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Paul-Joachim Timm

AfD 17.12.2021 Sitzungen 8/6

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich teilen wir die von der CDU-Fraktion getroffene Einschätzung zur problematischen, ja, desaströsen Fachkräftesituation des ärztlichen Dienstes in unserem Land und wollen nicht insistieren, dass die CDU während der letzten Legislatur ja den Gesundheitsminister gestellt hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Erwähnen möchte ich aber schon, dass während der letzten Legislatur ein Antrag der AfD, rückkehrwilligen Medizinern, die sich im ländlichen Raum niederlassen, eine Prämie von 50.000 Euro zu bezahlen, hier keine Unterstützung fand. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der von uns geschiedene Abgeordnete Gunter Jess verwies in der Begründung dieses Antrags damals auf den wachsenden Ersatzbedarf in Krankenhäusern und Arztpraxen. Ein Viertel der Mediziner, so Dr. Jess damals, gehe in absehbarer Zeit in den Ruhestand. Viele Ärzte, so warnte er, wanderten wegen besserer Verdienstmöglichkeiten ins Ausland aus. Das hätten damals bundesweit 2.143 Mediziner getan, 58,4 Prozent davon Deutsche. Alle anderen Parteien dieses Hauses wiesen unseren Antrag zurück, der im „Ärzteblatt“ allerdings positive Erwähnung fand. Unser Problem war ja bislang nicht, dass wir auffallend zu wenige Ärzte ausbilden, im Gegenteil, gemessen an der Einwohnerzahl werden hierzulande mehr Mediziner als woanders ausgebildet. Nur verlassen sie nach dem Examen in Greifswald und Rostock binnen Kurzem in hoher Zahl unser Bundesland. Darauf versuchte unser einstiger Antrag zu reagieren. Aber kommen wir zur Gegenwart: Schon allein durch die demografische Situation bedingt steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung in den Bereichen des ländlichen Raums, wo sie bereits jetzt mangelhaft ist. Überdies offenbart namentlich die Pandemiesituation nicht nur strukturelle Schwächen der medizinischen Versorgung, sondern überhaupt den Mangel an Ärztinnen und Ärzten bei uns wie bundesweit. Dies einerseits, andererseits steht ein Viertel unserer Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Ruhestand, den sie bis 2030 erreicht haben werden. Das Fazit: ein Dilemma, viel mehr Bedarf bei immer dünnerer Personaldecke. 2019 praktizierten in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Hausärzte, 35 Prozent davon waren damals schon zwischen 56 und 59 Jahre alt und würden den Beruf kurzfristig absehbar aufgeben. In 15 von 27 Bedarfsbereichen, schrieb der „Nordkurier“, drohe Unterversorgung. Nach dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung und der Verordnung über die zentrale Vergabe der Landesstudienplätze war die Landarztquote auf den Wert 7,6 Prozent begrenzt und sollte auf 7,8 Prozent angehoben werden. Das macht sage und schreibe 32 Medizinstudienplätze pro Jahr nach Landarztgesetz aus. Der vorliegende Antrag möchte die Landarztquote auf zehn Prozent heben, so wäre man ohne Zweifel richtig unterwegs. Mit dem Wintersemester 2021 sollte eine Vorabquote für Humanmedizinstudenten eingeführt werden, die nach Studienabschluss und Facharztausbildung auf eine zehnjährige Tätigkeit in der häuslichen ärztlichen Versorgung verpflichtet, vorzugsweise in den unterversorgten ländlichen Bereichen. Auch das ist richtig. Abgesehen vom Hausarzt- und Landarztproblem kennen wir die Tragödien um die Kinder- und Geburtenstationen am Krankenhaus Parchim sowie in Wolgast, Neustrelitz, Ludwigslust und Crivitz. Fünf Standorte! Zu Recht war und ist von einem Sterben der Geburten- und Kinderstationen die Rede. Das Drama um die Universitätsmedizin in Rostock und das Südstadtklinikum – wiederum mindestens im Zusammenhang mit fehlenden oder noch aus zu prüfenden Gründen kündigenden Ärzten – eröffnete ein weiteres Kapitel und beherrschte das Ende der letzten Legislatur. Wiederum auch dort geht es primär um die Geburten- und Kindermedizin, weil eben die sehr aufwendig ist, insofern sie alle Facharztbereiche miteinander vereint – also eigentlich eine Menge Stellen für gut ausgebildete Ärzte, die zu besetzen wären. Sie erkennen, meine Damen und Herren Abgeordnete: drohende und eingetretene Unterversorgung überall. Der Kollege Koplin von der Partei DIE LINKE empfahl damals eine Poolbildung von Ärzten für das Klinikum Parchim. Pensionierte Mediziner sollten herangeholt werden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und DIE LINKE dachte ihren Vorlieben gemäß auch noch an Ärzte aus Kuba, die ja auch schon in Venezuela helfen. Warum dann nicht auch bei uns? Nun, wir haben ja bereits Mediziner aus aller Herren Länder in der Welt in den Kliniken, aber wir von der AfD, wir wünschen uns wieder eigenen deutschen Nachwuchs. (Julian Barlen, SPD: Jawoll!) Vor diesem Hintergrund (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Jaja!) ist es tatsächlich ein Problem, (Julian Barlen, SPD: Halten Sie sich ran!) wenn bei drängendem Ärztebedarf nur 11.000 Studienplätze zur Verfügung stehen, (Henning Foerster, DIE LINKE: Wie viele Kinder haben Sie denn?) um die sich sage und schreibe 60.000 Bewerberinnen und Bewerber drängeln, die dann an den vergleichsweise harten und problematischen Zulassungsbedingungen scheitern. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, wird aus dem medizinischen Versorgungs- ein politisches, ja, bildungspolitisch bedingtes Sicherstellungsproblem. Um die harten Zulassungsbedingungen für ein Medizinstudium zu erfüllen oder zu umgehen, versuchen die Abiturienten verzweifelt allerlei, was wiederum generelle Probleme des Schul- und Hochschulsystems offenbart. So senden viele Bewerber gleich mehrere Bewerbungen an unterschiedliche Universitäten, darauf hoffend, dass einige Konkurrenten um die wenigen Studienplätze, die ihnen nicht angeboten ..., diese ... – Verzeihung –, dass einige Konkurrenten um die wenigen Studienplätze die ihnen angebotenen nicht beanspruchen. Zerschlägt sich dies, wird weiter auf das Nachrück- und Losverfahren gehofft. Dafür braucht es wiederum gesonderte Anträge. Manche setzen auf duale Studiengänge oder auf verwandte Ausbildungsfelder oder sie versuchen, über die medizinischen Ausbildungsberufe ihre Chancen zu verbessern, obwohl sie mit dem Abitur an sich ja eigentlich über eine Hochschulberechtigung verfügen, die allerdings häufig nicht den rigoros gehandhabten Numerus clausus erfüllt. Wird man trotz enormem Engagements nicht angenommen, geht man zunächst arbeiten, absolviert Praktika, um Wartesemester zu sammeln, oder die jungen Leute gehen ins Ausland, an Universitäten, die dort weniger Wert auf den Notendurchschnitt legen oder erst auf gar keinen NC setzen. Wer über das Geld verfügt, wechselt an Privatuniversitäten im In- und Ausland oder nutzt staatliche, die die medizinische Lehre kommerzialisierten. Die Medizinische Fakultät der Universität Budapest etwa lebt davon. Letztlich bleibt noch die Studienplatzklage, verbunden mit immensen Anwalts- und Prozesskosten. Immer mehr Bewerber nehmen an aufwendigen Tests, den TMS, für medizinische Studiengänge teil. Auf diese Tests kann man sich aufwendig mit einschlägiger Literatur und teuren Kursen vorbereiten. Davon lebt mittlerweile ein höchst einträgliches Marktsegment. Sie sehen, das alles ist eine Wissenschaft für sich. Und all diese Verrenkungen und Geduldsspiele lösen bei jungen Erwachsenen erheblichen Stress und enorme Frustration aus. 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht auf die Probleme mit dem sogenannten Numerusclausus-Gesetz reagiert. Danach dürfe die Abiturnote eben nicht das einzige Kriterium für die Vergabe eines Medizinstudienplatzes darstellen. Und vor allem müsste sie über Ländergrenzen hinweg vergleichbar sein. Ein jahrzehntealtes bildungspolitisches Desaster, denn die Reifeprüfungen sind eben überhaupt nicht vergleichbar, wie insbesondere der einstige sozialdemokratische Kultusminister dieses Landes, Mathias Brodkorb, in seinem höchst empfehlenswerten Buch – ich zitiere den Titel: „Der Abiturbetrug: Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift“, Zitatende – eindrucksvoll darstellt, aus der Perspektive eines bildungspolitischen Vollprofis und charismatischen Ministers unseres Landes, der höheren Entscheidungsträgern jedoch als zu eigenständig denkend und zu kritisch galt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Zahl der Wartesemester zum Medizinstudium, so das Gericht, müsse begrenzt werden und die Eignungsgespräche an Universitäten hätten bundesweit in standardisierter, strukturierter Form stattzufinden, um die Chancengleichheit der Studenten zu gewährleisten. Meine Damen und Herren des Hauses, ist das hierzulande voll gewährleistet? Während die älteren, konservativen Medizinprofessoren am Wert des 1,0er-Abiturs festzuhalten versuchen, gab sich der Verfassungsrichter Kirchhof überzeugt, dass künftige Ärzte nicht allein nach ihrem schulischen Erfolg beurteilt werden könnten. Kirchhof weiter: „Wenn wir sehen, dass man bis zu 15 Semester auf einen Studienplatz warten muss, ist das dysfunktional.“ Er brachte eine Obergrenze von drei bis vier Jahren ins Spiel, insofern die Wartezeit doch nichts über die Eignung eines Bewerbers, sondern allenfalls über seine Motivation etwas aussage. 200 Studienplätze mehr, wie es der Antrag der CDU-Fraktion begehrt, sind 200 Erleichterungen mehr, Erleichterungen sowohl für die perspektivische Absicherung der medizinischen Versorgung wie für 200 engagierte Bewerber, unter denen eine Vielzahl prinzipiell für den Arztberuf geeignet sein dürfte, denn letztlich wünschen wir uns einfach nicht nur mehr Ärzte, sondern auch durchaus mehr versierte Ärzte – Qualität vor Quantität, einfach konservativ gedacht. Und dies ist wiederum dann nicht nur eine allgemein politische Entscheidung, sondern eine insbesondere bildungspolitische, insofern eine ausgezeichnete Bildung die Voraussetzung für ein erfolgreich absolviertes Medizinstudium sichert. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wir werden Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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