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Christian Rohde

AfD 03.09.2026 Sitzungen 21/75

macht Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herzu ren! Vor ein paar Tagen stieß ich hier am Hauptbahnhof auf ein Plakat mit der Aufschrift: „Das ‚Neutralitätsgebot‘ – Faire Spielregel oder Waffe gegen demokratische Bildung Petitioin Schulen und Vereinen?“. Das Plakat bewarb den Vortrag eines Mainzer Verfassungsjuristen, und es war nicht haschwer, die Frage als eine rhetorische zu entlarven – vor offenallem dann, wenn man das Kleingedruckte am Rand des Plakats mitlas. Dort hieße es: Das Event ist Teil einer linken Kampagne namens „defend democracy“, die unter anderem durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ haund durch das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ gefördert wird. Da soll direkt noch einer behaupten, das Sprechen über einen verfilzten NGO-Komplex in unserem Land sei rechtes Geraune. (Beifall AfD) das Wenn Links-Grün zur Beschädigung der Demokratie durch aber ein Aufweichen oder gar Abschaffen des Neutralitätsgebots aufruft, habe ich sogar noch mitleidiges Verständnis. Aber Sie, werter Herr Innenminister Poseck, wie halten Sie es mit der Demokratie? Es kann doch nicht sein, dass Sie den Namen des Landes Hessen hergeben, um das staatliche Neutralitätsgebot zu desavouieren. Für mich persönlich ist das auch die finale Bankrotterklärung der CDU. Aber jetzt zur haben Sie wenigstens offen und ehrlich gezeigt, wo Sie stehen. (Beifall AfD) Jammern Sie dann aber nicht wieder, wenn Ihre opportune dass Politik wie ein Bumerang zurückkommt und Sie von Hinz viel und Kunz als Faschisten beschimpft werden dürfen. Es ist kein Geheimnis, dass der allergrößte Teil der poli– tisch agierenden NGOs in Deutschland im links-grünen Lager wurzelt, und es ist ein Hohn, dass diese Organisationen, die vom Staat auskömmlich mit Ressourcen ausgestattet werden und in einer wettbewerbsverzerrenden Weise in den politischen Diskurs eingreifen, euphemistisch „Nichtzu regierungsorganisationen“ genannt werden. Frau mit- (Zuruf SPD: Welche NGOs meinen Sie?) Deshalb ist es so wichtig, dem Neutralitätsgebot den Rücken zu stärken. Es ist ein Pfeiler unserer Demokratie. (Beifall AfD) Es sichert die Chancengleichheit der politischen Parteien und schützt das Demokratieprinzip, also die politische Willensbildung, die stets von unten nach oben verlaufen muss und nicht umgekehrt. Wir von der AfD können nicht mehr länger mit ansehen, wie dieses Fundament unserer Demokratie ins Abseits gestellt wird. Es geht nicht an, dass sich eine NGO-Schattenstruktur bildet, in deren Rahmen mit staatlichen Geldern indirekt Politik betrieben und so die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehöhlt wird. (Beifall AfD) Es sollte daher auch im Interesse staatlich geförderter Institutionen liegen, im Sinne der eigenen Glaubwürdigkeit und der Akzeptanz ihres zivilgesellschaftlichen Handelns der Öffentlichkeit ein Transparenzprofil zur Verfügung zu stellen. Vorbilder dafür gibt es bereits, etwa die hervorragende ITZ, die Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die bereits seit 2010 existiert und zehn Kategorien für eine transparente Selbstauskunft definiert hat. Oder nehmen wir die von der Landesregierung – es geht doch – bereitgestellte Transparenzdatenbank Hessen, die insbesondere Trägern der freien Wohlfahrtspflege die Möglichkeit bietet, Strukturen, Tätigkeiten und Finanzmittel offenzulegen. Doch steuerfinanzierte Organisationen erfahren erst dann gesellschaftliche Akzeptanz, wenn aus einer freiwilligen Selbstauskunft eine Pflicht zur Transparenz wird. Wir von der AfD fordern in unserem Antrag deshalb die Einführung eines NGO-Transparenzregisters, das auf den Kriterien der ITZ beruht und in das sich alle in Hessen tätigen staatlich geförderten NGOs verbindlich einzutragen haben. (Beifall AfD – SPD: Jeder Sportverein!) Desgleichen fordern wir die Landesregierung auf, nur den Organisationen Fördergelder zu bewilligen, die die geforderten Transparenzkriterien erfüllen. Meine Damen und Herren, das wäre ein großer Schritt zum Schutz der Demokratie. (Beifall AfD) Abschließend noch ein paar Gedanken zum Dringlichen Entschließungsantrag der Regierungskoalition: Sie verkennen darin die tatsächlichen Realitäten. Deutlich wird das in Punkt 3 Ihres Antrags. Die Umgehung des Gebots der parteipolitischen Neutralität erfolgt perfiderweise über finanzielle Zuschüsse für Projekte und Veranstaltungen, die für sich genommen häufig parteipolitisch neutral sein können. Dadurch ermöglicht man aber in vielen Fällen erst die allgemeinpolitische Tätigkeit einer NGO, deren parteipolitische Neutralität nicht überprüft wird. Namhafte Staatsrechtler wie Christoph Degenhart und Hubertus Gersdorf bestätigen unsere Sicht, dass wir es hier mit einer verfassungswidrigen Umgehungskonstruktion zu tun haben. Deswegen geben Sie uns in Ihrem Antrag der Sache nach auch grundsätzlich recht, betonen aber, dass Ihnen die notwendige Transparenz zu bürokratisch sei. Damit erweisen Sie der Demokratie einen Bärendienst. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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