Stefan Schneider
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Hessen steht mit dem Kolle- Familieneinkommensmodell nicht allein. 13 andere Länder ist und der Bund prüfen dieses Modell oder gehen vergleichbare Wege, und sie nehmen bei den Partnereinkommen und teilweise viel höhere Summen an. Hessen beschreitet also eben keinen Sonderweg. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob ein solcher Modellwechsel möglich ist, sondern wie wir ihn konkret ausgestalten. Für die hessische Ausgestaltung dieses Modells stehen wir; denn zugleich verbessert dieser Gesetzentwurf die Besoldung ganz konkret. Wir wollen das Tarifergebnis zum 1. Juli umsetzen – eine Steigerung um 3,02 % –, und die unteren Besoldungsgruppen, auch das ist schon gesagt worden, profitieren von einem Mindesterhöhungsbetrag von 110 Euro. Wir lassen außerdem die erste Erfahrungsstufe entfallen, wir erhöhen die kinderbezogenen Familienzuschläge, und – das ist mir besonders wichtig – wir verbessern die Schicht- und Wechselschichtzulagen. Zur Wahrheit gehört auch die Ausgangslage: Hessen steht bei der Besoldung im Ländervergleich regelmäßig auf Platz 1 oder auf Platz 2. Herr Promny, das macht uns als Arbeitgeber extrem attraktiv. Dazu kommt, dass wir, um eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten, die Besoldung schon einmal um 3 % erhöht haben. Im vergangenen Jahr gab es eine Anhebung der Besoldung um insgesamt über 10 %. Das war ein Rekord. Deswegen ist diese Vorlage kein hektischer Aufholgesetzentwurf. (Beifall CDU und SPD) Wir bauen auf einer starken Ausgangsposition auf und entwickeln das Besoldungssystem verantwortungsvoll mit dem Ziel einer verfassungsgemäßen und attraktiven Alimentation des öffentlichen Dienstes weiter. Meine Damen und Herren, lieber Kollege Sippel, vor diesem Hintergrund überzeugt uns der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Er fordert einen Rückzug und Neustart. Das würde die Besoldungsanpassung verzögern, ohne einen besseren, rechtssichereren Weg aufzuzeigen. Man kann zwar darüber diskutieren, aber dafür hatten wir die Anhörung. Wir haben die Argumente gehört, geprüft und abgewogen. Die Behauptung, dass wir eine willkürliche Summe festgelegt haben, ist falsch. Wer will, dass der komplette Gesetzentwurf zurückgezogen wird, hält auch die konkreten Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten auf. Damit würde man die falsche Konsequenz ziehen. Das Gleiche gilt für die Vorlage der Freien Demokraten. Sie klingt zwar nach Prüfung und Transparenz, läuft aber auf denselben Fehler hinaus, dass wir nämlich nicht ins Handeln kommen. Ein Satz noch zur Härtefallregelung. Eine solche Regelung würde eine Besoldung nach Einzelfallprüfung bedeuten: Einkommen, Krankheit, Pflege. Das ist nicht unser Verständnis einer amtsangemessenen Alimentation. Das machen wir so nicht. Mein letzter Punkt: Dieser Gesetzentwurf richtet sich auf Gegenwart und Zukunft. Die Vergangenheit wird nicht vergessen. Der Herr Innenminister hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir über die Regelungen aus den zurückliegenden Jahren noch einmal gesondert reden werden. Frau Weegels, Ihnen will ich noch Folgendes sagen. Bei Ihnen fällt mir nämlich ein Widerspruch auf: Hier im Plenum geben Sie sich immer als Anwältin der Beamtinnen und Beamten. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das ist sie auch!) Ob Sie sich über eine Anhörung freuen oder nicht, ist mir relativ egal; denn das ist nicht entscheidungserheblich. Außerhalb dieses Hauses klingt Ihr politisches Umfeld aber ganz anders. Beispiel gefällig? – Gerne. Ich habe die Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den sozialen Medien veröffentlicht. Auf Facebook hat der Algorithmus diese Rede in Kreise getragen, die anhand der Profile und der Kommentarmuster dem AfD-Umfeld zuzuordnen sind. Was kam da in der Kommentarspalte zurück? – Pauschale Vorurteile, Ressentiments sowie die alte Neiddebatte gegen Beamte und den öffentlichen Dienst. Frau Weegels, deshalb reicht es eben nicht, sich hier zum Anwalt der Beamtinnen und Beamten zu erklären. Wer das Berufsbeamtentun ernst nimmt, der muss sich auch dann vor die Beamtinnen und Beamten stellen, wenn im eigenen politischen Umfeld Stimmung gegen sie gemacht wird. Das ist nämlich eine Frage der Glaubwürdigkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Beamtinnen und Beamten ernst nimmt, der muss Verantwortung übernehmen. Das tun wir – für eine verfassungsgemäße Besoldung, für eine verlässliche Übertragung des Tarifergebnisses und für einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir unserer Verantwortung nach. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
