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Sebastian Ehlers

CDU 15.12.2021 Sitzungen 8/4

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zunächst darauf einzugehen, was mein Vorredner hier vorgetragen hat, (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD: Das lohnt sich nicht.) denn er scheint das Gesetz gar nicht gelesen zu haben. Ist auch nicht schlimm, denn er war ja nicht im Ausschuss dabei, da hat sich ja der Fraktionsvorsitzende kraftvoll enthalten zu den einzelnen Anträgen und zum Gesetz insgesamt. Und wenn Sie darüber fabulieren, wie wir unsere Kinder ansprechen oder Frauen oder ob wir von „Ärztin“ oder „Arzt“ sprechen, da kann ich Ihnen nur eins sagen: Ja, wenn wir zur Ärztin gehen, sage ich, wir gehen zur Ärztin, und wenn wir zum Arzt gehen … (Horst Förster, AfD: Darum gehts doch nicht, Herr Ehlers!) Und darum gehts in dem Abgeordnetengesetz, Herr Förster. Lesen Sie es! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, das haben Sie doch bemüht, das war das Beispiel! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Dort steht jetzt halt künftig die männliche und die weibliche Version drin. Da steht „die Präsidentin/der Präsident“, „Beamtinnen und Beamte“. Ich finde, das ist doch ganz normal. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Willkommen im 21. Jahrhundert, Herr Kollege Förster! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind nicht mehr in den 50er-Jahren. Und ich glaube, auch die Damen unter uns haben das Recht, so angesprochen zu werden. Also Sie verwechseln hier was. Beim Thema Genderstern, Binnen-I, Doppelpunkt haben wir als CDU bekanntlich eine andere Position. Das wollen wir nicht, das war auch unsere Bedingung hier beim Abgeordnetengesetz. Aber ansonsten haben wir dem natürlich zugestimmt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass hier die weibliche Fassung auch gewählt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier verbundene Aussprache zur Änderung der Verfassung und zum Abgeordnetengesetz. Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zunächst zur Verfassung: Nach den derzeitigen Regelungen zur Entschädigung von Abgeordneten kann der Anspruch auf die Entschädigung nicht übertragen und damit nicht gepfändet werden. Wir hatten ja einige Beispiele hier. Deswegen, vielleicht sollte die AfD auch eher etwas kleinere Brötchen backen bei dieser Debatte. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht auch nicht der Realität in anderen Landtagen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und deswegen ist es gut, dass wir hier diesen gemeinsamen Antrag eingebracht haben, dass wir es im Abgeordnetengesetz verankern und dass wir es dementsprechend auch in der Verfassung ändern, denn das gehört mit dazu. Denn der Abgeordnete/die Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Anträge und Weisungen nicht gebunden. Die Entschädigung der Abgeordneten muss angemessen sein. Der Anspruch auf die Entschädigung ist unverzichtbar und im Grundsatz auch nicht übertragbar. Wir haben jetzt hier, glaube ich, eine Regelung gefunden, dass es bis zu einem Viertel übertragbar sein kann und damit pfändbar, drei Viertel der Entschädigung verbleiben dem Abgeordneten. Und wir diskutieren heute abschließend über die Siebzehnte Änderung des Abgeordnetengesetzes. Ich möchte mich an der Stelle auch noch mal ganz herzlich bei drei Kollegen bedanken – einer ist aus bekannten Gründen heute nicht da, und zwei sind nicht da, weil sie dem Parlament nicht mehr angehören –, nämlich den Parlamentarischen Geschäftsführern der vergangenen Wahlperiode Franz-Robert Liskow, Jochen Schulte und Peter Ritter, die da, glaube ich, in sehr guter Vorarbeit die Dinge zusammengetragen haben – es gibt ja immer wieder auch in so einem Prozess viele Punkte, die aufkommen – und die das gebündelt haben und dann für den neuen Landtag vorbereitet haben, sodass wir hier gemeinsam heute das Abgeordnetengesetz beraten können. Bei der Entschädigung der Abgeordneten orientieren wir uns weiter an der Richterbesoldung R2. Die viel zitierten Erhöhungen finden dort also nicht statt. Es bleibt alles bei der bisherigen Regelung, die, glaube ich, sehr klar und transparent ist. Neu allerdings ist, dass bei unentschuldigtem Fehlen bei Sitzungen, bei namentlichen Abstimmungen künftig eine Kürzung der Kostenpauschale erfolgt. Das halte ich auch für angemessen. Ähnliche Regelungen gibt es ja auch im Deutschen Bundestag. Ich finde das sehr vernünftig, um auch hier für Klarheit zu sorgen. Die Kostenpauschale und auch die Zuschüsse für die Erstausstattung und Folgeausstattung der Büros werden aufgrund der Kostensteigerung angepasst. Bei der Altersentschädigung werden die Regelungen aus dem Beamtengesetz auf das Abgeordnetenrecht übertragen. Und das Thema „Nebeneinkünfte“ und die Anzeigepflicht werden aus der Geschäftsordnung in das Abgeordnetengesetz überführt. Und ein weiterer wichtiger Punkt: Die Regelungen für die Liquidation von Fraktionen werden noch einmal konkretisiert. Die Rechtsstellung einer Fraktion entfällt damit auch mit dem Verbot der Partei, aus deren Mitgliedern sich die Fraktion zusammensetzt. Alles in allem, glaube ich, ist es ein gutes gemeinsames Ergebnis, das in der alten Wahlperiode vorbereitet wurde und jetzt heute hier seinen Abschluss findet. Ich denke, es ist ein Abgeordnetengesetz, mit dem wir sehr gut leben können, das für Transparenz steht, das auch einiges an neuen Sanktionen mit sich bringt. Und von daher werbe ich seitens der CDU-Fraktion um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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