Philipp da Cunha
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor Ihnen liegt der Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in der Verbindung mit dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist gute Praxis in diesem Hause, dass wir am Anfang einer jeden Wahlperiode uns anschauen, welche Änderungsbedarfe sich aus der vorherigen Wahlperiode am Abgeordnetengesetz ergeben haben. Diese haben hier in einen interfraktionellen Antrag Einfluss gefunden, wurden diskutiert, wurden in der konstituierenden Sitzung ja auch schon eingebracht, und im vorläufigen Ausschuss haben die Fraktionen dann die Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen, haben mitgewirkt und haben an einer Beschlussempfehlung gearbeitet. Es sind mehrere Punkte. Wir haben uns auf fünf Minuten Redezeit geeinigt, deswegen werde ich nur ganz kurz ausführen. Beispielsweise verwenden wir das erste Mal, wie wir das bei der Geschäftsordnung gemacht haben, auch im Abgeordnetengesetz die gendergerechte Sprache. Es geht um die Anpassung der Diäten, die wir nicht erhöhen, sondern einfach nur festschreiben, wie auch vor fünf Jahren, auf den Wert, der sich aktuell durch die Tarifsteigerung oder die Anpassung ergeben hat. Es geht um die Kostenpauschale, es geht um Anzeigepflichten von Nebeneinkünften. Die sind da nicht mehr nur als Anlage bei der Geschäftsordnung, sondern auch im Abgeordnetengesetz rechtsverbindlich und transparenter enthalten. Ihnen liegt von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP ein Änderungsantrag vor, auf den ich noch ganz kurz eingehen möchte. Es ist nämlich im Laufe des Verfahrens festgestellt worden, dass wir noch ein Problem mit der Rechtsförmlichkeit haben, dem wir gerne mit diesem Änderungsantrag entgegenwirken wollen. Da geht es nur in dem Artikel 3 darum, dass wir das Inkrafttreten regeln. Dort steht bisher, dass die Ministerpräsidentin des Landes befugt wird, das Inkrafttreten zu organisieren und das Gesetz bekannt zu machen. Das ist hier nicht der Fall. Hier ist die Präsidentin des Landtages dafür zuständig. Dementsprechend nehmen wir hier diese Änderung vor und ermächtigen sie dafür. Ich bitte um Ihre Zustimmung und freue mich auf die weitere Debatte und auf den ersten inhaltlichen Plenartag, den wir heute noch vor uns haben. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
