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René Domke

FDP 17.12.2021 Sitzungen 8/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde den Umgang mit dem Antrag ehrlich gesagt nicht gerechtfertigt. Also was ich bis jetzt an Redebeiträgen gehört habe, die mögen substantiiert gewesen sein oder sonst irgendwas, aber wie hier jetzt mit der Fraktion, mit der einreichenden Fraktion umgegangen wurde – ich komme gleich auf paar Dinge zu sprechen –, das finde ich beschämend oder das finde ich sogar ... Es erfordert eigentlich ein Maß an Demut. Wenn man doch wirklich vom Verfassungsgericht gerügt wird, dann fehlte es doch ganz offensichtlich an einer Gründlichkeit bei der Gesetzesverabschiedung, so. Und man kann ja dazu stehen, wie man will, aber jetzt auch vorzuwerfen – jetzt ist Frau von Allwörden gegangen –, also hier mit den übelsten Straftaten, was alles verfolgt und wo es auch wirklich wichtig ist, alle wirklich verfassungskonformen Möglichkeiten der Abwehr zu nutzen, aber das dann hier zu unterstellen, als wenn es den Antragstellern nicht wichtig wäre, dass es dort eine verfassungskonforme Abwehr geben soll oder Mechanismen geben soll, das war schon fast eine Unterstellung. Also das war nicht wirklich fair, denn nirgendwo in dem Antrag, wenn man ihn genau durchliest, findet irgendeine Relativierung irgendeiner Straftat statt, überhaupt gar nicht. Und das ist hier aber zur Sprache gekommen. Was uns bewegt, hier noch mal zu dem Antrag zu sprechen: Ich fand es sehr pfiffig im Grunde, einfach ein ausgeurteiltes, also ein Verfassungsgerichtsurteil zum Antragsgegenstand zu machen, denn letzten Endes kann ja niemand dagegensprechen, inhaltlich. Also es ist ausgeurteilt. Hier geht es im Grunde tatsächlich nur noch um dieses Zeitfenster der Umsetzung. Und natürlich ist es sehr knapp bemessen, das muss man wohl einräumen, bis zum 31.03., das wird so nicht funktionieren. Auch wir standen an der Seite derjenigen, die gegen bestimmte Dinge, die hier auch aufgegriffen wurden in dem Landesverfassungsgerichtsurteil, standen an der Seite der Demonstranten oder Demonstrierenden und haben mit ihnen gemeinsam uns dafür eingesetzt, weil es geht hier nun mal um Grundrechtseingriffe. Und, meine Damen und Herren, wir dürfen uns das jetzt hier nicht zu einfach machen. Und ich habe eine, ich muss es wirklich mal zitieren, Herr Minister, mich hat eins wirklich irritiert: „Wir haben uns inzwischen der Verfassungsmäßigkeit angenähert.“ Also wenn das der Maßstab der Gesetzgebung hier sein soll, dass wir uns der (Horst Förster, AfD: Der Praxis.) Verfassungsmäßigkeit annähern (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und immer erst warten müssen, dass wir vom Landesverfassungsgericht zurückgepfiffen werden, dann kann das nicht die Arbeitsgrundlage sein. Und insofern verstehen wir sehr wohl, dass die GRÜNEN – die sicherlich genauso mit uns an der Seite derjenigen waren, die hier geklagt haben und die ja offensichtlich auch obsiegten –, ich kann es verstehen, dass da Druck reinkommen soll. Ich halte aber auch die Frist für unangemessen kurz. Also das wird bis zum 31.03. nicht möglich sein. Aber ich empfehle wirklich allen anderen – und ich will jetzt gar nicht auf die ganzen Inhalte noch mal eingehen, ich glaube, das ist kompliziert genug, die Materie –, aber noch mal, ich empfehle wirklich Demut. Wenn wir ein Verfassungsgerichtsurteil haben, dann sollten wir auch wirklich in uns gehen, überlegen, warum ist das so gewesen und was haben wir hier zu verbessern. Und wenn es denn tatsächlich, wenn es denn tatsächlich bis zum 31.10. vorliegen soll, wir werden es ja begleiten gerade, wir sind ja auch Mitglieder jetzt im Rechtsausschuss, werden ja sehen, was dabei herauskommt, aber ein bisschen Demut, meine Damen und Herren, das hätte hier nicht geschadet. Wir werden uns enthalten, weil wir den Ansatz grundsätzlich für richtig halten, allerdings die Frist für zu knapp bemessen halten. – Vielen Dank! (Horst Förster, AfD: Dann sollen die auch demütig deren Frist anerkennen, weil die vernünftig ist.) Das ist auch vollkommen in Ordnung, auch der Einwurf. Es ist ja gar nicht das Problem, Sie haben es ja ausgeführt, das Gericht wird sich damit beschäftigt haben, und deswegen ist es ja auch vollkommen in Ordnung. Aber trotzdem, es kann hier nicht bei der Aussage bleiben, dass wir uns hier irgendwie der Verfassungskonformität irgendwie annähern müssen mit unseren Gesetzen, also das kann hier nicht der Maßstab sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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