Paul-Joachim Timm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Meine Fraktion sieht den Antrag der FDP als einen Schritt in die richtige Richtung an, um der demokratischen Legitimationskette, so, wie wir alle heute hier vertreten sind, Geltung zu verleihen. Die Abgeordneten dieses Hauses haben sich alle den Wahlen als freien und fairen Prozess in der staatlichen Willensbildung durch das Wahlvolk unterworfen. Diese Wahlen waren Ausdruck des Demokratieprinzips, das unter anderem die Kontrolle der Regierung nach Regierungsbildung durch die Opposition beinhaltet. Ein Wesenszug des Demokratieprinzips ist nicht nur, dass das Wahlvolk seine Repräsentanten je nach Stärkeverhältnis hier wiederfindet, sondern auch das Prinzip der Mehrheitsentscheidung und des Minderheitenschutzes. Zur Ermöglichung einer effektiven Oppositionsarbeit reichen deshalb für die Ausübung bestimmter Kontrollrechte Anträge einer näher definierten Mehrheit des Landtages aus. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, wie wir ihn später noch auf der Tagesordnung haben, ist das wohl treffendste Beispiel. Oder aber, die Kontrollrechte und Mitwirkungsrechte werden über die Grundmandate gewährleistet. Diese Grundmandate sind uns, wir erinnern uns an die Konstituierung der Ausschüsse, nicht fremd. Bei anderen Sondergremien ist es nun etwas komplizierter. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Istzustand für die Parlamentarische Kontrollkommission, das SOG-Gremium und das G 10-Gremium ist aus unserer Sicht optimal ineffizient im Hinblick auf die Ausübung der Kontrollrechte der Opposition im Sinne der eingangs von mir angesprochenen Legitimationskette, denn nach der derzeitigen Gesetzeslage sperren wir einen nicht unerheblichen Teil der Repräsentanten unseres Wahlvolkes, welches sich hier in Fraktionen zusammengefunden hat und durch unsere Wahlvorschläge bestimmt wird, einfach aus. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Lassen Sie es mich mit einer kleinen Rechnung begründen. (Thomas Krüger, SPD: Haben Sie den Minister mal gehört?) Herr Krüger! Bei zwei Oppositionsvertretern in der PKK nach derzeitiger Gesetzeslage würden immer zwei, maximal drei Fraktionen auf der Strecke bleiben. Die Rede ist nur von „Opposition“ gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassungsschutzgesetz. Weite Teile der Wählerschaft wären einfach nicht abgebildet. Wäre die PKK nur mit Liberalen und GRÜNEN besetzt, also ohne CDU und AfD, wären 30 Prozent des Wählerwillens im Hinblick auf die letzte Landtagswahl schlicht ignoriert. In der Konstellation einer Besetzung mit CDU und GRÜNEN unter Ausschluss von FDP und AfD wären wir bei 23 Prozent der Wähler, die nicht berücksichtigt werden. Wir reden also von einem Ausschluss von einem Viertel bis nahezu einem Drittel der Wählerschaft im Hinblick auf das Stärkeverhältnis der Fraktionen. So wir alles beim Alten lassen, würden wir unsere Demokratie selbst beschädigen und das hohe Gut der parlamentarischen Kontrolle in Verbindung mit dem Demokratieprinzip parteipolitischer Opportunität opfern. Letztlich würden unsere Sondergremien ohne die Möglichkeit zur breiten Beteiligung aller Fraktionen Gefahr laufen, zu einem Schönwetterverein zu verkommen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, meine Fraktion legt Wert darauf, dass alle Meinungsrichtungen im Sinne des Pluralismus insbesondere in den Kontrollgremien vertreten sein sollten, unerheblich, ob diese der persönlichen Präferenz einzelner Abgeordneter, Herr Krüger, oder aus parteipolitischer Opportunität gefallen oder nicht. Und um die Landtagspräsidentin von heute Morgen in ihrer Einleitung aufzugreifen, ja, der Landtag ist vielfältiger geworden, und ja, genau das muss in den Gremien abgebildet werden. Lassen Sie mich zum Schluss aus der Drucksache 7/6211, der Beschlussempfehlung und dem Zwischenbericht des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern, zitieren. So heißt es auf Seite 553 unter Punkt 3, „Schlussfolgerungen und Forderungen“ des Sondervotums der Fraktion DIE LINKE, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Parlamentarische Kontrollkommission im Landtag M-V ist in ihrer derzeitigen Form nicht geeignet“ – gemeint ist hier die kontinuierliche und tiefgreifende Überprüfung des Verfassungsschutzes jenseits von Untersuchungsausschüssen –, „dieser Aufgabe nachzukommen.“ Weiter heißt es: „Die Kontrolle kann nur durch umfassende Akteneinsichtsrechte“ und „eine deutliche Erweiterung ihrer Mitgliederzahl ... gewährleistet werden.“ Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, was unter „deutlich“ zu verstehen ist, ist sicherlich vielfältig auslegbar. Es freut mich und sicherlich auch den Antragsteller, die FDP, dass Sie bereits in der letzten Legislatur artikuliert haben, heute mit uns einer Meinung zu sein. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Meine Fraktion und ich sehen mit freudiger Erwartung Ihrem Abstimmungsverhalten entgegen, mit dem Sie unter Beweis stellen werden, wie wichtig Ihnen die Stärkung der Oppositionsrechte auch nach Ihrem Wechsel in die Regierung heute noch ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es kann ja kein Zufall sein, dass uns heute ausgerechnet Ihre dunkelroten Ministerinnen rechts zur Seite stehen oder vielmehr sitzen. Umzingelt von so viel Minderheitenschutz versteige ich mich in die Behauptung, dass die Überweisung in den Ausschuss und die am Ende stehende Gesetzesänderung auch den Antragsteller erfreuen wird. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dann können Sie sich auch Ihren Sonderbeauftragten für den Verfassungsschutz sparen. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
