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Robert Lambrou

AfD 03.09.2026 Sitzungen 21/75

ForSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag behandelt eine einfache Frage: Mit wem kollaboriert der Staat? Wen wertet er durch Geld, vor Kooperation und politische Kontakte zum Partner auf? Die Antwort muss lauten: Wer islamistische Bestrebungen unterstützt, wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verachtet und langfristig durch Scharia-Normen ersetzen möchte, darf nicht vom Staat gefördert und legitimiert werden. (Freie (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Wir reden hier nicht über ein abstraktes Problem; denn der erst letzten Freitag, am 28. August, trafen sich Politiker heute der LINKEN, GRÜNEN, SPD und FDP mit den Musgehört. limbrüdern in der Neuköllner Begegnungsstätte e. V. in Berlin. Der Verfassungsschutz warnt seit Jahren vor weitere der dort ansässigen, radikal-islamischen Dar-Assalam-Moschee. Selbst dort, wo der FDP-Kandidat konfrontieren wollte, verschafft schon die öffentliche Bühne Legitimität. Wir reden hier nicht über diffuse UnterwanderungsgefühLanle, sondern dokumentierte Feststellungen unserer Sicherheitsbehörden. Der hessische Verfassungsschutz behandelt die Muslimbruderschaft und die Deutsche Muslimische Gemeinschaft ausdrücklich. Er beschreibt die Aktivitäten von Muslimbrüdern gegenüber Politik und Gesellschaft als legalistisch und dialogorientiert. Der kürzlich vorgestellte Verfassungsschutzbericht für 2025 rechnet der Muslimbruderschaft allein in Hessen rund 300 Anhänger zu. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet die Muslimbruderschaft dem islamistischen Extremismus zu. Der frühere nordrhein-westfälische Verfassungsschutzleiter Burkhard Freier beschreibt den legalistischen Islam als „langfristig gefährlicher als der Salafismus.“ – Das ist der Ausgangspunkt unserer Debatte. Gleichzeitig wäre es aber ein Fehler, jeden muslimischen Verein oder jedes religiöse Engagement unter Generalverdacht zu stellen. Genau das tut unser Antrag ausdrücklich nicht. Er richtet sich nicht gegen den Islam, gegen Moslems oder religiöse Verbände als solche. Entscheidend sind konkrete, nachvollziehbare, tatsächliche Anhaltspunkte; denn ein Rechtsstaat beurteilt Organisationen nicht nach Namen, Herkunft oder Religion. Er beurteilt sie nach ihrem Handeln, ihren Strukturen, ihren personellen Verbindungen, ihren Finanzierungswegen und ihren politischen Zielsetzungen. Dafür brauchen wir landeseinheitliche Kriterien. Es darf nicht davon abhängen, welches Ministerium oder welches Referat gerade zuständig ist, ob extremistische Verflechtungen erkannt werden. Es kann doch nicht sein, dass das hessische Justizministerium die Kooperation mit einem radikal-islamischen Imam einstellt, der Wirtschaftsminister diesen Mann aber im März zum Iftar-Empfang ins Ministerium lädt und um einen Redebeitrag bittet. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) –

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