Martina Feldmayer
Für die Landesregierung hat sich Prof. Dr. Poseck, Staatsminister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, zu Wort gemeldet. Bitte schön. eidie hier Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Siund cherheit und Heimatschutz: dieser an Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Dawas men und Herren! Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Deshalb erfordert der Umgang mit den Rahmenbedingungen von Wahlen immer eine besondere Sensibilität. Wir haben klare Wahlgrundsätze. Wahlen sind frei, geheim, sie sind gleich. Debatte vor- Die Landesregierung hält sich bei den gesetzlichen Regelungen zur Landtagswahl in Hessen traditionell zurück. Es die ist geübte Praxis, dass die Vorschläge zum LandtagswahlBeson- gesetz aus der Mitte dieses Hauses kommen und die ReWas gierung insoweit keine initiative Rolle, sondern vor allen Dingen eine beratende Funktion wahrnimmt. Ich will aber auch aus der Sicht der Landesregierung darauf hinweibleiben sen, dass die Neufassung, die Reform des Landtagswahlgesetzes nach üblichen und nach klaren, auch im Gesetz benannten Regeln vorgenommen wird. Dazu gehört an zentraler Stelle die Einsetzung einer Wahlkreiskommission durch die Präsidentin des Hessischen Landtags. Die Rahmenbedingungen dafür sind in § 7 Absatz 4 des Hessischen Landtagswahlgesetzes geregelt. Die hessische Praxis hat mit dieser Wahlkreiskommission in der Vergangenheit jedenfalls gute Erfahrungen gemacht. Sie ist ausgewogen besetzt, indem sie auch die Mehrheitsverhältnisse dieses Hauses widerspiegelt. Sie ist aber vor allem auch mit unabhängiger Kompetenz ausgestattet. Frau Gnadl und Herr Frömmrich haben darauf besonders hingewiesen. Ich will es noch einmal wiederholen: Dieser Wahlkreiskommission gehören der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, der Landeswahlleiter und die Präsidentin des Statistischen Landesamts an, die dort eine unabhängige, sachkundige Rolle einnehmen. Die Rechtsprechung gibt Maßstäbe vor, wie Wahlkreise zu bestimmen sind. Dabei gibt es in der Tat auch Grenzen bei der Abweichung in der Größe, in der Bevölkerungszahl von Wahlkreisen, um dem Primat der Gleichheit der Wahl Rechnung zu tragen. Gleichzeitig gibt es auch den Grundsatz der Beständigkeit. Dabei kann es selbstverständlich auch Zielkonflikte geben. Wahlkreise sollen nicht beliebig geändert werden, sondern auch der Grundsatz, dass es eine Kontinuität gibt, hat hohe Bedeutung. Nur so lässt sich eine Bindung der Wählerinnen und Wähler an ihre jeweiligen Abgeordneten herstellen. (Beifall CDU und SPD) Darüber hinaus entspricht es der Tradition in Hessen, dass Veränderungen des Wahlrechts, aber vor allem auch Veränderungen der Wahlkreise in einem breiten politischen Konsens erfolgen. Das ist die Tradition dieses Hauses, die Tradition unseres Bundeslandes. Das ist im Übrigen auch eine wohltuende Abweichung von den Verhältnissen, die wir im Bund in der vergangenen Legislaturperiode erlebt haben. Es ist nicht gut, das Wahlrecht im Streit zu ändern, sondern gerade hier kommt es darauf an, dass es einen breiten Konsens in der Mitte des Parlaments gibt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, Ihr Vorschlag, den Sie hier eingebracht haben, wird keiner dieser Anforderungen gerecht. Sie wenden sich gegen das Ergebnis der Wahlkreiskommission. (Andreas Lichert (AfD): Das ist auch unser Recht!) Das ist legitim, aber das entspricht nicht den Üblichkeiten; denn – noch einmal – die Wahlkreiskommission ist ausgewogen und kompetent besetzt. Sie wenden sich gegen den politischen Konsens. Das war in diesem Haus gerade auch sehr deutlich, als vier Fraktionen Ihren Vorschlag aus durchaus sachlichen Erwägungen ablehnten. Sie verstoßen aus meiner Sicht mit Ihrem Vorschlag gegen den Grundsatz der Beständigkeit der Wahlkreise. Nach Ihrem Vorschlag soll jeder zweite Wahlkreis in Hessen neu zugeschnitten werden. Dabei kommt es zum Teil zu grundlegenden Veränderungen, nämlich der Auflösung von Wahlkreisen und der Schaffung von neuen Wahlkreisen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Beständigkeit, den man sich sehr gut überlegen sollte. Aus meiner Sicht bringen Sie damit auch zum Ausdruck, dass Ihnen durchaus die Bindung an die Menschen in den Wahlkreisen fehlt. Sie kennen kein Direktmandat, die unmittelbare Vertretung durch direkt gewählte Abgeordnete in diesem Parlament, (Zuruf AfD) wie es in den anderen Fraktionen der Fall ist. Dabei geht es in der Tat auch um die Bindung zwischen Abgeordneten und Wählerinnen und Wählern, die man nicht ohne Not auflösen sollte. (Unruhe) Denn das schafft Frustration und vor allen Dingen Entfernung von der Politik. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass auch der Gesichtspunkt der Beständigkeit, der Kontinuität in die Debatte mit einbezogen wird. Das missachten Sie mit Ihrem Vorschlag, der Hessen wild durcheinanderwürfelt und neu zusammensetzt, doch sehr deutlich. Die Landesregierung wartet insoweit auf den Vorschlag, der angekündigt ist und der auf dem Ergebnis der Wahlkreiskommission fußen wird. Das ist ein Vorschlag, der sowohl die rechtlichen Vorgaben beachtet als auch die tragenden Grundsätze. Er geht moderat und mit Augenmaß mit dem sensiblen Bereich des Wahlrechts um. Deshalb will ich mich auch für die Landesregierung für diesen Vorschlag und damit gleichzeitig gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion aussprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
