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Vanessa Gronemann

GRÜNE 03.09.2026 Sitzungen 21/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ein auf den wir uns alle verständigen können sollten, ist, es keine staatliche Zusammenarbeit mit Extremisten darf, egal in welcher Form. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Ich stelle einfach nur fest: Die AfD hat sich nicht mit Extremismus in Gänze befasst – auch nicht mit einem nomenbereich –, sondern hat mit der Muslimbruderschaft eine Organisation herausgepickt, die dem Bereich des listischen Islamismus zuzurechnen ist. Der gesamte baut auf Unterstellungen auf, die nichts mit der zu tun haben. Sie unterstellen, dass es im Umfeld der limbruderschaft Akteure geben würde, die nicht vom fassungsschutz beobachtet werden würden. Sie unterstellen ebenso, dass das Land nicht prüfen würde, wer Fördergelder bekommt und mit wem kooperiert wird. Meine und Herren, das ist beides falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, Ingo Schon (CDU) und Moritz Promny Demokraten)) Sie schreiben in Ihrem Antrag zum Beispiel: „Dies soll auch Fälle erfassen, in denen eine sation nicht formeller Beobachtungsgegenstand Landesamts für Verfassungsschutz Hessen ist, tatsächlichen Anhaltspunkte aber anderweitig bar dokumentiert sind; ...“ selbst- Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Entweder gibt es tatsächliche Anhaltspunkte, dass es sich um eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder Koope- im Sinne des § 2 Absatz 2 des HVSG handelt – dann ist berück- es ein Fall für den Verfassungsschutz. Oder es gibt diese tatsächlichen Anhaltspunkte nicht – dann ist es kein Fall für den Verfassungsschutz und auch kein Fall dafür, dass Eitatsächliche Anhaltspunkte anderweitig belastbar zu dokuwie mentieren wären. Verdächtigungen sind keine Grundlage nennen, für staatliches Handeln, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz aktuel- Promny (Freie Demokraten)) Ihre Lösung für das vermeintliche Problem ist eine RichtDer linie. Mit dieser Richtlinie wollen Sie im Prinzip nicht arbeitet, weniger als eine Art Schattenverfassungsschutz aufbauen. Der Unterschied zwischen dem, was Sie fordern, und der kommt. Arbeit des Verfassungsschutzes ist, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes klare rechtliche Grundlagen hat. Sie muss im Zweifel vor Gericht bestehen können. Das tut sie Der auch, und das wissen Sie besser als ich. Sie wollen eine Richtlinie, also eine Vorgabe, ein Ziel, das den Rahmen für ein Handeln setzt. Sie ist aber kein eigenes Gesetz. Sie ist damit auch keine Rechtsgrundlage für staatliches, überprüfbares Handeln, sondern eine Weisung 90/ gegenüber der Verwaltung. Da fragt man sich schon, ob Sie eigentlich verstanden haben, was Sie in Ihrem Antrag niedergeschrieben haben. Wenn Sie zudem eine Datenbank für Personen, Vereine und Verbände schaffen wollen, die irgendwie unter VerVanessa dacht stehen, in irgendeinem Verhältnis zur Muslimbruderschaft zu stehen, dann ist das ein Grundrechtseingriff – meiner Meinung nach ein vollkommen unverhältnismäßiger. Ein Grundrechtseingriff kann nicht durch eine Richtlinie gerechtfertigt werden, sondern braucht selbst eine geHerren, setzliche Verankerung – Stichwort: Vorbehalt des Gesetzes. Punkt, (Zuruf AfD: Oh!) dass geben – Sie stöhnen. Wie die rechtliche Situation ist, interessiert Sie nicht. Auch das wundert mich nicht. SPD (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie begründen den Antrag noch wie folgt – ich zitiere –: dem Phä- „Zugleich muss eine solche Prüfung rechtsstaatlich erfolgen. Pauschale Verdächtigungen, eine Gleichlega- setzung religiöser Betätigung mit Extremismus oder Antrag ein Ausschluss allein wegen islamischer oder musRealität limischer Bezüge wären weder sachgerecht noch Mus- rechtssicher.“ VerDa frage ich mich, ob Sie Ihren eigenen Antrag eigentlich gelesen haben. Denn, wie gesagt, beim Verfassungsschutz ist es überprüfbar, bei dem, was Sie fordern, nicht. Damen Sie wollen eine ressortübergreifende Datenbank einrichten, in der „belastbar bewertete Erkenntnisse“ aufgenommen werden können. Was genau soll das sein? Was sind die (Freie Voraussetzungen, dass das dort aufgenommen wird? Welche Voraussetzungen soll es dafür geben, die nicht auch beim LfV schon vorhanden sind? Sie sagen, Zugriff auf diese Datenbank sollen zuständige Behörden bekommen. OrganiWer diese zuständigen Behörden sind, sagen Sie hier nicht. des die Sie wissen nicht, was eine Richtlinie ist. Sie wissen nicht, belast- was eine gesetzliche Grundlage ist. Das würde allein schon reichen, um zu sagen, dass dieser Antrag absolut keinen Mehrwert hat. Aber klar ist, dass Sie nichts vom Verfassungsschutz halten. Deshalb wollen Sie hier irgendwie Ihren eigenen Kram aufbauen. (Andreas Lichert (AfD): Frau Kollegin, merken Sie nichts vom Defizit? – Weiterer Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Da gehen wir nicht mit. Wir unterstützen gerne den Antrag der Koalition. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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