Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wir sind uns einig, es herrscht Reformbedarf. Die nachfolgende Ablehnungsbegründung bezieht sich in dieser verbundenen Aussprache zwar auf alle drei Gesetzentwürfe der FDP, im Konkreten aber insbesondere auf den Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Gestatten Sie mir hierzu zwei Anmerkungen: Meine Damen und Herren, erstens ignoriert die FDP-Fraktion ganz offensichtlich die Unterschiede in Status und Aufgabenbestand der Landtagsausschüsse einerseits und des mit der Wahrnehmung der Kontrolle des Verfassungsschutzes betrauten Gremiums, also der PKK, andererseits. So macht etwa unser Verfassungsschutzgesetz – Frau von Allwörden hat darauf hingewiesen – nicht die einzelnen Fraktionen oder Oppositionsfraktionen zum Bezugspunkt der Mitwirkungsrechte, sondern die Opposition. Meine Damen und Herren, anders, als im FDP-Gesetzentwurf durchschimmern mag, gibt es für die Fraktionen kein Grundmandat in der PKK. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das Verfassungsschutzgesetz schreibt lediglich eine angemessene Vertretung der Opposition in der PKK vor, nicht aber eine Berücksichtigung aller im Parlament vertretenen Fraktionen. Von fünf Mitgliedern sollen zwei der Opposition angehören, von Fraktionen ist hier keine Rede. Dass die PKK-Mitglieder schließlich vom Landtag gewählt werden und nicht von den Fraktionen benannt – auch darauf hat Frau von Allwörden hingewiesen –, soll hierbei einen ausgleichenden Charakter haben. Zweck der Wahlregelung statt der Benennung ist es nämlich, sicherzustellen, dass nur Abgeordnete in die PKK gewählt werden, die persönlich das Vertrauen der Landtagsmehrheit genießen, und zwar in ihre fachliche Kompetenz und in ihre Verschwiegenheit. Meine Damen und Herren, das letzte juristische Argument möchte ich explizit auf die Verfassungsrechtsprechung stützen. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch Landesverfassungsgerichte haben unter Verweis auf die Erfordernisse des Geheimschutzes die Möglichkeit einer Nichtberücksichtigung einzelner Fraktionen bei der Besetzung parlamentarischer Kontrollgremien gebilligt. Meine zweite Anmerkung ist eher rechtshistorischer Natur und bezieht sich auf das Jahr 2016, konkret auf den Beginn der 7. Wahlperiode. Die heutige PKK-Debatte knüpft gewissermaßen an Gesetzesdiskussionen vom November/Dezember 2016 an und damit auch an die damalige Frage, warum nicht jeder Fraktion ein fester PKK-Sitz zustehe. Hier hätte ich mir von den Entwurfsverfassern allerdings gewünscht, diese Debatten aufzugreifen, auszuwerten und in die heutige Gesetzesbegründung einfließen zu lassen. Dann wären Sie unter anderem auf eine umfangreiche Entschließung der damaligen Fraktion DIE LINKE gestoßen. So hätten wir etwa erfahren können, dass mit einer Reduzierung oder Erhöhung der Zahl der PKK-Mitglieder qualitative Fragen einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes weder aufgeworfen noch beantwortet werden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber darum geht es auch Ihnen, so habe ich Sie zumindest verstanden: eine Erhöhung der qualitativen Kontrolle. Und wir hätten aus dem damaligen Entschließungsantrag meiner Fraktion erfahren können, dass die zum Teil einmütige Befassung mit dem Kontrollthema im damaligen Landtag bis hin zu einem möglichen eigenen PKK-Gesetz geführt wurde. Meine Damen und Herren, das ist aber heute leider nicht Gegenstand der Beratung. Gegenstand der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist aber – wie Sie auch wissen, davon gehe ich zumindest aus – der notwendige Ausbau der parlamentarischen Kontrollrechte und Möglichkeiten gegenüber dem Verfassungsschutz sowie Reformschritte für mehr Transparenz in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde. Verbinden Sie also die Ablehnung der vorliegenden Gesetzentwürfe mit der Einladung zur Mitwirkung an den eben skizzierten übergeordneten und übergreifenden Reformvorhaben! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
