rot auf Bundesebene regiert hat und wir hier ein rot-schwarzes Bündnis hatten, meine Damen und Herren. Das möchte ich einmal klarstellen, dass alle Rufer nach Transparenz, nach Konsistenz und nach Einheitlichkeit jetzt hier keine großartigen Neuigkeiten verkünden, sondern dass das ein Grundanliegen unserer gemeinsamen Politik im Rahmen von Corona-Bewältigung war und ist. Und so einen Kurs haben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam und glücklicherweise meist interfraktionell verfolgt. Und genauso einen Kurs wollen wir auch weiterverfolgen. Dazu lade ich alle ein! Das war gut und richtig für die Menschen hier im Land, und das ist auch weiterhin gut und richtig. Sie können sich darauf verlassen und sie konnten sich darauf verlassen und zu Recht erwarten, dass solch wichtigen Werte wie die Gesundheit, wie der Schutz des Lebens eben nicht zum Spielball eines politischen Hickhacks werden, nicht auf dem Altar politischer Spielereien geopfert werden, sondern dass alle Kräfte, die es ernst meinen, die es gut meinen, hier zusammenstehen, an einem Strang ziehen in der Regierung und in der Opposition, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und diese gemeinschaftliche Linie auszuhandeln, auszutarieren, immer wieder neu zu besprechen, das war nicht immer leicht, aber wir alle gemeinsam haben in den vergangenen fast zwei Jahren in meinen Augen, gerade im Bereich der Regierungsfraktionen und auch der demokratischen Opposition, wirklich alles darangegeben, diese Linie immer wieder zu finden. Und das hat uns starkgemacht als Land, das hat uns handlungsfähig gemacht, und das hat vor allen Dingen unseren Mitmenschen, den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Wählerinnen und Wählern dieses Landes gezeigt, dass Politik handlungsfähig ist, auch in schweren Krisen. Das hat denen Mut gemacht, das hat ihnen Zuversicht gegeben, dass wir es gemeinsam hinbekommen und dass wir auch gemeinsam eine solche schwere Krise meistern können. Und darauf müssen wir uns, meine Damen und Herren, im Kreise der Demokraten wirklich besinnen. Und weil wir das gemeinsam auch so getragen haben, ist auch Vertrauen entstanden – Vertrauen in die Wissenschaft, Vertrauen in die Heilkunst der Ärztinnen und Ärzte, in die Impfungen. Und das hat zur Folge gehabt, dass sich fast 73 Prozent der Menschen hier im Land zweimal geimpft haben. Das ist ein Wert, den wir erst mal so zur Kenntnis nehmen und sagen, der ist uns zu niedrig, es sollen sich mehr Menschen impfen lassen und bitte dieses Vertrauen schöpfen und diesen Ausweg aus der Corona-Pandemie auch für sich erkennen. Und gleichzeitig möchte ich sagen, ich bin jeder und jedem dieser 73 Prozent dankbar, dass sie sich dazu entschieden haben bereits. Das möchte ich mal ausdrücklich anerkennen. Und ich bin auch allen dankbar, die sich für eine Auffrischungsimpfung entschieden haben, und allen, die sich tagtäglich anständig und rücksichtsvoll verhalten. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass mehr als drei Viertel der Menschen in diesem Land der Meinung sind, dass strenge Regeln richtig sind oder dass sie sogar im Augenblick nicht streng genug sind angesichts Corona. Und daraus spricht doch die Sorge, dass drei Viertel hier im Land eben nicht wollen, dass wir aufgrund vorschneller Schlüsse auf den letzten Metern vor Corona noch in die Knie gehen, meine Damen und Herren. Und das müssen wir uns im Rahmen der heutigen Debatte wirklich vor Augen halten. Und so habe ich viele Redebeiträge, insbesondere von Ihnen, Herr Dr. Terpe, von Ihnen, Frau Rösler, aber auch von Ihnen, Herr Domke, verstanden. Und, meine Damen und Herren, wir wissen aber auch, warum es 73 Prozent sind und warum es nicht 93 Prozent sind. Da haben wir hier im Land Erkenntnisse zu, warum das so ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das liegt unter anderem daran, dass es politische Kräfte hier im Land gibt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dass schon Leute genesen sind?!) und auch außerhalb dieses Parlamentes und auch innerhalb dieses Parlamentes gibt, die ihr Möglichstes dafür tun, Zweifel zu säen und Zwietracht zu befeuern (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und auch auf eine zynische – anders kann ich es nicht nennen, wenn man hier Statistiken von Toten miteinander vergleicht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Übel.) am Ende zu sagen, ach, ist ja vielleicht doch nicht so schlimm, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) könnte man doch auch mal zu stehen –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) auf eine zynische Weise die Krise und das Leid der Menschen für den eigenen politischen Vorteil und für das eigene politische Vorankommen zu missbrauchen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Offensichtlich fühlen Sie sich ja angesprochen, möglicherweise zu Recht. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich mag keine Spalter, Herr Barlen. Deswegen mag ich Sie ja nicht.) Unter diesen 20 Prozent, die ich jetzt gerade erwähnt habe, sind übrigens mitnichten – und da möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht nur namens der SPD-Fraktion, sondern, ich glaube, auch für uns alle hier sprechen –, unter diesen 20 Prozent derer, die noch nicht dieses Vertrauen geschöpft haben, die sich noch nicht entsprechend entschlossen haben, sind mitnichten alles Feinde unserer freiheitlichen Demokratie, überhaupt gar nicht, mitnichten alles Feinde unserer freiheitlichen Demokratie, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da hat die Ministerpräsidentin aber einen anderen Eindruck hinterlassen.) in vielen, vielen, allermeisten Fällen ganz im Gegenteil: ganz normale friedliebende Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die aber entsprechend Zweifel haben, sich Sorgen machen. Ich bin bei Ihnen, Herr Domke, dass es darum geht, diesen Menschen auch Gehör zu geben, zu schenken, sie anzuhören, sie zu sehen, sie wahrzunehmen, aber übrigens, auch die zwei Drittel anderen übrigens in ihrem, in ihrem Wunsch nach einem möglichst sofortigen Ende und einem gemeinschaftlichen Sieg über Corona zu sehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir werden Corona nicht besiegen.) Und, meine Damen und Herren, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) es sind mitnichten alles Feinde unserer freiheitlichen Demokratie, aber – und das nehmen wir hier gleichfalls zur Kenntnis – die Feinde unserer Demokratie, die Feinde der Medien, die Feinde der Wissenschaften, die sind Feuer und Flamme, diese Zweifel, die es gibt, diese Unsicherheiten, die es gibt, diese Frustration, die es gibt, nicht konstruktiv aufzunehmen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, wie wir Corona in den Griff bekommen, wie wir zu unserem normalen Leben wieder zurückkehren, sondern die sind Feuer und Flamme aufzuwiegeln, aufzuheizen, aufzustacheln. Warum machen die das? Nicht, weil sie einen besseren Weg aus Corona heraus hätten oder wüssten, das haben sie nämlich nicht, sondern es geht darum, auf eine für das Leid und die Gesundheit der Mitmenschen ignorante Weise, eine zynische Weise die Krise und das Leid der Menschen für den eigenen politischen Vorteil und das eigene Vorankommen zu missbrauchen. Und das ist schlimm, meine Damen und Herren, das kostet, auch wenn es um die großen Strategien geht, wirklich Menschenleben. Es ist so, und das hat die Ministerpräsidentin in meinen Augen in ihrer Regierungserklärung auch eindrücklich gezeigt, die Statistiken zeigen uns, dass ein Kurs der Vorsicht, der Zurückhaltung und auch strenger Maßnahmen, wenn es eine große Zustimmung dafür gibt und die auch gemeinsam getragen wird, dazu führt, dass man vergleichsweise gut durch diese Corona-Pandemie kommen kann. Dr. Terpe ist eben sehr ausführlich auf diesen Umstand eingegangen. Und umso wichtiger, meine Damen und Herren, ist es doch, dass wir auch jetzt als demokratische Fraktionen möglichst zusammenhalten und auch auf diesen, ich möchte sagen, hoffentlich letzten Corona-Metern die Nerven bewahren. Und genau so eine Grundidee liegt auch unserem gemeinschaftlich vorgelegten Antrag zugrunde. Ich möchte mich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr herzlich bedanken für die guten Beratungen, die wir auch gestern viele Stunden hatten. Ich möchte mich auch bei Ihnen, Herr Domke, für diese Beratung bedanken. Ich möchte selbstverständlich, das wundert Sie nicht, zum Ausdruck bringen, dass ich mir gewünscht hätte und Ihnen auch gerne eine Brücke gebaut hätte, beim Thema Einzelhandel mit an Bord zu kommen, weil ich glaube, das ist aus den Ausführungen unserer Ministerpräsidentin, aber auch aus unserem Antrag im Grunde klar geworden, dass, sobald sich die Lage wirklich sicher im Versorgungssystem, in den Krankenhäusern zeigt, dass dort keine Gefahr mehr droht, es umgehend entsprechende Perspektiven für den Einzelhandel, auch weitergehende Perspektiven für den Tourismus braucht. Da sind wir uns einig. Deshalb haben wir es uns auch aufgeschrieben. Nichtsdestotrotz fand ich Ihre Ausführungen an dieser Stelle sehr differenziert. Einen Hinweis hätte ich noch, oder eine Bitte hätte ich noch an Sie: Wenn es um das Thema „Corona-Zahlen und Statistiken“ geht – Sie haben ja selber gesagt, das ist kommuniziert worden, auch die Herangehensweise ist verändert worden –, dann ist es doch an der Stelle auch einfach mal so zur Kenntnis zu nehmen, weil, was wir nämlich bei der AfD gesehen haben, dass hier von einer perfiden Vorgehensweise gesprochen wird, was ja eine bösartige Absicht unterstellt – Herr Fraktionsvorsitzender Herr Kramer, Sie haben im Bereich der Statistiken zu den Geimpften und Ungeimpften von einer perfiden Vorgehensweise und von einem Skandal gesprochen –, (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist es auch. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) da möchte ich sagen, das tun Sie doch nur, dass, wer im Glashaus sitzt, also werfe den ersten Stein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Keine Regierung, keine Administration dieser Welt kommt niemals in die Lage, dass nicht mal etwas läuft, was man anpassen muss, wo man seine Herangehensweise noch mal reflektiert und zu einer anderen Herangehensweise kommt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau. Selbstreflexion!) Sie sind glücklicherweise in der Lage, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD hoffentlich nie den Gegenbeweis antreten zu können. (Nikolaus Kramer, AfD: Junge, Junge, Junge!) Es ist in diesem Fall der Statistik so, dass es sich übrigens nicht jetzt gerade und letzte Woche, auch nicht vorletzte Woche, auch nicht im letzten Monat, sondern im August 2021 gab es eine bundesweit zur Anwendung gekommene Statistik, wo es um das Thema „Ausweisung von Inzidenzen, geimpft/ungeimpft“ ging, so, und die ist bundesweit – auch in Abstimmung mit dem RKI – zur Anwendung gekommen. Und dann hat sich gezeigt in anderen Bundesländern, dass die Datenlage, auch die, die aus den Gesundheitsämtern kommt, diese differenzierte Darstellung immer schwerer möglich macht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und in dem Augenblick, als das erkannt worden ist, ist genau diese Herangehensweise gestoppt worden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt doch überhaupt nicht.) und genau dann ist im Dezember (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt doch gar nicht. – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) auch das entsprechend kommuniziert worden. Und da möchte ich wirklich mal festhalten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) als das, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war nicht die Regierung.) als das realisiert worden ist, ist diese Statistik geändert worden und es ist kommuniziert worden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte hinzufügen, da von einem perfiden Skandal zu sprechen, obwohl diese Zahlen – und das wissen Sie genauso gut, wie wir das wissen – überhaupt keine Auswirkungen auf die Maßnahmen, auf die Regeln, die hier im Land für die Menschen gegolten haben, hatten, von einem perfiden Skandal zu sprechen, das ist böse Absicht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und das sagt viel darüber aus, wie zynisch Sie hier versuchen, die Zweifel, auch die Unklarheiten, die es vielleicht an der einen oder anderen Stelle notwendigerweise mal gibt, eben nicht zu versachlichen, nicht konstruktiv abzuräumen, sondern zu verschärfen, anzuheizen und anzustacheln und immer wieder hier auf den Tisch zu hauen, um eben Zwietracht zu säen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und eine Sache – letzte Bemerkung dazu –, eine Sache lassen Sie auch übrigens geflissentlich immer unter den Tisch fallen, wahrscheinlich im eigenen Interesse, weil das Ihre Argumentation stören würde: Die Grundaussage, dass eine Impfung zu einem 6,8-fachen Faktor davor schützt, einen schweren Verlauf zu bekommen – das war ja übrigens auch einer dieser Statistiken am Ende zu entnehmen, da ging es ja um genau diese Frage –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dieser Wert steht nach wie vor dafür, das sind ja aktuelle Zahlen aus Anfang 2022, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass eine Impfung und auch gerade also eine doppelte Impfung und Booster-Impfung die Menschen vor einem schweren Verlauf, vor einer Einweisung ins Krankenhaus, vor einer Behandlung auf der Intensivstation, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber das Verhältnis stimmt nicht.) vor einem Versterben im Grunde vor der eigenen Lebenserwartung schützt. Diese Aussage ist nach wie vor korrekt. Und das war auch übrigens damals eine Aussage dieser Statistik. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und darüber reden Sie überhaupt nicht, sondern Sie reden hier über einen Sachverhalt, wo es um einen Vorgang aus dem August 2021 ging, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dezember!) wo schon letztes Jahr, Ende letzten Jahres kommuniziert worden ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dezember!) wie es sich damit in korrekter Weise verhält. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es ging um Weihnachtsmärkte.) Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas sagen – jetzt ist er gerade, hat er den Saal verlassen –: Unser ehemaliger Gesundheitsminister Harry Glawe, der, als Herr Terpe auch, so, wie ich jetzt gerade versucht hatte, dafür zu werben, dass wir vielleicht das größere Ganze sehen bei Corona und auch den Auftrag der Politik in unserer Gesellschaft für, ja, Vertrauen und auch für Zuversicht und auch für einen gemeinsamen Weg zu sorgen, rief Herr Glawe, was versprechen Sie sich davon, das rechnet man Ihnen dann doch nicht an. Und da, muss ich sagen, da bin ich innerlich wirklich zusammengezuckt, das fand ich einen ziemlich entlarvenden Einwurf, weil: Worum geht es denn? Geht es darum, dass wir gemeinsam uns einer der schwersten Krisen dieses Landes stellen und versuchen, da gemeinsam mit Vernunft und mit Rücksichtnahme rauszukommen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihnen geht es ja um nichts, das haben Sie ja noch mal klargestellt.) Oder geht es darum, wem das am Ende ans Revers geheftet wird? Ich würde Sie bitten, meine Damen und Herren von der CDU, gehen Sie ob Ihrer … (Franz-Robert Liskow, CDU: Nicht verallgemeinern jetzt!) Ja, gut, aber nicht verallgemeinern – bitte, ich habe jetzt über Ihren ehemaligen Gesundheitsminister gesprochen. Ich würde Sie bitten, gehen Sie bitte auch nicht hinsichtlich Ihrer Regierungsverantwortung oder auch Ihrer staatspolitischen Verantwortung in diesem Parlament so in Sack und Asche (Franz-Robert Liskow, CDU: Das hat keiner gesagt.) und demontieren Sie doch bitte nicht alles, wofür Sie als CDU und auch Minister a. D. Glawe hier in diesem Land gearbeitet haben, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Meine Damen und Herren, wir sehen die Gefahr durch Omikron auch trotz offensichtlich milderer Verläufe noch nicht als gebannt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist eine Grundfeststellung unseres gemeinschaftlichen Antrages. Um dieses Urteil zu treffen, die Gefahr durch mildere Verläufe mit Omikron, die Gefahr ist gebannt, dazu ist es zu früh. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich weiß nicht, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse denjenigen zugrunde liegen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die das hier frisch, fromm, fröhlich, frei behaupten können. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Es gibt besondere Risiken für die über 50-Jährigen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, Herr Fraktionsvorsitzender! Ich wollte eigentlich vermeiden, die Rede zu unterbrechen. Ich habe viele Zwischenrufe zugelassen. Ich sehe auch, dass Sie noch auf der Rednerliste stehen. Von daher können Sie diese ganzen Argumente vortragen, wenn Sie hier vorne das Wort haben, und Sie werden sicherlich dann auch hoffen, dass die Zwischenrufe Sie nicht aus dem Redefluss bringen werden. Von daher bitte ich doch jetzt um ein bisschen mehr Disziplin. Jetzt können Sie fortfahren, Herr Barlen. Julian Barlen , SPD: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Also, besondere Risiken bestehen für die über 50- Jährigen, insbesondere für die ungeimpften über 50- Jährigen, und davon gibt es Zehntausende hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und, meine Damen und Herren, auch ein milderer Verlauf ist zunächst einmal ein Verlauf, und deshalb kann alleine – das ist ein Rechenexempel, Herr Dr. Terpe hat eben sein gesamtes didaktisches Geschick in die Waagschale geworfen, den Versuch zu unternehmen, Ihnen das zu erklären, er war wahrscheinlich, das war nicht so von Erfolg gekrönt, was aber weniger an Ihnen liegt, Herr Dr. Terpe –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) auch ein milderer Verlauf ist ein Verlauf, und wenn es eine schiere Masse an Infektionen gibt, ein exponentielles Wachstum dieser Infektionen, dann kann das, auch wenn es weniger, anteilig weniger schwerer Verläufe gibt, aber immer noch schwere Verläufe gibt, dann kann das sehr wohl rein rechnerisch und auch ganz praktisch zu einer Überlastung unserer Versorgungssysteme führen. Und das, meine Damen und Herren, gilt es nach wie vor zu verhindern. Warum, bitte schön, sollten wir zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie, nachdem wir genau dieses Ziel immer verfolgt haben und es leider noch nicht mit Sicherheit sagen können angesichts dieses aktuellen exponentiellen Wachstums, warum sollen wir genau diese Position jetzt räumen? Das wäre überhaupt nicht sachlich zu begründen. Und deshalb teilen wir auch die Auffassung des Expertenrates und Expertinnenrates der Bundesregierung, dass wir eben weiterhin Schutzmaßnahmen brauchen, um diesen Omikron-Verlauf mindestens zu verlangsamen. Meine Damen und Herren, jetzt gilt es also, mit den bereits ergriffenen Maßnahmen durch Omikron zu kommen. Und ja, wenn man über mildere Verläufe redet, wenn man darüber spricht, dass die Einweisungen ins Krankenhaus, die Hospitalisierung, dass die Intensivbehandlungen weniger sind, dann reden wir ja auch immer über ein zartes Pflänzchen der Hoffnung, dass es eine Überlastung des Gesundheitssystems, was wir ja eben vermeiden wollen, auch tatsächlich nicht geben wird. Und natürlich müssen wir auch dieses zarte Pflänzchen Hoffnung da in den Blick nehmen. Und das tun wir, das schreiben wir auch explizit in unserem Antrag. Die Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung dazu ausgeführt, dass das auch explizit Bestandteile der Beratungen der MPK mit der Bundesregierung sind. Hierfür müssen natürlich jetzt Szenarien definiert werden, wie die Öffnung, wie die Rückkehr zur Normalität erfolgt, gerade auch im Bereich des Einzelhandels, gerade auch im Bereich der Gastronomie, des Tourismus. Das ist unser Ziel, und, meine Damen und Herren, dieses Ziel unter der Voraussetzung, dass wir aber trotzdem nicht in die Knie gehen vor Corona, dieses Ziel dürfte uns einen. Zu den dringend nötigen Anpassungen im Bereich der Kultur ist hier schon viel Richtiges gesagt worden. Auch ich möchte an dieser Stelle namens der SPD-Fraktion den Kulturschaffenden hier im Land sehr herzlich für die aufgenommenen Bürden Anerkennung und auch wirklich Respekt zollen und vor allem auch Danke sagen, dass sie so lange durchgehalten haben. Und die angepassten Regeln ermöglichen, dass auch in der Warnstufe Rot die Arbeit jetzt weitergehen kann, Kultur dahin kann, wo sie hingehört, nämlich vor die Augen eines interessierten Publikums, und dass es da Planungssicherheit gibt, auch mit den Musik- und Jugendkunstschulen, bei den Bildungsangeboten in den Zoos. Da wollen wir entsprechend äquivalente Regelungen schaffen, wie sie auch schon im Bereich des Vereinssports gelten. Und Sport, meine Damen und Herren, ist ein gutes Stichwort, ist ein wichtiges Stichwort für unser Land, wo es viel Sport gibt, wo der Sport einen großen Stellenwert hat, sowohl im Bereich des Amateursportes, aber eben auch im Bereich des Profisportes. Und hier bekennen wir uns in unserem gemeinschaftlichen Antrag, und auch da, glaube ich übrigens, dass es viel Zustimmung geben dürfte für den Wettkampfbetrieb auch der örtlichen Ebene, dass dort ein solcher sportlicher Wettkampfbetrieb auch in den Ligen möglich ist. Und ebenso treten wir ein für eine bundesweite Angleichung der Regeln für überregionale Großveranstaltungen. Und das ist nicht nur, aber eben auch der Sport. Und hier fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene zu kümmern, sich dazu gut abzustimmen. Und, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Liskow, lieber Franz-Robert, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh!) genau an dem Punkt, da hätte ich mich wirklich gefreut, wenn wir gestern einfach diskutiert hätten, so, wie wir es mit Dr. Terpe, so, wie wir es mit Herrn Domke, so, wie wir es mit Jeannine Rösler und unserer Fraktion gemacht haben. Da hätten wir doch schauen können, wie wir an der Stelle da auf einen Nenner kommen, gerade beim Sport. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und da wünsche ich mir einfach, das sehen Sie mir bitte nach, fürs nächste Mal – Sie haben das ja auch eben so ein bisschen angekündigt –, dass wir da vielleicht wieder zu einem vernünftigen gemeinsamen Verfahren kommen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie haben am Anfang der Beratungen gesagt, ich bin da nicht dabei, und da haben wir natürlich dann auch keine Gelegenheit, uns über den besten Weg auszutauschen. Nun haben wir es hier im Antrag drin, und da bitte ich auch entsprechend um Unterstützung. Meine Damen und Herren, untrennbar mit der einen Seite der Medaille, dass es weiterhin um den Schutz von Leib und Leben geht, ist natürlich die zweite Seite der Medaille verbunden, weiter dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze gesichert bleiben und dass die Wirtschaft insgesamt gut durch diese Krise kommt und dass auch die Produktivkraft unseres Landes erhalten bleibt. Und deshalb hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf der Bundesebene erfolgreich für den verlängerten Bezug des Kurzarbeitergeldes auch in der erhöhten Auszahlung eingesetzt. Und diese Regeln – das fordern wir in unserem Antrag – müssen angesichts der Lage über den 31. März hinaus gelten. Wir bitten die Landesregierung, sich hierfür auf der Bundesebene zu verwenden. Gleiches gilt für die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während des Kurzarbeitergeldes. Und ganz besonders fordernd ist die gegenwärtige Lage auch für Auszubildende, meine Damen und Herren. Hier stehen wir ganz klar an der Seite derer, die in Mecklenburg-Vorpommern im Augenblick einen Beruf erlernen, Azubis sind. Und da setzen wir beispielsweise auf das Programm der Ausbildungsfortsetzung. Meine Damen und Herren, wir sind allen Bürgerinnen und Bürgern zu Dank verpflichtet, die sich haben impfen und die sich haben boostern lassen, die sich die ganze Zeit über solidarisch verhalten haben, vernünftig verhalten haben. Alleine für diese große, große Mehrheit sind wir in der Pflicht, auch jetzt dranzubleiben, dafür zu überzeugen, dass möglichst viele eine Impfung und auch eine zusätzliche Auffrischung wahrnehmen – für sie selber zum Schutz gegen schwere Verläufe nach wie vor und auch zum Schutz der Allgemeinheit. Und dafür wollten wir, dafür sollen wir, dafür müssen wir gemeinsam weiter eintreten. Und dafür bitte ich Sie alle um Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Vielen Dank fürs Wort, Frau Präsidentin! Ich kann das hier einfach nicht so stehenlassen, was Herr Barlen da gerade von sich gegeben hat. Drei Sachen möchte ich hier ansprechen, und ich bin echt auch überrascht über diese Vergessenskurve von Ihnen, Herr Barlen, die da eingetreten ist. Das eine ist, ja, Sie warfen uns vor, dass wir zynische Zahlenvergleiche ziehen würden mit Todeszahlen, aber genau das hat ja Ihre Ministerpräsidentin am Anfang ihrer Regierungserklärung ja auch selbst gemacht. Genau das ist es doch, was Epidemiologen seit Beginn der Pandemie tun, eben diese Zahlenvergleiche heranzuziehen, diese Kennzahlen, damit zu arbeiten, zu schauen, wo läufts besser, wo läufts schlechter. Also das ist nicht zynisch, das ist einfach nur wissenschaftlich normal, das sind Fakten, also das verstehe ich überhaupt nicht. Das andere ist, dann haben Sie gewissen politischen Akteuren eine Art, ja, Anti-Impfrhetorik vorgeworfen, aber vielleicht erinnern Sie sich selber noch an ungefähr vor einem Jahr im Wirtschaftsausschuss, am 14.01., worum es da ging, dass das Land eine eigene Impfkampagne startet. Da haben Sie selber sich dagegen ausgesprochen, Sie wollten keine falschen Hoffnungen schüren, weil es noch zu wenig Impfstoff gibt, keine Erwartungshaltung wecken. Das haben Sie damals so gesagt, und kann man ja auch verstehen, war ja auch Wahlkampf, politischen Nutzen wollte man ja draus ziehen, aber, also das jetzt hier so umzudrehen, das halte ich hier für nicht gerade redlich. Und wenn Sie vom Stein der Weisen sprechen, also ich bitte Sie, es ist ja wohl Ihre Landesregierung, Ihre Koalition, die immer tut, als ob sie den Stein der Weisen hat. Da wurden die verrücktesten Dinge aufgefahren von Ausgangssperren bis zu diesem ominösen Radius vor einem Jahr, in dem man sich bewegen durfte, und Masken in der Innenstadt, Maskenpflicht. Also da wurde immer so getan, als ob das jetzt das Allheilmittel ist, und das war einfach nicht der Fall. Und wir haben – so war es einfach – konstruktiv kritisiert, … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Schmidt, Ihre zwei Minuten … Martin Schmidt , AfD: … andere haben es … Vizepräsidentin Beate Schlupp: … sind abgelaufen. Martin Schmidt , AfD: Genau das wollte ich einfach nur loswerden. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie antworten, Herr Barlen? Julian Barlen , SPD: Ich sag was dazu, ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Julian Barlen , SPD: Also gut, da habe ich jetzt wirklich mehr erwartet, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) aber davon mal abgesehen, also danke, dass Sie mir noch mal die Gelegenheit geben, was zum Thema „zynisch“ zu sagen. Also nicht, dass ich da missverstanden werde: Statistiken, die aussagen, wie viele Todesfälle auf 100.000 Einwohnende kommen, sind an sich nicht zynisch, ja?! (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Die Zahlen also irgendwo zu erheben und sich ihrer zu bedienen, um einen Überblick zu haben, ist auch nicht zynisch. Aber was ich zynisch finde – und vielleicht habe ich das eben auch noch nicht genau genug sagen können, also dann möchte ich versuchen, das noch mal neu zu formulieren –, was ich zynisch finde, und das beobachte ich bei Ihnen und der AfD, ist, solche Zahlen einfach völlig zu ignorieren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was?!) also einfach überhaupt sich nicht dafür empfänglich zu zeigen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass man sieht, dass bestimmte Länder, wie beispielsweise Schweden … Also mal ernsthaft, wie oft haben wir an diesem Pult – ich sehe also Thomas Krüger, den lieben Kollegen, der hat hier an diesem Pult, sagen wir mal, dass er nicht mit Taschenrechnern geworfen hat, war alles –, also wie oft haben wir hier uns darüber ausgetauscht, dass es bestimmte Herangehensweisen gibt, die offenkundig ein viel höheres Maß an Leid induzieren, ein viel höheres Maß an Versterben induzieren. Und da weisen wir immer und immer und immer und immer wieder darauf hin. Und dann kommt Ministerpräsidentin Schwesig mit einer völlig korrekten Statistik, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist schon gegangen.) und dann treten hier Ihre Redner ans Pult, also Herr Kramer, und sagen also, Schutzmaßnahmen völlig …, also eine Chronologie des Scheiterns, und wir hätten das alles ganz anders gemacht. Ja, wie denn? So wie in Schweden? So wie in Sachsen? Was ist denn die Alternative? So wie in Spanien? (Thore Stein, AfD: Was ist denn da? – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also das Ding an der Sache ist, wir haben hier versucht, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Menschen sterben. Und das ist auch im Vergleich zu anderen Ländern trotz jeden schicksalhaften Einzelfalles gelungen. Und darüber einfach hinwegzugehen, das ist zynisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ja, Zeit ist um, ne?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Andreas Butzki, SPD: Der Müritzschwimmer!) Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Er hätte sich wahrscheinlich gefreut, wenn ich abgesoffen wäre, der Herr Butzki, ja, weil er so ein Menschenfreund ist. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zunächst erst mal zu Herrn Barlen (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und vor allen Dingen an die Bevölkerung hier, weil Herr Barlen gesagt hat, wir werden Corona besiegen. Nein, wir werden Corona nicht besiegen! Das wäre nämlich unehrlich, wenn man hier so was sagt. Wir werden lernen müssen, mit Corona zu leben, meine Damen und Herren, und auch Sie werden lernen müssen, mit diesem neuen Virus zu leben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und das langfristig, weil der wird nämlich zwangsläufig endemisch werden. Das sage nicht ich, das sagen übrigens viele Wissenschaftler. Ich schicke Ihnen auch da gerne Studien zu, die Sie ja vermeintlich alle nicht kennen, weil Sie immer sagen, wir berufen uns hier auf Fantasiezahlen. Dann hat Herr Barlen geäußert – er zwingt mich ja quasi, noch darauf einzugehen –, (Julian Barlen, SPD: Nee, nee, das sehen Sie falsch.) wir würden zynisch und nicht sachlich über Sachen reden, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) gerade hier in der Corona-Debatte. (Heiterkeit bei Bernd Lange, SPD) Zynisch und nicht sachlich ist es, wenn ich Wahrheiten verschweige oder wenn ich zumindest eigene Fehler nicht eingestehen kann und die Bevölkerung nicht transparent darüber aufkläre. Dann sorge ich nicht dafür, dass ich akzeptiert werde und auch nicht meine Regelungen akzeptiert werden. Da sorge ich dafür, dass mehr Leute auf die Straße gehen. Und wenn ich denen dann noch mehr vor den Koffer treten möchte, der Bevölkerung, die Sachen hinterfragt, weil sie das Recht dazu hat, weil sie auch ein Demonstrationsrecht hat, und wenn ich dann die Bevölkerung auch noch beschimpfe und sie in eine faschistische Ecke rücke seitens der Ministerin, dann bin ich seitens der Regierung der Spalter in dieser Gesellschaft, meine Damen und Herren, dann sind nicht wir das. So! (Julian Barlen, SPD: Da klatschen nicht mal Ihre eigenen Leute, bei so einem Quark. