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Ingo Schon

CDU 01.09.2026 Sitzungen 21/73

Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und gen! Kollege Promny hat die wesentlichen Punkte lich alle schon zusammengefasst. Deswegen kann ich relativ kurz machen. Am Ende – das ist es auch, was in der Wahlkreiskommission miteinander diskutiert – stehen sich grundsätzlich zwei Wege gegenüber. Der eine Weg ist die komplette Neuordnung der Wahlkreiskarte. Das ist das, was Sie vorschlagen. Ich glaube, geht in Ihrem Gesetzentwurf um etwa 70 Kommunen, wir mit einem neuen Wahlkreissystem verändern Der zweite Weg ist, zu sagen: Wir schauen uns den quo an und ändern das, was wir machen müssen, um Abweichungen bei den Wahlkreisen auf das notwendige Maß anzugleichen. Das waren die beiden Wege, die der Wahlkreiskommission zur Auswahl standen. Eine deutliche Mehrheit der kreiskommission hat sich dafür ausgesprochen, auf bewährten Modell aufzubauen. Das ist eigentlich das, was auch die AfD immer wieder fordert: auf tem aufzubauen. Wir haben uns daher mit sehr großer Mehrheit für die schreibung der aktuellen Wahlkreiskarte ausgesprochen, und zwar nicht nur politisch, sondern auch unter Einbeziehung verschiedener Fachleute und externen Sachverstands, also von Personen, die selbst keine politischen innehaben. Insofern ist das auch keine politische Entscheidung, (Moritz Promny (Freie Demokraten): Genau!) sondern ein sehr breit getragener Konsens. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Das möchte ich an dieser Stelle einfach einmal Selbstverständlich kann man das so darstellen, wie Sie hier machen. Wenn man heute das Land Hessen neu den und dabei eine komplett neue Wahlkreiskarte würde, würde man vielleicht auch die Wahlkreise zuschneiden. Aber wir blicken in Hessen eben auf 80-jährige Geschichte zurück. Das bedeutet: Wir auf Wahlkreisen auf, die bereits viele Generationen nen und in denen es bewährte Strukturen und bewährte Ansprechpartner gibt. Ich war bereits bei der letzten Wahlkreisreform dabei, einige wenige Kommunen den Wahlkreis wechseln ten. Ich weiß daher, welche großen Konflikte das vor auslösen kann und worüber man dann vor Ort diskutiert. Deswegen halte ich den Weg, den die Wahlkreiskommission – wie gesagt, mit großer Mehrheit – beschlossen nach wie vor für den richtigen. Kollege Promny hat es eben gesagt: Wir haben im setz bei den Abweichungen eigentlich eine Grenze 25 %, die vom Staatsgerichtshof abgesegnet worden Trotzdem haben wir uns darauf verständigt, einen gewissen Puffer einzubauen und die Grenze auf 20 % abzusenken. Wir könnten auch ganz mutig sein und sagen: Wir lassen die Wahlkreise alle so, wie sie sind. – Trotzdem haben wir gesagt: Wir gehen auf 20 % herunter und ändern tatsächlich nur die Zuordnung von nicht einmal einer Handvoll Kommunen. Ehrlich gesagt, finde ich, dass es im Sinne der Kontinuität – und Kontinuität ist auch ein Kriterium des Landtagswahlgesetzes und des Staatsgerichtshofs – eine gute Entscheidung, eine richtige Entscheidung ist. KolleeigentIn Nordhessen einen Wahlkreis herauszunehmen, wäre zues nächst eine Entscheidung basierend auf einer mathematiwir schen Größe. Am Ende ist es aber auch eine politische haben Entscheidung, dem Norden Hessens einen Wahlkreis wegzunehmen. Diese Entscheidung wollen wir alle nicht treffen. Deswegen stehen wir hinter diesem Kompromiss, den die Wahlkreiskommission gefunden hat. es die Auch in Ihrem Gesetzentwurf sind am Ende nicht alle würden. Kreisgrenzen eingehalten. Auch das gehört zur Wahrheit. Status Ich komme aus dem Rheingau-Taunus-Kreis. Bei diesem die würden Sie noch die Wahlkreise ein bisschen mit denen von Limburg-Weilburg vermischen. Im Odenwald und an der Bergstraße würde deutlich mehr „durcheinandergebracht“, als