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René Domke

FDP 15.12.2021 Sitzungen 8/4

Wir melden uns ja nur, damit wir was zu trinken kriegen mal. (allgemeine Heiterkeit) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist das ein Thema, was jetzt gar nicht so abgetan werden sollte. Allerdings, ich will mal etwas allgemeiner anfangen, hier ist so viel Falsches über die Grunderwerbsteuer gesagt worden, es lohnt einfach mal der Blick, also man sollte einfach mal ins Gesetz gucken, bevor man hier einfach anfängt. Fangen wir mal damit an, Paragraf 13 Grunderwerbsteuergesetz: Wer ist denn Schuldner der Grunderwerbsteuer? Es ist nicht nur der Erwerber, sondern es ist genauso auch der Veräußerer, es sind alle am Vertrag beteiligten Personen. Nur mal so als kleine Schlaumeierei am Rande. Insofern kann man so ein bisschen mal das vielleicht eingrenzen. Natürlich ist die Grunderwerbsteuer eine der ganz wenigen Steuern, wo wir überhaupt eine Möglichkeit haben, weil es eine Landessteuer ist, und auch dort haben wir nur die Möglichkeit, über den Steuersatz im Moment zu agieren. Daher denkt man, das ist der einzige Mechanismus, den wir haben. Und ich gebe auch zu, auch die FDP hatte Riesenprobleme zu verstehen, warum man tatsächlich einen höheren Grunderwerbsteuersatz brauchte, um die Straßenausbaubeiträge zu kompensieren. Dass man das finanziell brauchte, ist schon klar, aber die Begründung, die ist ja doch schon ein bisschen fadenscheinig. (Thomas Krüger, SPD: Nö.) Im Grunde mussten viele Grunderwerber oder eben auch Veräußerer die Straßenausbauten finanzieren von Grundstücken, mit denen sie gar nichts zu tun haben. Also letzten Endes ist es auch nicht einzelfallgerecht gewesen, (Rainer Albrecht, SPD: Aber nach 30 Jahren!) aber es ist ein anderes Thema, das Ding ist durch, das Ding ist durch. Jetzt geht es aber darum, dass man diese Steuersatzdebatte nicht losgelöst davon betrachten kann, und das ist ja hier schon angemerkt worden, dass wir auf Bundesebene im Koalitionsvertrag eine Öffnungsklausel oder eine Klausel reinbringen konnten. Das war tatsächlich Initiative auch der FDP, denn wir wollen eins, wir wollen mehr Grundeigentum in Deutschland haben. Das löst einmal das Problem der Verknappung, mag in Mecklenburg-Vorpommern regional auch schon ein Problem sein. Nicht überall ist es ein Problem, es ist aber bundesweit insbesondere ein Problem, und es ist natürlich ein ganz, ganz wichtiger Baustein für viele Menschen, für die Altersvorsorge. Und insofern schlagen wir vor, uns jetzt hier nicht mit einem Steuersatz, der eben auch welche begünstigt, die hier gar nicht begünstigt werden sollten, auch aus Ihrer eigenen Argumentation heraus nicht, sondern wir wollen tatsächlich einen einmaligen auffüllbaren Freibetrag für jede Bürgerin, für jeden Bürger, um sich den Traum vom Einfamilienhaus, den Traum von der Eigentumswohnung ermöglichen zu können, und es macht schon einen Unterschied. Ich habe jetzt immer gehört, Sie haben die Grunderwerbsteuer auch immer nur auf den Grund und Boden berechnet. Wenn Sie ein einheitliches Vertragswerk haben, was in der Regel als Bauherr ist, dann ist das alles, fällt das alles mit rein, und dann ist das, reden wir schon über ganz andere Beträge, und es ist für viele die Eintrittskarte wirklich in eine Finanzierung. Deswegen ist dieser Vorschlag mit einem Freibetrag absolut richtig, und ich freue mich auch, dass das wirklich den Eingang gefunden hat in den Koalitionsvertrag. Und Herr Geue hat ja auch schon angesprochen, wie soll man das dann gegenfinanzieren. Natürlich wird das nicht der Bund für uns dann machen, weil es bleibt ja trotzdem eine Landessteuer. Aber die Vorschläge sind ja, die Schlupflöcher zu schließen. Darüber wurde hier auch schon gesprochen. Sie können sich gar nicht vorstellen, was los ist in bestimmten Gesellschaften, wenn sie über verschiedene Ebenen, also eine Gesellschaft hält in Deutschland ein Grundstück, und versuchen Sie mal rauszukriegen, ob sich wirklich in der Eigentümerschaft, wenn das auch noch über ausländische Holdings oder sonst irgendwas verschleiert wird, herauszukriegen, ob hier jemals Grunderwerbsteuer angefallen ist. Und das ist ein Riesenproblem, denn normalerweise löst sich ein Kaskadeneffekt aus. Es müsste auf jeder Ebene Grunderwerbsteuer anfallen, weil sich immer die Eigentümerstruktur verändert hat, und das sind Schlupflöcher, die wir lange nicht schließen konnten. Da hat es auch etwas damit zu tun, dass entsprechende Anzeigepflichten und so weiter nicht vernünftig erfüllt wurden. Aber ich glaube, dass es da Ansätze gibt, auch moderne Ansätze gibt, da hilft uns auch die Digitalisierung am Ende. Ob wir es dann nachher im Ausland beitreiben können, die Grunderwerbsteuer, oder ob wir den Steuerbescheid irgendwo im Ausland an den Baum nageln können, weil ihn sowieso keiner akzeptieren wird, das hängt ein bisschen davon ab, welche Besteuerungsabkommen wir dann international haben. Also es gibt eine Möglichkeit, das zu decken, und deswegen lehnen auch wir heute den Antrag ab. Aber ich denke, wir reden dann, wenn wir diese Flexibilisierung auf Bundesebene erreicht haben, dann reden wir über einen Freibetrag, dann reden wir auch über ein Land von Wohnungseigentümern in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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