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Heiterkeit und Zuruf von Bernd Lange, SPD) So, jetzt haben wir den Antrag, den Eilantrag auf die Tagesordnung gebracht „Falsche Corona-Zahlen unverzüglich aufklären“, da gehts nämlich im Kern darum, vernünftig, transparent zu arbeiten und Sachen darzustellen, Fehler einzugestehen und hier die Kurve zu kriegen, damit man hier eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung hinkriegt. Das bekommt man eben nicht damit hin, indem man wartet, bis die Presse etwas aufdeckt nach Monaten, Herr Barlen, und nicht im Oktober und auch nicht im August, nach Monaten. Und wenn ich mich dann verwehre … Das steht ja sogar auch in der Presse drin, dass mehrfache Presseanfragen unbeantwortet blieben. Wir haben hier im Sozialausschuss die Sozialministerin befragt, wann sie denn Bescheid wusste, dass ihre Zahlen nicht korrekt sind, per Datum. Selbst darauf hatte sie keine Antwort, immer noch nicht, und das war wohlgemerkt letzte Woche. Herr Barlen, Sie waren vielleicht nicht dabei, aber viele andere in diesem Ausschuss. Vielleicht hat man sich aber auch nur zurückgehalten, weil man das Datum gar nicht sagen möchte, seit wann man Kenntnis darüber hat, dass man mit falschen Zahlen agiert hat. Und darum gehts im Kern. Es geht darum – wir sprachen alle davon, das ist die Herzkammer der Demokratie –, wir haben hier eine Sondersitzung am 3. Dezember gehabt, wir haben permanent immer Sitzungen und reden über das Thema Corona, und da möchten wir als Abgeordnete auch mit klaren Zahlen und Fakten natürlich unsere Entscheidungen hier treffen. Und dann hätten wir erwartet – und darum liegt auch unser Antrag hier vor –, dass die Ministerpräsidentin gegenüber der Bevölkerung und gegenüber uns Abgeordneten Klarheit schafft: Seit wann wusste sie Bescheid, dass ihre Zahlen nicht korrekt sind? Seit wann hätte sie die Möglichkeit gehabt, hier aufzuräumen? Und vielleicht hätten wir auch nachsteuern können. Herr Barlen, ich weiß nicht, vielleicht haben Sie ja Herrschaftswissen, aber waren denn die Maßnahmen wirklich notwendig, Weihnachtsmärkte zu schließen, mit anderem Kenntnisstand vor …, mit anderen Zahlen? (Zuruf von Bernd Lange, SPD) War das denn wirklich notwendig? (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Das sind aber die Fragen, die müssen Sie nicht mir beantworten, sondern nämlich der Bevölkerung. Weil mir ist es wurscht, ich kann mir dazu selber meine Daten ziehen, aber der Bevölkerung bleiben Sie diese Antworten schuldig. Und deswegen liegt der Antrag hier. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wir bitten selbstverständlich darum, (Julian Barlen, SPD: Das ist perfide!) dass Sie den breit unterstützen. (Julian Barlen, SPD: Das ist perfide, was Sie hier machen!) Und dann einmal ganz kurz zur Chronologie. Ich sag es noch mal, wenn es um „perfide“ geht, (Julian Barlen, SPD: Dann machen Sie gern weiter!) dann erwähne ich gerne noch mal die Rhetorik unserer Ministerpräsidentin, die im Übrigen nicht da ist, obwohl es explizit um die Aussagen auch von ihr ging. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, Herr de Jesus Fernandes! Die Ministerpräsidentin hat sich bei mir explizit entschuldigt. Ich möchte das hier nicht so stehenlassen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich sehe auch gerade, dass sie wohl wieder auf dem Weg sein wird. Also sie hat ausdrücklich sich entschuldigt für einige Minuten und ich habe das so genehmigt. Von daher bitte ich, das hier auch nicht weiter zu verfolgen. Jetzt können Sie fortfahren. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Die Ministerpräsidentin sprach eben nichts von Zahlen und Fakten, sie sprach von einer regelrechten Corona-Wand. Sie hat in ihrer Rhetorik auch nicht davor zurückgeschreckt, jemanden zu nennen, der Corona mit den Pocken verglich. Das erinnert mich daran, an den Weltärztechef Montgomery, der beim Auftreten von Omikron auf einmal Ebola mit ins Spiel brachte. Das sorgt nicht für Vertrauen. Und wenn ich dann etwas falsch gemacht habe, dann muss ich das klarstellen, und wenn seit Langem klar ist, dass die Impfstoffe, die auf dem Markt sind, eben keine sterile Impfung sind wie bei Pocken – deswegen kann ich das auch nicht vergleichen –, dann muss ich das auch äußern, dann muss ich ehrlich sein gegenüber der Bevölkerung, ja, man kann das Virus immer noch weitertragen, der Krankheitsverlauf ist eventuell abgemildert, aber ich kann es weitertragen. Und dann muss ich dementsprechend meine Maßnahmen anpassen, aber dann auch parlamentarisch, für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbar und eben nicht nach Gutdünken, indem ich an den Kriterien der Ampel, die wir hier oder Sie vielmehr beschlossen hatten, permanent dran rumschraube, völlig intransparent, und jetzt solche Sachen rauskommen wie bei dem Gastrobetrieb, dass da völlig andere Regeln auf einmal gelten. Das kann keiner mehr nachvollziehen. Dafür sollen die Leute dann natürlich auch auf die Straße gehen, so lange, bis Sie begriffen haben, dass Sie hier vernünftig, transparent Politik machen müssen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich muss erst mal hier die richtige Maske finden hier. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ihnen liegt nicht nur ein Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion vor, sondern auch ein Änderungsantrag meiner AfD-Fraktion zu diesem FDP-Antrag, denn es ist dringlich und wichtig, dass wir die Corona-Maßnahmen lockern im Einzelhandel. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht gänzlich ausreichend. Unseren Änderungsantrag möchten wir erleichtern und erweitern zugleich. Wir halten das für maßvoll, Herr Domke, und ich hoffe auch, dass die Kultur des gewollten Missverständnisses aufhört und wir eher zu einer Kultur der wohlwollenden Interpretation kommen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und die FDP uns nicht vorwirft, wir würden hier Probleme wegreden, sondern wir sehen eben das als angemessen an, was wir in diesem Änderungsantrag drinstehen haben. Wortwörtlich brauchen die Branchen endlich wieder Luft zum Atmen. FFP2-Masken, wie sie die FDP hier fordert, helfen da unserer Ansicht nach nur bedingt. Wir denken, dass unabhängig vom Impfstatus das Einkaufen im Einzelhandel genauso möglich sein kann wie beispielsweise in den Supermärkten, also mit einfacher medizinischer Maske. Weder empirisch noch aus der Logik heraus kann man erklären, warum der Einzelhandel jetzt viel infektiöser sein soll als große Supermärkte, wo sich Hunderte Menschen tummeln. Vielleicht kann die Regierungsbank mich da noch überzeugen mit den Daten aus der Luca-App, die ja rechtswidrig ohne Ausschreibung für viele Hunderttausende Euros erworben wurde. Vielleicht gibt es da mal eine Auswertung noch, was da uns eines Besseren belehrt, habe ich bis jetzt noch nicht gesehen. Ich jedenfalls glaube da noch einer eher, ja, fast ein Jahr alten Studie. Anfang Februar 2021 wurde eine Studie zum Corona-Risiko im Einzelhandel publiziert. Bei der Arbeit im Einzelhandel kommt es eben nicht zu einer erhöhten Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus. Eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kam zu dem wenig überraschenden Ergebnis, weniger Angestellte und Mitarbeiter im Einzelhandel infizierten sich als der Gesamtschnitt der Bundesrepublik. Ausgewertet wurden Daten aus elf Einzelhandelsunternehmen mit circa 331.000 Mitarbeitern. Zwischen Mitte März und Ende Oktober 2020, also bei noch weit stärkeren Virus-Varianten, infizierten sich 0,6 Prozent der Beschäftigten. Demgegenüber stehen im gleichen Zeitraum etwa 0,8 Prozent der allgemeinen Bevölkerung. Das wissen wir seit einem Jahr. Es gibt keine Corona-Dramatik im Einzelhandel. Einfaches Maskentragen würde daher reichen. 2G-/2G-Plus-Regeln und Weiteres gehören unserer Ansicht nach gekippt. Ja, Selbiges gilt für eine weitere Branche. Wir wollen das Ganze auch noch ein wenig erweitern auf die Gastronomie. Wir denken, dass es an der Zeit ist, nicht nur den Einzelhandel wieder zu entlasten, sondern auch die Gastronomie, die Eintrittsbarrieren durch Impfungen, Personalausweis und Tests zu beenden. Es reicht völlig aus, wenn da zwischen den Tischen, wenn da einfache medizinische Masken getragen werden. Da, denke ich, sind auch viele andere Länder gut mit ausgekommen. Schon seit Beginn der Pandemie konnte hier nicht nachgewiesen werden, dass Gastronomie sonderlich starkes Infektionsgeschehen zeigt. Und wir hatten ja vorhin schon die Debatte drüber, in Ländern wie Schweden, die ja bei diesen Kennzahlen, epidemiologischen Kennzahlen, ja kaum einen höheren Wert haben als hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Schweden, die hatten die ganze Zeit über … (Thomas Krüger, SPD: Doppelt so hoch.) Nee, nicht doppelt so hoch, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) 150 pro 100.000, Todesfälle. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Hier waren es 100 von 100.000. 150 ist noch deutlich niedriger als in Sachsen (Heiterkeit bei Bernd Lange, SPD) oder anderen Bundesländern, die wir hier haben. Und in Schweden, wie Sie wissen, gab es (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in Restaurants, Gastronomie nie diese weitreichenden Einschränkungen. Ja, und wenn Frau Ministerpräsidentin Schwesig sagt, wir dürfen nicht mit radikalen Leuten sprechen, dann sehe ich das auch etwas anders. Ich meine, wir reden ja auch hier mit Ihnen, Frau Schwesig, im Landtag jedes Mal. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Seit fast zwei Jahren wird hier mit aufgebauschter Problematik und gerahmten Zahlenwerk agiert. Mein Kollege Thomas de Jesus Fernandes hat das ja auch gerade noch mal bei unserer Antragsvorstellung dargelegt. Wir hatten hier radikale Maßnahmen wie diesen Radius, in dem man sich bewegen darf, Ausgangssperren, Maskenpflicht in der Innenstadt, also alles völlig außerhalb jeglichen Sinnes und Verstandes. Und von daher hoffen wir jetzt, dass wenigstens unserem Änderungsantrag zugestimmt wird, in der Gastronomie, im Einzelhandel noch diversere Erleichterungen, Lockerungen zu beschließen. Es wurde auch schon öfters erwähnt, viele Wissenschaftler, die WHO, andere Länder in der EU gehen davon aus, dass diese Omikron-Variante den Virus endemisch macht und wir uns langsam endlich dem Ende nähern. Von daher wird es auch Zeit, auch gerade im Hinblick auf die kommende Saisonalität – Frühling/Sommer rückt näher – weitreichendere Lockerungen zu erlassen und unsere Wirtschaft zu bestärken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. (Julian Barlen, SPD: Jetzt kommt das große Finale.) Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die Ministerpräsidentin hat es ja in ihrer Regierungserklärung versucht mit versöhnlichen Worten, und sie hat es auch in einiger ihrer vorangegangenen Regierungserklärungen, derer wir schon mehr als einem Dutzend hier lauschen durften, gesagt, es gibt für diese Pandemie keine Blaupause. Und ja, auch wir haben – also die AfD –, haben Anfangs nicht gewusst, was ist der richtige Weg, was ist der falsche Weg. Herr Domke hat seinen Redebeitrag vorhin damit eröffnet, dass er ohnmächtig und machtlos dem Ganzen gegenüberstand. Und der Einzige, der sich hier hinstellt und sagt, wir waren auf dem richtigen Kurs, wir bleiben auf dem richtigen Kurs, ist der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion. (Zuruf aus dem Plenum: Vorwärts immer, rückwärts nimmer! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ganz genau. (Julian Barlen, SPD: Haben Sie eben geschlafen?) Und dabei haben Sie jeglichen Kurs verloren, jeglichen Kompass verloren, jegliche Karte verloren. Sie halten an Ihren falschen Entscheidungen fest, als wenn das in Stein gemeißelt ist. Sie verunsichern die Bürger dieses Landes, Sie demotivieren den Einzelhandel, Sie demotivieren hier mit Ihren Maßnahmen, mit Ihren Anträgen die Bevölkerung dieses Landes, und das ist einfach unerträglich, Herr Barlen. Und ich bin der Meinung, wenn man auch mal eine falsche Entscheidung getroffen hat, dann gehört es auch zur politischen Größe und zur politischen Verantwortung dazu, sich diesen Fehler und auch nicht nur sich selbst, sondern den Fehler gegenüber der Bevölkerung einzugestehen. Ein bisschen mehr Selbstreflexion, Herr Barlen, stünde … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment! Nikolaus Kramer , AfD: … Ihnen hier bestenfalls, … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also ich habe jetzt lange die rote Lampe gedrückt. Die Redezeit ist jetzt wirklich abgelaufen, selbst mit der Möglichkeit, einen Satz noch zu beenden. Von daher, die Redezeit ist wirklich … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nikolaus Kramer , AfD: … bestenfalls zu, Herrn Barlen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: … abgelaufen. (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.) Herr Kramer! Herr Fraktionsvorsitzender! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich war schon relativ großzügig. Wenn meine Großzügigkeit ausgenutzt wird, dann wird es demnächst keine Großzügigkeit mehr geben und dann werde ich mitten im Satz unterbrechen. Das wollen wir doch alle nicht. Ich bitte um Beachtung! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/292. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/301 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/301 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/292 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/292 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion von … Ach, die GRÜNEN haben sich enthalten?! Wunderbar! Also damit ist … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Das ändert am Abstimmungsverhalten, am Abstimmungsverhalten ändert sich nichts. Aber mit Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Zustimmung der Fraktionen der FDP und CDU ist dieser Antrag abgelehnt. Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/298 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Herren, wir sind in der Abstimmung! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/298 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299. Hierzu ist seitens der Fraktion der FDP beantragt worden, die Ziffer I Nummern 1 bis 12 einzeln sowie die Ziffer II insgesamt abzustimmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wer in Ziffer I Nummer 1 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 1 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltungen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD, … (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Nee, DIE GRÜNEN haben zugestimmt.) Ach, Zustimmung! Genau. … Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Zustimmung der Fraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer in Ziffer I Nummer 2 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 2 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer in Ziffer I Nummer 3 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 3 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltungen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt. Wer in Ziffer 1 Nummer 4 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer 1 die Nummer 4 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer in Ziffer I Nummer 5 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 5 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE und bei Zustimmung der Fraktion der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Wer in Ziffer I Nummer 6 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 6 des Antrages der Fraktionen der CDU auf Drucksache 8/299 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer in Ziffer I Nummer 7 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 7 des Antrags der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Zustimmung aus der Fraktion der CDU und der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt worden. Wer in Ziffer I Nummer 8 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 8 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer in Ziffer I Nummer 9 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 9 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten abgelehnt worden. Wer in Ziffer I Nummer 10 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimment… (Nikolaus Kramer, AfD: Enthaltung.) Okay! Wir waren jetzt gerade bei der Gegenprobe. Da bitte ich noch mal um das Handzeichen, damit wir hier das Stimmverhalten auch korrekt wiedergeben können. – Und jetzt frage ich nach den Stimmenthaltungen. – (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Jetzt!) Damit ist in Ziffer I die Nummer 10 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Zustimmung aus der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt worden. Wer in Ziffer I Nummer 11 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 11 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt worden. Wer in Ziffer I Nummer 12 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer I die Nummer 12 des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Zustimmung aus der Fraktion der CDU und FDP abgelehnt worden. Ich rufe auf die Ziffer II des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299. Wer der Ziffer II zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/299 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der CDU zu den Ziffern 1 bis 9 des Antrages eine Einzelabstimmung beantragt worden. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und Ablehnung der Fraktionen der CDU und AfD angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei Ablehnung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 5 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 5 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei Gegenstimmen aus den Fraktionen von AfD und CDU, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 6 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 6 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 6 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 7 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 7 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 8 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 8 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 8 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer 9 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300. Wer der Ziffer 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 9 des Antrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/300 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Damit schließe ich die Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen ankündigen, dass zwischen den Fraktionen Einvernehmen besteht, heute den Tagesordnungspunkt 8 in verbundener Debatte mit dem Tagesordnungspunkt 17 zu beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erwartungsgemäß treten wir jetzt in eine 45-minütige Mittagspause ein. Die Sitzung ist unterbrochen und wir treffen uns wieder um 13:52 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. Unterbrechung: 13:07 Uhr __________ Wiederbeginn: 13:54 Uhr Vizepräsidentin Beate Schlupp: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/236. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/236 – Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Geue. Minister Dr. Heiko Geue: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November des letzten Jahres eine Tarifeinigung erzielt worden. Diese beinhaltet einmal eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro an alle Beschäftigten sowie 650 Euro an Auszubildende, und zwar für die Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise, die besonderen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Ich denke nur an die Polizistinnen und Polizisten oder auch die Lehrerinnen und Lehrer oder die Beamtinnen und Beamten. In den Gesundheitsämtern und Unikliniken sind viele, die besonderen Herausforderungen in den jetzt vergangenen zwei Jahren ausgesetzt worden sind. Und es ist ein zweiter Teil in diesen Tarifverhandlungen vereinbart worden, nämlich die Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L, also des Landestarifvertrages, um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022. Diese Tarifergebnisse – und deswegen stehe ich jetzt hier vor Ihnen – sollen zeit- und systemgerecht für die Beamtinnen und Beamten der Landesregierung übernommen werden. Und deswegen möchte ich hier klar sagen, das, was heute im „Nordkurier“ vermeldet wird, die Landesregierung würde hier ein Geschenk an Beamtinnen und Beamte entscheiden, ist schlichtweg falsch. Es geht hier nicht um ein Geschenk, sondern um die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes. Dieses wollen wir in zwei Schritten machen, das ist auch so mit den Gewerkschaften Anfang Dezember letzten Jahres abgestimmt worden. Ein erster Schritt: die Übertragung der Corona-Sonderzahlung jetzt in diesem vorliegenden Gesetzesentwurf. Und dann ein zweiter Schritt: ein zweites Gesetz, die Übertragung der linearen Anpassung ab dem 1. Dezember 2022. Warum machen wir das in zwei Gesetzen? Das hat schlichtweg den steuerlichen Effekt oder beziehungsweise diesen auszuschließen für die Corona-Sonderzahlung. Es ist nämlich durch die Bundesgesetzgebung noch so, dass es bis Ende März dieses Jahrs möglich ist, diese Sonderzahlung steuerfrei zahlbar zu machen, und das wollen wir natürlich im Sinne derjenigen, die diese Sonderzahlung bekommen, wirklich gerne auch tun, und deswegen jetzt dieser schnelle Gesetzentwurf und die Anpassung, wo es ja auch um die Systematiken geht, dann in einem zweiten. Von der Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter, diese 1.300 Euro, wollen wir einmalig eine Ausnahme machen von der zeit- und systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses, und zwar für folgende Personengruppen: für die Besoldungsgruppen B9 bis B11 sowie R9 und R10 sowie die Mitglieder der Landesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre. Diese einmalige Ausnahme, diese Nichtübertragung des Tarifergebnisses auf diese Gruppe, ist nicht deswegen vorgesehen, weil es für diese Gruppe keine zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise gegeben hätte – ganz im Gegenteil, wer weiß, wie gerade in diesem Bereich auch gearbeitet worden ist –, sondern die Landesregierung bezweckt hiermit, auch ein Signal der Solidarität mit den Unternehmerinnen und Unternehmern und mit den Beschäftigten aus den Branchen zu senden, die besonders hart von der Pandemie betroffen sind. Deswegen diese einmalige Ausnahme von der ansonsten ja auch im Koalitionsvertrag festgeschriebenen zeit- und systemgerechten Übertragung von Tarifergebnissen auf den Beamtenbereich. Meine Damen und Herren Abgeordnete, nach Beschluss dieses Gesetzesentwurfes im Kabinett, das war am 11. Januar dieses Jahres, ist in der Landesverwaltung die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit den Bezügen für den Monat März, natürlich unter dem Vorbehalt der Verabschiedung durch den Landtag, bereits angewiesen worden, damit wir eben auch sicherstellen können, dass die Steuerfreiheit eingehalten wird. Den Kommunen haben wir ein entsprechendes Vorgehen empfohlen. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung an die Ausschüsse. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Finanzminister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von sechs mal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Corona-Sonderzahlung in Höhe von steuerfreien 1.300 Euro für die Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss man leider auch mal kontrovers diskutieren. Die Tarifverhandlung der Gewerkschaften ist natürlich zur Kenntnis genommen worden, und wenn der Herr Minister Dr. Geue sagt, dass es dort auch einige Nichtübertragungen gibt, dann ist das durchaus lobenswert. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Dennoch steht eine damit verbundene Sonderzahlung unter Vorbehalt des Landtages. Im Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden sogenannte Verschlechterungen der finanziellen Lage extra aufgeführt. Ich zitiere: „Für die Jahre 2020 bis 2022 beabsichtigt die Landesregierung, ebenfalls die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Diese Absicht steht unter dem Vorbehalt gravierender Verschlechterungen der finanziellen Lage des Landes.“ Zitatende. Diese extreme finanzielle Verschlechterung haben wir nun gerade im Jahr 2022. Von daher möge man auch bitte die eigenen Gesetzentwürfe von damals zur Kenntnis und ernst nehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Mit einer Neuverschuldung von 2,85 Milliarden Euro bei gleichzeitiger Senkung der Finanzkraft des Landes durch eine geschwächte Wirtschaft muss man auch mal darüber nachdenken, Abstriche zu machen. Und verstehen Sie mich nicht falsch, Tariferhöhungen gehen wir von der AfD-Fraktion immer mit, aber eine Corona-Sonderzahlung halten wir doch eher für unangebracht. Neben der massiven Staatsverschuldung sehen wir zum einen keine finanzielle Belastung der Beamten, zum anderen auch keine wirklich sonderbar arbeitsmäßigen Strapazen bei der Gesamtheit der Beamten, sondern nur partiell in manchen Bereichen, wie Herr Dr. Geue das auch schon angesprochen hat, vor allen Dingen im Gesundheitsbereich. Aber da kann man auch über einmalige Sonderzahlungen, wie beispielsweise in der Pflege, nachdenken und muss das nicht für alle in Angriff nehmen. Oft ist auch das Gegenteil der Fall gewesen: Bei finanziellen Belastungen haben etliche Beamte ohnehin viel Geld gespart durch das angeordnete Homeoffice. Das Auto blieb stehen, man brauchte weniger Fahrscheine für den ÖPNV, und für das Büro zu Hause konnte man auch bisher eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Arbeitstag – bis zu 150 Arbeitstage im Jahr – durfte aufgrund der Pandemie eine Pauschale von 5 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist daher eine Verlängerung auch bis zum Ende dieses Jahres niedergeschrieben. Fest steht, finanzielles Entgegenkommen durch gesparte Arbeitswege und steuerliche Bevorteilung gab es auch für Beamte. Und ja, wie erwähnt, bei den Beamten hätte man auch durchaus differenzieren müssen. ÖGD, Krankenhäuser, da gehen wir mit, aber beim Rest, da müssen wir noch mal schauen. Denn wir haben heute auch eins gesehen, heute wurde viel darüber verloren an Worten, wie Leute gelitten haben unter den Maßnahmen, unter der Pandemie selber, aber auch über die letzten Debatten, es wurde nie ein Wort darüber verloren, dass Beamte sonderlich gelitten hätten während dieser Pandemie und auch keine finanziellen Einbußen hatten. Sie hatten … (Tilo Gundlack, SPD: Fragen Sie mal die Polizei!) Ja, klar, die haben natürlich was zu tun, dafür gibt es ja auch oft extra Geld. Existenzängste hatte keiner, keiner musste in Kurzarbeit und niemand musste um Wirtschaftshilfen betteln. Und schaut man auch in andere Länder, da gibt es auch Länder, die das anders regeln. In Hessen beispielsweise senkte man die Pauschale immerhin auf 500 Euro. Auch das sind Dinge, darüber sollten wir im Finanzausschuss reden. In einem reichen Land wie Hessen, 500 Euro Corona-Pauschale, unsere Landesfinanzen hingegen sind vollkommen zerrüttet. Finanzminister Dr. Geue hat dies ja auch in einer der letzten Plenarsitzungen bei der Rede zur Grunderwerbsteuersenkung bereits dargelegt, ich zitiere: „… hallo, wir haben im letzten Jahr einen negativen Finanzierungssaldo von fast 3 Milliarden Euro des Landes!“. Daraufhin ein Zwischenruf von Herrn Thomas Krüger: „So ist es.“ Zitat weiter Geue: „So was hat es leider auch noch nicht oder zum Glück noch nicht gegeben.“ Zitatende. Ein Spielraum, um jungen Familien die Grunderwerbsteuer beim Hausbau zu senken, das war nicht zu machen, da wurde mit der Singularität einer noch nie dagewesenen Landesverschuldung argumentiert. Aber nun, wenn es darum geht, steuerfreie Pauschalen zu verteilen, da werden 22 Millionen alleine für Landesbeamte – die Kommunalen kommen ja auch noch dazu – aus dem Hut gezaubert. Also die gesamte Bevölkerung steuerlich entlasten – Nein. Einigen Beamten ohne wirklich inhaltliche Gründe, was diesen finanziellen Bedarf ausmacht, hier zu benennen, eine steuerfreie Pauschale zukommen zu lassen, da sagt man Ja. Darüber müssen wir auf jeden Fall noch mal im Finanzausschuss reden. Auf jeden Fall ist das Ganze nicht sozial ausgewogen, und auch die Presse berichtet ja darüber, das ist ja ein Aufregerthema. Und wir finden, dass so auch der gesellschaftliche Zusammenhalt ein bisschen auseinanderdriftet. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Schmidt, Ihre Redezeit ist beendet. Martin Schmidt , AfD: Meine Damen und Herren … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Sie sehen … Martin Schmidt , AfD: … Abgeordnete, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: … die rote Lampe. Martin Schmidt , AfD: … wir stimmen einer Überweisung in den Ausschuss aber dennoch zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Schmidt! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Christiane Berg für die Fraktion der CDU. Christiane Berg , CDU: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine kurze Zeitreise mit Ihnen unternehmen, Sie können sich ja nicht wehren, wir gehen los. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Wir schreiben das Jahr 2020, genauer gesagt den 27. Januar 2020. An diesem Tag wurde der erste Fall des Corona-Virus in Deutschland nachgewiesen. Noch konnte damals keiner ahnen, welche Auswirkungen das Corona-Virus haben wird, und niemand ahnte, wie viel Angst, Leid, Tod mit dem Virus einhergehen werden. Heute stehen wir hier – wie gesagt, fast zwei Jahre später – mit Mund-und-Nasen-Maske, mit Abstand, mit einem Hygienekonzept und die Mehrheit, wie ich selbst auch, mit einer schützenden und vielfach lebensrettenden Impfung. Wir alle in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa und sicherlich auch weltweit sind müde, erschöpft von dieser scheinbar nicht enden wollenden Pandemie. Viele Menschen mussten und müssen dazu immer noch Opfer bringen. Meine Damen und Herren, auch die Folgen auf das Arbeitsleben sind gravierend, schwerwiegend, und laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind die Belastungen durch stark erhöhtes oder auch stark reduziertes Arbeitsaufkommen infolge der Pandemie erheblich. Und die Auswirkungen der Pandemie auf die mit der Arbeit verbundenen psychischen Belastung gilt es zu berücksichtigen, nicht zu vergessen die Zusatzbelastungen durch erhöhte Anforderungen an die Alltagsbewältigung. Oft mussten beispielsweise Eltern – auch Beamte sind Eltern – parallel zur Heimarbeit die Funktion von Lehrkräften übernehmen und zusätzlich auch noch die Belastungen für die Kinder durch die Pandemie kompensieren, abfedern. So ist es richtig, dass der Staat den arbeitenden Menschen – in diesem Fall den Beamten – etwas zurückgibt. Und vor diesem Hintergrund hat der Bundesgesetzgeber für alle Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 1.300 Euro für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 zu erhalten. Daher ist die Vereinbarung für die Tarifbeschäftigten der Länder über eine Corona-Sonderzahlung ausdrücklich zu begrüßen und selbstverständlich ist es, diese Sonderzahlung, zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung zu übertragen, um die Gleichbehandlung zu wahren, und nicht als Geschenk. Der Finanzminister hat die Regeln erläutert. Die Corona-Sonderzahlung für die Tarifbeschäftigten und Beamten unterstreicht, dass ein starker öffentlicher Dienst für uns im Land natürlich überall von herausragender Bedeutung ist, und gerade bei der Bewältigung der Pandemie. Es hat sich gezeigt, dass wir einen handlungsfähigen Staat mit kompetenten und leistungsbereiten Mitarbeitern brauchen – unter jeder Bedingung, die es zu bewältigen gab. Wir als CDU-Fraktion möchten uns jedenfalls bei den vielen engagierten Beschäftigten des Landes und der anderen öffentlichen Verwaltungen herzlich für ihren Einsatz in der Pandemie bedanken, und wir möchten uns auch bedanken an dieser Stelle bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in dieser schwierigen Lage unverdrossen ihrer Arbeit nachgehen und alles dafür tun, um so viel Normalität wie möglich zu erhalten. Meine Damen und Herren, aus Worten müssen Taten folgen, und in diesem Fall geschieht das. Mit dem vorliegenden Gesetz können wir unseren Beamtinnen und Beamten ein klein wenig für ihren Einsatz in diesen schwierigen Zeiten zurückgeben. Wir stimmen der Überweisung zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Berg, auch für das sehr gute Einhalten der Redezeit. Danke schön! Das Wort hat jetzt Herr Henning Foerster für die Fraktion DIE LINKE. Henning Foerster , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An und für sich hätte diesen Redebeitrag heute mein Kollege Torsten Koplin halten sollen, der ist jedoch erkrankt, und deshalb gestatten Sie mir, zunächst von dieser Stelle weiterhin gute Genesung zu wünschen. Inhaltlich kann ich es kurz machen, vieles ist ja bereits angeklungen. Am 29. November letzten Jahres haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt, und ein wesentlicher Punkt war die Ausreichung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro beziehungsweise 650 Euro für Azubis. Bis zum 31. März soll sie steuerfrei erfolgen. Und Hintergrund sind die zusätzlichen Belastungen in der Corona-Pandemie. