landtag-mv.de ↗

Michael Noetzel

Die Linke 17.12.2021 Sitzungen 8/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in drei kurzen Anmerkungen die Position meiner Fraktion zur Antragsablehnung darstellen. Erstens die Frage der Fristsetzung: Meine Damen und Herren, in ihrer Erwiderung auf die in Rede stehende Verfassungsbeschwerde haben sowohl die Landesregierung (nachzulesen Randnummer 35) als auch der Landtag (nachzulesen Randnummer 37) auf erforderliche Neuregelungen auf Bundesebene sowie auf die Landtagsneuwahl in Mecklenburg-Vorpommern und die daraus resultierenden Zeitabläufe verwiesen. Hierzu schweigt Ihr Antrag. Das Landesverfassungsgericht selbst nimmt in den Randnummern 89 bis 94 eine gründliche Abwägung mit dem Ergebnis vor, dass eine vorübergehende Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelungen nach bestimmten Maßgaben bis zum 31. Oktober eher hinzunehmen, als deren Nichtigkeitserklärung zu erklären ist. Meine Damen und Herren, Antrag und Antragsbegründung verlieren hierüber nicht eine Silbe. Statt zu argumentieren, belassen Sie es, meine Damen und Herren Kollegen von den GRÜNEN, eher beim – ich formuliere das etwas bewusst spitz – Moralisieren, warum der Gesetzgeber den Zeitraum nicht ausschöpfen soll. Überzeugend ist das für mich nicht, schon gar nicht bei dieser komplexen juristischen Materie. Der Innenminister hat darauf hingewiesen. Meine Damen und Herren, das Landesverfassungsgericht hat dem Landtag 12 und das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag 19 Monate Zeit für die Neuregelung eingeräumt, nachdem beide Gerichte selbst mehrere Jahre für eine Entscheidung gebraucht haben. Das ist sicherlich nicht befriedigend. Mir sind weder aus Bundestag noch aus Bundesinnenausschuss Forderungen nach beschleunigten Verfahren bekannt. Vielmehr wird bei den Beratungen des Bundestagsinnenausschusses zur Bestandsdatenauskunft durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, ich zitiere, es sei „eine Unart, bei einem von der Pandemie völlig unabhängigen Gesetz derart kurzfristig Änderungsanträge einzubringen“. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Das lasse ich dann jetzt mal hier so stehen. Meine Damen und Herren, meine zweite, deutlich kürzere Anmerkung zur Antragsablehnung ist eher rechtspolitischer Natur. Im Rahmen der nicht unerheblichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Vorfeld dieses Antrages wird die Kollegin Oehlrich mit ihrem Wunsch zitiert, dass sich zukünftig im Land die Qualität der Gesetzgebung verbessere und dafür dann im Landtag Sachverständigen mehr Gehör verschafft werde. Meine Damen und Herren, das ist dann eine oppositionelle Forderung, die ich ohne jedes Wenn und Aber unterstützen und unterschreiben würde. Dieser berechtigte Wunsch hat es dann allerdings nicht in den vorliegenden Antrag geschafft, denn dort wird dann ja wohl eher das Gegenteil gefordert. Meine Damen und Herren, meine letzte Anmerkung ist, wenn Sie so wollen, rechtshistorischer Natur und bezieht sich auf die 6. Wahlperiode beziehungsweise das Jahr 2013. Es geht also um eine Zeit, in der die Problematik der Bestandsdatenauskunft auch bei uns so richtig Fahrt aufgenommen hat, bis hin zu der Verfassungsbeschwerde, über deren Konsequenzen wir heute reden. Damit allerdings wird dann mindestens eine Grundsatzfrage aufgeworfen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihr damaliger innenpolitischer Kollege Johannes Saalfeld in der Ersten und Zweiten Lesung zur Regelung der Bestandsdatenauskunft dieses Instrument, ich zitiere, „klar und deutlich“ abgelehnt. Diese klare und deutliche Ablehnung der Bestandsdatenauskunft ist in dem vorliegenden Antrag nicht zu erkennen, denn jetzt geht es ja wohl eher um eine zwar rechtssichere, aber noch zügigere Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Die Verfassungsgerichte gehen davon aus, dass der Gesetzgeber diese Form der Datenauskunft gegenüber den Sicherheitsbehörden nachbessern und auf verfassungsmäßige Weise verwirklichen müssen. Und der Innenminister Herr Pegel hat ja bereits darauf hingewiesen, das Landesverfassungsgericht hat selbst eine verfassungskonforme Ausgestaltung getroffen, wie das Land die dann anwenden muss bis Oktober. Dass die Gesetzgeber die Bestandsdatenauskunft ausgestalten und anwenden müssen, das sagen die Gerichte nicht. Das ist dann aber auch eine komplizierte Frage der Sicherheitspolitik, und die ist heute nicht Gegenstand der Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Thomas Würdisch, SPD)

Alle Reden von Michael Noetzel Protokoll ↗