Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern – das ist unser Anspruch, das ist unser Ziel – soll ein Land von guter Arbeit und fairen Löhnen sein. Das ist das klare Ziel der Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dazu gehören natürlich auch starke Sozialpartner. Es ist an einer Stelle des Antrages der FDP davon die Rede und das ist für uns selbstverständlich. Die alte Landesregierung – jetzt sind wir wieder bei der Historie, aber ich glaube, alle stehen dazu – hat den Vergabemindestlohn eingeführt. Es wird damit ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau fallen zu lassen, wenn sich Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligen möchten. Ich sage auch deutlich dazu, das ist legitim, denn, wer zahlt – hier das Land –, der bestimmt auch die Regeln, und das ist sozusagen die Grundlage dessen, was wir tun. Der vorliegende Antrag – ich sage es ganz sachlich – hat mich ein wenig irritiert, weil es um Fristen geht und um andere Dinge, die so nicht ganz richtig sind, weil das ganze System ja nicht gerade nicht an Tarifverträge gebunden ist und die Umstellung, die Sie genannt haben, sondern ein in sich eigenes automatisches System beinhaltet. Ich komme gleich darauf zurück. Die Anpassung des Mindeststundenentgelts ist im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern präzise geregelt. Sie richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste nach dem Statistischen Bundesamt für die Gesamtwirtschaft in Deutschland. Und bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen. Nach diesem Maßstab ist das Entgelt in der letzten Änderungsverordnung zum 01.10.2021 auf 10,55 Euro Brutto festgesetzt worden. Das steht im Gesetz, das vollziehen wir als Landesregierung. Und um die Frage gleich zu beantworten: Natürlich, wenn der bundesweite Mindestlohn von 12 Euro kommt, meine Damen und Herren – damit kein Missverständnis entsteht –, wird das entsprechend nachzuvollziehen sein, weil hier dann das Bundesgesetz gilt. Die Festsetzung des Mindeststundenentgeltes und seine Umsetzung haben keinen maßgeblichen Zusammenhang mit dem Abschluss und dem Inhalt von Tarifverträgen. (Henning Foerster, DIE LINKE: Genau.) Also sind wir auch nicht an Termine gebunden, die damit in Zusammenhang stehen. Es handelt sich auch nicht um eine Form von Tariftreue. Maßgeblich ist ausschließlich das, was das Statistische Bundesamt ermittelt auf Grundlage dessen, was im Gesetz sozusagen normiert ist. Und deswegen haben die Unternehmen auch keine besonderen Anpassungen vorzunehmen. Das Mindeststundenentgelt betrifft lediglich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – das haben Sie gesagt –, die mit der Ausführung der Leistungen des öffentlichen Auftrages dann tatsächlich befasst sind. Letztendlich geht es für die Unternehmer und Unternehmerinnen darum, jeweils das Angebot zu kalkulieren. Das müssen sie in jedem Fall tun, ob sie einen öffentlichen Auftrag oder einen anderen Auftrag, ein Angebot abgeben. Und insofern ist an der Stelle, wenn sie ihr Angebot schon kalkulieren, nur dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils maßgeblich letzte Änderungsverordnung für dieses Vergabegesetz dann den Unternehmerinnen und Unternehmern auch vorliegt. Mehr ist nicht nötig. Das jetzt mit dem beliebten Vorwurf des bürokratischen Aufwandes zu verbinden, das geht tatsächlich fehl in dieser Angelegenheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber da Sie ja auch darauf hingewiesen haben, dass die FDP immer gerne auf das Thema Bürokratieabbau hinweist: Das ist ein Thema, das ich in der Wirtschaft immer wieder höre, und dann stelle ich immer gern die Frage, wir wollen gerne Bürokratie abbauen, nennen Sie mir doch Vorschläge. Die kommen auch, (Zuruf von Sabine Enseleit, FDP) das sind aber immer Vorschläge auf der EU-Ebene und auf der Bundesebene. Und da sind wir dann auch alle gefordert, weil das, was beim Land dann tatsächlich übrig bleibt an Bürokratieabbau – konkrete Vorschläge von den Kammern, von den Verbänden –, das ist verschwindend gering. Darum müssen wir uns kümmern, keine Frage. Aber noch mal – da brauchen Sie gar nicht mit dem Kopf zu schütteln –: Die allermeisten bürokratischen Hürden haben wir auf der EU-Ebene und auf der Bundesebene, und daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Das können wir auch gerne tun. (Zuruf von René Domke, FDP) Das letzte Missverständnis, das letzte Missverständnis: Ich habe dem Antrag entnommen in der Begründung, dass es eine Zweiklassengesellschaft in Betrieben provoziert, Sie haben es gerade noch mal gesagt. Der Umkehrschluss wäre die klassenlose Gesellschaft, die werde ich hier nicht fordern, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) aber den Begriff einmal zu erwähnen in einer Landtagsrede, macht mir persönlich dann auch immer Freude. Es gibt eine ganz einfache Antwort: Wenn in diesen Betrieben überall Tariflohn für alle gleich gezahlt wird, dann hätten wir das Problem überhaupt nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Henning Foerster, DIE LINKE: Richtig!) Und insofern ist das die ganz konkrete Antwort auf das, was Sie dann im Antrag beschrieben haben, und ich kann nicht empfehlen, dem zuzustimmen, aber das entscheiden die Fraktionen hier im Landtag. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