das im Moment der Fall ist. Ihr Modell kann am Ende auch nicht perfekt alle Zuordnungen der WahlWahlkreise zu Landkreisen lösen. dem genau Es gibt kein perfektes Modell dabei. Deswegen sagen wir, Bewährwir bleiben bei dem Modell, das wir haben. Wir entwickeln das fort. Wir werden zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf einbringen mit unserem Modell, mit dem Modell Fortder Wahlkreiskommission. Über diesen können wir dann gemeinsam im Ausschuss beraten. Deswegen kündige ich jetzt schon an, dass wir auch im Mandate Ausschuss die Behandlung Ihres Gesetzentwurfs so lange vertagen, bis der andere Gesetzentwurf ebenfalls vorliegt. Es macht Sinn, beide gemeinsam zu beraten. Darauf freuen wir uns. Die restlichen dreieinhalb Minuten Redezeit schenke ich Ihnen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen: und Freie Demokraten) es grünVizepräsidentin Martina Feldmayer: erstellen anders Nächster Redner ist der Abgeordnete Frömmrich, BÜNDeine NIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön. bauen kenJürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich als kann nahtlos an das anschließen, was die Kollegen Promny muss- und Schon gesagt haben. Man kann unterschiedliche MoOrt delle in der Frage der Wahlkreiszuschnitte verfolgen. Ich glaube, wir haben uns in der Wahlkreiskommission auf ein Modell verständigt, das auf Kontinuität setzt und an das hat, anknüpft, was von der vergangenen Wahlkreiskommission – Herr Gagel, auch Sie waren darin Mitglied – erarbeitet wurde. Gevon Man kann durchaus unterschiedliche Modelle ins Spiel ist. bringen. Aber der Kollege Schon hat, finde ich, vollkommen zu Recht gesagt: Wir setzen nicht bei null an, sondern wir haben eine Geschichte, wir haben Traditionen, wir haben Orte, die zusammengehören, die mehr Nähe zueinander haben. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): So ist es!) Wir haben zudem gewachsene Strukturen, was die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten betrifft, die diese Wahlkreise betreuen. Von daher haben wir grundsätzlich eine andere Vorstellung davon. Ein Punkt, der für mich auch noch einmal wichtig ist und den man, glaube ich, nicht stark genug machen kann: Es gibt Dinge, über die ein Parlament entscheiden muss, die aber möglichst im Konsens und mit einer breiten Mehrheit geregelt werden sollten. Bei einem Wahlgesetz gehört es dazu, es möglichst mit einer breiten Mehrheit und im Konsens zu regeln. Das ist der Vorschlag, den die Wahlkreiskommission Ihnen machen wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Freie Demokraten) Die AfD-Fraktion kann selbstverständlich einen Gesetzentwurf vorlegen. Das haben Sie getan, das ist Ihr gutes Recht. Aber Sie müssen schon die Frage beantworten, warum Sie in der Zeit, in der eine Wahlkreiskommission von diesem Landtag mit Mehrheit und auch mit einem klaren Auftrag eingesetzt worden ist, ein Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz durchführen, das diametral dem entgegenläuft, was die Kommission Ihnen vorschlagen wird. Es gibt ein paar Grundsätze, die im Landtagswahlgesetz ganz klar geregelt sind. Ja, die Bevölkerungszahl ist dabei ein Grundsatz. Aber darüber ist mittlerweile auch mehrfach höchstrichterlich entschieden worden. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Staatsgerichtshof haben entschieden, dass es bei der Bevölkerungszahl einen Korridor von bis zu 25 % plus oder minus gibt. Wir bleiben bei den Vorschlägen, die wir machen, unterhalb dieser Grenze. Nein, wir gehen sogar weiter runter. Wir haben uns in der Kommission darauf verständigt, dass wir bei den Abweichungen einen Korridor von 20 % einhalten wollen. Es gibt einen Wahlkreis, bei dem wir, glaube ich, bei 20,3 % liegen. Aber das ist immer noch im Korridor dessen, was das Bundesverfassungsgericht, aber auch der Staatsgerichtshof festgestellt haben. