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Tanja Hartdegen

SPD 11.06.2026 Sitzungen 21/72

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine prominente Frau berichtet von digitaler Gewalt durch ihren früheren Ehemann. Viele Frauen erkennen darin etwas wieder, was längst kein Randphänomen mehr ist: Einschüchterung, Kontrolle, Bloßstellung und sexualisierte Gewalt im digitalen Raum. Der Fall Collien Fernandes hat deshalb so viel Aufmerksamkeit bekommen, weil er sichtbar macht, was digitale Gewalt konkret bedeuten kann. Es geht um den Vorwurf heimlich betriebener Fake-Profile, um Identitätsmissbrauch, um manipuliertes Bildmaterial und um sexualisierte Inhalte. Das sind keine harmlosen digitalen Streiche im Netz, sondern tiefe Eingriffe in die Würde, in die Selbstbestimmung und in die Sicherheit. Wie man auf die Idee kommen kann, dass dies unter die Meinungsfreiheit fallen könnte, das erschließt sich mir nun wirklich nicht. Das ist auch alles, was man zu dem AfD-Antrag noch sagen muss. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Unruhe)

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