Martina Feldmayer
Nächster Redner ist der Abgeordnete Promny von der FDP. Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei einer Wahl zählt jede Stimme, und jede Bürgerin, jeder Bürger muss darauf vertrauen können: Meine Stimme zählt genauso viel wie die meines Nachbarn. – Deshalb müssen Wahlkreise angepasst werden, wenn sich die Bevölkerung verändert. Aber daraus folgt nicht, dass wir die Wahlkreise in Hessen bei jeder Abweichung gleich neu zuschneiden müssen. Für uns Freie Demokraten gilt dabei der einfache Grundsatz: so viel Anpassung wie nötig und so wenig Eingriff wie möglich. Genau diesem Maßstab genügt der Gesetzentwurf der AfD nicht. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) – Ja, das ist so; denn unser Wahlrecht verlangt nicht nur möglichst gleich große Wahlkreise, sondern auch Beständigkeit, räumlichen Zusammenhang und die Berücksichtigung von Landkreis- und Gemeindegrenzen. (Zuruf Klaus Gagel (AfD)) Warum? Weil Wahlkreise keine Rechenkästchen in einer Excel-Tabelle sind, Herr Kollege Gagel, sondern sie bilden Regionen ab, sie verbinden Gemeinden, (Dr. Frank Grobe (AfD): Genau!) und sie schaffen politische Repräsentation, die für die Menschen nachvollziehbar sein muss. Die AfD schlägt nun keine behutsame Korrektur vor. Nein, sie will hier eine umfassende Neuordnung vornehmen. (Klaus Gagel (AfD): Eine Reform!) Hier werden Wahlkreise aufgelöst, zahlreiche Gemeinden wechseln sozusagen ihre Zuordnung, neue, landkreisübergreifende Wahlkreise entstehen. Von Nordhessen über Mittelhessen bis in den Süden des Landes würden die gewachsenen Strukturen schlicht und ergreifend verändert werden. Die entscheidende Frage dabei ist doch: Ist ein solcher Eingriff heute wirklich notwendig? Meine Damen und Herren, da lautet die klare Antwort Nein. (Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Ja! – Zurufe AfD: Ja!) – Nein, nein. – Ich werde es Ihnen erläutern, wenn Sie es noch nicht verstanden haben: Die gesetzliche Grenze von 25 % wird derzeit in keinem hessischen Wahlkreis überschritten. (Lisa Gnadl (SPD): So ist es!) Das ist die Realität. Die müssten Sie auch einmal anerkennen. Das heißt nicht, dass wir uns zurücklehnen. Ganz im Gegenteil, die Wahlkreiskommission hat sich intensiv mit allen Zahlen, Daten und Fakten auseinandergesetzt. Und ja, wir haben sogar Abweichungen von 20 %, und die müssen wir auch sehr ernst nehmen. Wir müssen sie im Einzelfall prüfen, und wir müssen sie dort, wo es notwendig ist, auch korrigieren, aber gezielt, statt mit dem Rasenmäher einfach flächendeckend drüberzufahren, behutsam statt brachial und vor allen Dingen, ganz entscheidend, verhältnismäßig, statt hier irgendetwas vorschnell durchzuführen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, auch 15 % können dafür ein sinnvoller Orientierungswert sein, aber sie sind nach geltendem hessischen Recht keine starre Grenze. Das Gesetz verlangt eine Abwägung zwischen Wahlgleichheit und Beständigkeit, zwischen mathematischer Genauigkeit und regionalem Zusammenhang. Genau diese Abwägung haben wir in der Wahlkreiskommission durchgeführt. Sie betrachtet die aktuellen Bevölkerungszahlen, prüft die Alternativen und wägt die unterschiedlichen Lösungen gegeneinander ab. Die AfD schießt aber heute hier wieder einmal über das Ziel hinaus. Sie begründet ihre Neuordnung auch – das haben Sie eben gemacht – mit langfristigen Bevölkerungsvorausberechnungen. Natürlich müssen wir den demografischen Wandel im Blick behalten, gerade in Nord- und in Osthessen, aber Prognosen sind immer nur ein Frühwarnsystem. Sie sind kein Freifahrtschein für eine landesweite Neuordnung an dieser Stelle. Wenn man die Prognosen für die Gesamtbevölkerung betrachtet und nicht nur die für die unmittelbare Wahlkreiseinteilung maßgeblichen, fällt auf – die AfD betont das selbst –, welche Bedeutung gewachsene regionale Strukturen und Landkreisgrenzen haben. Aber gleichzeitig schafft die AfD neue, landkreisübergreifende Wahlkreise. Das passt doch irgendwie nicht zusammen, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU und SPD) Klar ist: Eine Linie auf der Karte schafft noch keinen gemeinsamen politischen Raum; und wer Kreisgrenzen überschreiten will, muss deshalb erst einmal überzeugend erklären, warum das überhaupt notwendig ist, welche Alternativen es gibt und warum nicht vielleicht auch ein milderer Eingriff möglich ist. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): So ist es!) Genau diese Antworten bleibt der vorliegende Gesetzentwurf schuldig. Die Wahlgleichheit ist nicht so wichtig, als dass man hier leichtfertig politische Schnellschüsse abgeben könnte. Deswegen sage ich es hier noch einmal ganz deutlich: Wir bleiben bei dem Grundsatz „so viel Anpassung wie nötig und so wenig Eingriff wie möglich“. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