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Wahlkreise im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung beständig sein sollen und zusammenhängende Gebiete beschreiben können. Das ist in manchen Wahlkreisen etwas schwieriger zu handhaben. Aber ich glaube, auch da haben wir mit der Kommission einen guten Vorschlag vorgelegt. Von daher haben wir als Wahlkreiskommission den Auftrag, den uns der Hessische Landtag gegeben hat, nämlich einen Bericht zu erstatten und Vorschläge zur Anpassung zu machen, zu 100 % erfüllt. Das, was Sie vorlegen, ist mit dem, was die Mehrheit dieses Landtags beschlossen hat, auf jeden Fall nicht in Einklang zu bringen. Deswegen geht dieser Vorwurf fehl. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) Da Sie eben noch gesagt haben, dass Sie über Demokratie reden: Na ja, Herr Kollege Gagel, über diesen Satz würde ich noch einmal nachdenken. Sie greifen das Thema ja nicht auf, weil Sie einen Vorschlag machen wollen, mit dem Sie den Stein der Weisen finden. Nein, Sie wollen etwas thematisieren, mit dem Sie die Integrität von Wahlen infrage stellen. (Lachen AfD – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Demokraten) Das ist der Punkt, den Sie eigentlich machen wollen. Da befinden Sie sich in guter Tradition. Die gleiche Diskussion führen wir gerade, wenn ich das richtig beobachtet habe, in Sachsen-Anhalt. Dort wird die Briefwahl diskreditiert. Ihr Freund in Amerika hat die Präsidentschaftswahlen diskreditiert, was im Sturm auf das Kapitol gipfelte. (Zurufe Robert Lambrou und Klaus Gagel (AfD) – Anhaltende Zurufe AfD – Unruhe) – Offensichtlich hat das getroffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Die Integrität von Wahlen ist ein hohes Gut unserer Demokratie, (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und deswegen ist es wichtig, diese Parameter mit einer größtmöglichen Mehrheit in diesem Parlament zu verabschieden. Das ist der Vorschlag der Wahlkreiskommission, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Es war kein ausschließlich politisches Gremium, in dem wir das beraten haben. In diesem Gremium ist der Landeswahlleiter Mitglied. In diesem Gremium ist die Präsidentin des Statistischen Landesamtes Mitglied. In diesem Gremium ist der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Mitglied. Die Mehrheit dieses Gremiums, auch mit dem Sachverstand, den wir uns dazugeholt haben, schlägt ein grundsätzlich anderes Modell vor. Das müsste Ihnen eigentlich zu denken geben, aber Sie wollen ja das andere Thema triggern, nämlich die Integrität von Wahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) Unterm Strich regeln wir das, was wir Ihnen vorlegen werden, was auch im Bericht steht. Den gibt es schon als Drucksache, das können Sie nachlesen. Wir regeln das in dem Sinne, in dem uns der Hessische Landtag den Auftrag gegeben hat. Sie wollen in 23 Wahlkreise eingreifen. Wir machen das mit kleineren Reparaturen, ich glaube, insgesamt mit fünf Wahlkreisen, die verändert werden sollen. (Klaus Gagel (AfD): Mit drei Wahlkreisen!) – Nein, mit fünf Wahlkreisen, das ist der richtige Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Schon hat es gesagt: Ja, Ihren Gesetzentwurf können Sie einbringen. Er wird jetzt auch an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Wir werden einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, zu dem wir dann von mir aus auch gemeinsam anhören. Ich glaube, dass das, was wir vorlegen, der bessere Vorschlag ist. Deswegen werden wir Ihren Vorschlag am Ende auch ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten)

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