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen jetzt auf den Beamten- und Richterbereich übertragen werden. Und für meine Fraktion kann ich hier ganz klar sagen, das ist auch richtig so. Es ist fair und es setzt letztlich auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages von SPD und LINKE um. Als Gewerkschafter kann ich die Sonderzahlung ohnehin nur begrüßen, denn Corona hat auch die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst vor besondere Herausforderungen gestellt. Wie unter einem Brennglas zeigte Corona die schon länger bestehenden Probleme auf. Dazu gehören beispielsweise die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen oder auch die Frage vorausschauender Planungsprozesse. Und insofern wird mit der Sonderzahlung auch ein Stück konkrete Wertschätzung und Anerkennung transportiert. Die zügige Umstellung auf Homeoffice und Telearbeit verlief nicht immer problemlos. Ich darf daran erinnern, dass Beschäftigte beispielsweise nicht selten zunächst private Endgeräte und Mobilverträge genutzt haben, um in dieser besonderen Situation handlungsfähig zu bleiben. Das war hilfreich, aber keineswegs selbstverständlich. Die anfänglichen Probleme sind zwischenzeitlich weitgehend abgestellt worden, aber je nachdem, wie sich die aktuelle Omikron-Welle weiterentwickelt, kann die Personalsituation noch zum Problem werden. Die Inzidenzen sind so hoch wie nie zuvor, und diese machen auch vor dem öffentlichen Dienst natürlich nicht halt. Krankheitsbedingte Ausfälle müssen auch dort kompensiert werden. Manch Erkrankter unterstützt seine Behörde ja auch aus der Quarantäne heraus, soll er zwar eigentlich nicht, aber sei es drum. Man kann also festhalten, dass Corona auch eine Mehrbelastung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit sich gebracht hat, und sicher zerrt der nunmehr seit fast zwei Jahren andauernde Zustand auch an den Nerven dieser Kolleginnen und Kollegen. Und denken Sie nur an die sich pandemiebedingt ständig ändernde Gesetzes- und Verordnungslage! Die Angestellten und Beamten müssen sich praktisch ständig neu einarbeiten, das fordert viel Zeit und Energie. Und ich halte es deshalb nur für legitim, wenn diese Mehrbelastungen auch durch steuerfreie Sonderzahlungen honoriert werden. Das gilt neben Angestellten eben auch für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Und deshalb unterstützen wir die Überweisung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Foerster! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Harald Terpe für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, also sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sage ich besser! Jetzt ist ja schon darauf hingewiesen worden, dass die Corona-Pandemie für nahezu jeden vielfältige Belastungen und Entbehrungen im Laufe der letzten beiden Jahre mit sich gebracht hat. Ich denke dabei an die Sorge um die eigene Gesundheit oder auch die Sorge um die Gesundheit der Angehörigen und Freunde. Ich denke auch an Zukunftsängste, die ich in der eigenen Familie, insbesondere auch bei Kindern erlebe, an denen das ja auch nicht spurlos vorübergeht und die dann immer mal auch fragen, wenn ich höre, wir sind eine verlorene Generation, wo ist unsere Zukunft. Ich halte natürlich den Begriff „verlorene Generation“ für übertrieben, aber trotzdem sind es reale Zukunftsängste, die auch artikuliert werden. Also es geht um ganz verschiedene und vielfältige individuelle Erfahrungen, die wir in der Corona-Krise gemacht haben, und dabei sind wir auch besonderen organisatorischen und psychischen Drucksituationen ausgesetzt gewesen, der eine mehr, der andere weniger, aber das trifft natürlich auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu. Nicht zuletzt sind es aber auch finanzielle Belastungen, die tatsächlich mit der Corona-Krise einhergingen und wo wir sicher sein können, dass wir die auch nicht vollständig beziffern können und ausgleichen können. Das ist, glaube ich, völlig klar. Sicher bin ich mir auch, dass eine Diskussion über Geschenke, die angeblich gemacht würden, oder welche Berufsgruppen systemrelevanter sind oder nicht, wenig zielführend sind. Jetzt legt die Regierung einen Gesetzentwurf vor für eine Corona-Sonderzahlung – und ich finde in der Begründung richtigerweise begründet – zur Abmilderung zusätzlicher finanzieller Belastungen. Also es geht um eine Abmilderung und nicht um einen konkreten Ausgleich. Es betrifft Beamte und Richter, aber es ist bisher auch noch nicht gesagt worden, es betrifft auch Praktikanten und Referendare, die diese Sonderzahlung in halber Höhe dann auch bekommen sollen. Das finden wir richtig, dass die Auszubildenden mit einbezogen werden. Und richtig ist, glaube ich, auch, dass wir eine Gleichbehandlung anstreben mit den angestellten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die über den TV-L bezahlt werden. Und das bringt mich auch noch mal zu der Einschätzung, dass wir uns in Deutschland glücklich schätzen können, dass wir eine Tarifautonomie haben, wo wir bestimmte Sachen auch ausbalancieren können und dann auch Hinweise für uns hier im Landtag bekommen, in welcher Höhe man beispielsweise dann auch den Beamten, Richtern und den Auszubildenden im Sinne der Gleichbehandlung dann auch diese Sonderzahlung zukommen lassen kann. Über die Frist ist was gesagt worden, das hängt mit dieser Steuerfreiheit zusammen. Ich glaube aber, dass wir noch genug Zeit haben werden, uns auch in den Ausschusssitzungen darüber zu unterhalten ist es wirklich ausbalanciert so in der Art, und machen wir es genauso, wie es vorgeschlagen ist. Wir sind gespannt als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Torsten Renz, CDU: Was schwebt Ihnen denn da so vor an Veränderungen?) Ich will damit zum Ausdruck bringen, Herr Kollege Renz, dass ich es wichtig finde, dass dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss kommt und da noch mal diskutiert wird, sonst können wir auch gleich abstimmen. Das finden wir nicht gut, sondern wir würden schon sagen, dass so ein Gesetzentwurf auch in den Ausschuss gehört, damit man sich beispielsweise über das auch auseinandersetzen kann, was vielleicht in den Medien gespiegelt wird, und vielleicht an der Stelle auch eine gemeinsame Position entwickelt, dass das vielleicht nicht die richtige Einschätzung ist. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Da kommt der Politikprofi durch, ne?! – Glocke der Vizepräsidentin) Ja, bei mir kommt der Politikprofi dann auch durch. Ich habe ja noch einige Sekunden Zeit, jetzt darauf hinzuweisen, dass wir uns auf die Ausschussberatungen freuen, und ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Dr. Terpe! Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr René Domke für die Fraktion FDP. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) René Domke , FDP: Brauchen Sie noch einen Augenblick? (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ach so, ich darf die Maske abnehmen, dann verstehen Sie mich auch besser. Eine zeit- und systemgerechte Übernahme der Tarifergebnisse für den Tarifvertrag der Länder auf die Besoldung ist auch aus unserer Sicht sachgerecht, sie ist auch konsequent und wird grundsätzlich auch von der FDP-Fraktion mitgetragen. Diese Übernahme steht unter dem grundsätzlichen Vorbehalt – darauf ist hingewiesen worden – einer gravierenden Verschlechterung der finanziellen Lage des Landes. Ich gehe davon aus – das sind immerhin 22,2 Millionen Euro –, da dieser Vorbehalt hier vom Landesfinanzminister nicht geltend gemacht wurde, dass die Mittel zur Verfügung stehen. Da haben wir Zeit, im Ausschuss drüber zu beraten. Letzten Endes gibt es aber auch Punkte, die wir bei grundsätzlicher Zustimmung anmerken möchten, und zwar wird diese Zahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie doch völlig undifferenziert ausgezahlt oder gewährt. Und das ist jetzt aber kein Problem der allgemeinen Übernahme aus dem Tarifergebnis, sondern es ist eigentlich ein Problem schon der tariflichen Einigung. Es ist auch darauf hingewiesen worden, die Belastungssituationen waren sicherlich unterschiedlich. Und genau da setzen wir an: Natürlich hätte man die Belastungssituation mit berücksichtigen können, man hätte auch nach Systemrelevanz abstufen können. Und nicht überall in der Verwaltung – und Sie wissen es vielleicht, dass ich selbst aus einer Verwaltung stamme –, überall in der Verwaltung war gleichermaßen die Belastung zu spüren. Gleichwohl war es zu kurz gesprungen, der Einwand von der AfD. Es geht nicht nur um Gesundheitsvorsorge, und es geht bestimmt auch nicht nur um den medizinischen Bereich, Polizei ist angeführt worden. Es gibt viele, viele Außendienste, die sich umstellen mussten, die sich auch auf eigene Kosten teilweise umstellen mussten. Also da war schon eine Belastungssituation da. Und letzten Endes, so schnell war die Ausstattung mit Notebooks (Henning Foerster, DIE LINKE: So ist es.) und die Gelegenheit, in der Heimarbeit zu arbeiten, im Homeoffice zu arbeiten, auch nicht. Das heißt, auch dort sind viele, viele Beschäftigte, auch Beamtinnen und Beamte, in Vorleistung gegangen. Und letzten Endes, die 5 Euro, die man jetzt als Werbungskosten geltend machen kann – na ja, also, müssen wir nicht drüber reden. (Henning Foerster, DIE LINKE: Sehr richtig!) Ob dieser erwartbare Differenzierungsaufwand – weil da müssen wir uns natürlich jetzt auch nichts vormachen, das erst mal zu ermitteln, das ist ein Aufwand, der frisst natürlich einen Großteil der Mittel wieder auf, die wir gerade vielleicht bereitstellen wollen, insofern lassen Sie uns darüber im Ausschuss noch mal beraten –, es ist allerdings erwartbar, und dem müssen wir entgegenwirken, dass die Träger höherer Belastungssituationen sich jetzt bitte nicht ungerecht behandelt fühlen, weil andere das quasi mitbekommen, oder dass da vielleicht die Wertschätzung verloren geht. Das müssen wir vielleicht noch mal besonders hervorheben, aber auch dazu haben wir Gelegenheit, im Ausschuss zu sprechen. Ein weiterer Punkt, den ich kritisch anmerken möchte, das ist diese Stichtagsbezogenheit. Die Sonderzahlung soll ja einer Abmilderung der besonderen Belastung im Jahr 2021 dienen. Dem widerspricht aus unserer Sicht diese Stichtagsbezogenheit. Hier hätte ich mir vorstellen können, dass man tatsächlich für jeden vollen Monat der Belastungssituation eine entsprechende Sonderzahlung gewährt, weil stellen Sie sich jetzt mal das Worst-Case-Szenario vor: Jemand ist am 28.11.2021 aus dem Dienst ausgeschieden, der bekommt für seine Mühen – möglicherweise, wenn wir es ganz genau nehmen, ist er ja vielleicht auch genau aufgrund der Belastungssituation aus dem Dienst ausgeschieden –, der hat keine Möglichkeit, in den Genuss dieser Sonderzahlung zu kommen. Das ist aber etwas, was eben aus dem Tarifvertrag heraus kommt, und das ist sicherlich etwas, was wir jetzt auch nicht dringend in Abrede stellen müssen. Ich denke aber schon, dass ein paar Punkte da sind, über die wir uns noch austauschen können im Finanzausschuss. Ich freue mich auf die Beratung, und wir werden der Überweisung daher auch zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Domke! Es hat nun das Wort der Abgeordnete Herr Tilo Gundlack für die Fraktion SPD. Tilo Gundlack , SPD: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon viel gesagt worden, eigentlich kann ich mich ja sehr, sehr kurz fassen, wie einige sich hier auch sehr, sehr kurz fassen wollten und es nachher doch ausgeartet ist. Na gut, das ist dann halt mal so. Wir reden ja heute über einen Tarifabschluss, der gemacht wurde, den wir übernehmen wollen, der auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses betrifft. Wir sagen immer, wir klatschen auch immer teilweise, wenn uns hier vorne Wasser hergebracht wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft das auch, die sind auch tarifvertraglich gebunden, auch die Beamten, die vor der Tür stehen, die sollen das auch bekommen, und auch die Lehrerinnen und Lehrer. Und wenn der eine oder andere sagt, die Polizeibeamten, die hätten keinen erhöhten Aufwand, na ja, dann gucke ich mir montags immer die Demos an und dann gucken wir auf den Innenminister, was der uns dazu sagen kann wegen erhöhtem Aufwand. Ich glaube schon, dass wir da, glaube ich, uns schnell einig sind, dass der erhöhte Aufwand schon da ist. Und was wir auch hier machen, ist die gelebte Praxis. Tarifverträge werden grundsätzlich von uns übernommen, ob nun immer zeitgleich und inhaltsgleich, das war in der Vergangenheit nicht immer so, aber die letzten Jahre, ja, Jahre, glaube ich, haben wir es so gemacht und ist auch eben, wie gesagt, die gelebte Praxis, und dem sollten wir uns auch anschließen wiederum. Und was auch immer so ein … Ich habe mir das mal aufgeschrieben: Klatschen reicht auch nicht – wir können jetzt auch alle klatschen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ne, Herr Dr. Terpe?! –, reicht auch nicht, davon können sie sich auch nichts mehr kaufen, ist auch nicht gegen den Aufwand gerechtfertigt, aber von der Warte her weiß ich nicht, ob das so richtig ist. Und was der Kollege Domke ansprach, noch mal diese Stichtagsregelung: Ja, in der Tat, ich sehe da auch immer ein Problem mit so einer Stichtagsregelung, aber wie das so immer ist bei solchen Stichtagsregelungen, irgendeinen Tag muss man ja zugrunde legen. Ich habe letzte Woche auch mit Polizeibeamten gesprochen, die, ich glaube, am 30. in Pension gegangen sind, das ist dann auch nicht so lustig. Da muss man auch überlegen, kriegt er das, kriegt er das nicht. Das werden wir aber sehen. Der Finanzausschuss zumindest hat sich darauf geeinigt, ein schriftliches Anhörungsverfahren zu machen, einmal für die kommunalen Spitzenverbände, also Landkreistag und Städte- und Gemeindetag, und dann eben die abschließende Beratung und Erstellung einer Beschlussempfehlung für den 24.02. vorzunehmen. Wir wollen das ja auch, die Zweite Lesung, im März hinbekommen. Deswegen haben wir auch eine zügige Beratungsfolge angesetzt. Es wurden auch die Stellungnahmen übersandt vom DGB, vom dbb M-V und auch vom Richterbund. Da kann schon jeder nachlesen, was die Verbände so sagen. Und von der Warte her, glaube ich, kriegen wir auch eine zügige Beratungsfolge hin. Ansonsten freue ich mich schon auf die Beratungen im Finanzausschuss, und auch im Innen- und Rechtsausschuss ist diese Vorlage ja, was die dazu sagen werden. Aber, wie gesagt, abschließend am 24.02., da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt, und dann im Plenum, wie sich so der eine oder andere dazu verhält. Was ich auch in der Presse, was schon angesprochen wurde, die Presse – ja, da muss ich sagen, was die Presse heute wieder geschrieben hat darüber, da kann man nur mit der Stirn runzeln. Also da muss ich schon sagen, also es betrifft ja nicht nur Landesbeamte, sondern auch Kommunalbeamte. Die haben auch dazu beigetragen, dass wir gut durch die Pandemie kommen. Ich sage noch mal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Gesundheitsamt, ich glaube, den können wir auch mal gut und gerne sagen, ihr habt das verdient. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und von der Warte her freue ich mich auch auf die Beratung im Finanzausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Gundlack! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/236 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Kann ich das bitte noch mal sehen hier auf dieser Seite? (Sebastian Ehlers, CDU: Was denn? Was denn?) Wer für diese Überweisung stimmt. Das sind alle. Dann kann ich hier Einstimmigkeit feststellen. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Henning Foerster, DIE LINKE) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/239. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/239 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Enrico Schult von der Fraktion der AfD. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf unserer Fraktion vor, mit dem wir das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern um eine entscheidende Aussage erweitern wollen. Wir wollen im Gesetz explizit festschreiben, dass die Elementarbildung in der Grundschule, insbesondere im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen, Priorität vor allem anderen bekommen muss. Nun könnten Sie einwenden, dass diese Festschreibung der Bildungsziele aus dem Rahmenplan ins Schulgesetz überflüssig sei, ich möchte aber dagegenhalten, dass wir diese Bildungsziele ganz bewusst im Schulgesetz verankern wollen, weil die Stärkung der oben genannten Kompetenzen dadurch einen höheren Stellenwert erhalten würde (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und, meine Damen und Herren, weil es um diese Kompetenzen derzeit schlecht bestellt ist. (Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) Vom Schulgesetz M-V gehen alle Verwaltungsvorschriften und Richtlinien aus, insofern stellt es das Fundament für Unterricht und Erziehung, ja, für die gesamte schulische Arbeit dar. Wer hier etwas ändert, möchte Änderungen in der praktischen Schularbeit bewirken. Man sollte daran nicht ohne Not drehen, aber in diesem Fall geht es gewissermaßen um einen Notfall, nämlich um die Abwendung weiterer Regressionen in Kenntnisständen und Befähigungen. Unser Ziel ist guter Grundschulunterricht vor dem Hintergrund, dass nicht nur die Lehrer der Sekundarstufen, sondern gleichfalls Lehrausbilder und Hochschullehrer neben dem Verlust an Tugenden und Leistungsbereitschaft und Selbstüberwindung ganz entscheidende Defizite in der Elementarbildung beobachten und beklagen, insbesondere gravierende Schwächen im Lesen, Schreiben wie im Rechnen. Die wichtigsten nationalen und internationalen Tests und Vergleiche zum Stand der Kenntnisse und Befähigung geben ihnen recht. Wenn etwa nach Aussage der letzten PISA-Studie jeder fünfte Neuntklässler in Deutschland nur noch einfache Sätze lesen und verstehen kann und der Wortschatz der Zehnjährigen, meine Damen und Herren, in den letzten Jahrzehnten von 1.300 auf 700 Wörter zurückgegangen ist, dann ist das ein enormes Problem. Und es besteht ein echtes Paradoxon darin, dass diese Rückentwicklung und Defizite zwar in Tests und Analysen bemerkt werden und kurzfristig Schockwellen auslösen, dann im Diskurs aber nirgendwo Thema sind, ganz zu schweigen davon, dass solche prinzipiellen Probleme eben bislang nirgendwo prinzipielle Lösungen hervorgerufen haben. Und so dauern die Probleme bis heute an. Wir unterstellen, niemand will sie sehen. Es geht Ihnen stattdessen um politische Bildung, um Gendergerechtigkeit, um Inklusion, Sexualerziehung, um Erziehung zur Demokratie natürlich, zur Vielfalt, also Diversität und Toleranz, aber immer weniger um das, was Aufgabe der Schule ist: Alphabetisierung, Mathematik, Naturwissenschaften. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist zwar nicht so schick, aber im Wortsinne elementar. Und wer sich die von uns zitierten Studien IGLU, PISA, TIMSS genauer anschaut, der kommt unweigerlich zu der Erkenntnis, es ist was faul im Staate Deutschland. (Marc Reinhardt, CDU: Dänemark!) Das Land der Dichter und Denker … Nicht nur in Dänemark, auch bei uns, Herr Ehlers! (Sebastian Ehlers, CDU: Das war Herr Reinhardt!) Das Land der Dichter und Denker rangiert im Vergleich mit anderen Industrienationen allenfalls noch im unteren Mittelfeld. 2001 lasen nur die Kinder in Schweden, in den Niederlanden, England und Bulgarien besser als wir, als unsere Kinder. 2016 waren es bereits 13 weitere Länder, die bessere Lesekompetenzen aufzuweisen hatten als wir. Dort, wo die signifikanten Defizite bildungssprachlich Thema werden, kommt man links im Plenum meist darauf, dass diese Probleme einfach sozial verursacht werden, also auf mangelnde Bildungsgerechtigkeit zurückzuführen wären. Die gibt es allerdings juristisch gesehen gar nicht bei uns, denn gerade jene progressiven Didaktiken und Methodiken haben uns doch genau in dieses Dilemma hineingeführt. Es fällt niemandem auf, dass die Tests in jenen Bundesländern am besten ausfallen, die sich Restbestände konservativer Bildungspolitik erhielten, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und dort am schlechtesten werden, wo Methoden Schaden anrichten, die von linker Politik präferiert werden. Es geht hier mitnichten, liebe Kollegen, um Generalkritik an der Grundschule oder gar um billige Lehrerschelte, im Gegenteil. Wir wissen, dass die Schulen Enormes leisten, gerade jetzt in Pandemiezeiten. Wir wissen ebenso von Lehrern, die gewissermaßen antizyklisch arbeiten und sich eben nicht nach zweifelhaften Vorgaben richten, sondern ihrem eigenen Berufsethos und nicht neuen Modellen folgen. (Beifall Horst Förster, AfD) Diese Modelle haben nämlich dazu geführt, dass es zu einem massiven Schwund an gesicherter Elementarbildung führt, sodass Kritiker bereits fragen müssen, ergeben sich die Defizite im Lesen, Schreiben und Rechnen nun trotz der Schulbildung oder fatalerweise gerade durch sie. Worauf käme es nun an? Die Grundschule sollte in aufmerksamerer und gründlicherer Weise Grundlagen des Lesens, Schreibens und Rechnens so vermitteln, dass die Sekundarstufen gesichert darauf aufbauen konnten. Was früh verloren ist, kann nur mit enormer Mühe später nachgeholt werden, wenn es schon längst um einen auf der Elementarbildung aufbauenden und fortführenden Unterricht geht. Konkret: Kenntnisse früh mit Freude, aber auch mit Anstrengung sichern, gründlich aufeinander aufbauen, also mit klarer Systematik vom Einfachen zum Umfassenden, vom Konkreten zum Abstrakten, dabei durch den gesamten Stundenplan hindurch zunächst dem Lesen, Schreiben und Rechnen absolut den Vorrang gebend. Also unterstellen Sie uns an dieser Stelle mal bitte keinen Populismus! (Torsten Renz, CDU: Doch!) Nein, Herr Renz, nein! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Michael Noetzel, DIE LINKE: Was denn sonst?) Denn wir wollen unterrichtlich in der Tat mehr Redlichkeit wagen. Wir wollen nicht träumen, nicht aus fragwürdigen politischen Gründen Anforderungen absenken, sondern mit der Fibel und der Tafel – gerne auch die digitale Tafel, (Henning Foerster, DIE LINKE: Mit Schiefertafeln.) denn wir sind ja nicht altbacken –, mit Buch, Heft und Füller, mit viel, viel Anleitung und ausgiebigem Üben, gründlich, aber durchaus angestrengt und ambitioniert die Jüngsten alphabetisieren und sie in solcher Art in die wichtigsten Kulturtechniken einweisen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) nicht etwa, um sie zu trimmen und zu triezen, sondern um ihnen früh erlebbar zu machen, dass Sprache und Denken ein und dasselbe sind und dass sich die Persönlichkeit nur darüber zu orientieren vermag. Das ist unser konservativer Ansatz. Nicht alles, was in 2.000 Jahren abendländischer Bildungsgeschichte erprobt wurde, muss heute verworfen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir wissen, dass die dramatische Regression kultureller Grundbestände nicht allein der Schule oder besser der Schulpolitik anzulasten sind, dass es dafür reichlich alltagskulturelle Gründe gibt, die insbesondere durch die Mediennutzung verursacht werden. Und wenn ich mir anschaue, gerade jetzt, Herr Ehlers, wie viele Kollegen von uns hier unentwegt mit ihrem Handy beschäftigt sind, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn auch in Mecklenburg-Vorpommern in einer Durchschnittsfamilie am Abend nicht das Lesen im Vordergrund steht oder die Auswertung des Tages am Abendbrottisch, sondern dass es leider immer mehr dem gemeinschaftlichen Wischen auf den Handys und den Tablets weicht, und das ist natürlich ein weiteres Ärgernis. (Sebastian Ehlers, CDU: Bei uns zu Hause jedenfalls nicht. Ich weiß ja nicht, wie das bei Ihnen ist.) Bei Ihnen ist es ganz anders, Herrn Ehlers, ich weiß. Aber ich weiß, dass es in vielen Familien ein großes Problem ist. Und das ist natürlich auch eine Sache, die uns obliegt, die wir natürlich besser machen können und nicht nur allein die Schule dafür verantwortlich machen müssen. Bisher reagierte Schulpolitik auf die von ihr selbst entscheidend mit verursachten Defizite stets kompensierend in der Weise, dass sie Inhalte und Anforderungen einfach reduzierte, die Maßstäbe vermeintlich schülergerecht veränderte, Bewertungen und Zensuren inflationierte, Prüfungserfolge eher deklarierte, als angestrengter arbeiten ließ, und sich selbst mit umfassend angebotenen Fördermaßnahmen im Sinne der Inklusionskampagne tröstete. Ein Schulgesetz, liebe Kollegen, das an einer Stelle Bildung und Erziehung im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz fordert und an anderer Stelle explizit dazu auffordert, einen vermeintlichen geschlechterspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu beseitigen, für den Grundschulbereich aber nur salopp ausführt, dort wären die allgemeinen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu vermitteln, ein solches Gesetz bleibt in der zitierten Ziffer zu allgemein und schwammig und sollte stattdessen verbindlich ausführen, was denn genau als Zielstellung gefordert ist. (Beifall Horst Förster, AfD) Und dies formulieren wir mit der von uns begehrten Änderung eindeutig hinein. Sie werden sagen, ach, das sind doch alles Selbstverständlichkeiten, das regelt doch die Verwaltungsvorschrift Grundschule, haben Sie die denn nicht gelesen. Doch, wir haben sie gelesen, aber Grundsätzliches gehört nun mal grundsätzlich geklärt. Denn obwohl die sekundäre Verwaltungsvorschrift und die Rahmenpläne vieles fordern und ankündigen, es kam schulpraktisch bisher zu wenig dabei raus. Dann können wir uns nicht zurücklehnen und mosern, ach, das steht doch alles in den Verwaltungsvorschriften, nein, die Zielvorgabe des Gesetzes muss stimmen, von dort aus ist die gesamte schulische Arbeit in die Pflicht zu nehmen. Die Unternehmer dieses Landes, liebe Kollegen, die werden es Ihnen danken. Und vielleicht muss unser Wirtschaftsminister, der jetzt nicht da ist, in einigen Jahren gar nicht mehr nach Fachkräften aus dem Ausland rufen, wenn es uns gelänge, den eigenen Nachwuchs adäquat auf das Berufsleben vorzubereiten, denn derzeit ist es leider nicht so. Jeder dritte Lehrling bricht seine Ausbildung ab. Das sollte uns zu denken geben und das fängt schon in der Grundschule an, denn dort werden die Grundlagen dafür gelegt. (Torsten Renz, CDU: Das wird der Gesetzentwurf jetzt ändern?! – Zurufe von Henning Foerster, DIE LINKE, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach vielen Jahren der Regression ist es nun Zeit, die Grundschulbildung deutlich zu stärken. Mit einer klaren Definition im Schulgesetz ist damit ein erster Schritt getan. Alle weiteren Schritte gehen wir gerne mit Ihnen gemeinsam, liebe Kollegen. Daher bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Schult! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Simone Oldenburg. Ministerin Simone Oldenburg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Sätze im Schulgesetz sollen jetzt die Kompetenzen der Kinder im Grundschulbereich erhöhen und sollen die elementare Bildung in den Kernfächern stärken. Wenn das gelingt, dann hätte ich auch ein/zwei Sätze, die die Welt verändern würden. Aber ich weiß, dass ich nicht zaubern kann, denn alleine von den zwei Sätzen, aus denen der Entwurf des Schulgesetzes der AfD-Fraktion besteht, wird sich nichts ändern. Die AfD-Fraktion möchte, ich zitiere: Es ist „hauptsächliches Anliegen, die elementaren Grundlagen des Lesens, Schreibens und Rechnens so zu sichern, dass der Unterricht in der Orientierungsstufe und der Sekundarstufe darauf aufbauen kann. Der Vermittlung anwendungsbereiter Grundlagen im Sprachlichen, Mathematischen und Naturwissenschaftlichen kommt Vorrang vor allen anderen Unterrichtsbereichen zu.“ Ende des Zitats. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Davon, sehr geehrte Abgeordnete der AfD-Fraktion, wird es keinen Grammatikfehler weniger geben und davon wird auch keine Mal-Folge schneller gelernt. Davon verbessern sich auch nicht das verstehende Lesen, nicht die Lesefreude und nicht das mathematische Wissen, nicht die Sprachgewandtheit, und davon wird es auch keinen funktionalen Analphabeten in Mecklenburg-Vorpommern weniger geben. Es wird sich auch deshalb mit diesen zwei Sätzen nichts ändern, weil die Stärkung der Kernkompetenzen bereits Bestandteil ist. Und Sie haben es gesagt, und da wäre es schön, wenn bei Ihnen auch Lesen im Vordergrund gestanden hätte, dann hätten Sie gesehen, dass die Verwaltungsvorschrift die Arbeit in der Grundschule auch auf eine Kontingentstundentafel abstellt, und aus der Kontingentstundentafel möchte ich Ihnen gerne zitieren: Gegenstandsbereich Deutsch in der Schuleingangsphase, also in Klasse 1 und 2, gesamt 13 bis 15 Stunden wöchentlich, Gegenstandsbereich Mathematik in der Schuleingangsphase 12 Stunden wöchentlich. Wir haben also bereits in den ersten beiden Schuljahren viermal mehr Deutschunterricht als zum Beispiel Sachunterricht und doppelt so viel Mathematikunterricht im Vergleich zu Werken oder zum Musikunterricht. Ähnlich sieht es dann auch in den Jahrgangsstufen 3 und 4 aus: 14 Stunden Deutsch und 10 Stunden Mathematik. Somit ist das Anliegen Ihres Antrages bereits umgesetzt, denn der Vermittlung anwendungsbereiter Grundlagen im Sprachlichen, Mathematischen, Naturwissenschaftlichen kommt immer Vorrang vor allen anderen Unterrichtsbereichen zu. Wenn ich aber der Logik Ihres Antrages folgen würde, würde ja ein Fach gegen das andere ausgetauscht werden – (Michel-Friedrich Schiefler, SPD: Richtig!) Deutsch statt Musik, Mathe statt Werken. Das lässt mich zu dem Schluss kommen, dass Sie die Komplexität von Schule und Unterricht bei diesem Antrag komplett außer Acht gelassen haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Hinzu kommt, dass das Schulgesetz im Paragrafen 10 jetzt schon den Schulen die Möglichkeit gibt, auf individuelle Problemlagen mit schulinternen Stundentafeln, die es zusätzlich noch gibt, zu reagieren. Das wird dann auch nochmals erwähnt, und die haben Sie ja gefunden, die Verwaltungsvorschrift, die Arbeit in der Grundschule. Aber auch die Mantelverordnung gibt vor, ich zitiere: „Abweichend von § 3 wird stattfindender Unterricht in der Grundschule vorrangig in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erteilt.“ Ende des Zitats. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist auch immer gut, wenn man sich in einem Antrag auf wissenschaftliche Erkenntnisse bezieht, allerdings wäre es noch besser, wenn sich diese Erkenntnisse auch auf Mecklenburg-Vorpommern beziehen würden, damit dann auch sie tatsächlich die Grundlage der hergeleiteten Forderungen sein können. Das ist bei Ihrem Antrag, bei Ihrem Gesetzentwurf nicht der Fall. Sie beziehen sich auf die Ergebnisse der IGLU-Studie 2016, an ihr waren 4 der 500 Schulen unseres Landes beteiligt. An der PISA-Studie von 2006 haben 6 Schulen, an der aus dem Jahr 2015 3 Schulen und 2018 wieder 5 Schulen teilgenommen. An der von Ihnen herangezogenen TIMSS-Studie aus dem Jahre 2019 nahmen 4 Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern teil. Somit lassen sich aus diesen Studien auch keine konkreten Aussagen über die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler unseres Bundeslandes ziehen. Da gibt es dann tatsächlich auch Studien und Lernstandserhebungen, die sich ganz gezielt auf Mecklenburg-Vorpommern beziehen und in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Ich kann jetzt hier nicht erkennen, welche Auswirkungen diese oder welche Inhalte diese Studien, die Sie anführen, auf die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern haben. Ihr Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht nicht zu Ende gedacht, er ist auch nicht fundiert, er ist oberflächlich und selbstverständlich ist er populistisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Torsten Renz für die Fraktion CDU. (Henning Foerster, DIE LINKE: An der Berufsschule muss man auch lesen können.) Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist meine erste Rede in neuer Funktion und wenn man in neuer Funktion jetzt dem Bildungsthema sich widmet, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) dann hat man natürlich auch konkrete Vorstellungen, und meine Vorstellungen waren schon die, dass wir uns oder ich persönlich mich mit solchen Anträgen intellektuell auseinandersetzen möchte. (Thore Stein, AfD: Und?! Klappt das?) Intellektuell heißt in diesem Fall auf der einen Seite inhaltlich, aber auf der anderen Seite natürlich auch politisch. Und die Bildungsministerin hat es schon sehr konkret analysiert, dass das ziemlich dürftig ist, was Sie vorgelegt haben. Und Ihr Redner selbst muss das auch im Nachgang festgestellt haben, weil jeder, der ein bisschen darüber nachdenkt, was sich mit dieser Gesetzesänderung, die hier vorgeschlagen ist, in der Praxis so verändern wird, wird feststellen, im Prinzip nichts oder sehr, sehr wenig, außer der Rolle der Bedeutung, da haben Sie natürlich recht. Aber ansonsten, wenn es darum geht, die Deutschkenntnisse zu verbessern, dann müssen Sie sich doch die Frage stellen, kann ich das mit diesem Gesetzentwurf erreichen oder nicht? Das müssen Sie, nehme ich mal an, im Nachgang festgestellt haben, und deswegen haben Sie auch mit so einem kleinen Einleitungssatz zu Beginn auf alle Fälle darauf hingewiesen, haben das erste Mal auch irgendwie von Rahmenlehrplänen und Kontingentstundentafeln gesprochen und haben dann so einen kleinen Einführungssatz einfach genutzt, um in den Raum zu stellen, dass so eine Gesetzesänderung ja schon ganz schön viel ist, nämlich der Stellenwert erhöht sich. Und ich sage Ihnen, wir wollen hier praktische Politik machen und praktische Politik heißt, auch für die Schüler in unserem Land etwas zu erreichen. Und da ist eben dieser Gesetzentwurf – und dann bin ich wieder bei dem Punkt „Anspruch an politisches Handeln“ – eben inhaltlich ein Antrag, der nichts bewegt, und politisch ist er eben polemisch. Und wer das nicht glaubt, der muss in das hineinschauen, was Sie aufgeschrieben haben, und zwar in die Problembeschreibung, wo Sie reine Ideologie hineinwerfen in die Erklärungstexte. Erstaunlicherweise lassen Sie das hier am Pult weg, und ich werde Ihnen auch nicht den Gefallen tun, Ihre Polemik hier vorzutragen. Aber Sie verweisen auf die Lehrer in der Grundschule, auf die geänderten Inhalte und auch auf die Inhalte, die dann Auswirkungen haben auf die Sekundarstufe. Das machen Sie in polemischer Art und Weise ganz klar nur mit einer Zielstellung, hier Ideologie auf den Weg zu bringen, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Und insofern ist im Prinzip, was die Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf betrifft, eigentlich schon alles gesagt. Aber am Ende gibt es ja das Thema, es gibt das Thema: Brauchen wir am Ende, wenn wir die Zielstellung definieren, bessere Deutschkenntnisse oder auch Mathekenntnisse? Und die Studien, die Sie hier aufrufen als Begründung für Ihren Gesetzentwurf, haben mit der Problembeschreibung nichts zu tun. Aber die Studien, die sind natürlich da, und alle treibt uns um, dass wir im Bereich insbesondere Deutsch vielleicht bessere Ergebnisse bei unseren Schülern erzielen sollten, und deswegen kommt es immer auf konkretes Handeln an. Und da will ich Ihnen sagen, dazu gibt es häufig Koalitionsverträge oder Wahlprogramme, bei denen man es genau definiert, und ich will auch eine Ziffer eines Koalitionsvertrages hier mal vorlesen. Es war die Ziffer 211: „Die Koalitionspartner setzen sich für mehr Deutschunterricht an Grundschulen und für die Stärkung der Orthografiekenntnisse ein. Hierzu werden sie eine zusätzliche Deutschstunde bereitstellen und die Rahmenlehrpläne modernisieren.“ Das ist konkretes Festschreiben von Zielen, und die muss man dann umsetzen. Und das ist die Ziffer gewesen aus dem Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode von SPD und CDU. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und SPD und CDU haben genau das umgesetzt. Sie haben nämlich die Wochenstundenzahl von 42 auf 43 erhöht für Klassenstufe 1 und 2, und das genau um eine Stunde mehr Deutsch. Das ist konkretes politisches Handeln. Das haben wir gemacht und haben es umgesetzt. (Enrico Schult, AfD: Und was hat es gebracht?) Das wurde von der Opposition logischerweise begleitet und die damalige bildungspolitische Sprecherin hat immer sehr deutlich zum Ausdruck gebracht – deswegen zitiere ich auch mal vom 3. Dezember 2019 eine Pressemitteilung zu dieser Thematik, da ging es nämlich auch um Lesekompetenz in Mecklenburg-Vorpommern, „noch düsterer als im Bundesdurchschnitt“, das war also die Pressemitteilung, die Überschrift –, und ganz konkret hat Frau Oldenburg dann wie folgt geäußert: „Meine Fraktion fordert deshalb drei Wochenstunden mehr Deutschunterricht in der Grundschule zum Lernen, Üben und Anwenden. Hier werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg gelegt.“ (Marc Reinhardt, CDU: Muss ja demnächst passieren.) Was damals in der Opposition richtig war, sollte eigentlich auch heute beim Regierungshandeln richtig sein, und insofern müssen wir Sie, sehr geehrte Frau Ministerin – auch in Richtung Koalition gerichtet –, erinnern auch an solche Dinge und an Ihre Forderung, zum Beispiel an die Volksinitiative, den Bildungsaufstand, den Sie 2019 gestartet haben, in 2020, wo Sie auch noch groß verkündet haben, wir brauchen gerade in diesem Bereich mehr Unterricht. Ich will Ihnen jetzt ersparen, das alles zu zitieren, aber Fakt ist natürlich, es gibt auch heute einen Koalitionsvertrag und wenn wir in den Koalitionsvertrag schauen, dann können wir sehr, sehr lange suchen, und ich habe wirklich nur eine Pressemitteilung rausgesucht, weil es geht mir dann doch mehr um die Sache. Und der Fakt ist, Sie haben immer, über die gesamte Legislaturperiode – in vielen Dingen zu Recht –, im Bereich der Bildung kritisiert, Frau Oldenburg, und insofern finde ich das dann auch sehr schade, dass dieser Gedanke und die Analyse der Situation, dass die Deutschkenntnisse verbessert werden müssen, im Prinzip jetzt nicht mehr stattfinden. Sie können in Ihren eigenen Koalitionsvertrag schauen, da werden Sie nichts mehr finden dazu, dass im Grundschulbereich mehr Deutschunterricht zum Beispiel eingeführt werden soll. Ich sage Ihnen, dass ich es begrüße in 279, dass Sie für die Regionalschulen und für die Gesamtschulen im Bereich Deutsch, Mathe, erste Fremdsprache etwas bei den Kernfächern machen wollen. Das unterstützen wir, aber ich muss schon mit Bedenken feststellen, weil uns ja auch klar ist, dass in der Grundschule die Grundlagen gelegt werden, dass in diesem Bereich nichts passiert. Und die Analyse inhaltlich, die Sie aufführen gegenüber der AfD, dass Deutsch, Mathe, et cetera ganz klar schon in der Mehrheit sind zu den anderen Fächern, das ist vollkommen richtig, aber am Ende, Frau Oldenburg, wissen Sie es auch – dazu haben wir uns oft genug ausgetauscht –, dass insbesondere im DDR-Schulsystem viel, viel mehr Deutschunterricht, insbesondere von Klasse 1 bis 4, unterrichtet wurde. Das ist Fakt, … (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe bittet um das Wort für eine Anfrage.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Renz … Torsten Renz , CDU: … aber wir müssen dann auch wissen … Ich beantworte jetzt keine Zwischenfragen, herzlichen Dank, Kollege! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Ich hätte die Frage gerne an Sie gerichtet. Torsten Renz , CDU: Nein. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Na, es geht nur darum, ich hab nur elf Minuten, ich habe noch zwei/drei Gedanken, dann schaffe ich das nicht. Zum Schluss gerne, dann würde sich das verlängern. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Also, uns ist doch allen klar, wenn wir heute 43 Wochenstunden haben und früher waren es 45, dass da mehr Deutsch unterrichtet werden konnte. Wenn wir heute praktische Politik machen wollen – und das haben wir, wie gesagt, in der letzten Legislatur gemacht, indem wir eine Stunde obendrauf gelegt haben und die ganz konkret für Deutsch eingesetzt haben, und wir haben noch mehr gemacht, wir haben zum Beispiel den Sachkundeunterricht und den Deutschunterricht unter Herrn Brodkorb angestoßen, zusammengefasst, dass da eine inhaltliche Verknüpfung stattfinden sollte, dass dadurch auch noch mehr Deutsch unterrichtet werden sollte, das waren konkrete Maßnahmen –, wie wir in dem Bereich weitermachen können und sollen, da können wir gerne drüber diskutieren, aber nicht auf Grundlage so eines Gesetzentwurfes. Der bringt, wie gesagt, aus unserer Sicht kein praktisches konkretes Handeln. Und wenn Sie dieses Thema „mehr Deutschunterricht“ aufgreifen wollen, dann bitte ich Sie alle auch um konkrete Lösungsvorschläge. Ich habe das jetzt mal ein bisschen angedeutet, die Wochenstundenzahl. Jeder muss wissen, was damit verbunden ist, wenn die kleinen Kinder in der 1. und 2. Klasse jetzt schon 20, 21 oder 22 Wochenstunden haben auf fünf Tage verteilt, ob das dann überhaupt möglich ist. Wenn wir gemeinsam der Auffassung sind, es ist nicht möglich, dann müssen wir natürlich sagen, in welchem Bereich wie auch Stunden wegnehmen wollen. Und hier einfach zu sagen, pauschal, wir wollen Deutsch stärken, meine sehr geehrten Herren von der AfD, dann müssen Sie auch sagen, wollen Sie Sport wegnehmen, wollen Sie andere Dinge wegnehmen. Ich will Ihnen sagen, es ist noch ein Vorschlag sozusagen, ich will das mal formulieren, in der Pipeline, nämlich der Vorschlag, den wir damals konkret gemacht haben: Wenn Sie in die Kontingentstundentafel schauen, in Klasse 3 und 4 werden in diesem Land pro Jahrgangsstufe drei Stunden Englisch angeboten. Ich kann mich noch genau erinnern, dass Minister Brodkorb damals eine Umfrage bei den Grundschullehrern gestartet hat, wo im Prinzip Richtung 100 Prozent der Grundschullehrer gesagt haben, in diesem Bereich könnten wir handeln, das heißt, ähnlich wie in fast allen anderen Bundesländern, eine Englischstunde wegnehmen, von drei auf zwei als Lösungsoption. Er hat diese Umfrage auch unter Englischlehrern gestartet und selbst da gab es eine Mehrheit für diesen Vorschlag. Insofern, wenn es um Umverteilung gehen sollte, dann ist das ein Vorschlag, der immer noch in der Welt ist, er ist damals nicht zur Umsetzung gekommen. Und wenn wir in diesem Bereich etwas tun wollen, dann brauchen wir konkrete Vorschläge. Aber wir brauchen definitiv nicht so einen Gesetzentwurf, der eben tatsächlich dann nur politisch motiviert ist und hier auf den Weg gebracht wurde, um irgendwelche ideologischen Ziele hier durchzusetzen. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben, und ich hätte jetzt noch 15 Sekunden, wenn Herr Terpe fragen würde/möchte, dann … Möchte er nicht mehr, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann würde ich Ihnen danken, dass Sie mir zugehört haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Renz, aber es wäre schon schön, wenn Sie mir zumindest die Möglichkeit geben würden, Ihnen die Frage zu stellen, ob Sie eine Zwischenfrage erlauben. Ja, es hat nun das Wort der Abgeordnete Herr Andreas Butzki für die Fraktion der SPD. Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der Entwurf zur Schulgesetzänderung der AfD-Fraktion vor. Und wir müssen uns wirklich und ernsthaft die Frage stellen, Herr Schult, was würden wir verpassen, wenn wir diesem Entwurf nicht zustimmen. Gar nichts, denn alles, was hier im Beschlussvorschlag vorliegt, ist bereits geregelt. Ich will mal bloß zwei Sachen … Die Ministerin hat ja schon einiges ausgeführt, Herr Renz auch, deswegen ist es immer schwierig, wenn man als dritter Redner dann an der Reihe ist, dann vielleicht noch einiges dann hier Neues noch reinzubringen. Aber zum Beispiel in den schulgesetzlichen Regelungen, sprich also im Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern, steht zum Beispiel in Paragraf 2 „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“. In Paragraf 3 stehen die Lernziele, in Paragraf 5 sind die Gegenstandsbereiche des Unterrichts festgehalten und in Paragraf 9 gibt es Aussagen zu den Rahmenplänen. Und schauen wir uns mal ganz konkret jetzt den Rahmenplan Mathematik in den Grundschulen an. Alles, was Sie in Ihren Worten jetzt gefordert haben und Ihrem Entwurf, ist geregelt. Ich will das mal hier zitieren: „Grundschule hat die Aufgabe, sowohl die Bildungsansprüche des Individuums an die Gesellschaft als auch die Bildungsansprüche der Gesellschaft an den Einzelnen zu realisieren. Grundlegende Bildung verbindet drei Aufgaben:“ Und dann kommen die jetzt: „Stärkung der Persönlichkeit, Anschlussfähigkeit und lebenslanges Lernen“ und „Mitbestimmungs- und Teilhabefähigkeit“. Und wenn Sie sich mal wirklich die Mühe gemacht hätten, in alten Beschlussfassungen nachzuschauen oder auf dem Bildungsserver, dann hätten Sie zum Beispiel lesen können – und hier möchte ich auch gerne wieder zitieren, Herr Renz hat es schon gesagt –: Land stärkt Kernfächer Deutsch und Mathematik. Lesen, Schreiben und Rechnen zählen zu den Grundfertigkeiten, die Schülerinnen und Schüler beherrschen müssen, um Erfolg zu haben. Das Land hat einen Mindestwortschatz für Grundschulen mit einem Umfang von 800 Wörtern eingeführt. Es legt fest, welchen Wortschatz die Kinder am Ende der Jahrgangsstufe 4 kennen sollen. Seit dem Schuljahr 2016/17 erhalten die Grundschülerinnen und Grundschüler außerdem eine Stunde mehr Deutsch. Herr Renz hat davon gerade gesprochen. (Marc Reinhardt, CDU: Vorschlag der CDU! Nicht vergessen, Andreas!) Also, wir haben abends – du warst auch mit dabei –, abends mit Herrn Brodkorb zusammengesessen und haben das dann auch alles in Ruhe besprochen. Schauen wir uns mal die Stundentafel an der Grundschule an! An jedem Unterrichtstag gibt es – wir haben die Zahlen vorhin von der Ministerin genau gehört – mindestens jeden Tag eine Stunde Deutsch und Mathematik, die Zahlen sind natürlich wesentlich höher. Dazu gibt es Sachunterricht, wir haben die ästhetische Bildung, Kunst, Musik, Werken und Darstellendes Spiel, Religion und Philosophieren, und hier muss ich ganz deutlich sagen, Religion ist das einzige Fach, was bei uns im Grundgesetz steht. Wir haben Sport und wir haben die erste Fremdsprache ab Klasse 3. Ich kann mich auch an die, gut an die Diskussionen erinnern, zwei oder drei Stunden, an die Umfrage. Aus unserer Sicht ist es eine sehr ausgewogene Stundentafel mit einer Stundenzahl, die dem Alter der Schulkinder entsprechend angepasst ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und warum soll nun jetzt eine Schulgesetzänderung vorgenommen werden? Deutsch, Mathematik und Sachkunde haben den geforderten Stellenwert. Will man etwa die Stundentafel aufblähen? Das wäre jetzt die andere Frage. Will man etwa beim Fach Sport kürzen? Ich kann mich auch an Diskussionen erinnern, dass wir noch mehr Sport reinbringen sollten, um nachher wieder zu fordern, dass wir mehr Sport einführen, damit die Kinder sich mehr bewegen, unsere Kinder sind zu dick, und an die ganzen Diskussionen, die wir immer hören. Oder wollen wir etwa bei Kunst und Musik sparen? Dann hören wir auch gerade von der AfD, wir brauchen Stunden, die Heimatverbundenheit, Liedgut und was weiß ich noch alles, sollen dann wieder gefördert werden. (Marc Reinhardt, CDU: Ich wäre für Sonnabend.) Und jetzt zum Populismus: In der Problembeschreibung des AfD-Antrags steht, ich zitiere: „Aus politischen Gründen wurden über Jahrzehnte innerhalb der Bildung und Erziehung im Allgemeinen wie in der Grundschule im Besonderen fragwürdige Prioritäten gesetzt und Inhalte sowie Anforderungen beständig reduziert.“ Das ganze Gegenteil ist der Fall. Wir hatten ja gerade die Zahlen gesagt. Und Grundschulen – ich will noch mal ein paar Punkte aufzählen –, Grundschulen wurden von den Schulträgern mithilfe des Landes fast überall saniert. Sie können gern mal durchs Land fahren! Grundschullehrer erhalten das gleiche Gehalt wie die anderen Lehrer/-innen bei uns im Land. Da gibt es nur wenige Länder in Deutschland, die das machen. Es wurde die volle Halbtagsschule eingeführt, Schulkinder können bei uns, und das auch kostenlos, mindestens bis zur 3. Klasse zum Hort, in vielen Kommunen sogar bis zur 4. Klasse zum Hort gehen. Die Kernfächer Mathematik und Deutsch wurden vor Jahren schon gestärkt, 2016/2017, hatte ich Ihnen gesagt. Dazu gibt es die Landesprogramme, „Lesen macht stark“, „Rechnen macht stark“. Ab Klasse 3 können die Kinder die erste Fremdsprache erlernen. Und das darf man auch nicht vergessen dabei: Das Land hat unter anderem Verträge mit dem Landessportbund, dem Landesfeuerwehrverband, dem Landesanglerverband abgeschlossen, um nur einige zu nennen, um die Schulen auch hierbei zu unterstützen, was auch zu einer kulturellen Bildung mit dazugehört. Und in Mecklenburg-Vorpommern sollen die Schulen Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen vermitteln, damit sich die Schüler/-innen in ihrer Persönlichkeit entfalten können und Erfolg haben. Das ist ein ganz klarer Erziehungsauftrag und das sind keine fragwürdigen Prioritäten. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Entwurf ab und damit natürlich auch die Überweisung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Butzki! Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Anne Shepley von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Die Abgeordnete Anne Shepley wendet sich an das Präsidium.) Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke es auch voraus wie der Kollege von den LINKEN vorhin, ich halte diese Rede anstelle meiner Kollegin Jutta Wegner, die heute leider coronabedingt nicht dabei sein kann. In diesem Sinne herzliche Grüße und gute Besserung! (Marc Reinhardt, CDU: Bitte sehr!) Bildung ist ein hohes Gut und der Schlüssel für eine selbstbestimmte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen durch mündige Bürgerinnen und Bürger. Auch aus dieser Erkenntnis heraus stellt der Staat das Schulwesen unter seine Aufsicht. Hierzu bedient er sich zur Organisation des Schulsystems des Schulgesetzes. Dort wird aus gutem Grund nur der Rahmen für die jeweiligen Stundentafeln festgelegt, wir haben es in den Redebeiträgen vor diesem schon zur Genüge gehört, und damit wäre eigentlich auch schon alles gesagt zum Antrag der AfD. Aber damit Sie, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, Schule und Bildungswesen vielleicht ein kleines bisschen besser verstehen, kann ich Ihnen noch ein paar Worte mehr mit auf den Weg geben. (Thore Stein, AfD: Danke!) Der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule – und hier zitiere ich Paragraf 2 Absatz 2 des Schulgesetzes – lautet: „Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen mit dem Ziel vermitteln, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ teilzunehmen, „teilzuhaben“, Entschuldigung, Zitatende. Ausgehend hiervon wird dann in Paragraf 3 und konsekutiv in Paragraf 13 für die Grundschule weiterhin ausgeführt, dass in der Grundschule „die“, und ich zitiere erneut, „allgemeinen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten für alle Schülerinnen und Schüler“ vermittelt „und … die Grundlage für einen späteren Bildungserfolg“ gelegt werden. Weiter heißt es: „Sie fördert das selbstständige Denken, Lernen, Handeln und Arbeiten sowie soziale Kompetenzen.“ Und dann stellt sich daraus natürlich die Frage, ob jetzt das Hauptanliegen der Grundschule sein soll, wie in Ihrem Antrag gefordert, dass bloßes Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt werden sollen und dass die anderen Bildungsziele komplett vernachlässigt werden. Geht es nur darum, die notwendigen Voraussetzungen für Orientierungsstufe und Sekundarstufe zu schaffen? Sind soziale Kompetenzen, Selbstständigkeit, die Fähigkeit, eine eigene Meinung zu entwickeln, zu vertreten und auch die Meinung anderer zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen, etwa weniger wichtig als Lesen, Schreiben und Rechnen? Und an dieser Stelle gleich mal ein Einwurf zu dem, was Sie vorhin in Ihrer Einbringung erwähnt haben. Ich habe jetzt nicht alle Worte mitgeschrieben, aber es ging in Richtung Genderblabla und so weiter, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und ich bin sehr wohl der Meinung, dass wir auch die Auseinandersetzung damit, wer wir als Menschen sind und wie wir mit anderen Menschen umgehen wollen, sehr wohl schon in der Grundschule und vielleicht sogar schon vorher, nämlich in unseren Kindergärten und Horten, durchführen müssen. Und deswegen sehe ich das ein bisschen anders als Sie, und meine Fraktion auch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine klare Antwort dazu, ob es jetzt nur Lesen, Schreiben und Rechnen braucht, was wir in der Grundschule vermitteln sollen, ist natürlich: Nein, das ist es nicht. Die Rahmenpläne, die in länderübergreifenden Projekten von Menschen mit tiefer gehenden Fachkenntnissen, als die meisten von uns hier haben, erarbeitet wurden, geben deutlich Antwort. Bildung und Erziehung können nur dann erfolgreich sein, wenn sie interdisziplinär in einen umfangreichen Wissens- und Wertekanon eingebettet sind. Natürlich müssen elementare Grundlagen sprachlicher und mathematischer Kompetenzen vorhanden sein, um Bildungsinhalte zu verstehen, das ist unbestritten. Und natürlich können die Ergebnisse auch der von Ihnen erwähnten Studien insgesamt uns nicht zufriedenstellen. Ich denke, auch das haben die Vorrednerinnen und Vorredner schon klargemacht. PISA und TIMSS sind Indikatoren des Bildungserfolges, aber vor allem bilden sie Entwicklungen ab. Sie erwähnen die TIMSS-Studie 2019. Schaut man mal in die Auswertung, dann wird dort unter anderem Mobbing als Hinderungsgrund für ein hohes Leistungsniveau genannt. Mobbingsituationen entstehen durch Defizite im zwischenmenschlichen Handeln. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Auch hängen Leistungen der Schülerinnen und Schüler stark vom sozialen Status des Elternhauses ab. Soziale Unterschiede sind ursächlich für Leistungsunterschiede von mehr als 40 Punkten zwischen Spitzen- und Schlussgruppe in diesen Studien. Das entspricht, meine Damen und Herren, einem ganzen Schuljahr Unterschied. Zusammengefasst liegen also Ursachen für stagnierende oder abfallende Leistungen im Grundschulbereich im menschlichen Handeln, an sozialer Herkunft, an der Einstellung zu Wissenschaft, Geschlechterunterschieden, an Migrationserfahrungen und an Bildungspräferenzen der Elternhäuser. Dem müssen wir durch ein Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Grundschule und natürlich in der gesamten Gesellschaft Rechnung tragen. Es wäre also völlig kontraproduktiv, wenn wir im Grundschulbereich das Hauptaugenmerk auf die sogenannte Elementarbildung im Schulgesetz festschreiben würden. Und nur, um das klarzustellen, ich wiederhole das gerne: Die Leistungserfolge, die wir in den Studien immer wieder sehen, die können uns nicht zufriedenstellen und die müssen uns zum weiteren Handeln verpflichten. Wenn wir aber in diesen besagten Studien besser abschneiden wollen, dann haben wir vielfältige Aufgaben vor uns. Wir müssen Bildung endlich als Investition in die Zukunft verstehen und die notwendigen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen. Wir brauchen gut ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Zahl, Schulsozialarbeiter/-innen in gesicherten Beschäftigungsverhältnissen an jeder Schule, gut ausgestattete Schulen, gerade in sozialen Brennpunkten, und ja, wir müssen auch etwas gegen die immer weiter auseinanderstrebende Schere zwischen Arm und Reich tun. All das fordern Sie mit Ihrem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes nicht. Sie versuchen, mit untauglichen Mitteln Symptome zu kurieren. An einer nachhaltigen Verbesserung des Schulsystems ist Ihnen nicht gelegen. Aber selbst dieses Kurieren an Symptomen ginge ja innerhalb des bestehenden Schulgesetzes bereits. Hierzu könnte man die in Rahmenplänen und Stundentafel eingebetteten schulinternen Lehrpläne und Stundentafeln stärker nutzen. Diese richten sich an die individuelle Lernsituation der Schülerinnen und Schüler. Wir reden hier von individueller Förderung anstatt dem von Ihnen geforderten One-size-fits-all-Bildungsansatz. Das wird nicht nur in den Ländern, wo PISA im Übrigen erfolgreiche Studien durchführt, praktiziert, sondern das ist auch in unserem eigenen Schulgesetz in Paragraf 10 explizit und ausdrücklich so vorgesehen. Wenn wir den Plänen der AfD-Fraktion folgen würden und bestimmte Bildungsbereiche priorisieren, würden wir den Anspruch einer Allgemeinbildung aufgeben. Die in der Begründung des Antrags erwähnte Schere würde noch weiter geöffnet. Eine durch Bildungsungleichheiten versteckte Spaltung der Gesellschaft wird es aber mit unserer Fraktion nicht geben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und außerdem kann ich hier nur noch einmal betonen, dass aus unserer Sicht das Problem nicht darin liegt, dass die Gesetze und die Rahmenvorstellungen falsch sind, sondern wir müssen die Umsetzung vorantreiben. Wir haben gute Schulgesetze, wir haben gute Rahmenpläne, wir haben Probleme in der Umsetzung. Und ich glaube, wir sind uns alle hier in diesem Raum einig, dass wir Raum nach oben haben. Ich glaube, auch die Bildungsministerin stimmt mir zu, wir müssen viel Arbeit leisten, aber wir werden es nicht schaffen mit wirklich übersimplen Ansätzen, so, wie Sie sie hier bringen. In diesem Sinne lehnen wir selbstverständlich diesen Antrag und die Überweisung in den Ausschuss ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Shepley! Das Wort hat nun die Abgeordnete Sabine Enseleit von der Fraktion FDP. (Thore Stein, AfD: Ist das die letzte Rednerin, oder?!) Sabine Enseleit , FDP: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass wir beim Thema Bildung in Deutschland in den letzten Jahren nicht so erfolgreich waren, wie wir es gerne wären, ist, glaube ich, unstrittig. Dass immer mehr Menschen in unserem Land nicht mehr lesen und schreiben können, ist erschreckend. Dass junge Menschen sich oftmals schwertun, zusammenhängende Texte zu verstehen und wiederzugeben, oder nicht in der Lage sind, einfache Rechnungen durchzuführen, wird häufig von Ausbildungsbetrieben beziehungsweise den Universitäten beklagt. Die Frage ist, ob daran die Grundschule schuld ist und ob das über eine Gesetzesänderung verbessert werden kann, denn die Inhalte – und das haben ja meine Vorredner auch schon mehrmals betont, insbesondere die Bedeutung, die den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule zukommt – werden bereits in den Rahmenplänen und in den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz geregelt. Eine zusätzliche Absichtserklärung ins Gesetz aufzunehmen, halten wir für reine Symbolpolitik. Damit können die Kinder nicht besser rechnen und schreiben, davon sind wir überzeugt. Unser Ansatz ist vielmehr ein anderer. Wir brauchen mehr Personal an den Schulen, damit möglichst viel individuelle Förderung möglich ist, damit wir Lernprozesse so gestalten können, dass jedes einzelne Kind seine besten Leistungen erbringen kann, in seinem Tempo und in einem für ihn oder sie passenden Lernkonzept. Wenn Kinder umfassend individuell unterstützt werden sollen, braucht es eine intensivere Begleitung zum Erreichen der Lernfortschritte. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Und wir müssen unsere Pädagogik hinterfragen und gegebenenfalls anpassen. Kinder lernen heute anders als vor 50 Jahren. Die Ablenkungen heute sind viel größer, und durch den oftmals hohen, permanenten Medienkonsum fällt es vielen Kindern schwerer, sich zu konzentrieren. All das muss berücksichtigt werden. Und noch ein anderer Punkt ist wichtiger als eine reine Ergänzung im Gesetz: Bildung fängt bereits in der Kita an. Dazu braucht es aber mehr Personal, denn mit dem aktuellen, bundesweit sehr schlechten Betreuungsschlüssel ist das nicht leistbar. Gerade die Spracherlernung und Sprachförderung sind elementare Bestandteile in der frühkindlichen Bildung, auf deren Kompetenzen dann Kinder in der Grundschule das Erlernen der weiteren Fähigkeiten aufbauen. Und der letzte, aber nicht weniger entscheidende Punkt ist der Ausbau der Ganztagsschulen. Hier hat Mecklenburg-Vorpommern deutlichen Aufholbedarf. Hier ist neben dem Angebot an sich ein entscheidender Faktor die Qualität. Und die wird unter anderem erreicht durch die Stärkung des Personalschlüssels und zeitgemäße Konzepte. Hieran zu arbeiten, ist Aufgabe der Regierung, damit 2029, wenn jedes Grundschulkind Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat, die Qualität stimmt. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich intensiv mit dem Thema Grundschulbildung auseinandersetzt, erkennt, dass es mit einer einfachen Gesetzesänderung hier nicht getan ist. Ja, es gibt viel zu tun, und ja, die bisherigen Anstrengungen reichen nicht aus. Aber mit Symbolpolitik ist den Kindern und Jugendlichen am wenigsten geholfen. Den Antrag der AfD lehnen wir darum ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Andreas Butzki, SPD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Enseleit! Das Wort hat nun die Abgeordnete Jeannine Rösler für die Fraktion DIE LINKE. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn mein Kollege Torsten Koplin anerkennt, dass jemand kompetent und qualifiziert in einer Sache auftritt, dann sagt er gern, der hat verdammt viel Wind hinterm Haus. Hinter dem Haus der AfD herrscht allerdings Windstille. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach Ihrer langen und, ja, populistischen Einlaufkurve kommen Sie bei Ihrem Schulgesetzentwurf zu einem Vorschlag, der bereits ja und selbstverständlich in zahlreichen Verwaltungsvorschriften hinreichend geregelt ist. Abgesehen davon, dass Allgemeinplätze nichts in einem Gesetz zu suchen haben – und nichts anderes ist hier Ihr Änderungsvorschlag –, gibt es klare Vereinbarungen im Rahmen der Kultusministerkonferenz zur Unterrichtsqualität. Ich denke, darum geht es Ihnen aber auch gar nicht. Das ist in Ihrem Entwurf ganz offensichtlich. Da behaupten Sie nämlich, ich zitiere: „Aus politischen Gründen wurden über Jahrzehnte innerhalb der Bildung und Erziehung im Allgemeinen wie in der Grundschule im Besonderen fragwürdige Prioritäten gesetzt und Inhalte sowie Anforderungen beständig reduziert.“ Welche fragwürdigen Prioritäten das sein sollen, diese Antwort bleiben Sie schuldig, genauso wie eine Begründung zu Ihrer pauschalen Behauptung, dass die Qualität beständig reduziert würde. Meine Damen und Herren, alles, was die AfD mit diesem Gesetzentwurf erreichen will, ist, ihre völlig haltlose Erzählung zu pflegen, die demokratischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern würden bildungspolitisch versagen. Und dabei sind Ihnen die demokratischen Parteien schlicht ein Dorn im Auge, die bei ihrer Bildungspolitik ihr Hauptaugenmerk auf eine möglichst umfassende Bildung legen (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und Kindern und Jugendlichen eine offene, tolerante und kritische Weltsicht vermitteln. Auch in Ihrer Begründung bleiben Sie harte Fakten schuldig, wie die Ministerin richtig feststellte. Sie zitieren hier endlos Studien auf Bundesebene, die eben keinen konkreten Rückschluss auf Mecklenburg-Vorpommern zulassen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Spätestens hier wird klar, dass Ihr Anliegen, Ihr Ansinnen konstruiert und ideologisch getrieben ist, (Martin Schmidt, AfD: Wenn Sie das sagen.) und das wird ganz deutlich. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Ich will vieles, was hier vorher schon Kluges gesagt worden ist, nicht wiederholen, aber noch ein Wort an den Kollegen Renz. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Herr Kollege Renz, die Koalition wird mit deutlich mehr Lehrkräften für deutlich mehr Unterricht sorgen, in allen Klassenstufen, und da können Sie sich sicher sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Frau Rösler, hier gibt es eine Anmeldung zu einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Schult! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Thore Stein , AfD: Danke schön! Frau Rösler, ich werde nicht müde, es zu wiederholen, ich mache es trotzdem: Auch wir sind eine demokratische Partei, eine demokratische Fraktion, mindestens genauso demokratisch wie Sie. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Also lassen Sie den Klamauk bitte in Zukunft! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Das Wort hat nun der Abgeordnete Enrico Schult von der Fraktion AfD. Enrico Schult , AfD: Ja, liebe Kollegen! Man kann es kaum glauben, was so ein Antrag hier für eine Welle entfacht, eine Welle, uns werden Dinge unterstellt, wir wären populistisch, wir wären polemisch unterwegs. Letztlich mussten Sie doch einräumen, dass die Dinge, die wir konstatiert haben und die durch diverse Studien auch bestätigt wurden, dass sie ja immer noch aktuell sind und dass es dort keinen Fortschritt gegeben hat. Und, Frau Oldenburg, ich muss Ihnen da so ein bisschen in die Parade fahren. Natürlich ist die IGLU-Studie auch für uns relevant, repräsentativ, es sind natürlich auch wegen der Bevölkerung ja gar nicht so viele Schulen bei uns getestet worden, aber dass es dort Defizite gibt, das ist offenkundig und das haben ja auch die Redner der verschiedenen Fraktionen hier deutlich gemacht. Ja, es wurde immer wieder angeführt, wir mögen konkrete Vorschläge machen. Es ist so, dass uns natürlich die Priorität besonders wichtig ist, deshalb wollten wir das auch explizit ins Schulgesetz schreiben. Dass es vonnöten ist, führte ich bereits aus. Wir haben massive Probleme, und im Normalfall ist es ja so, dass solche Dinge im Bildungsausschuss besprochen werden. Dort hat man die Zeit, dort hat man auch die Ruhe und da werden natürlich konkrete Vorschläge gemacht, wenngleich der Vorschlag von Herrn Renz, also mit dem Englischunterricht, natürlich auch bei uns durchaus auf Zustimmung stoßen würde. Ich muss noch mal auf Herrn Butzki zurückkommen. Herr Butzki hat ja hier ein Loblied gesungen, wie toll das alles gelaufen ist, auch in der vergangenen Legislaturperiode. Herr Renz hat dort eingestimmt, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) weil ja die CDU auch in der Regierung war und quasi auch für Bildungspolitik verantwortlich zeichnete. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und deshalb muss ich das jetzt noch mal sagen, wie wichtig das ist, dass es dort eine Priorisierung gibt, gerade im Elementarbereich, im Bereich der Elementarbildung – Lesen, Schreiben, Rechnen –, denn es ist in der Vergangenheit vorgekommen, dass viele andere Dinge dort im Unterricht behandelt wurden. Und, liebe Kollegen, ich kann es Ihnen nicht ersparen, Ihnen mal ein Beispiel dafür zu geben, und zwar ein Beispiel aus dem Jahre 2019, eine Empfehlung für Lehrkräfte zur sexuellen Bildung und Erziehung – und das ist nämlich das Problem an unseren Schulen, und Sie werden sagen, ja, das ist ja nicht für die Grundschule gedacht, ja, natürlich ist das für die Grundschule gedacht – für Kinder ab zehn Jahren, mit einem Grußwort der damaligen Bildungsministerin Frau Martin, in dem es heißt: „Von zentraler Bedeutung sind die neu hinzugekommenen Themenfelder ‚Sexualität und Sprache‘ und die Medienkompetenz im Kontext von Sexualität. Einen weiteren Fokus legt die Handreichung auf die Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt …“ (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, damit können Sie nichts anfangen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja, liebe Kollegen, und dann wollen Sie mir sagen, dass es nicht notwendig ist, im Schulgesetz das konkret noch mal zu regeln, wenn wir im Schulunterricht solche Pamphlete den Grundschülern vorlegen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und wenn alle Studien deutlich machen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist ja ekelhaft.) dass es natürlich in gerade anderen Bereichen Probleme gibt. Daher ist es wichtig und wäre es notwendig, dass man das im Schulgesetz explizit regelt. Und dass es nicht einfach nur so eine Handreichung ist, sondern dass die auch verbindlichen Charakter haben sollte, das möchte ich jetzt noch mal darlegen: „Die vorliegenden Empfehlungen zur sexuellen Bildung in der Schule sind für die fachübergreifende Arbeit mit Kindern und Jugendlichen … ab 10 Jahren konzipiert. … Sie beinhalten bewährte Praxismethoden und können von Ihnen sowohl als methodische Aufarbeitung als auch zur Ergänzung der Rahmenpläne/Themenpläne verwendet werden.“ Also da wird ja schon drauf hingewiesen, dass es durchaus Einzug in den Rahmenplan haben soll, und da sieht man, die Prioritäten sind hier völlig falsch gelegt. Und ich kann es Ihnen nicht ersparen, daraus noch zu zitieren, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) denn es geht los mit, ja, banalen Dingen. So sollen die Zehnjährigen uns sagen, wer hält die Treue, wer kennt schwule Männer und lesbische Frauen und wer fühlt sich für die Verhütung beim Sex verantwortlich. Also, liebe Kollegen, ich habe auch eine achtjährige Tochter und einen zwölfjährigen Sohn. Ich würde mir wünschen, dass an der Grundschule solche Dinge nicht gelehrt werden, sondern dass man sich den wirklichen Dingen, den wichtigen Dingen dort widmet. Und es geht noch weiter, sexuelle Vielfalt natürlich, Modelle eines Penis und einer Vagina werden dort gezeigt, zwölf Verhütungsmittel sollen die Kinder dort kennenlernen an der Grundschule – für Zehnjährige, ich sage es immer noch, es ist für 10-Jährige! Und ich würde mir wünschen, dass gerade versucht wird oder nachgefragt wird, ob denn die Kinder schon zwölf Lesebücher, Zehnjährige zwölf Lesebücher gelesen haben. Das sind eigentlich die Dinge, die uns interessieren sollten, dabei legen wir einen zweifelhaften Fokus auf solche Dinge hier. Und das Letzte, da geht es dann noch mal richtig, da geht es um die Sprache, wie ein Penis oder eine Vagina genannt wird, Privatsprache, Umgangssprache, derb, komische Sprache, Hochsprache, aber auch die Vulgärsprache. Und solche Dinge sind Teil unserer Grundschulen, jedenfalls hat die Bildungsministerin diese Handreichung offiziell in die Schulen gegeben. Daher wäre ja unser Ansatz, das noch mal explizit ins Schulgesetz zu schreiben, dass es wirklich dort um Rechnen, Schreiben, Naturwissenschaften, um die Elementarbildung geht. Sie haben es alle selbst erkannt, leider sind Sie dem Vorschlag nicht gefolgt, das explizit dort zu vermerken. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich prognostiziere allerdings, dass wir uns in einigen Monaten wiedersehen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn die IGLU-Studie von 2021 wird in diesem Jahr veröffentlicht, und nach 2001 und 2016 werden wir auch 2021 auf einem hinteren Platz uns wiederfinden. Und es ist wichtig, dass Sie hier nicht nur reden, sondern dass wir hier der Sache ins Auge sehen und klare Dinge benennen und diese im Bildungsausschuss diskutieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben deutlich gemacht, dass Sie dafür nicht willens sind, das ist schade. So werden wir wahrscheinlich, ja, mit diesen Problemen noch eine ganze Zeit weiter konfrontiert sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Gruselig!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Schult! Es hat nun noch einmal ums Wort gebeten die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Simone Oldenburg. Und gestatten Sie mir den Hinweis, dass das die letzte Rednerin auf meiner Liste ist, als Hinweis für die Abstimmung. Ministerin Simone Oldenburg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt haben Sie ja die Katze aus dem Sack gelassen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Sehr geehrte Abgeordnete der AfD, Ihnen geht es doch gar nicht um mehr Deutschunterricht und mehr Matheunterricht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihnen geht es doch um Ihre so trivialen Angriffe. Das sehen Sie doch eigentlich an sich, dass viel zu spät im Unterricht begonnen wurde (Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD) mit Internationalisierung, mit sexueller Vielfalt, darüber zu berichten, mit multikulturellen Kompetenzen. Hätten Sie diesen Unterricht gehabt, würden Sie eventuell anders hier agieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und glauben Sie mir, wenn Sie hier die Handreichung zitieren – auch Zehnjährige haben Vagina und Penis. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Also da wüsste ich nicht, warum man damit erst später anfangen sollte, darüber zu reden in der Schule. Sie haben sich jetzt hier wirklich unmöglich gemacht, Sie haben gezeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Das sollte zu Ihrem Antrag reichen. Ich möchte aber noch mal zur Bildungskompetenz auf zwei Beinen, zum Kollegen Renz kommen. Herr Renz, wenn das denn alles so toll gewesen ist bei Ihnen und wenn Sie jetzt sagen, ach, Sie haben gesagt, drei Stunden mehr, selbstverständlich, da stehen wir auch zu. Können Sie sich aber erinnern an den Bildungsminister, den Sie hatten? (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Henry Tesch!) Wissen Sie, durch Harry Tesch haben wir, durch Henry Tesch haben wir die Kontingentstundentafel. Das war nichts weiter als eine Sparmaßnahme, ganz rigide Kürzungen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Kontingentstundentafel – 2009 hat sie das Licht erblickt. Dramatische Kürzungen, ganz dramatische Kürzungen haben Sie veranlasst in der Zeit, als Sie das Bildungsministerium besetzt haben. Und wenn Sie es denn so toll finden, dass wir mehr Deutschunterricht noch in der Grundschule brauchen, was richtig ist und was wichtig ist, warum haben Sie sich dann in der Koalition nicht durchgesetzt? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Waren Sie da nicht stark genug, dass Sie gesagt haben, Mensch, diese eine Stunde reicht nicht, wir brauchen drei? Und wenn Sie dann mich zitieren, dann hätten Sie ja sagen können, selbst die Oldenburg sagt, wir brauchen drei, vielleicht hätten Sie es dann in Ihre Koalitionsverhandlungen irgendwo hineinbekommen. Und wenn denn unter Ihrem Bildungsminister alles hervorragend gelaufen ist, dann frage ich mich, warum Sie es dann jahrelang hingenommen haben, dass im Abitur der Leistungskurs und der Grundkurs abgeschafft worden sind zu Hauptfach und Fach und das auch wieder mit dramatischen Stundenreduzierungen einhergegangen ist. Das frage ich mich dann auch, dass man da noch mal guckt, was haben Sie getan und kann es auch eventuell daran liegen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass Sie sich nicht stark genug durchgesetzt haben und wir deshalb jetzt nachbessern müssen, dass wir jetzt wieder da hinkommen müssen, wo wir mal waren, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Na, na, na!) weil Ihr Bildungsminister damals die Kontingentstundentafel eingeführt hat. Das würde ich mal überlegen! Und Ihr Kollege Marc Reinhardt hat mal gesagt, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht nackt baden. Das würde ich gerne dann auf Sie heute übertragen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ministerin Simone Oldenburg: Ich bin fertig. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Sie sind fertig? Ministerin Simone Oldenburg: Ist ja keine Zwischenfrage. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Dann ist es die Kurzintervention. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Sie wollten eine Frage stellen, aber Frau Ministerin ist fertig. Aber bitte stellen Sie Ihre Frage! (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro!) Torsten Renz , CDU: Herzlichen Dank erst mal für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen! Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass Sie jetzt sozusagen im Nachgang reparieren wollen in diesem Bereich, und ich habe das so aufgefasst, dass Sie damit mehr Deutsch- und Mathevermittlung in der Grundschule meinen. Ähnliches hat Ihre Fraktionsvorsitzende angedeutet. Könnten Sie bitte konkret sagen, welche Vorstellungen Sie haben, in dieser Legislaturperiode im Bereich Deutsch, Mathe im Bereich der Grundschule etwas, möglicherweise stundenmäßig oder auch inhaltlich, zu ändern? Ministerin Simone Oldenburg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben doch im Bildungsausschuss gehört, was wir alles vorhaben. Ich habe dort 25 Minuten ausgeführt. Sie hatten ganz viele Nachfragen, die habe ich auch sehr gerne beantwortet. Und Sie wissen natürlich auch, dass wir 1.000 Stellen besetzen und erhalten werden, die es bis dahin nicht gegeben hat oder nicht mehr gegeben hätte, wenn wir es jetzt nicht in dieser Koalitionsverhandlung oder -vereinbarung verhandelt hätten. Das ist doch ziemlich übersichtlich. Und ich glaube auch – und das wissen Sie aus Ihrem Regierungshandeln –, und ich glaube, Sie haben da wirklich, Sie leiden da noch ganz doll drunter, dass das momentan nicht so ist. (Marc Reinhardt, CDU: Eigentlich nicht.) Nehmen Sie es einfach zur Kenntnis! Wir haben es 15 Jahre auch mit Würde getragen (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und haben wirklich trotzdem sehr gute bildungspolitische Anträge gemacht und haben nicht irgendwie immer da geguckt, was hat denn Herr Tesch gemacht, was, wie war das denn da, sondern wir haben einfach versucht, das zu verändern und das zu verbessern, und ich glaube, das würde Ihnen auch gut zu Gesicht stehen. Machen Sie es einfach! Seien Sie konstruktiv, dann klappt das auch mit einer guten Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Torsten Renz , CDU: Ich hätte gerne eine Nachfrage. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Frau Oldenburg lässt keine weitere Nachfrage zu, Herrn Renz. (Zuruf aus dem Plenum: Setzen, Sechs! Sie haben ja nicht mal geantwortet.) Wollten Sie jetzt noch Ihre Kurzintervention anmelden? Torsten Renz , CDU: Ja. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Bitte! Torsten Renz , CDU: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier wird ja jetzt ständig verwiesen auf Herrn Tesch. Fakt ist, das sollte man bei der Betrachtung politischer Realitäten aus meiner Sicht dann benennen, dass es immer Koalitionen gibt. Und wir haben schon damals nicht so gute Wahlergebnisse gehabt, das muss man sagen, sodass wir immer der kleinere Koalitionspartner waren … (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Oooh!) Ja, das freut mich, dass Sie das auch so sehen, dass Sie uns mehr gegönnt hätten. Das hat aber zu politischem Handeln geführt, dass eine SPD-geführte Landesregierung zum Beispiel in vielen Dingen Herrn Tesch als Bildungsminister insbesondere über die Finanzen ausgebremst hat. Das ist eine Sache, die können wir gerne noch mal ausführlicher diskutieren, aber ich will jetzt schon mal in Richtung der LINKEN – auch diese vollmundigen Ankündigungen – Ihnen nur viel Erfolg wünschen. Frau Oldenburg, und ich bin da ganz klar auf Ihrer Seite, wenn Sie Hilfe brauchen, sich auch bei diesem größeren, übermächtigen Koalitionspartner diesmal auch wieder durchzusetzen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und auf der Regierungsbank) Und diese Gelegenheit hätten Sie schon gerne nutzen können im Koalitionsvertrag, da steht nämlich nichts, aber auch gar nichts drin, was Sie für die Grundschulen mehr tun wollen. Und insofern haben Sie meine Frage vorher auch leider inhaltlich nicht beantwortet, sondern sind in einen polemischen Schlagabtausch übergegangen. Tut mir leid, dass das jetzt so enden muss. Wir sollten gemeinsam für die Kinder in diesem Lande etwas tun, und das ist aber etwas Konkretes, nämlich mehr Unterricht, besseren Unterricht, und da haben Sie die CDU-Landtagsfraktion an Ihrer Seite. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Die Ministerin, möchten Sie darauf reagieren, Frau Oldenburg? (Ministerin Simone Oldenburg: Nein. – Marc Reinhardt, CDU: Ich meine, das ist schon Arroganz der Macht.) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe jetzt damit die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/239 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Sehe ich keine. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der LINKEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Gegenstimmen der AfD abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht –, auf Drucksache 8/176. Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/176 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/176 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Feststellung gemäß Paragraf 71 Absatz 5 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz, Drucksache 8/255. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Feststellung gemäß § 71 Absatz 5 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz – Drucksache 8/255 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von sechs mal fünf Minuten vorzusehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich eröffne hiermit die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete der SPD Frau Martina Tegtmeier. Bitte schön! Martina Tegtmeier , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vor fast genau einem Jahr haben wir die Möglichkeit in das Landes- und Kommunalwahlgesetz eingefügt, dass im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt der Landtag feststellen kann, dass die Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz ganz oder teilweise unmöglich ist. Für diesen Fall wurde das Innenministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtages von den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes abweichende Regelungen zu treffen, soweit diese erforderlich seien, um fristgerecht eine Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zu ermöglichen. Insbesondere betraf das die Benennung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern, ohne die Durchführung von Parteiveranstaltungen zu ermöglichen, und die vorsorgliche Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Durchführung von reinen Briefwahlen. Es gab mehrere Punkte und die Liste war auch nicht abschließend. Das Entscheidende für uns dabei war jedoch, dass wir hier gesetzlich verankert haben, dass der Landtag stets Herr des Verfahrens bleibt. Er muss entscheiden, ob überhaupt eine Situation vorliegt, die eine Verordnung erforderlich macht, und er muss danach einer vorliegenden und erlassenen Verordnung des Innenministeriums zustimmen, bevor diese überhaupt in Kraft treten kann. Am 11. Februar 2021 hat der Landtag dann die Feststellung getroffen, dass die Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Form der Covid-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich sei. Damit wurde das zuständige Innenministerium nicht nur ermächtigt, sondern praktisch gleichermaßen auch dazu aufgefordert, durch Rechtsverordnung die Regelungen zu treffen, die eben notwendig sind, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zu ermöglichen. Die entsprechende Verordnung des Innenministeriums wurde vom Landtag im März beschlossen. Sie galt folgerichtig auch bis zum 30. Juni 2021. Es ist mir persönlich nicht bekannt, dass die damit eröffnete Möglichkeit, eine kommunale Wahl als reine Briefwahl durchzuführen, durch Gemeinden eingesetzt werden musste. (Marc Reinhardt, CDU: Doch, in Jarmen.) Im letzten Jahr jedoch wurde in Jarmen die Bürgermeisterwahl, man könnte sagen, vielleicht sogar als Probelauf aufgrund eines Antrages nach dem Standarderprobungsgesetz als reine Briefwahl in dem Zeitraum Februar und März, soweit ich weiß, durchgeführt. Und Unregelmäßigkeiten oder Beanstandungen sind, öffentlich jedenfalls, nicht bekannt geworden, sodass ich davon ausgehe, dass die auch nicht erhoben worden sind. Nun ist die Lage ähnlich schwierig wie im letzten Jahr und einige Bürgermeisterwahlen stehen in den nächsten Monaten bevor. Daher wollen wir den Kommunen erneut die Möglichkeit einräumen, um nötigenfalls entsprechend umsichtig zu handeln. Wir werden heute mit dem vorliegenden Antrag die einer Naturkatastrophe ähnliche Lage durch die weiterhin bestehende Pandemie feststellen und gleichzeitig die Frist für diesen Ausnahmezustand – er gilt maximal bis zum 30.09.2022 – festlegen. Der Innenminister wird damit sozusagen zwingend in die Lage versetzt, dem Landtag umgehend eine entsprechende Verordnung vorzulegen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Ich bitte um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Tegtmeier! Das Wort hat nun der Abgeordnete Marc Reinhardt von der Fraktion der CDU. Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Tegtmeier hat eigentlich alles Wesentliche dazu gesagt. Wir haben uns im letzten Jahr schon dazu entschieden, diesen Beschluss hier zu fassen. Wir wollen ihn heute erneut fassen und verlängern, damit die Kommunen einen gewissen Instrumentenkasten an die Hand bekommen, und wenn sie es nötigenfalls brauchen und auch möchten – es ist ja kein Zwang, es ist ja nur eine Möglichkeit, die eröffnet wird –, können sie zum Beispiel, Frau Tegtmeier hat es gesagt, von der Möglichkeit der reinen Briefwahl Gebrauch machen. Ich muss Sie nur in einem Punkt korrigieren, Frau Tegtmeier: Das Gesetz gilt nur bis zum 30.06., nicht bis zum 30.09. Ich glaube, das war der Ursprungsentwurf, und wir haben uns dann, glaube ich, in den Verhandlungen darauf verständigt, dass wir es erst mal nur bis zum 30.06. gültig lassen. Insofern ist das die einzige Korrektur, es kann ja auch ein Sprechfehler gewesen sein. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen – das wird Sie nicht wundern, wir sind ja Mitantragsteller –, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Reinhardt! Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Michael Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer die Gesetzeslage zu Landes- und Kommunalwahlen in unserem Land kennt, hier insbesondere Paragraf 71 Absatz 5, und sich darüber hinaus den Landtagsbeschluss vom 3. Dezember 2021 zu eigen macht, wonach eine konkrete Gefahr zur Epidemie, epidemischen Ausbreitung von Corona gegeben ist und fortbesteht, dem muss die zügige Verabschiedung des vorliegenden Antrages am Herzen liegen. Oder anders formuliert: Nur wer Corona im Allgemeinen anzweifelt und entsprechende Gegenmaßnahmen im Besonderen rundweg ablehnt oder abzuwehren versucht, der muss dieser Logik folgend selbstverständlich dann im Einzelnen auch die coronabedingte Änderung des Kommunalwahlrechts ablehnen. Das allerdings wäre zutiefst kommunalfeindlich, und daher bitte ich noch mal um Zustimmung für den Antrag. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Noetzel! Das Wort hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, welches die Durchführung einer Wahl nach den Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes ganz oder teilweise unmöglich macht, darf das Innenministerium durch Rechtsverordnung von den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes abweichende Regelungen treffen, um eine fristgerechte Durchführung von Wahlen zu ermöglichen. Weil durch diese Regelung das Demokratieprinzip berührt wird, enthält das Landes- und Kommunalwahlgesetz dazu zwei Sicherungen: Erstens. Die Feststellung, ob eine Naturkatastrophe oder ein ähnliches Ereignis höherer Gewalt vorliegt, das die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl nach den Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes ganz oder teilweise unmöglich macht, trifft der Landtag. Zweitens. Die Verordnung, durch die das Innenministerium vom Landes- und Kommunalwahlgesetz abweichende Regelungen erlässt, um eine fristgerechte Durchführung von Wahlen zu ermöglichen, unterliegt der Zustimmung des Landtages. Und in der Verordnung, die das Innenministerium dann erlassen kann, können abweichende Regelungen, insbesondere zu der Stimmabgabe in Wahlräumen, die Durchführung der Briefwahl vorsehen, um dadurch die Durchführung einer Wahl, wenn nötig, eben ausschließlich im Wege einer Briefwahl zu ermöglichen. Wahlen haben nach unserer Landesverfassung allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu sein, und die Durchführung einer Wahl ausschließlich im Wege der Briefwahl schränkt den Grundsatz der geheimen Wahl ein. Bei der Briefwahl ist nicht in gleichem Maße wie bei der Urnenwahl sichergestellt, dass die Stimme tatsächlich geheim abgegeben wird. Und das bringt entsprechend höhere Gefahren für die Freiheit der Wahl mit sich, die der Grundsatz der geheimen Wahl absichern soll, schützen soll. Die Möglichkeit der Einflussnahme Dritter auf die Wählerinnen oder den Wähler ist im Falle einer Briefwahl höher als bei einer Urnenwahl, wo im Wahllokal durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sichergestellt ist, dass der eigentliche Wahlakt nicht durch irgendeine Form von Beeinflussung beeinträchtigt wird. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt über eine der unsrigen vergleichbaren Regelungen im dortigen Wahlgesetz schränkt die darin enthaltene Ermächtigung zur Durchführung von Wahlen im Wege der Briefwahl zwar den Grundsatz des Wahlgeheimnisses ein, diese Einschränkung ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt. In dem Urteil heißt es, ich zitiere: „Die mit den angegriffenen Normen eröffnete Möglichkeit, im Wege einer Rechtsverordnung die Wahlen ganz oder teilweise als reine Briefwahl durchzuführen, sichert den Wahlgrundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Es ist in Anbetracht der Dynamik der Pandemie nicht ausgeschlossen, dass es kurzfristig Entwicklungen gibt, die eine nicht unbeträchtliche Zahl von Wahlberechtigten davon abhalten würden, das Wahllokal aufzusuchen. Solche Situationen können sich durchaus so kurzfristig ergeben, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl von Wahlberechtigten keine Briefwahlunterlagen mehr beantragt oder beantragen kann. Durch die obligatorische Briefwahl würden mit großer Wahrscheinlichkeit mehr Briefwähler an der Wahl teilnehmen und nicht auf ihre Stimmabgabe gänzlich verzichten.“ Zitatende. Der vorliegende Antrag der Fraktion der SPD, der LINKEN, der CDU, der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtet sich auf die Feststellung, dass die fristgerechte Durchführung von Wahlen nach den Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes wegen einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt ganz oder teilweise unmöglich ist. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat der Landtag festgestellt, dass unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Corona-Virus-Krankheit im Sinne von 28a Infektionsschutzgesetz gegeben ist, und nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann kein Zweifel bestehen daran, dass diese Gefahr fortbesteht. Wir stimmen dem Antrag daher zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Daniel Peters, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Oehlrich! Es hat nun das Wort der Abgeordnete David Wulff von der Fraktion der FDP. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Warum wir heute hier doch noch zu dem Thema sprechen, obwohl das eigentlich alles so augenscheinlich daherkommt, dass wir das so machen müssen, hatte die Kollegin Oehlrich gerade sehr gut und ausführlich dargelegt, denn Sie berühren hier das ganz grundsätzliche Thema Wahlen. Und Wahlen sind einfach ein ganz zentraler, fundamentaler Baustein unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und das, was wir hier machen, muss zumindest erklärt und begründet werden. Und deswegen finde ich das gut, dass wir darüber auch noch mal reden und das Ganze entsprechend feststellen. Bei dem ersten Punkt, dass wir die epidemische Lage feststellen müssen und sagen, okay, ist da draußen jetzt wirklich eine Gefahr, die die Durchführung von Wahlen überhaupt beeinträchtigt, diese Frage müssen wir uns hier stellen, weil das ist ja auch etwas, wo alle sagen, na klar ist das so, aber wir – auch als Fraktion – können dem Ganzen so zustimmen und sagen, ja, wir haben immer noch diese Situation, obwohl, wie wir ja auch schon heute in der Diskussion und aber auch in der letzten Landtagsrunde viel darüber diskutiert haben, die Situation jetzt ja doch langsam besser wird. Die Omikron-Welle ist nicht mehr ganz so stark. Wir haben jetzt wieder eine geringere Hospitalisierung, unsere Corona-Ampel wird auch nach und nach besser. Dennoch, das, was in der Zukunft gilt, ist natürlich etwas, was ungewiss ist. Wir wissen nicht zu 100 Prozent, wie sich das Ganze alles entwickelt. Und daher sagen wir, zum Stand heute müssen wir feststellen: Ja, es liegt eine epidemische Lage vor, also eine Naturkatastrophe oder ein ähnliches Ausmaß, was die Wahlen beeinträchtigt. Deswegen können wir das an der Stelle sicher bejahen. Das, was nachher aber da wieder weiter kommt, also das, was nach der Verordnung vom Ministerium uns vorgelegt wird, worüber wir dann hoffentlich am Freitag reden werden, ist natürlich noch mal ein ganz anderer Punkt, denn genau auch da haben wir den gleichen Kritikpunkt bei der Durchführung der Wahlen, denn eine reine Briefwahl ist natürlich etwas, was durchaus die freie, gleiche und geheime Wahl gefährdet oder gefährden kann. Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass wir gesehen haben, je höher die Briefwahlbeteiligung, desto höher ist wahrscheinlich auch die Gesamtwahlbeteiligung. Das heißt, wir haben also zwei Sachen miteinander abzuwägen und zu gucken, wie kriegen wir das vernünftig hin. Und, Herr Kollege Innenminister Pegel, ich hoffe, wenn das in Ihrem Haus alles ausgearbeitet wird, dass Sie da auch entsprechend darauf achten, dass wir da auch den Kommunen ausreichend Möglichkeit geben, aber trotzdem unsere Wahlgrundsätze in unserem demokratischen System hier in Deutschland entsprechend wahren werden und hier in Mecklenburg-Vorpommern. Von daher bin ich dann noch mal gespannt auf die Debatte am Freitag. Und diesen Antrag können wir so weit, ja, mit einbringen und natürlich dem auch zustimmen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Wulff! Um das Wort gebeten hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Christian Pegel. Bitte schön, Sie haben das Wort! Gestatten Sie mir noch den Hinweis, es ist dies die letzte Wortmeldung vor der Abstimmung. Minister Christian Pegel: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst, es ist alles erwähnt. Ich will bloß die Fragen, die aufgeworfen sind, versuchen aufzugreifen. Ich würde – und dafür bin ich dankbar – mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen direkt nach dieser Abstimmung den Entwurf der Rechtsverordnung, die vorliegt, die das Kabinett am Dienstag auch vorsorglich passiert hat, Ihnen zuleiten lassen über die entsprechenden Gremien der Staatskanzlei und dann der Landtagsverwaltung. Sie lehnt sich weitgehend an das an, was wir im letzten Jahr auch hatten, um es ein bisschen auch zu erhellen. Also das, was letztes Jahr bestand, wird ein ganzes Stück weit aufgegriffen. Ich sage mal ein bisschen salopp, es gibt eine extreme Änderung zu vor einem Jahr. Vor einem Jahr haben wir uns noch ausschließlich an Inzidenzen orientiert. Das Bundesinfektionsschutzgesetz hat vor einem halben Jahr diese Orientierung von Infektionsinzidenzen auf Hospitalisierungsinzidenzen umgestellt, sodass die Rechtsverordnung das auch nachvollziehen musste. Wenn das maßgeblich ist im Infektionsschutzgesetz, glauben wir, dass sich das auch entsprechend in der Rechtsverordnung an der Stelle abbilden muss. Also von daher, das ist der wesentliche Veränderungspunkt, weil gefragt worden ist, was steht in etwa drin. Zwei große Blöcke waren letztes Mal drin und würden wir Ihnen wieder vorschlagen. Der eine Block ist bei der Wahlaufstellung. Also, wenn eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister, wir werden mehrere Bürgermeisterwahlen haben im ersten Halbjahr, Unterschriften sammeln muss, kann das unter den momentanen Bedingungen deutlich erschwert sein. Wenn eine Wählergruppe oder eine Partei eine Kandidatin/einen Kandidaten aufstellen möchte – in einem großen Versammlungssaal –, dann ist das unter Pandemiebedingungen zum Teil nicht ganz einfach. Genau da von den üblicherweise in den Parteisatzungen, in den verschiedenen Reglementarien oder Regularien, auch der Wählervereinigung vorgesehenen Regeln abweichen zu dürfen, sieht diese Rechtsverordnung vor. Das ist sozusagen der Aufstellungsprozess. Und der zweite Schritt ist in der Tat, wenn zum Wahlzeitpunkt offenbar so erhebliche Hospitalisierungsinzidenzen bestehen, dass ich dann auf eine reine Briefwahl umstelle. Das ist kein Standardfall, das würde ich unterschreiben, würde aber mal umgekehrt dafür werben, wenn sie eine Wahl durchführen, dann kann sich zwar jeder, der wählen geht, entscheiden, ob er nicht einfach Briefwahl macht und sagt, ich entziehe mich damit dem Risiko, dann im Übrigen mit der gleichen Sorge, die hier geäußert worden ist, dass zu Hause auch Partnerinnen und Partner zusammen am Tisch sitzen können und ankreuzen. Aber ich brauche Menschen, die in den Wahllokalen sitzen, die dort acht Stunden lang mit verschiedenem Publikumsverkehr umgehen. Und die große Sorge ist, dass es nicht ganz einfach ist, vor allem, wenn ich mehrere Wahllokale aufrechterhalten muss, die Beteiligten zu finden, wenn im Zweifel über Hospitalisierungsinzidenzen, die sehr hoch ausfallen, die Besorgnis derer, die ich dann ansprechen muss, sehr groß ist. Und genau für den Sachverhalt würden wir an der Stelle ein Angebot machen. Ich will an der Stelle, weil ich einen Wortbeitrag, ich glaube, bei der GRÜNEN-Kollegin, im Ohr hatte, dass sie sagt, wir können ja – bei der Wahldurchführung, also bei der Frage, ob eine Partei persönlich aufstellt oder im Videoformat und schriftlich abstimmt, also das, was in der Aufstellung passiert, da gibt es auch Kannregelungen. Das können die Vorstände von Parteien entscheiden. Ihre Wahlmöglichkeiten sind bloß breiter als das, was sie in ihrer eigenen Satzung bisher einräumen. Bei der Frage, ob ich Briefwahl mache oder nicht, da werden Sie eine vorgebende Regelung finden. Das war auch letztes Mal so. Das ist Ausfluss der Vermeidung von Wahlbeeinflussungen durch diejenigen, die es entscheiden können. Zu gut Deutsch: Wenn sich jemand mehr Chancen erhofft mit einer reinen Briefwahl und ich eine Kannregelung habe, dann könnte er sagen, wir switchen auf die Briefwahl um. Und wenn jemand sagt, ich hoffe mehr auf diejenigen, die persönlich wählen gehen, dann tut er was anderes. Deshalb hat die Rechtsverordnung an der Stelle keine Kannregelung – das halten wir für juristisch nicht durchstehbar –, sondern dort gibt es eine Vorgabe. Wenn die Inzidenz also ein gewisses Niveau überschritten hat, dann muss ich auf eine Briefwahl, auf eine gänzliche Briefwahl umstellen und – ich will gerne noch mal mit der schon angesprochenen Wahl argumentieren – in Jarmen zumindest ausdrücklich nicht auf der Grundlage der Rechtsverordnung, die damals pandemiebedingt war. Das war eine Ausnahme, nach dem – jetzt muss ich überlegen, wie das gute Gesetz heißt – Standarderprobungs- oder Standardöffnungsgesetz, eines von beiden. Auf jeden Fall hat Jarmen eine Bürgermeisterwahl als reine Briefwahl durchgeführt. Da war die Wahlbeteiligung sogar einen soliden Schluck höher als bei der vorherigen Wahl neun Jahre zuvor. Nun kann man darüber diskutieren, neun Jahre ist auch eine lange Zeit, aber das ist zumindest ein Signal dafür, dass mit Briefwahl oder so einer besonderen Situation nicht automatisch ein ganzes Wahlverhalten sich rapide verändert. So was lässt sich, zumindest im Standard der Wahlen in Jarmen, weiterverfolgen. Wir würden vorlegen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns helfen, so schnell zu reagieren. Noch mal, in diesem Jahr stehen mehrere Wahlen im ersten Halbjahr an, und um vielleicht einige Beispiele zu nennen, die im ersten Halbjahr dran sind: Stralsund, Greifswald, Malchin, Wolgast, Neustadt-Glewe. Das zeigt, wir haben also einen größeren Anwendungsbereich für diese Situation und müssen den Beteiligten jetzt helfen, damit die Wahlen nach Möglichkeit vonstattengehen können. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Ich schließe damit die Aussprache. Und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/255. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/255 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Stimmenthaltung der AfD angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Hohe Heizkosten abfedern – soziale Härten vermeiden, Drucksache 8/258. Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD Hohe Heizkosten abfedern – soziale Härten vermeiden – Drucksache 8/258 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE. Eva-Maria Kröger , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man dieser Zahl Glauben schenken darf, und zumindest war sie erschreckend hoch, dann war es so, dass letztes Jahr, also im letzten Winter, in der letzten Heizperiode, sieben Millionen Menschen in Deutschland nicht genug Geld hatten, um so zu heizen, wie man es eigentlich tun sollte im Winter, wenn man zu Hause friert. Ich finde, das ist schlimm. Wenn jemand ein Zuhause hat und sich nicht traut, die Heizung anzumachen oder sie so anzumachen, dass es einem gut geht, dann stimmt auf jeden Fall etwas nicht. Und oft trifft es eben diejenigen, die sowieso schon sehr wenig Geld haben, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Und auch das kennen wir seit vielen Jahren: Wenn wir mit Rentnerinnen und Rentnern sprechen, insbesondere natürlich mit denjenigen, die die Grundsicherung im Alter bekommen, also Hartz IV im Alter, dann ist das schon so, dass einem gerade die ältere Bevölkerung oft erzählt, dass sie immer wieder überlegen müssen, was sie sich im Supermarkt noch kaufen können oder aber, wie selten sie im Winter dann die Heizung tatsächlich noch anstellen. Und da hilft es natürlich auch nichts – und an der Stelle muss man ganz klar Kritik äußern, und ich finde, gerade aus einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern heraus, wo wir auch ganz viel Altersarmut haben und mit Altersarmut zu kämpfen haben –, dass der Hartz-IV-Satz jetzt um 3 Euro angehoben wurde, wenn man überhaupt von anheben reden darf, und das trifft auch die Grundsicherung im Alter. Und ja, 3 Euro entspricht den gesetzlichen Vorgaben, aber vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Gesetz einfach Mist und gehört auf jeden Fall abgeschafft. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Aber das ist heute nicht unser Thema, sondern wir wenden uns heute mal dem Wohngeld zu. Und ich glaube, das gemeinsame Problem liegt hier auf der Hand, das sind die gestiegenen Energiepreise. Nun will ich kein Referat darüber halten, warum das so ist und wo die Ursachen liegen, sondern ich möchte im Namen der Fraktion klarziehen, dass Menschen mit wenig Geld ganz besonders unter diesen Kostensteigerungen leiden und dass wir etwas tun müssen. Wie sieht das aus beim Heizen in Mecklenburg-Vorpommern? Ungefähr 18 Prozent der Wohnungen werden mit Öl beheizt, ungefähr ein Drittel mit Gas und immerhin schon 40 Prozent mit Fernwärme, was sicherlich eine gute Entwicklung ist. Und ein Ansatz ist es, jetzt aufgrund der gestiegenen Energiepreise, aufgrund der gestiegenen Heizkostenpreise Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfängern mit einem Zuschuss zu helfen. In Mecklenburg-Vorpommern sind 2,7 Prozent aller Haushalte auf Wohngeld angewiesen. Das ist so viel wie sonst nirgendwo auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Und das bedeutet, dass allein im vergangenen Jahr bei uns 22.560 Haushalte Wohngeld bekommen haben. Die Bundesregierung – hier das Bauministerium – plant jetzt einen einmaligen Zuschuss. Der Gesetzentwurf liegt vor. Singles, die eine Wohnung beziehen, sollen 135 Euro bekommen und ein Zweipersonenhaushalt 175 Euro. Unser Anliegen ist es, diese Entwicklung auf Bundesebene zu unterstützen, ja, aber auch noch zu mehr Mut aufzurufen, liebe SPD, liebe GRÜNE, liebe FDP, denn ja, von diesem einmaligen Heizkostenzuschuss würden rund 710.000 Haushalte in Deutschland profitieren, und das ist natürlich gut. Aber wir sind fest davon überzeugt, dass für viele dieser Haushalte 135 oder eben 175 Euro nicht reichen werden, wenn die Nachzahlung ins Haus flattert, denn zumindest aktuell sprechen die Zahlen, die da erwartet werden, ja noch eine andere Sprache. Dazu gesellt sich das Problem, das sogenannte Billiganbieter von Strom und Gas ihre Versorgung eingestellt und ihren Kunden Kündigungsschreiben übersandt haben. Die Folge, sie landen automatisch beim Grundversorger und die Kosten steigen. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat jetzt Vorermittlungen eingeleitet, vor allem gegen Stromio und gas.de. Und ich hoffe, dass das am Ende dazu führt, dass diese Anbieter dann auch zur Verantwortung gezogen werden, denn das, wenn ich das mal so salopp sagen darf, das ist wirklich eine Riesensauerei, was da abgelaufen ist! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Unser Antrag nimmt auch das Ziel einer sogenannten Klimakomponente beim Wohngeld in den Blick. Das ist einer der Punkte, die wir heute hier ansprechen möchten. Was heißt das? Die Kosten, die fürs Heizen oder für warmes Wasser oder für Strom entstehen, sollen zusammengeführt werden. In Wohnungen mit einem hohen energetischen Standard liegen die Kaltmieten ja meistens über den Höchstbeträgen, die das Wohngeldgesetz erlaubt, und damit sind sie dann für Wohngeldhaushalte eben oft nicht bezahlbar beziehungsweise gar nicht zugänglich. Und gäbe es eine Klimakomponente, dann wäre es eben Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfängern erlaubt, Wohnungen mit höheren Energiestandards anzumieten beziehungsweise nach einer energetischen Sanierung die Wohnung auch behalten zu können. Die Bundesregierung will eine solche Klimakomponente einführen, und jetzt gilt natürlich, schnellstmöglich ein Verfahren zur Umsetzung zu finden. Am Ende möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der uns auch sehr wichtig ist. Wie Sie wissen, entstehen Mehrkosten infolge des geltenden CO -Preises auf Heiz-2 öl und Gas. Und diese Kosten im Bereich der Wärme können natürlich nicht alleine von den Mieterinnen und Mietern geschultert werden. Auch die Vermieter und Vermieterinnen sind hier in der Pflicht. Und natürlich muss der energetische Gebäudezustand berücksichtigt werden, und auch eine differenzierte Lösung ist da durchaus denkbar. Aber am Ende, so sehen wir es, tragen die Eigentümer/-innen und auch die Vermieter/-innen eine Hauptverantwortung, in welchem Zustand das Haus und die Wohnung ist, und dann ist es nicht fair, die Zusatzkosten für den CO - Preis gänzlich auf die Mieterin-2 nen und Mieter abzuwälzen, denn ich glaube, da sind wir uns auch einig, wer eine Wohnung mietet, hatte selten ein Mitspracherecht, wie gut die Dämmung ist oder wie modern die Heizung ist. Und deshalb ist es ungerecht, Mieterinnen und Mietern hier die Folgekosten, schlechte Sanierungszustände überzuhelfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Heizsaison wird für die Menschen in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern die bislang teuerste. Noch nie waren die Preise so hoch, und das in einer Zeit, wo die Pandemie natürlich auch dazu beigetragen hat, dass viele Menschen Einkommenseinbrüche hatten, in Kurzarbeit waren oder eben Aufträge zurückgegangen sind, die Arbeitslosigkeit gestiegen ist, Langzeitarbeitslose ganz besonders auch betroffen sind von den Entwicklungen, und das bei den niedrigen Einkommen in M-V. Und ich hoffe darauf, dass es eine breite Unterstützung im Parlament dafür gibt, dass wir wenigstens schon an dieser Stelle für die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger mit einem Zuschuss versuchen zu helfen, auch wenn wir ganz klar den Wunsch haben, dass dieser Zuschuss sich auf Bundesebene noch ein bisschen nach oben entwickelt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich. Ich will gerne darauf hinweisen, dass in der Tat die Haushalts- oder die Verbraucherpreise für Haushaltsenergie in den letzten Monaten nicht unerheblich angestiegen sind, wobei ich immer wieder feststellen muss, dass die Unterschiede gravierend sind. Ich habe gelernt in der Vorbereitung, dass die Preise für Heizöl sich vom November 2020 bis November 2021 mehr als verdoppelt haben, mehr als verdoppelt, beim Gas sind es immerhin plus zehn Prozent. Aber die Unterschiede der verschiedenen Versorgungsarten sind schon gravierend. Für Grundsicherungsempfänger sind steigende Heizkosten und Betriebskosten in der Regel durch eine Kostenübernahme seitens der Jobcenter einen Hauch leichter zu bewerkstelligen. Im Wohngeld, das ja ebenfalls einkommensknapperen Haushalten zuteilwerden soll, die allerdings oberhalb der Grundsicherung liegen, bleiben diese Heizkosten bei der entsprechenden Berechnung des Wohngeldes außen vor. Deshalb ist es im Übrigen so im Bundeskoalitionsvertrag auch als auch in dem vorher geschlossenen Landeskoalitionsvertrag klares Ziel der Beteiligten, an dieser Stelle einmalig zu helfen, denn das ist angesprochen, in der Tat wollen wir nicht, dass irgendwer, der mit seinem Geld sehr genau rechnen muss, deshalb die Wohnung kalt oder kälter lässt, als sie für seinen gesundheitlichen Zustand wünschenswert ist. Ich freue mich deshalb, dass ein Bundesregierungsgesetzentwurf angekündigt ist, auch schon in der Pipeline ist, der vorsehen wird, dass alle Haushalte, die während der Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 wenigstens einen Monat wohngeldbezugsberechtigt gewesen sind, Wohngeld bezogen haben, also sie müssen wenigstens den Antrag gestellt haben, in einem Monat auch eine Berechtigung gehabt haben, einen einmaligen Heizkostenzuschuss erlangen sollen, der derzeit nach bisherigem Gesetzentwurfszustand 135 Euro betragen soll für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für zwei Personen und, wenn es darüber hinaus geht, für jedes weitere in der Wohnung lebende Mitglied, das sind dann vor allen Dingen Kinder, 35 weitere Euro. Der Bundestag, der Bundesgesetzgeber strebt an, dass die Auszahlung nach Möglichkeit im Sommer stattfinden soll, denn zunächst muss dann im Schweinsgalopp das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. Bei uns im Land würden davon circa 23.000 Haushalte profitieren. Ich glaube, das war eben auch schon angesprochen. Darüber hinaus im Übrigen, der Gesetzentwurf geht ein Stück weiter, auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und nach der Berufsausbildungsbeihilfe, jeweils allerdings nur, wenn die mit eigenen Wohnungen außerhalb des elterlichen Haushalts leben. Aus Sicht der Länder ein erfreulicher Umstand, normalerweise sind die Länder in erheblichem Umfange beim Wohngeld kostenbeteiligt. In diesem Falle beabsichtigt der Bundesgesetzgeber vollständig, die Kostenübernahme dieser Einmalzahlungen zu übernehmen, wofür wir sehr dankbar sind und was im Übrigen auch für alle Beteiligten sicherlich ein sehr viel leichteres Verfahren im Bundesrat möglich macht. Zur Nummer 2 des Antrages, Mehrkosten für die notwendige CO -Bepreisung: Diese hängen eben nicht alleine 2 vom Nutzerverhalten der gemieteten Wohnung ab – das ist der kleine, aber erhebliche Haken –, sondern selbstverständlich auch davon, in welchem Zustand, in welchem Sanierungs- und insbesondere energetischen Effizienzzustand sich die Wohnung befindet. Und deshalb gibt es seit Längerem Diskussionen darüber, dass man eine faire Teilung der zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO -Bepreisungen zwischen Vermieterseite und 2 Mieterseite herbeiführen muss. Wir halten das für richtig, weil am Ende sonst die Situation besteht, dass diejenigen, die agieren können, nicht die Kostenlast tragen. Und wenn das auseinanderfällt, sind die Anreizwirkungen regelmäßig sehr bemessen. Nun mag man einwenden, na, dann muss der Mieter oder die Mieterin sich schlicht eine andere Wohnung nehmen. Der Markt wird es richten. Wer in den größeren Städten zumindest ein bisschen realistisch draufschaut, weiß, dass dort die Märkte eher von der Angebots- als von der Nachfrageseite bestimmt werden, sodass dieses Argument hier nicht verfangen wird. Soweit Sie darüber hinaus für die möglichen Strom-, Gas- und Fernwärmesperren Lösungen im Blick haben, unterstützen wir das sehr, glauben aber, dass die kürzlich zum 01.12.21 in Kraft getretenen Änderungen der Stromgrundversorgungs- und Gasgrundversorgungsverordnung auch ein Stück weit die Chance haben müssen, sich in der Praxis einmal zu beweisen. Dabei waren erhebliche Erleichterungen für die Kundinnen und Kunden vorgesehen worden, nämlich die Verpflichtung, dass vor einer Sperrankündigung eine Abwendungsvereinbarung ausdrücklich angewiesen, angeboten werden muss. Zu gut Deutsch, das Stadtwerk, wie auch immer, der Anbieter muss einmal zu der Kundschaft gehen und eine gegenseitige Vereinbarung anbieten, die ganz fest reglementiert ist, wie sie sich zusammensetzen soll, nämlich aus einer zinsfreien Ratenzahlungsvereinbarung für die aufgetretenen Rückstände und darüber hinaus einer Vorauszahlungsvereinbarung für die Weiterversorgung des Kunden, sodass nicht mehr jemand kommen kann, abstellt, ohne vorher zumindest so ein Angebot ausdrücklich unterbreitet zu haben. Zweitens ist ein Mindestbetrag von 100 Euro des in Verzug befindlichen Rückstandes vorgesehen, sodass für Kleinstbeträge so etwas nicht mehr passieren kann. Wir würden gerne einmal austesten, mit welchen zeitlichen Verzögerungen, mit welchen Streckungen wir damit schon ein Stück weit Erleichterungen schaffen. Gleichwohl ist es sicherlich richtig, dass man über weitere Lösungen nachdenken muss. Eines scheint uns, dass spartenübergreifende Sparmöglichkeiten gesetzgeberisch verhindert werden sollten. Zu gut Deutsch, ich habe den Rückstand bei meinen Gasabschlägen oder bei meiner Gasrechnung. Weil ich den gleichen Versorger habe, kann er mich aber auch beim Strom sperren. Wir sollten dafür Sorge tragen, dass solche in Verträgen zuweilen vorgesehenen Kopplungen nicht mehr möglich sind, dass ich auch nur im Bereich von meinem Versorger angegangen werden kann, indem ich tatsächlich Zahlungsrückstände verzeichne. Meine Damen und Herren, wir glauben, dass ein zentrales Projekt der Bundeskoalition erheblich bei den Energiepreisen Hilfe leisten wird. Das ist die beabsichtigte deutliche Reduzierung, möglicherweise die gänzliche Abschaffung, vermutlich im kommenden Jahr, der EEG-Umlage, die nicht unerheblich zumindest bei den Stromkosten Auswirkungen hat. Und immer dann, wenn ich eine beispielsweise mittels Wärmepumpe besonders klimafreundliche Variante der Wärmeversorgung und der Warmwasserversorgung wähle, ist gerade der Strompreis auch das, was drückt. Wir gehen deshalb davon aus, dass gerade die Veränderungen der EEG-Umlage auch noch mal deutliche Erleichterungen bei den hier angesprochenen Problemen schaffen werden, und setzen deshalb fest darauf, dass das in den nächsten Monaten ebenfalls in dem entsprechenden Bundesgesetzgebungsverfahren eintritt und uns dann vor allen Dingen bei denen, die genauer rechnen müssen, sehr helfen wird, die Energieversorgung wieder leichter zu machen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Frau Federau. Petra Federau , AfD: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wertes Präsidium! Liebe Gäste! Als Erstes möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihren Antrag richtig gut finde, er entlarvt nämlich richtig gut, wie Sie mit den Bürgern und den Steuerzahlern umgehen: (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auspressen, täuschen, lächeln! Zuerst greifen Sie den Bürgern in die Tasche, um dann einem kleinen Teil der Gesellschaft gönnerhaft einen Krumen des zuvor abgezwungenen Geldes zuzuwerfen. (Rainer Albrecht, SPD: Sie haben den Antrag nicht verstanden.) Sie wollen der Bevölkerung weismachen, sie von hohen Energiekosten zu entlasten, dabei sind Sie doch die Preistreiber! Durch die jahrelang fehlgeleitete Energiepolitik, durch künstliche Abgaben, wie der CO -Steuer, 2 haben Sie doch dafür gesorgt, dass wir mit die höchsten Energiepreise weltweit haben. Und nun kommen Sie daher und wollen wieder über Steuermittel, also dem Geld der Bürger, ein Gnadenbrot verteilen. Das ist schon bemerkenswert, was Sie hier vorhaben und wie Sie sich hier geben! Meine Damen und Herren, wenn Sie die Bevölkerung tatsächlich entlasten wollen, dann sehen Sie zu, dass Sie die EEG-Umlage, die CO -Bepreisung und weitere künst-2 liche Preistreiber streichen. Das würde endlich Entlastung für alle bringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Des Weiteren sorgen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, dafür, dass insbesondere Ihr grüner Regierungspartner auf Bundesebene nicht weiter den Start der Erdgaslieferungen durch Nord Stream 2 zu verhindern versucht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ihr vorgelegter Antrag beklagt unter Abschnitt I die enormen Preissteigerungen der Heiz- und Energiekosten, welche in der Folge selbstverständlich die Lebenshaltungskosten nach oben treiben. Das ist in der Tat nicht nur für die vielen einkommensschwachen Haushalte harte Realität. Wir von der AfD sehen das mit Sorge und haben lange gewarnt. Nun verwundert es an dieser Stelle, dass gerade die SPD, die auf Bundesebene und hier in Mecklenburg-Vorpommern bereits die letzten Jahre in Regierungsverantwortung war, dieses nicht hat kommen sehen wollen. Dabei waren die Tatsachen doch für jeden offensichtlich. Ein Grund für die derzeit exorbitant hohen Kosten ist eine mutwillige Verknappung günstiger Rohstoffe durch Ihre falsche Politik. Stromsteuer … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Aha!) Stromsteuer, EEG-Umlage und seit November die CO - 2 Abgabe führen dazu, dass die Energiekosten insgesamt durch die Decke gehen. Das Heizen mit Gas hat sich im Schnitt um 50 Prozent verteuert und auch das Heizen mit Öl hat sich preislich annähernd verdoppelt. Doch zurück zum Antrag: Unter Abschnitt II.1 wollen Sie über die Bundesebene ganz schnell die hausgemachten sozialen Verwerfungen wieder geradeziehen und die Empfänger von Wohngeld rückwirkend ab Oktober 2021 entlasten. Ich sage hier ganz deutlich, die Entlastung der Bürger und insbesondere einkommensschwacher Haushalte ist notwendig, allerdings liegt die Lösung nicht im ständigen Nachjustieren Ihrer falschen Energiepolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deutschland hat im EU-Vergleich exorbitant hohe Energiepreise, und an dieser Stellschraube muss endlich gedreht werden. Wenn Sie wirklich für Entlastung sorgen wollen, hören Sie auf, den Menschen ihr hart erarbeitetes Geld abzunehmen, ihnen in großer Geste einen geringen Teil davon wieder auszuzahlen und sich dabei wie die gütigen Wohltäter aufzuführen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Übrigen hat sich die Bundesregierung letzten Freitag bereits zu dem von Ihnen geforderten Heizkostenzuschuss geäußert und Wunder, er wird kommen. Damit ist Ihre erste Forderung also bereits abgeräumt. Zu Punkt 2: Die Heizkosten eines Haushaltes sind größtenteils vom Verbrauch und damit vom Verhalten der Mieter abhängig. Dass hier aber die Vermieter anteilig mindestens die Hälfte der CO -Bepreisung zahlen sollen, 2 stellt aus Sicht der AfD-Fraktion eine nicht statthafte und eigentumsrelevante Umwälzung dar. (Beifall Enrico Schult, AfD – Rainer Albrecht, SPD: Aha!) Davon abgesehen treffen Sie damit schon wieder die Ärmsten unserer Gesellschaft, denn wenn nun Vermieter die Hälfte der ausgedachten CO -Bepreisung überneh-2 men sollen, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Vermieter sind nicht die Ärmsten der Gesellschaft!) dann sind auch alle Genossenschaften – hören Sie bitte zu, dann verstehen Sie es auch! –, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Kommunen wie das Land und der Bund als Vermieter betroffen. Gleichzeitig ergeben sich auch Mehrkosten für Rentner und in Heimen wohnende Menschen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist denen doch egal!) denn hier steigen die Betriebskosten und damit auch die Pflegekosten. Haben Sie darüber schon mal nachgedacht? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, haben sie nicht! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, ich lade Sie alle ein, einen Blick in den 15-Punkte-Plan zur Klimapolitik der LINKEN zu werfen, dann wissen Sie, wo die Reise hingehen soll. (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Diese gehen sogar so weit, dass die Kosten der CO - 2 Bepreisung den Vermietern auch zu 100 Prozent auferlegt werden soll. Damit will man den Druck hin zu einer energetischen Sanierung erhöhen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, was auch richtig ist.) Der aktuell von heute auf morgen bekannt gegebene Antrags- und Zusagestopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude zeigt, wie kopflos Sie hier auf allen Ebenen agieren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn jetzt werden noch die Wohn- und Baukosten steigen. Denn dass die Wohnungen nach einer Sanierung teurer sind als vorher, ist ja wohl kein Geheimnis. (Enrico Schult, AfD: Für die schon.) Und so haben schon wieder einkommensschwache Haushalte und Normalverdiener das Nachsehen auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Zuletzt noch zu Punkt 3: Auch der AfD-Fraktion ist es wichtig, dass niemand – und vor allem unverschuldet – in einer kalten Wohnung frieren muss, insbesondere Familien mit Kindern. Es sollte für jeden Bürger selbstverständlich sein, sich Strom und eine warme Wohnung leisten zu können. Dass dieses in Deutschland mal der Fall sein würde, hätte ich nie für möglich gehalten, aber Sie haben es mit Ihrer falschen Politik da hingetrieben. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) Infolge der bereits seit zwei Jahren andauernden Pandemiemaßnahmen sind viele Haushalte in finanzielle Engpässe geraten. Daher unterstützen wir politische Regelungen mit den Grundversorgern, um ein zeitlich begrenztes Moratorium zu erwirken und auf Sperren zu verzichten. Aber da Ihr Punkt 3 derart unpräzise formuliert ist, können wir auch hier uns nur enthalten. Fazit: Sie doktern wieder einmal nur an den Symptomen Ihrer eigenen Politik herum, verteilen hin und her, ohne das Grundproblem anzugehen, und zwar die exorbitanten Steuern und Abgaben auf Energie. Meine Damen und Herren, eine dauerhafte Entlastung für alle Bürger gibt es nur mit der AfD. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Peters. Daniel Peters , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zur inhaltlichen Bewertung komme, würde mich wirklich brennend interessieren, liebe Linksfraktion, wie das bei der internen Antragabstimmung bei Ihnen gelaufen ist, weil ich glaube, Sie werden wahrscheinlich dem Koalitionspartner ein Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen haben, und der Koalitionspartner wird das bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen haben. Wie komme ich darauf? Ich habe mir einfach mal angeschaut, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin zu dem Thema so fordern, und habe da festgestellt, dass das doch bei Weitem, ohne dem inhaltlich hier zuzustimmen, aber doch bei Weitem über das hinausgeht, was Sie hier sagen dürfen. Da ist zum Beispiel zu nennen, dass mit klarer staatlicher Regulierung gearbeitet werden müsse, Stromsperren sofort verbieten, keine Prüfungen, und auch ein Inflationsausgleich wird ins Spiel gebracht et cetera pp. Das müssen Sie hier wahrscheinlich weglassen, aber das ist auch letztlich nicht der Punkt. Frau Fraktionsvorsitzende Rösler hat ja heute diese Themen auch schon im Rahmen der Regierungserklärung angedeutet. Wahrscheinlich sollte das ein gewisser Ausgleich sein für das, was Sie uns hier als Antrag präsentieren. Und was ist das? Das ist für mich ehrlicherweise ein schlechter Witz und darüber hinaus leider, das ist ja schon angedeutet worden, schon eine gewisse Verhöhnung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Das muss ich deutlich sagen. Und das ist tatsächlich etwas, was für die meisten auch enttäuschend ist. Denn was machen Sie hier gerade? Sie fordern in diesem Antrag das, was wir schon seit Wochen von der Bundesregierung zu hören bekommen. Da ist wirklich nichts, aber auch wirklich nichts Neues dabei. Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld? Bekannt. Die Klimakomponente als sozialer Ausgleichsmechanismus? Darüber haben wir hier schon im Dezember, Sie werden sich erinnern, darüber diskutiert. Und dann noch die CO - 2 Bepreisung, über die wir hier ja auch schon gesprochen haben, das ist, glaube ich, in der Dezemberdebatte auch schon als Argument gefallen. Und dann kommen wir mal zu den geforderten Lösungen für die Strom-, Gas- und Fernwärmesperren. Das will ich sozusagen nicht unerwähnt lassen. Auch da haben wir aus Berlin von GRÜNEN und SPD, ich glaube, es war Herr Kühnert, und auch die Ministerin Lemke von den GRÜNEN hat dazu, das werden Sie bestätigen können, einiges gesagt. Jetzt kommen wir aber mal zu dem Punkt, und ich werde noch mal an diese Dezemberdebatte erinnern wollen, als wir hier am 15. Dezember vorgeschlagen haben mit konkreten Maßnahmen, wie Sie dem von Ihnen hier so lamentierten Umstand der hohen Energiepreise begegnen können. Und wie haben Sie darauf reagiert? Sie haben das einfach stumpf abgelehnt. Sie haben uns sogar Populismus vorgeworfen für bestimmte Maßnahmen, die dann interessanterweise – Minister Meyer ist ja jetzt nicht zugegen, der hatte uns auch Populismus vorgeworfen bei einigen Maßnahmen. Dann hat er interessanterweise den Jahreswechsel wohl dazu genutzt, um sich noch mal diesen Antrag von uns durchzulesen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und kam dann zu der Erkenntnis, dass die EEG-Umlage, die abgeschafft werden soll, vielleicht doch schon in diesem Jahr wegkommt, weil das gerade den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen würde. Und am 15. Dezember war das aber natürlich noch Populismus, aber gut, so viel dazu. Hier haben Sie an der Stelle tatsächlich einen Lösungsvorschlag einfach abgelehnt. Ich würde die Behandlung des Antrages ja eigentlich fast schon als Zeitverschwendung titulieren wollen oder beziehungsweise als Zeitverschwendung ansehen, aber, meine Damen und Herren, eine Erkenntnis, die ist dann wirklich doch erwähnenswert: Die Regierungsfraktionen hier von SPD und LINKEN haben den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land keine eigene Lösung für Probleme anzubieten, meine Damen und Herren. Und wenn dieser Antrag für den viel beschworenen Aufbruch steht, den die Koalition ja immer wieder ins Spiel gebracht hat, diesen Aufbruch, dann mache ich mir wirklich ernsthafte Sorgen um dieses Land, denn der Stillstand, der ist vorprogrammiert, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Aber lassen Sie mich auch noch mal auf die inhaltliche Bewertung Ihrer Vorschläge eingehen. Die im Antrag genannten Maßnahmen der Bundesregierung sind einfach unzureichend – das ist ja auch schon hier zur Sprache gekommen –, um gerade in unserem Land die Breite der betroffenen Menschen und auch die Unternehmen zu entlasten. Sie haben es ja gesagt, es sind wenige Haushalte, die von dem Heizkostenzuschuss, diesem einmaligen, profitieren können. Das sind die Wohngeldempfänger. Leider haben Sie nicht von den vielen Schwellenhaushalten, die gerade in Mecklenburg-Vorpommern zuhauf existieren, die haben Sie gar nicht erwähnt. Das sind nämlich diejenigen, die gerade genug verdienen, um aus dem Wohngeldbezug herauszufallen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die betrachten Sie nicht. Und was Sie von der Mitte, von der gesellschaftlichen Mitte hier in Mecklenburg-Vorpommern halten, das haben Sie auch am 15. Dezember sehr eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht. Da ging es dann um die SUV-Fahrer, die können die Kosten schon tragen. So haben Sie, das ist Ihre Vorstellung von den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Da frage ich mich: Wie weit weg sind Sie eigentlich von den Menschen? Und das ist sozusagen nicht die Antwort, die es wirklich tatsächlich braucht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich komme zurück auf eine Maßnahme Ihres Antrages, die wir auch grundsätzlich ablehnen. Das ist, die Mehrkosten für die CO -Bepreisung von Heizenergie, die ja 2 dann hälftig von der Vermieterseite getragen werden sollen, auch hier offenbaren sich eklatante Widersprüche. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Sie wollen hier die Vermieterseite, diejenigen also weiterhin belasten, aber das sind auch diejenigen, die Sie in der Ampelkoalition, im Regierungsprogramm dort eigentlich ermuntern wollen, 400.000 neue Wohnungen zu bauen. Oder soll das alles der Staat machen? Dann müssen Sie das hier so auch deutlich sagen, aber die belasten Sie damit auch. Und im Übrigen ist das ja sozusagen ein Verbrauchsinstrument. Und deswegen kann ich mir auch wirklich nicht vorstellen, warum der Vermieter dafür an der Stelle mit zur Kasse gebeten werden soll, meine Damen und Herren. Ich will zum Schluss auch noch einen Punkt anbringen, den hätten Sie tatsächlich in Ihrem Antrag erwähnen können, vielleicht mit einem Änderungsantrag, weil es ja eine sehr kurzfristige Information ist, die wir erhalten haben. Das ist nämlich der Antragsstopp durch den grünen selbsternannten Klimaminister Habeck für die KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung. Diesen Antragsstopp, der ist deshalb zurückgezogen worden, weil er angeblich zu viel Geld kostet. Es gibt eine riesige Inanspruchnahme. Zugegebenermaßen könnte das bis auf 20 Milliarden Kosten anwachsen. Das ist tatsächlich wirklich ein großer, großer Schluck aus der Pulle. Nun könnte man sagen, haushälterisch sei das aber eine, ja, eine berechtigte Maßnahme. Und dann fand ich das aber sehr spannend, was aus dem Bundesfinanzministerium von Herrn Lindner beziehungsweise seinem Parlamentarischen Staatssekretär, dem Herrn Toncar – Herrn Toncar, genau – gekommen ist. (David Wulff, FDP: Genau.) Der hat nämlich gesagt, der Nachtragshaushalt, der Nachtragshaushalt 2021 und die Mehrausgaben, die geplant sind, sind deshalb wichtig, weil wir die energetische Gebäudesanierung weiter nach vorne bringen wollen. Also da frage ich mich: Was denn nun bitte schön?! Auf der einen Seite wird ein Programm gestoppt, was gerade junge Familien in Mecklenburg-Vorpommern dazu gebracht hätte, ein Eigenheim zu errichten (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh Gott! Eigenheim!) und dabei auch, und da … Ja, das ist auch schwierig, das Thema Eigenheime. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich will aber diese Grundsatzdebatte nicht aufmachen. Das können wir mal am Rande diskutieren, das passt jetzt hier auch nicht hin. Aber ich finde schon, dass man feststellen muss, dass gerade den jungen Familien in Mecklenburg-Vorpommern hier wieder eine schwere Bürde aufgedrückt würde, denn die stehen teilweise jetzt vor der Frage, wie sie die Finanzierung ihres Eigenheims, das wohlgemerkt sehr klimafreundlich gebaut werden würde, wie sie das nun zu Ende finanzieren müssen. Und das ist dann natürlich auch wieder eine Frage, die wir nach Berlin schicken müssen. Aber da das ja sowieso nur Bundespolitik ist, was Sie uns hier präsentiert haben, wäre das eine konkrete Maßnahme gewesen. Die hätten Sie hier reinschreiben können, dann hätten wir das sogar noch unterstützt. Aber so tut es mir herzlich leid. Das ist leider einfach nur eine Wiedergabe dessen, was auf der Bundesebene mehrfach schon erwähnt wurde. Und deswegen können wir dem auch nicht zustimmen. – Ich bedanke mich trotzdem für die teilweise Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Peters! Herr Peters, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Damm vor. Bitte schön! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Kollege! Ich habe zwei Sachen, die ich hier nicht so stehen lassen wollte, weil sie aus meiner Sicht Falschaussagen sind: Das eine, wenn Sie mit dem Programm vertraut wären, der KfW-Förderung, dann gilt das nicht nur für Eigenheime, das gilt natürlich sehr wohl auch für Wohnungen. Also das ist ein Förderzuschuss pro Wohneinheit, insofern auch für Mehrfamilienhäuser sehr geeignet und kann ich nur empfehlen. Und das Zweite, der zweite Punkt ist, dass Sie hier den neuen Bundeswirtschaftsminister Habeck dafür zur Verantwortung ziehen möchten, dass dieses Programm jetzt gestoppt wird. Das ist also, das entbehrt einer gewissen Ironie nicht, weil nämlich die alte Regierung die entsprechende Änderung gerade vor nicht mal einem halben Jahr noch im Bundestag durchgewunken hat, obwohl quasi eigentlich klar war, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) also quasi die alte Regierung noch in Amt und Würden, aber nach der Wahl noch mal Tatsachen geschaffen hat, den entsprechenden Topf nicht ausgestattet hat, aber abzusehen war, dass diese Förderung sinkt. Und natürlich, das würde jeder normale Mensch machen, noch mal versuchen, sich an diesem Programm zu beteiligen. Das war ein Reinfall mit Ansage und eine jahrzehntelange Weiterförderung eines De-facto-Standards im Bausektor durch die CDU-Regierung und den entsprechenden Minister auf Bundesebene. Und daher kommt diese Situation, in der wir uns jetzt befinden, und nicht durch den Minister Habeck. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Peters, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern? Daniel Peters , CDU: Ja, unbedingt. Präsidentin Birgit Hesse: Bitte schön! Daniel Peters , CDU: Also ich glaube, Sie werden mir nicht widersprechen, dass die Entscheidung, dieses KfW-Förderprogramm zu stoppen, am gestrigen Tag erfolgt ist. Und ich glaube, die Amtszeit von Herrn Altmaier ist nun dann doch schon ein paar Tage her. Das liegt schon ein paar Tage zurück. Und ich finde das an der Stelle ein bisschen vermessen zu sagen, weil dort Änderungen erfolgt sind, die eine höhere Inanspruchnahme erzeugt haben, würde es jetzt sozusagen das zwingend erforderlich machen, das zu stoppen, gerade vor dem finanziellen Widerspruch, den ich versucht habe aufzuzeigen mit Blick auf den Nachtragshaushalt des Bundes, der ja sozusagen vor allem dazu dienen soll, den Energie- und Klimafonds mit, ich glaube, 60 Milliarden Euro zu speisen. Und mit der Begründung von Herrn Toncar – ich hoffe nicht, dass Herr Toncar da etwas Falsches gesagt hat in einem Podcast, in dem er nämlich meinte, dass wir genau dieses Geld für die energetische Gebäudesanierung benötigen würden. Das ist schon dann ein Widerspruch, über den können wir gerne sprechen. Aber ich will deutlich machen, dass das für mich, wenn Sie jetzt auf Herrn Altmaier abzielen und die CDU-geführte Bundesregierung, vorhin hat man noch gesagt, also wir würden jetzt sozusagen das nicht verwinden können, dass wir nicht mehr in Regierungsverantwortung sind, jetzt müssen wir aber doch wieder dafür irgendwie herhalten. (Rainer Albrecht, SPD: Na, wer 15 Jahre in der Regierung war!) Also ich will klar sagen, ich definiere Verantwortung anders. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Dass man eine Entscheidung vom gestrigen Tage jetzt noch der Vorgängerregierung in die Schuhe schieben möchte, das hat für mich nichts mit Verantwortung zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und im Übrigen finde ich es gerade, gerade von den GRÜNEN schon etwas enttäuschend, dass ein wesentliches Element, um dem Klimawandel zu begegnen, zu bekämpfen – das ist ja die energetische Gebäudesanierung, da sind wir uns hier, glaube ich, einig –, dass man so eine Maßnahme ohne eine vernünftige Kommunikation von dem einen auf den anderen Tag einfach stoppt. Neben diesem Klimaargument ist das vor allem ein großer Schlag, wie ich schon sagte, für die jungen Familien, die gerade dabei waren, dieses Programm in Anspruch zu nehmen, um sich auch eine Wohnung zugegebenermaßen oder wie auch immer oder das Eigenheim entsprechend leisten zu können, um es auch noch nach den neuesten energetischen Standards zu bauen. Und die stehen jetzt vor einem großen Fragezeichen und wissen nicht, wie sie das weiterfinanzieren sollen. Aber wenn Sie mir Ihre Vorstellung von Mecklenburg-Vorpommern und dem SUV-Fahrer natürlich vermitteln, dann ist das ja sowieso – bitte gestatten Sie mir diese Anmerkung –, dann ist das ja sowieso alles gar kein Problem in Mecklenburg-Vorpommern. Also ganz ehrlich, die Anmerkung hätten Sie sich auch sparen können! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Peters! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Albrecht. Rainer Albrecht , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen und besitzt deshalb aber auch für die Politik einen sehr hohen Stellenwert, wenngleich mit oftmals sehr unterschiedlichen Herangehensweisen. Gutes und bezahlbares Wohnen kann man nicht dem freien Markt überlassen. Das kennen Sie von mir, diesen Spruch. Und dieser Grundsatz steht für uns als SPD-Landtagsfraktion im Mittelpunkt einer gesunden Wohnungsbaupolitik. Der vorliegende Antrag, für den ich Sie jetzt bereits um Zustimmung bitten möchte, beschäftigt sich mit den in ganz Europa stark gestiegenen Energiepreisen und ihren Auswirkungen ganz konkret auch auf die Menschen in unserem Land. Die Bundesebene hat bereits reagiert und einen ersten Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Sonderzahlung beim Wohngeld auf den Weg gebracht. Wenn meine geschätzte Kollegin Eva-Maria Kröger darauf hinweist, dass unser Koalitionspartner wie auch die Sozialverbände die geplante Höhe dieser Sonderzahlungen für zu niedrig erachten, dann stimmt das letztlich in vielen Fällen, wobei man allerdings berücksichtigen muss, dass eine pauschale Zahlung immer nur einen Mittelweg darstellen kann. Gerade Familien in energetisch schlecht sanierten Wohnungen werden somit oft eine höhere Sonderzahlung benötigen. Der Verwaltungsaufwand für eine fallgenaue Abrechnung wäre aber für eine Einmalzahlung kaum vertretbar. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass der Bund gerade mit Blick auf die tatsächlichen Kosten noch einmal nachbessert, auch im Sinne unserer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Punkt macht aber den zweiten Teil unserer Forderung deutlich, dass wir beim Wohngeld eine Reform benötigen, die die Energiekosten und die Schwankungen bei Energiepreisen einer Wohnung stärker mit in den Blick nimmt. Wer das Glück hat, eine bezahlbare und energetisch gut sanierte Wohnung zu bewohnen, vielleicht sogar schon zu hundertprozentig erneuerbar beheizt, dem macht der Blick auf die Energiepreise vergleichsweise wenig Sorgen. Wohnt man aber in einem nur unzureichend energetisch sanierten Gebäude, so sieht das schon ganz anders aus. Gerade aktuell besteht das erhebliche Problem, dass die seit Sommer 2021 extrem stark gestiegenen Gaspreise gerade im Bereich von Billiganbietern zu Insolvenzen und dem kurzfristigen Aufkündigen von Lieferverträgen geführt haben, Kunden dadurch in die Grundversorgung fallen und dies gleich in zweierlei Hinsicht Druck erzeugt. Zum einen müssen die Grundversorger – oftmals sind das die Stadtwerke vor Ort – von jetzt auf gleich mehr Gas einkaufen. Das bedeutet, dass sie letztlich die aktuell hohen Spotmarktpreise von um die 80 Euro je Megawattstunde bezahlen müssen, die Kosten für die Grundversorgung dadurch schlichtweg sehr teuer sind und entsprechend auch gerade Stadtwerke unter erheblichen finanziellen Druck kommen. Aufseiten der Verbraucher resultiert das letztlich darin, dass sie im Vergleich zum vorherigen Vertrag plötzlich bis zum Dreifachen ihres ursprünglichen Gaspreises zahlen müssen, in der aktuellen Situation auch kaum günstige Verträge zum Wechseln finden. Langfristige Abhilfe schafft hier nur eine bessere energetische Sanierung der Wohngebäude und die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen, die nicht so stark von Weltmarktpreisen abhängen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vielleicht auch nur eine bessere Versorgung mit Erdgas.) meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, was uns zu Punkt II.2 bringt, die CO -Abgabe. Wir sind 2 davon überzeugt, dass eine paritätische Verteilung der Kosten der CO -Abgabe zwischen Mieter und Vermieter 2 den besten Steuerungseffekt im Sinne der Minderung der CO -Emissionen bietet. 2 (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch eine Milchmädchenrechnung!) Hören Sie doch erst mal zu, bevor Sie hier herumquaken! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da platzt mir der Kragen, wenn ich das höre!) Eine solche Teilung beteiligt die Mieter selbst an der Abgabe, sorgt also dafür, dass der von der Vermieter-Lobby immer ins Spiel gebrachte sorglose Umgang mit Energie eben nicht stattfindet, wobei es bei den aktuellen Preisen eh illusorisch ist zu glauben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Seien Sie doch ehrlich und enteignen Sie einfach! Das ist doch das, was Sie wollen!) Mieter würden mit Energie sorglos umgehen. Aufseiten der Vermieter schafft die paritätische Teilung die Chance einer Rendite, die ich heben kann, wenn ich die Energieversorgung meines Mietobjektes auf treibhausgasfreie Option umstelle. Ich hoffe sehr, dass die Ampelkoalition in Berlin ihren Zeitplan hält und wir entsprechend zur Jahresmitte an der Stelle eine gültige Regelung sehen, die den Mieterinnen und Mietern im Land nutzt. Der letzte Punkt unseres Antrages behandelt das Thema Energiesperren. Dies ist ein heikles Thema. Einfach wäre es natürlich, das Verbot von Energiesperren für bestimmte Personengruppen zu fordern. Dies bedeutet aber, dass man durch die Einnahmeausfälle gerade die Stadtwerke, die ja oft die Grundversorger in einer Gemeinde sind, unter erheblichen Druck brächte. Der Verband der kommunalen Unternehmen hat daher bereits 2020, als das Thema Sperren im Bundestag diskutiert wurde, eine Stellungnahme eingebracht, die das einfache Verbot ablehnt. Entsprechend läuft die Diskussion auf Bundesebene aktuell in die Richtung, Lösungen für die Vermeidung von Energiesperren zu finden, die eben jene Sperre vermeiden, gleichzeitig aber keinen unnötigen wirtschaftlichen Druck für die aktuell ohnehin stark belasteten Stadtwerke verursachen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch logisch, wenn Sie es einfach bezahlbar machen würden.) Meine Damen und Herren, in der Sache ist es dann am Ende egal, welche Lösung gewählt wird. Für uns zählt, in Deutschland soll keine Familie, erst recht nicht mit kleinen Kindern, aufgrund hoher Energiepreise in einer eiskalten Wohnung sitzen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich weiß, dass die Stadtwerke bei diesem Thema bereits hochsensibel agieren, und würde mich umso mehr freuen, wenn wir auf Bundesebene eine gute und tragfähige Lösung für dieses grundsätzliche Problem finden. Letztlich ist die Arbeit an Lösungen für hohe Energiepreise aber nur eine Seite der Medaille. Die aktuelle Situation mit historischen Höchstpreisen bei Erdgas im Dezember 2021 und aktuell immer noch Marktpreisen um die 80 Euro pro Megawattstunde, mehr als das Doppelte des langjährig stabilen Preisniveaus, macht deutlich, dass wir auch aus ökonomischen Gründen bei der Energiewende Tempo zulegen müssen. Wir brauchen wieder mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien, brauchen ein deutlich größeres Energieangebot, um perspektivisch auch fossile Energieträger wie Erdgas durch CO -neutrale erneuerbare Energieträger 2 (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann sinkt der Preis?) wie grünes Bioerdgas, Wärmepumpen oder Solarthermie ersetzen zu können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann sinkt der Preis?) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nur ein größeres Angebot eines knappen Gutes führt auf einem freien Markt zu niedrigen Preisen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie doch verknappt!) und nur ein größeres Energieangebot aus einheimischen Produkten trägt dazu bei, unsere Abhängigkeit von Energieimporten und damit auch von den Weltmarktpreisen deutlich zu reduzieren. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Versorgungssicherheit mit Energie und Bezahlbarkeit von Energie müssen immer Hand in Hand gehen. Daran arbeiten wir im Bund in der Ampelkoalition ebenso wie hier im Landtag. Zu den AfD-Beiträgen, Frau Federau, kann ich nur sagen, ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Ich glaube, Sie haben den Antrag nicht verstanden, worum es uns hier geht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben uns keine Lösung angeboten, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD) Außer, dass Sie hier immer wieder erzählen, die Preise müssen gesenkt werden, müssen gesenkt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie reden nur Quatsch und hören nicht zu!) Und zu Herrn Peters kann ich nur sagen: Herr Peters, wer war denn die letzten Jahre verantwortlich für die ganze Politik? (Zurufe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU: Sie!) Haben Herr Altmaier und die CDU nicht in den letzten Jahren immer wieder, zum Beispiel, wenn es darum ging, die Netzentgelte, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU – Glocke der Präsidentin) die Netzentgelte vernünftig umzuwälzen, blockiert? Warum tragen wir denn hier im Norden die hohen Kosten? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und zu dem angesprochenen Stopp der KfW-Förderung: Das kam auch für uns überraschend, muss ich zugeben, das ist auch so nicht hinnehmbar. Wir werden daran arbeiten, wir werden mit den zuständigen Ministerien uns auseinandersetzen und fragen, wie dann eine vernünftige Lösung aussieht, weil ich kann es auch nicht nachvollziehen, dass man von heute auf morgen hier einen Stopp vorgibt. Die Planungen sind ja mindestens ein Jahr alt, die vorliegen. Die Anträge sind entsprechend vorbereitet, und das ist dann wirklich ein großes Problem, wenn wir über bezahlbares Wohnen in unserem Land reden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auch der Kanzler hat Richtlinienkompetenz. Verstecken Sie sich nicht dahinter!) Also hier haben wir wirklich noch ein dickes Brett zu bohren, und daran werden wir arbeiten mit der Bundesregierung, mit der zuständigen Bauministerin und natürlich auch mit dem Energieminister. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Albrecht! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Lage ist ernst. Im Dezember 2021 lag die Inflationsrate bei plus 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, ein Rekord, den es so in den vergangenen 30 Jahren nicht gegeben hat. Die Preise für Öl und Gas steigen aufgrund der durch Corona vielerorts lahmgelegten und nun wieder angelaufenen Wirtschaft um teilweise bis zu über 60 Prozent. Und auch die reduzierten Liefermengen aus Russland treiben die Preise weiter an. SPD und DIE LINKE stellen mit dem vorliegenden Antrag zu Recht fest, dass durch die Inflation und die gestiegenen Energiepreise viele Bürgerinnen und Bürger, und zwar gerade diejenigen mit einem schmalen Einkommen, vor scheinbar unüberbrückbaren finanziellen Notlagen stehen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Es ist Winter, die Energiepreise steigen und viele Menschen stehen seit Beginn der Corona-Pandemie ohnehin auf wirtschaftlich wackligen Füßen. Und ja, es ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit, die sozialen Schieflagen, die sich über Jahrzehnte durch eine unzureichende und oft fehlgeleitete Sozial- und Arbeitspolitik ergeben haben, endlich auszugleichen, endlich gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir die großen Krisen stemmen, ohne dass zuerst wieder diejenigen am meisten leiden, die ohnehin schon ein schweres Leben haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann dürfen Sie aber nicht in die Regierung!) Deswegen können wir dem Inhalt des Antrages als bündnisgrüne Fraktion aus tiefstem Herzen zustimmen. Heizkostenzuschlag für Wohngeldempfänger/-innen – brauchen wir, generell mehr Wohngeld auszahlen – längst überfällig, Einführung einer Klimakomponente – auf jeden Fall, CO - 2 Kosten fair auf Mieter/-innen und Vermieter/-innen verteilen – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Enteignung und keine Eigenheime, da haben wir es!) auf jeden Fall, Strom und Gas sperren vermeiden helfen – absolut. Zur Wahrheit, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Wahrheit, meine Damen und Herren, gehört aber auch, dass sich fast alle diese Maßnahmen in der Planung befinden und teilweise bereits kurz davor stehen, umgesetzt zu werden, was dieses Papier leider, ich muss es so sagen, zu einem reinen Schaufensterantrag für uns macht, mit dem sich die Regierungsparteien dann schmücken können, sobald auf Bundesebene die entsprechenden Initiativen komplett in trockenen Tüchern sind. (Rainer Albrecht, SPD: Sind sie aber noch nicht.) Für die Hauptforderungen im Papier, den einmaligen Heizkostenzuschlag für Wohngeldempfänger/-innen, ist auf Bundesebene bereits das Gesetzgebungsverfahren in den letzten Zügen. Der Zuschlag soll möglichst schnell, spätestens diesen Sommer, ausgezahlt werden. 710.000 Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld werden automatisch von dieser riesigen Entlastung im Gesamtvolumen von 130 Millionen Euro profitieren. Ihre Genossin, Bundesbauministerin Geywitz, spricht zu Recht mit Stolz davon, dass dies das erste Gesetzgebungsverfahren ist, was die neue Koalition im Bund umsetzen wird. Des Weiteren fordern Sie, relativ allgemein formuliert, Nachbesserungen beim Wohngeld. Und es ist ganz klar, es gibt immer dort Luft nach oben, genau wie bei allen anderen Hilfeleistungen des Staates an Bürger/-innen, die unsere Unterstützung brauchen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass wir in vielen Bereichen viel mehr Geld im Sozialen brauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie doch mal, warum!) Bereits 2020 wurde in der Wohngeldreform beschlossen, dass der Wohngeldsatz alle zwei Jahre automatisch erhöht wird. Das ist dieses Jahr im Januar das erste Mal passiert. Insofern kann hier auch sichergestellt werden, dass einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen können, die ansonsten aufgrund von Einkommenssteigerungen eventuell aus dem Anspruch rausgefallen wären. Hierzu müssen wir uns des Weiteren dringend vor Augen halten, dass nicht nur Wohngeldempfänger/-innen unter hohen Kosten leiden, sondern auch andere einkommensschwache Haushalte betroffen sind, und die schnelle stufenweise Einführung von 12 Euro Mindestlohn, mit der wir uns auch hier in diesem Plenum heute noch befassen werden, wird hier Abhilfe schaffen, wo das Wohngeld gar keinen Einfluss hat oder haben kann. Zum Stichwort „Klimakomponente“: Auch hier ist bereits eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geplant. So sollen die Einnahmen aus der CO -Steuer, die nicht zur 2 Abschaffung der EEG-Umlage genutzt werden, in Form eines Klimageldes unbürokratisch an die Menschen im Land zurückgegeben werden. (Stephan J. Reuken, AfD: Na Gott sei Dank!) Die Abschaffung der EEG-Umlage wird zudem alle Haushalte entlasten. Zu Ihrer Forderung, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD und LINKEN, die Mehrkosten der CO -Bepreisung 2 hälftig auf Vermieter und Mieter umzulegen, darf ich den bündnisgrünen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck aus seiner Rede im Bundestag am 13. Januar dieses Jahres zitieren: „Die Maßnahmen, die wir kurzfristig zur Entlastung der Verbraucherinnen und der Verbraucher ergreifen, sind die Abschaffung der EEG-Umlage – Bundeskanzler Olaf Scholz hat das gestern in der Regierungsbefragung noch einmal ausgeführt – und eine faire Umlage der CO -Kosten zwischen Mietern und Vermie-2 tern. Die Arbeiten daran haben begonnen.“ Zitatende. Also ist auch für diesen Punkt festzuhalten, die Planung und Umsetzung auf Bundesebene laufen bereits auf Hochtouren. (Rainer Albrecht, SPD: Aber sie sind noch nicht beendet.) Schließlich möchten Sie in Punkt II.3, dass die Landesregierung sich im Bund dafür einsetzt, dass Strom-, Gas- und Fernwärmesperren vermieden werden. Hierzu hat der Bundestag bereits zu Beginn der Pandemie das Werkzeug des Leistungsverweigerungsrechts befristet eingesetzt und könnte dies sicherlich jederzeit wieder tun, wenn es nötig wird. Die Lösung, die Sie fordern, gibt es also bereits. Zudem hat die bündnisgrüne Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke bereits damit begonnen – und auch das wurde in den Vorrednerbeiträgen schon erwähnt –, die Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser vor Schwankungen der Energiepreise zu schützen. Hierzu werden im ersten Schritt die zum Teil rechtswidrigen Vertragskündigungen von Billigstromanbietern auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und entsprechende Gesetzesvorschläge erarbeitet, damit die derzeitige dramatische Situation auf dem Strommarkt sich nicht wiederholen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sehen, meine Damen und Herren, dass wir es hier mit einem Eins-a-Schaufensterantrag zu tun haben, dem wir als bündnisgrüne Fraktion natürlich zustimmen werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil es ein Schaufensterantrag ist.) aber der in der Realität ungefähr so viel Effekt für eine weitere Verbesserung der Situation haben kann wie eine Decke für jemanden, der in einer unbeheizten Wohnung sitzt. Statt sich hier mit ohnehin längst umgesetzten Initiativen zu brüsten, fordern wir die Koalitionär/-innen auf, und zwar ausdrücklich, selber endlich den politischen Willen zu formulieren, den wir hier in Mecklenburg-Vorpommern so dringend brauchen, um die Energie- und Wärmewende voranzutreiben. Der Kollege hat es ja gerade so schön beschrieben: Damit langfristig und mittelfristig die Preise für die Verbraucher/-innen nämlich runtergehen, brauchen wir Investitionen in Wind und Sonne und nicht in Gas und Kohle. Und deshalb frage ich Sie, verehrte Kolleg/-innen der Koalitionsparteien: Wieso befassen Sie sich nicht mit den Baustellen, die hier in diesem Land befasst werden müssen? Wo bleiben die Hilfen für die Kommunen für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort? Wieso investiert das Land nicht in Wärmenetze, die mit regenerativen Energien betrieben werden? Wo sind die Initiativen zur Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, wo die Programme zur Förderung der Solarthermie? Dazu hören wir von Ihnen hier nichts. Stattdessen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stattdessen tragen Sie mit Ihrer russlandfreundlichen Politik, mit dem Beharren auf Nord Stream 2 und der Nähe zu Gazprom aktiv dazu bei, dass wir uns immer weiter in die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen begeben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Alternativen zum russischen Erdgas werden in diesem Land dadurch bewusst kleingehalten. Und deshalb muss ich es zum Abschluss noch mal ganz klar sagen: Mit diesem Antrag ist überhaupt nichts verkehrt, aber die Ausrichtung dieses Landtages sollte sein, dass wir und allen voran die Regierungsparteien uns damit befassen, wie wir die Bedingungen in diesem Land für unsere Bürgerinnen und Bürger besser machen, und das trägt dazu bei. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir müssen Verantwortung übernehmen, und das sehe ich bei den Regierungsparteien leider nicht. Ja, Sie tragen eine Mitschuld daran, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter nicht vorangeht. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass meine Gastherme bei mir zu Hause, wenn ich die einbaue, viel teurer ist … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Bürger wollen nicht noch mehr Windräder.) Präsidentin Birgit Hesse: Frau Shepley, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die wollen bezahlbare Energie, nicht bezuschusste!) Präsidentin Birgit Hesse: Dann würde ich Sie bitten, jetzt fortzufahren, da Sie in der Redezeit schon weit fortgeschritten sind. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich würde die Leute bitten, nicht so viel dazwischenzureden, wenn das möglich ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir sind hier im Parlament. Das müssen Sie aushalten.) Es ist um ein Vielfaches billiger, eine Gastherme einzubauen als eine Wärmepumpe. Und das ist ein politischer Wille, der dahintersteht, der das so veranlasst. Und ich bitte Sie inständig, machen Sie hier keine Lippenbekenntnisse! Geben Sie uns keine Anträge, wo das schon drinsteht, was im Bund auch unter Ihrer Beteiligung schon längst auf dem Weg ist! Machen Sie sich einen Kopf, wie wir in diesem Land aus Wind und Sonne Energie machen können, die für alle Bürgerinnen und Bürger hier bezahlbar ist! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel. Barbara Becker-Hornickel , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hier ist vieles heute schon gesagt worden, und unstrittig ist, dass wir in Deutschland aktuell die höchsten Energiepreise Europas haben für nahezu alle Verbrauchergruppen, und deutschlandweit steht Mecklenburg-Vorpommern mit an der Spitze. Die Preise von Öl und Gas sind explodiert. Es sind schon kritische Zeiten, wenn Menschen überlegen müssen, ob sie die Heizung zu- oder aufdrehen oder im Dunkeln sitzen müssen oder ins Helle schauen. Das sind Dinge, die uns, glaube ich, alle bedrücken und die wir auch so nicht haben wollen. Wir können uns in Teilen dem Antrag von SPD und LINKE anschließen, aber wirklich nur in Teilen. Insbesondere Punkt 1 zum Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, der gerade auf Bundesebene umgesetzt wird, hier ist die Ampelkoalition bereits dran, das Gesetzgebungsverfahren läuft bereits. Dieser Antrag hat für uns zwei massive Probleme. Nicht ausschließlich Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind von den hohen Heizkosten betroffen. Deshalb ist es richtig, auch hier noch mal zu sagen, von der FDP-Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger darauf hinzuweisen, dass auch BAföG-Berechtigte den Heizkostenzuschuss beantragen können. Alle Haushalte, darunter Menschen, viele Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, die nur über eine schmale Rente verfügen – ich habe von Herrn Peters so schön den Ausdruck eben gelernt, vielen Dank, das sind die Schwellenhaushalte, das war mir bisher nicht bewusst, (Daniel Peters, CDU: Sehr gerne.) ist aber jetzt drin im Kopf –, sind ebenfalls von den ansteigenden Energiepreisen betroffen. Diese finden keine Berechtigung bei der Heizkostenpauschale. Die eigentliche Lösung für alle Menschen liegt auf der Hand, und das ist der Abbau von staatlichen Eingriffen in den Gas- und Strommarkt. Das fehlt in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und LINKE. Nur mit dem Abbau staatlicher Eingriffe können die Energiepreise langfristig und nachhaltig gesenkt werden. Einen Beginn macht die Ampel – unser Innenminister hat es erwähnt – auf Bundesebene mit der Abschaffung des Preistreibers EEG-Umlage, entweder noch dieses Jahr, spätestens aber in 2023 soll es sie in der Art nicht mehr geben, die den Strom nur unnötig teuer macht. Den Punkt Nummer 2 lehnen wir als FDP-Fraktion ab. Das individuelle Verhalten der Mieterinnen und Mieter bei steigenden Gaspreisen anteilig auf die Vermieterinnen und Vermieter zu verteilen, halten wir für keine gute Idee. Wir brauchen starke private Partner, um das Investitionsvolumen zu stemmen, das wir für energetische Sanierung und Neubau benötigen. Wir brauchen den Abbau von Hemmnissen und nicht die Schaffung neuer Bremsen, und wir brauchen sinnvolle Lösungen. (Beifall Horst Förster, AfD) Und wenn ich das alles höre, ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, was für ein neues Bürokratiemonster wir hier eventuell auch aufbauen. Das entzieht sich so meiner Kenntnis. Neben der EEG-Umlage sind die Preistreiber die Energiesteuern oder auch die Mehrwertsteuer auf Strom und Gas. Das heißt, die Abschaffung der Stromsteuer muss auch noch auf die Tagesordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Heizkostenzuschuss für Bezieher des Wohngeldes und des BAföG ist ein erster Schritt. Eine langfristige und nachhaltige Energiepreissenkung kann nur durch den Abbau von staatlicher Regulierung erfolgen. Das ist der Weg, den wir einschlagen müssen. Nur so können wir soziale Härten und hohe Heizkosten vermeiden und nicht durch ein Investitionshemmnis, das Sie fordern, liebe Regierungsfraktionen. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kröger. Eva-Maria Kröger , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank für diese aufgeweckte Debatte. Zum Schluss noch einige Reaktionen auf die vorgetragenen Argumente. Zur AfD: Sie haben viel darüber gesprochen, wie Ihre Position in Bezug auf dieses Thema ist. Allerdings habe ich keine Lösung gehört, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) also keine Lösung, die ich als Lösung empfinde. Sie haben die klima- und baupolitischen Entscheidungen der letzten Jahre kritisiert, bieten aber keine Antworten an, sondern eigentlich ist Ihre einzige Idee, die Klimaschutzpolitik einzustellen. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Ja, sorry, das holt uns nicht ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist von gestern, aber es ist gut, dass wir das zusammen noch mal herausgearbeitet haben, dass die Antwort der AfD ist, die Klimaschutzpolitik einzustellen. Stattdessen müssen wir uns unabhängiger machen, vor allem von Öl und Kohle, das ist hier gesagt worden, und das unterstützen wir als LINKE ausdrücklich. (Nikolaus Kramer, AfD: Zurück zur Kernenergie!) Das geht nur mit dem Ausbau erneuerbarer Energien – so viel ist mal klar –, und da brauchen wir einen Schub bei der Sanierungs- und auch bei der Energiepolitik auch im Gebäudebereich, denn logisch, je weniger Energie ich verbrauchen muss, umso geringer sind die Kosten, umso weniger muss ich frieren im Winter. Und eine nach vorne gerichtete Energiepolitik ist eben auch eine soziale Sache, und da muss ich der AfD und auch der CDU hier ganz klar Punkte abziehen. An dieser Stelle vielleicht auch etwas, was wir gleich grundsätzlich im parlamentarischen Miteinander klarmachen können. Wir üben ja gerade noch ein bisschen diesen Rollenwechsel miteinander. Also erst haben SPD und CDU zusammen regiert, die LINKE war lange in der Opposition, jetzt regiert die SPD mit den LINKEN, und jetzt ist die CDU in der Opposition. Und das ist natürlich immer nicht ganz einfach, dann auch mit neuen Rollen irgendwie klarzukommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, sie müssen es nur gut machen.) Das ist gar kein Problem. Na ja, gut, ich hoffe, Sie werden niemals in die Rolle kommen, auch mal mitzuregieren, so viel ist hier auch ganz sicher. Worauf ich mich nicht einlassen werde, und das möchte ich auch persönlich an der Stelle gleich mal klarmachen, diesen Zirkus hier miteinander zu betreiben, was hatten Sie in dem Antrag stehen und was hat der Koalitionspartner rausgestrichen und was konnte man umsetzen und nicht umsetzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war doch unsere Ministerin, die davon angefangen hat.) Da können wir lange drüber sprechen, aber ich glaube, das wird eine lange Zeit der Aufarbeitung der letzten Jahre, liebe CDU-Kollegen, glaube ich. Das können wir uns ersparen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben gemeinsam an diesem Antrag gearbeitet, haben gemeinsam darüber gesprochen, auf welche Punkte verständigen wir uns, wie viel soll in den Antrag, wie themenübergreifend ist er, oder konzentrieren wir uns auf diese eine Sache und sprechen vor allem den Heizkostenzuschuss an und die Klimakomponente in Bezug auf das Wohngeld. Dafür haben wir uns entschieden, und ich finde, das haben Sie hier auch sehr deutlich gemacht, Sie haben leider keinerlei Verständnis dafür gezeigt und somit auch kein Verständnis für die Betroffenen im Land. Stattdessen wurde sofort wieder auf SUV-Fahrerinnen und -Fahrer und Häuslebauer rekurriert. Hab ich gar nicht gesagt, hab ich gar nicht drüber gesprochen. Aber wenn man sich darauf eingestellt hat, bei so einem Thema erst mal Richtung LINKE und SPD zu schlagen und der Rednerin nicht zuhören kann, dann muss die vorbereitete Rede halt runtergelesen werden und dann passt es eben leider nicht. Es ging dann um Minister Habeck (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und es ging um den Bund und was fordert DIE LINKE alles im Bund und was fordert die SPD alles im Bund. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Das ist hübsch, das höre ich auch immer wieder ganz gerne, das geht aber an der Lebensrealität der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern vorbei, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und genau über die haben wir gesprochen. Es geht um die Nachforderungen bei den Heizkosten, die werden kommen, die werden in die Briefkästen flattern. Und welche Ursachen es gibt, das haben wir ja alle verstanden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber das ist Ihnen egal. Sie ziehen aber die falschen Schlüsse.) das haben wir im Übrigen auch schon hinreichend miteinander ausgetauscht, welche Ursachen es gibt. Wie man mit diesen Ursachen dann umgeht, das ist eine politische Entscheidung, da hat hier jede politische Kraft im Raum ihre eigene Einstellung, wie man mit den Konsequenzen umgeht, wie man einen sozialen Ausgleich schafft oder auch nicht, und dazu haben wir heute unsere Einstellung klargemacht. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Sie beklagen dann, dass der Antrag Forderungen aufgreift, die sich auf Bundesebene abzeichnen. Das ist richtig. Das finde ich ehrlich gesagt auch nicht schlimm. An dieser Stelle, erstens, Frau Oldenburg hat bereits Anfang Oktober gefordert, dass es einen Heizkostenzuschlag geben muss. Sie hat bereits Anfang Oktober darüber gesprochen, dass wir mindestens beim Wohngeld nachsteuern müssen. Das heißt, auch da waren wir als LINKE schon sehr, sehr früh unterwegs. Und ja, der Bund hat sich inzwischen bewegt – Gott sei Dank, ehrlich gesagt. Und seit wann beschließen wir hier eigentlich im Landtag nicht mehr, was wir auf Bundesebene unterstützen? (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) Das wäre mir neu. Wenn das schon immer so gewesen wäre, liebe CDU, dann hätten Sie aber in der letzten Legislatur deutlich weniger Anträge gehabt. Das muss man ja auch mal so festhalten. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Das kann man Schaufensterantrag nennen, kann man Rückenwindantrag nennen, haben wir auch immer herzhaft drüber gelacht die letzten Jahre, über die sogenannten Rückenwindanträge. Das ist auch immer ein ganz hübsches politisches Schauspiel, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) finde ich aber ehrlich gesagt auch unter der Würde, denn es geht nicht darum, was wir uns hier gegenseitig als Parlamentarierinnen und Parlamentarier zutrauen und ob unsere Anträge Bundesentwicklungen unterstützen, aufgreifen oder sogar noch was on top fordern, sondern es geht darum, dass wir der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern sind und es in diesem Land unglaublich viele Menschen gibt, die einfach zu wenig verdienen. Und das ist im Übrigen gar nicht unsere Verantwortung, (Zuruf von Daniel Peters, SPD) sondern da muss auch die CDU sich mal ganz heftig an die eigene Nase fassen, (Rainer Albrecht, SPD: Nee, können sie nicht.) was da eigentlich los war auf der berühmt-berüchtigten Bundesebene. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind der Landtag M-V, wir reden über die Menschen, die hier wohnen. (Daniel Peters, CDU: Richtig!) Und das sind über 22.600 Haushalte, die Wohngeld bekommen, plus – und das hat im Übrigen niemand negiert, liebe FDP-Kollegin, auch das habe ich angesprochen –, (Marc Reinhardt, CDU: Nichts davon haben Sie.) plus etliche Leute, die in der Grundsicherung sind, die Hartz IV bekommen, die aufstocken gehen müssen, oder die sogenannten Schwellenhaushalte in Bezug dann auf geförderten Wohnraum. Auch all diese Menschen sind natürlich davon betroffen, dass dieser Heizkostenzuschlag kommt. Und darüber müssen wir sprechen. Und es ist unsere Verantwortung, auch darüber hier im Landtag zu reden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Wir haben einen Vorschlag gemacht.) weil wir so niedrige Einkommen in M-V haben, weil wir so viele Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben, die Spitze auf Bundesebene, Spitzenreiter auf Bundesebene sind, und wenn der Heizkostenzuschlag kommt und wir hier den Raum haben, darüber zu sprechen und zumindest aus unsere Sicht auch noch mal darauf hinzuweisen, dass er zu niedrig ist und dass da eigentlich noch eine Schippe on top muss, denn das wird nicht reichen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und da werden ganz viele Leute ins Schleudern kommen, auch diejenigen übrigens, die Grundsicherung kriegen, weil, ja, das Hanse-Jobcenter zahlt in der Regel, aber es gibt auch immer wieder Probleme, wenn die Nachforderungsbescheide kommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die reicht man ein und dann kriegt man das erstattet.) So einfach wird dann das Geld auch nicht überwiesen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, man reicht seine Nebenkosten ein und dann kriegt man das erstattet.) Nein, das stimmt nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nein, das ist einfach vorbei an der Realität. Am Ende wird das alles nur dazu führen, und auch an der Stelle noch mal Richtung CDU: Sie waren es, die auf Bundesebene ganz klar verhindert haben, dass diese steigenden Kosten sich Mieterinnen und Mieter teilen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Zum Glück!) Und ob das nun fifty-fifty sein muss oder irgendeine andere Regelung gefunden wird, da muss ich mich gar nicht streiten, aber es war ein Kompromiss auf dem Weg, weil klar war, dass es aufgeteilt werden muss, und das ist ganz klar an Ihnen gescheitert. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Horst Förster, AfD) Und das führt dazu, dass Menschen die Heizung ausstellen, frieren, das wöchentliche Bad für die alten Knochen gestrichen wird. Und dieser Realität muss man ins Auge sehen! Und da geht es eben nicht nur um Einfamilienhäuser und Bauland für Einfamilienhäuser, sondern da geht es um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der AfD hat beantragt, die Ziffer I sowie die Ziffer II Nummern 1 bis 3 einzeln abzustimmen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer I des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258. Wer der Ziffer I zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258 bei Ablehnung durch die Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf in Ziffer II den Einleitungssatz sowie die Nummer 1 des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache, ... (Im Plenarsaal klingelt ein Handy. – allgemeine Heiterkeit) Ich bitte doch noch mal anlässlich dieses Geräusches alle, zu prüfen, ob das Handy wirklich lautlos gestellt ist. ... des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258. Wir diskutieren jetzt also über Ziffer II, den Einleitungssatz sowie Nummer 1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 1 des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch die Fraktion der CDU, der FDP und der AfD angenommen. Ich rufe auf in Ziffer II den Einleitungspunkt sowie die Nummer 2 des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258. Wer der Ziffer II Nummer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 2 des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf in Ziffer II den Einleitungssatz sowie die Nummer 3 des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258. Wer der Ziffer II Nummer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/258 mit Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, (Daniel Peters, CDU: Wat?!) SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Ablehnung durch die Fraktion der CDU (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) und Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Corona-Demonstrationen: Zeichen einer lebendigen Demokratie, Drucksache 8/242. Antrag der Fraktion der AfD Corona-Demonstrationen: Zeichen einer lebendigen Demokratie – Drucksache 8/242 – Das Wort zur Begründung für die Fraktion der AfD hat der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Seit Wochen verzeichnen wir vermehrt Demonstrationen in Form von Spaziergängen, und das ist gut so. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Komme ich aber auch gleich dazu, warum das gut ist. Ein Großteil dieser Menschen fühlt sich gegängelt, fühlt sich in seinen demokratischen Rechten beraubt und mahnt die widersprüchliche Politik dieser hier im Hause und in den Ministerien sitzenden Landesregierung an. Ein aktuelles Beispiel für diese Widersprüchlichkeit erleben wir auch gerade jetzt hier wieder in diesem Plenarsaal. Während heute früh bei der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin und der darauf folgenden Regierungserklärung es noch gestattet war, hier sich mit dem Wasser zu erfrischen, ist es bei den anderen Redebeiträgen nicht mehr möglich, weil wahrscheinlich zu fortgeschrittener Stunde das Omikron-Virus sich noch härter und schneller verbreitet und hier zuschlagen wird. (Sebastian Ehlers, CDU: Wasser gespart!) Deswegen dürfen wir jetzt kein Wasser mehr trinken. (Horst Förster, AfD: Das Wasser soll gespart werden.) Für eine lebendige ... Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment! Jetzt möchte ich Sie mal unterbrechen, Herr Fraktionsvorsitzender. Also wir stoppen die Zeit und ich sorge gerne für Aufklärung. Die Redezeit während der Regierungserklärung ist erheblich größer als die Redezeiten, die wir ansonsten hier vereinbart haben, und deshalb gab es die Absprache, dass ausnahmsweise im Rahmen der Regierungserklärung mit den dann vereinbarten langen Redezeiten auch Wasser für die Redner vorgesehen ist. Ich hoffe, dass die Kommunikation innerhalb Ihrer Fraktion, was der Ältestenrat da beschließt, in Zukunft vielleicht etwas besser läuft. Jetzt können Sie fortfahren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Im Ältestenrat zustimmen und dann sich beschweren! – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Ups!) Nikolaus Kramer , AfD: Ich darf ja nicht kommentieren. (Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Möglicherweise fällt mir dazu dennoch zu gegebener Zeit etwas ein. Für eine wirklich lebendige wie nur sich selbst als solche deklarierende Demokratie ist das Demonstrationsrecht essenziell, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: So ist es.) Es darf schon gar nicht als missliebig, störend oder etwa gegnerisch empfunden werden, wenn Bürger für ihre Rechte und gegen staatliche Eingriffe demonstrieren, und zwar aus dem Bedürfnis heraus, sich deutlich und unmittelbar vernehmen zu lassen. Dies geschieht immer dann umso lebhafter, wenn unsere Bürger den Eindruck haben, die demokratischen Institutionen nähmen ihrerseits ihren Willen, andererseits ihren Unwillen nicht wahr, der Weg über die Legislative und Judikative verschaffe ihren Bedürfnissen also nicht oder nur mangelhaft Geltung, Presse und Medien thematisierten das, was der Bürger will, nur eingeschränkt, im Akzent verfälscht oder eben gar nicht. Dies ist gegenwärtig vielfach der Fall, nicht immer, aber vielfach. Demonstranten sind per se keine Querdenker, sondern kritische Beobachter des aktuellen Geschehens, wozu sie sich – wir sind das Volk! – legitimiert finden. Dazu schaffen sie sich den Resonanzraum. Das behindert die Demokratie, meine Damen und Herren, eben nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Im Gegenteil, es befördert sie.) Im Gegenteil, Volkes Stimme generiert sie und belebt sie immer wieder aufs Neue. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist das Selbstverständnis des Demonstrierens von besonderer Sensibilität und der prägenden Tradition der einstigen Montagsdemonstrationen verbunden. Obwohl die Jahre 2021/2022 sich nicht unmittelbar mit der historischen Dimension des Jahres 89 verbinden, bildet die Wendeerfahrung für Ostdeutschland doch einen wesentlichen Hintergrund, über die tradierte Erfahrung, dass ein couragierter Bürgersinn, der seine Angelegenheiten öffentlich vertritt, Wesentliches zu verändern vermag, zum Guten und zum Nutzen aller, gerade jener, die nicht auf der Straße sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Demonstranten als „Querulanten“ und „Schwurbler“ zu diskreditieren, sie üblichen Reflexen folgend pauschal als rechtsextrem zu stigmatisieren, blockiert das für die Demokratie wesentliche Artikulationsbedürfnis (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) des kritischen Bürgers. (Julian Barlen, SPD: Macht ja auch keiner. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dessen Stimme muss allerdings zugunsten eines notwendigen Diskurses gehört werden und sollte in den gesamtgesellschaftlichen Dialog einbezogen werden. Wer friedlich demonstriert, ist keine Gefahr, im Gegenteil, es demonstriert stets der Engagierte, der sich einbringt, aktiv ist, der sich positioniert, seine Positionen und Wahrnehmungen mit den Autoritäten abzugleichen begehrt, gerade dann, wenn sie ihn gerade nicht hören wollen. Wer sich nicht gehört fühlt, wird immer lauter, gewitzter und direkter. Damit muss eine Demokratie nicht nur leben, denn sie lebt genau davon, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Umso bedrückender ist es, wie verbal übergriffig mittlerweile mit friedlichen Demonstranten umgegangen wird. An der Spitze der Bewegung gegen die Demonstrationsfreiheit steht dieses Mal ausnahmsweise nicht die Ministerpräsidentin, sondern ihre Parteifreundin Nancy Faeser, ihres Zeichens Innen- und Verfassungsministerin. Sie ließ sich mit den Worten zitieren, man könne „seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln“. Diese Kritik wiederholte sie ..., dieses wiederholte sie nach Kritik sogar ausdrücklich. Das ist eine totale Farce, ich komme aus dem Lachen gar nicht raus. Es ist unsere Bundesinnenministerin, meine Damen und Herren. Unfassbar! (Julian Barlen, SPD: Tja!) Meine Damen und Herren, wo sind wir in diesem Land eigentlich hingekommen?! Ich zitiere Artikel 8 des Grundgesetzes. In Absatz 1 heißt es dort nämlich: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) In Absatz 2 lesen wir: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Mir, meine Damen und Herren, ist kein Gesetz bekannt, das Kundgebungen, nur, weil sie von den angeblich Falschen durchgeführt werden, einschränkt. Ein solches 2-Klassen-Demonstrationsrecht gibt es nicht und darf es auch nicht geben, Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Richtig, Herr Kramer!) Aber, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) meine Damen und Herren, wie perfide, ja, unanständig vorgegangen wird, zeigen ja auch die Äußerungen der vergangenen Tage: (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wer für seine Grundrechte auf die Straße geht, müsse sich schon vorab und überhaupt erst einmal distanzieren und beteuern, er sei kein Rechtsextremist. So sollen die Menschen eingeschüchtert werden, indem man sie nötigt, sich selbst den Gesslerhut aufzusetzen. Der Innenminister äußerte sich so, die Staatskanzlei und nun jüngst auch der Deutsche Gewerkschaftsbund – derselbe DGB übrigens, der sich noch nie von linksextremen Parolen und schwarzen Blöcken auf den Gewerkschaftsdemos distanziert hat (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und sie damit Jahr für Jahr gesellschaftlich aufwertet. Auch von der heutigen Kulturstaatsministerin Claudia Roth kam nie eine Distanzierung, als sie auf einer Demo mitlief, in der deutlich hörbar „Deutschland verrecke!“ skandiert wurde. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit verbalen Molotowcocktails werfen. Apropos Distanzierung: Hat sich die Ministerpräsidentin eigentlich jemals davon distanziert, dass sie gemeinsam mit gewalttätigen Antifa-Gruppierungen einen, man kann es kaum anders nennen, Hassappell gegen die AfD unterzeichnet hat? (Thomas Krüger, SPD: Ach Gott, ach Gott!) Heute früh habe ich noch mal nachgeschaut, Herr Krüger. Da steht sie bis heute, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) nur ein paar Zeilen entfernt von der Interventionistischen Linken, also eben jener Gruppierung, die maßgeblich für die massiven Krawalle (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thomas Krüger, SPD) am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verantwortlich war und seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Damals wurden Hunderte Polizisten verletzt, stiegen Rauchsäulen über der Hansestadt auf. Und von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, brauchen die Bürger also ganz sicher keine Nachhilfe in Sachen Distanzierung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn für unsere Ministerpräsidentin ist ja nach wie vor der Linksextremismus ein aufgebauschtes Problem. Die „Welt“ hat in einem bemerkenswerten Kommentar diesen Versuch, die Menschen durch die Hintertür mundtot zu machen, ganz hervorragend analysiert. Derzeit werde suggeriert, und ich zitiere, „dass man sich automatisch mit ‚Querdenkern‘ und Rechtsextremisten gemein macht, wenn man gegen die Corona-Politik öffentlich opponiert ... Nach dem Motto: Wer auf die Straße geht, verlässt die Allianz der Anständigen. Das an sich ist schon falsch, aber noch falscher ist es, zu denken, die Menschen würden die Corona-Politik einfach so akzeptieren, wenn man sie mit ihren Zweifeln und ihrem Unmut zu Hause sich selbst überlässt. Genau das führt“ dann nämlich „zu Hass und Hetze im Netz.“ (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Hass und Hetze im Netz! Das passt!) „Was man übrigens nicht unterbindet, indem man darüber nachdenkt, soziale Netzwerke abzuschalten.“ Zitatende. Meine Damen und Herren, dabei ist es doch völlig klar, dass sich jede Gewalt auf Demonstrationen, verbal oder real, verbietet. Dazu braucht es keines voreiligen Regierungsgehorsams. Diese Friedlichkeit ist tief in der DNA der riesigen Mehrheit der bürgerlichen Demonstrationsteilnehmer verankert. Wer ihnen mehr oder weniger subtil anderes unterstellt, will nicht die Demonstrationsfreiheit bewahren, sondern in Wirklichkeit aushöhlen. Deswegen ist es richtig, sich hier und heute als Landtag schützend vor die friedlichen Demonstranten zu stellen. Waren Sie denn schon mal bei einer Kundgebung hier in Schwerin dabei oder in Neubrandenburg? Oder Stralsund oder Waren oder Rostock? (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, natürlich! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist die Aufgabe der Volksvertreter, diese Menschen ernst zu nehmen und ihnen zuzuhören. Stattdessen wollen Sie sie moralisch belehren und in irgendwelche Ecken drängen. Das, meine Damen und Herren, geht so nicht! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Denn Grenzüberschreitungen begehen nicht nur diejenigen, die das Demonstrationsrecht für Krawall missbrauchen, sondern auch jene, die friedliche kritische Bürger abqualifizieren und mit kruden Forderungen aus dem demokratischen Diskurs ausschließen wollen. Dem wollen wir mit unserem Antrag entgegenwirken. Wir verurteilen ganz klar jedwede Gewalt, fordern jedoch ein, die Bürger dieses Landes, die nicht auf Regierungslinie liegen, vor Diffamierungen in Schutz zu nehmen. Faschistische Methoden, um ein ganz unrühmliches Zitat der Ministerpräsidentin zu nutzen, erschöpfen sich nicht nur in Handlungen, sondern sind immer auch Teil einer Geisteshaltung. Faschistisch ist es deswegen auch, das Demonstrationsrecht mit pseudomoralischen Argumenten zur Debatte zu stellen, wie es hier auch in diesem Hause leider schon bei einigen von Ihnen angeklungen ist. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Grundrechte unter Druck stehen, der Staat in nie da gewesener Weise in das Privatleben der Menschen eingreift, faktische Berufsverbote verhängt und per Verordnung durchregiert, ist Widerspruch nicht nur zu ertragen, sondern vielmehr dringend notwendig. Es gibt kein Recht, kritiklos ..., es gibt kein Recht darauf, kritiklos durchzuregieren, werte Kollegen. Wir müssen hier und heute ein Zeichen setzen, dass wir den friedlichen, aufgewühlten Menschen zuhören, sie ernst nehmen und in die Debatte aktiv einbinden. – Herzlichen Dank! Na das war ja eine Punktlandung! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf aus dem Plenum: Stehende Ovationen!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag las, hatte ich zunächst ein Déjà-vu in meine Studientage. Da war ein Hochschullehrer, der sagte immer, Wiederholung sei die Mutter des Lernens. Damit dürfte er im Übrigen Recht gehabt haben. Dass Wiederholung auch die Mutter der Demokratie ist, daran glaube ich nicht. Und da ich mich gut an die Dezembersitzung erinnere – das werden von Ihnen viele nicht tun können, weil sie gesundheitsbedingt nicht dabei waren, das ist kein Vorwurf –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Online!) wo in dieser Runde sehr intensiv ein Antrag ähnlicher Natur, von den Fraktionen weitgehend gemeinsam getragen, eingebracht worden ist, zu sagen, ich komme einfach vier Wochen später mit beinah dem gleichen, schneide allerdings die Hälfte davon ab, ist einen Versuch wert, führt aber nicht dazu, dass man für sich das Monopol der erstmaligen Idee in Anspruch nehmen kann. Also noch mal, das ist in diesem Hohen Hause sehr detailliert und breit bereits erörtert worden. Und, meine Damen und Herren, in dem Kontext hat sowohl der Antrag, der hier ganz breit vorbereitet und getragen worden ist, als auch die Diskussion sehr klar zugrunde gelegt, ja, selbstverständlich ist friedliches Demonstrieren ein vollkommen normales Wahrnehmen von Grundrechten. Ja, die große Mehrheit der 40 bis 50 Versammlungen pro Woche in diesem Land verläuft vollkommen komplikations- und anstandsfrei, überhaupt keine Frage. Ja, dort demonstriert auch eine größere Zahl von Menschen. Aber jetzt kommen wir in einen großen Gegensatz: Sie versuchen hier Deutungshoheit in einer Weise zu gewinnen, die ich beachtlich finde. Es ist immer die Überschrift, es sind „die“ Menschen, das war heute früh schon sehr klar, es sind „die“ Bürger, sozusagen nur noch dieser kleine Landtag mit einer Minderheit, der eine andere Auffassung vertritt, alle anderen seien längst anders unterwegs. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist ein deutliches Verlassen, es sind Ihre Formulierungen, „die Bürger“, „die Menschen“, „wir sind das Volk“, es ist jetzt die Anknüpfung an 1989 in Ihrem Antrag, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und Sie dürften – auch wenn ich weiß, dass im Zweifel auch das unter verschwörungstheoretischen Gesichtspunkten alles falsch sein wird in Ihren Darlegungen –, Sie werden nicht verkennen können, dass es breite, repräsentative Umfragen gibt, die sehr deutlich zeigen, dass ganz große Teile der Bevölkerung in Deutschland weiterhin die Pandemie a) als Gefahr real anerkennen und b) von Politik verlangen, dass sie sie deutlich bekämpft, und die Maßnahmen weiterhin breit getragen unterstützen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Noch mal, das diskreditiert keinen, der eine andere Meinung hat, aber auch das ist hier im Dezember sehr laut und sehr deutlich – Sie waren auf jeden Fall dabei, Herr Förster, bin ich mir sicher, Sie waren mit im Saal –, (Zuruf von Horst Förster, AfD) das ist hier sehr klar, und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg, geäußert worden. Dieser Antrag im Dezember hat allerdings einen wesentlichen weiteren Punkt gehabt. Und, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer, Sie hatten eben gesagt, das hätte Ihr Antrag auch. Das habe ich in der Tat vermisst, das ist nämlich der Teil, den Sie abgeschnitten haben. Dieser Landtag hat sich eben auch mit der kleineren Minderheit befasst, die diese Friedlichkeit, die das Grundgesetz ganz ausdrücklich für die Wahrnehmung des Grundrechts vorgibt, nicht wahrt, und im Übrigen auch nicht auf vielen Versammlungen, sondern auf einigen wenigen. Aber wir haben sehr klar auch gesagt, dass Gewaltbereitschaft, dass Gewalttätigkeit, verbal wie körperlich, keine berechtigte Wahrnehmung von demokratischen Rechten ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dazu gehört, dass „Demonstration“ Meinungsbekundung im Wort und nicht in der Tat ist. Wenn ich mir die letzten drei Veranstaltungen in Rostock anschaue und zum Teil auch davor, dann sind wir eben nicht mehr dabei, dass diese Versammlungsverläufe Demonstrationen, Meinungsbekundungen im Wort sind, sondern von in der Tat kleineren Teilen in der Tat, in der Gewalttat, in der bewussten, provozierten Auseinandersetzung mit Kolleginnen und Kollegen aus den Polizeibereichen war. Und an der Stelle hört schlicht jede Form von Toleranz auf. Es gibt keine Toleranz mit Gewalt bei Meinungsbekundungen oder Demonstrationen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und auch das war der klare Konsens im Dezember in diesem Hause, auch an der Stelle hat es keinen Dissens gegeben. Noch mal, alles hier drin an positiven Bekundungen ist hier bereits diskutiert und beschlossen. Meine Damen und Herren, einen Wunsch hätte ich gehabt, Sie haben es im Wort gemacht, auch das hat der Dezemberantrag zusätzlich gehabt, eine klare Bekundung, eine klare Solidaritätsadresse an die Kolleginnen und Kollegen, die da dann eben auch mehrfach die Woche mit vielen Tausend Mann und Frau Stunden ihren Kopf hinhalten, wenn es mal eskaliert, oder, ich würde behaupten, an vielen Stellen Demonstrationen schützen und begleiten, dort, wo sie – noch mal, an vielen Orten – völlig undramatisch und unproblematisch ablaufen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es wäre schön gewesen, wenn genau wie im Dezember – wenn ich denn schon die Wiederholung für die Mutter der Demokratie halte –, wie im Dezember auch dieser Punkt klares Bekenntnis gefunden hätte. Ich bedanke mich an dieser Stelle auf jeden Fall noch mal ganz ausdrücklich bei den vielen Kolleginnen und Kollegen, die extrem viele Abende, extrem viele Stunden momentan unterwegs sind, um Demokratie, um Demonstrationen zu schützen und zu ermöglichen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und betone gleichwohl meine Solidarität gegen die Gewalt, die dort unter anderem in Rostock, aber leider auch in Anklam, leider auch in Grimmen, am Ende im Übrigen in den letzten Wochen zu 28 verletzten Polizeikolleginnen und -kollegen geführt hat. Das geht nicht und mit denen bin ich gar solidarisch, im Übrigen auch dieses Hohe Haus, kraft seines Beschlusses aus dem Dezember. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Ich habe dann ein bisschen geschmunzelt bei Ihrer Kritik, weil Sie so tun, als ob wir Menschen diskreditierten, weil sie eine andere Meinung haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, Sie vielleicht nicht!) Das halten wir ... Okay. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das halten wir hier im Hohen Hause ja miteinander im Regelfall gut aus, manchmal wird es verbal bei allen Beteiligten dann ein bisschen rustikaler, aber im Regelfall halten wir es auch in diesem Hohen Hause gut aus. Das halten wir auch außerhalb dieses Hohen Hauses gut aus. Die herzliche Einladung ist, dass das dann in alle Richtungen gilt. Und das Augenzwinkern meinerseits werden Sie jetzt aushalten müssen: Ich kann mich gut an wiederholte Äußerungen, auch aus der Mitte Ihrer Fraktion, zu „Fridays for Future“-Demonstrationen erinnern, die nach meiner Kenntnis noch nie in Gewalttätigkeiten ausgeartet sind, da das Höchstmaß an Kritik war, dass die Freitagnachmittag demonstrierten und vielleicht die letzten zehn Minuten ihres Unterrichts geschwänzt haben könnten, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) was in diesem Lande im Übrigen nicht gilt, weil die spät am Nachmittag sind. Also noch mal die Bitte, dann sollte unsere Toleranz in alle Richtungen gehen. Aber knapp zusammengefasst, was hier drinsteht, haben wir im Dezember gemeinsam beschlossen, wir haben die eben genannten Punkte darüber hinaus beschlossen. Ich glaube, damit hat dieser Landtag sich gut positioniert, und es gibt niemanden, der sagt, jemand dürfe nicht demonstrieren. Aber das klare Bekenntnis ist – und das ist auch meine Bitte an die, die unterwegs sind und zu den friedlichen größeren Massen der Demonstrierenden gehören –, wenn ich am 3. Januar feststelle, dass erkennbar Rechtsradikale sich druntergemischt haben, Rechtsextreme, Identitäre Bewegung, andere Beteiligte, gewaltbereite Chaoten, dann gehört auch dazu, dass ich am 10. Dezember spätestens genau hinschaue. Ich mache im Übrigen niemandem am 3. Januar ganz hinten im Demonstrationszug zum Vorwurf, dass er nicht gesehen hat, was vorne passiert. Aber wenn das einmal in den Medien war, wenn es einmal deutlich geworden ist, kann ich zumindest am 10. Januar erwarten, dass jemand schaut, (Beifall Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) denn eine Grundregel muss auch sein, Demokraten demonstrieren mit Demokraten und nicht mit den Gegnern der Demokratie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und David Wulff, FDP – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: So ist es.)
