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Horst Förster

AfD 17.12.2021 Sitzungen 8/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich kann mich eigentlich nur voll dem anschließen, was Minister Pegel eben gesagt hat. So für die Wahrnehmung und Diskussion muss man sich klarmachen, „verfassungswidrig“ heißt ja nicht immer, dass es völlig schlimme, völlige Willkür, völliger Unfug sei. Denken Sie nur, wie intensiv die Diskussionen geführt wurden über einige Corona-Maßnahmen, wo die eine Seite mit guten Argumenten gesagt hat, das ist verfassungswidrig, und die anderen haben gesagt, nein, das ist noch verhältnismäßig. Und das ist hier auch so, es geht nicht um Normen, die also einfach wegradiert werden müssen und die anders ausgestaltet werden müssen, deshalb sagt auch das Gericht: verfassungswidrig, aber sie bleiben vorläufig noch in Kraft, weil man nicht generell darauf verzichten kann. Es handelt sich um wichtiges Besteck zur Gefahrenabwehr. Und wenn das Verfassungsgericht hier eine Frist setzt, dann müssen wir davon ausgehen, dass sie wohl bedacht worden ist, und dann ist es wirklich schon recht anmaßend, jetzt hier zu meinen, wir müssten als Parlament jetzt die Frist auf März festsetzen. Das ist wirklich auch völlig unrealistisch, und deshalb werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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