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Vanessa Gronemann

GRÜNE 11.06.2026 Sitzungen 21/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag das erste Mal gesehen habe, habe ich gedacht: Wow, was für ein Timing. Kurze Zeit, nachdem das VG Wiesbaden sein Urteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall verkündet hat, hauen Sie hier so ein Ding raus. (Zurufe AfD: Zum Thema reden! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Eigentlich braucht es keine Erläuterung zum Urteil mehr; denn genau die haben Sie hier gerade geliefert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Sie legen uns heute wieder einen Antrag vor, der sich in den Deckmantel vermeintlicher Sachlichkeit und statistischer Transparenz hüllt, bei näherer Betrachtung aber nichts anderes ist als ein weiterer Baustein Ihres rassistischen Weltbilds. Ich will das an dieser Stelle auch klar benennen: Es ist Rassismus, was Sie hier vorlegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD – Widerspruch AfD) Die AfD behauptet mit ihrem Antrag, die Polizeiliche Kriminalstatistik sei unvollständig, weil sie den sogenannten Migrationshintergrund von Tatverdächtigen nicht erfasse. Bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit werde nur die deutsche ausgewiesen, was das Bild verfälsche. Man wolle doch nur Transparenz, man wolle doch nur die Wahrheit sagen, man wolle doch nur die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. – Meine Damen und Herren, das ist Unsinn, und zwar gefährlicher Unsinn. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Beginnen wir mit der Faktenlage. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bereits heute die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen. Nicht deutsche Staatsangehörige werden auch explizit ausgewiesen; denn es gibt auch Straftaten, die nur mit nicht deutschen Staatsangehörigkeiten begangen werden können. Das ist keine Lücke, das ist ein bewusstes rechtliches und methodisches Prinzip. Der Migrationshintergrund hingegen ist eine sozialwissenschaftliche Kategorie, die im Melderegister gar nicht erst erfasst wird und schon gar nicht für polizeiliche Zwecke verwertbar ist. Was die AfD hier fordert, ist also nicht die Schließung einer statistischen Lücke, sondern sie fordert die Einführung einer ethnischen Kategorie in ein Sicherheitsinstrument des Staates, und das ist ein fundamentaler Unterschied. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Frage müssen wir hier doch einmal ganz deutlich stellen: Was soll denn das eigentlich leisten, dass ein Mensch, dessen Eltern aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, der in Deutschland geboren ist, in Deutschland aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, Steuern zahlt und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, in einer Kriminalstatistik gesondert markiert werden soll? (Zuruf AfD) Oder auch ein Mensch, der in dritter Generation in Deutschland aufgewachsen ist: Auch dieser Mensch soll in einer Kriminalstatistik gesondert markiert werden, weil ein Teil seiner Großeltern aus der Türkei, aus Mexiko, aus Marokko kommt. (Zurufe AfD) Was, bitte schön, sagt das über eine Tat aus, was sagt das über Prävention aus, was sagt das über die Ursachen von Kriminalität? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Ich kann es nur noch einmal sagen: Es sagt nämlich nichts aus, außer „Wir misstrauen Menschen aufgrund ihrer Herkunft“ – und das, ich sage es erneut, ist Rassismus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch AfD) Es ist kein Zufall, dass diese Forderung von der AfD kommt, einer Partei – ich habe es eben schon gesagt –, die vom Verfassungsschutz in Hessen und auf Bundesebene als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Brandenburg sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist kein politisches Etikett, das wir Ihnen anheften, das ist das Ergebnis jahrelanger akribischer Beobachtung durch staatliche Behörden, die genau hinschauen, was diese Partei wirklich will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Was sie will, das zeigt sich in jedem Antrag wie diesem: die schrittweise Normalisierung des Denkens in ethnischen Kategorien. Heute die Kriminalstatistik, gestern die Forderung nach Remigration, morgen – was? Man gewöhnt sich, man diskutiert, man stimmt vielleicht sogar zu. Irgendwann hat sich die Denkweise in unsere Institutionen eingeschlichen, und diese Denkweise ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Kriminalität ist ein ernstes Thema. Wir wissen, dass schen Angst haben können und dass diese Ängste genommen werden müssen. Wir wissen, dass Polizeiarbeit Daten braucht, gute Daten, verlässliche Daten. Wir dass es legitime gesellschaftliche Debatten über Integration, über Chancengleichheit, über soziale Teilhabe Debatten, die wir hier auch gerne mit Ihnen führen. Aber die Antwort auf soziale Ungleichheit ist nicht ethnische Markierung von Menschen in Datenbanken. Antwort ist Investition in Bildung, in Chancengleichheit, in Sozialarbeit, in Quartiere, in Prävention. Die ist, die strukturellen Ursachen von Kriminalität ernst nehmen, also Armut, mangelnde Perspektiven, Teilhabe und Chancengleichheit, die gerade vermehrt Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit anzutreffen sind, statt so zu tun, als ob Menschen einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Anhänger einer bestimmten gion per se kriminogen seien; denn das ist ja die Ihres Antrags. Wer einen Migrationshintergrund in der Kriminalstatistik erfassen will, der behauptet damit: Herkunft erklärt nalität. – Das ist nicht nur wissenschaftlich falsch, das rechtlich problematisch und menschlich beschämend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Freie Demokraten – Heiko Scholz Unsinn!) Hinzu kommt die praktische Absurdität. Was ist ein tionshintergrund überhaupt? (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Das Statistische Bundesamt definiert: „Eine Person hat einen Migrationshintergrund, sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.“ Das trifft rund 23 Millionen Menschen in unserem über ein Viertel der Bevölkerung. Sollen die alle gesondert erfasst werden? (Zuruf Karsten Bletzer (AfD)) Was ist mit jemandem, dessen Eltern aus Österreich der Schweiz kommen und hier eingewandert sind? Sie die auch erfassen? (Zuruf AfD: Doppelstaatler!) Oder geht es Ihnen – ich glaube, dass das die eigentliche Antwort ist – am Ende doch nur um bestimmte Herkünfte, um bestimmte Namen, um bestimmte Religionen, um stimmte Hautfarben? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt SPD) Wenn das so ist, dann nennen wir es beim Namen: Das ethnisches Profiling sowie die Einteilung in und die an ethnische Abstammung anknüpfende Unterscheidung zwei Klassen von Staatsbürgern. (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Das ist rechtsstaatlich schlicht nicht zulässig. Auch ist die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall den Verfassungsschutz richtig. Men- In diesem Antrag der AfD wird einmal mehr deutlich, dass ernst die AfD von einem verfassungswidrigen Volksverständnis ausgeht wissen, (Zuruf AfD: Was?) braucht, und einen ethnischen Volksbegriff zugrunde legt. Ein solcher Volksbegriff verletzt die Garantie der Menschenwürde. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfasdie sungsgerichts ist die Menschenwürde als Fundament aller Die Grundrechte mit keinem anderen Grundrecht abwägungsfähig. Antwort zu All dies ist auch Ausfluss unserer deutschen Geschichte. Die Nürnberger Gesetze von 1935 machten politische fehlende bei Rechte vom Nachweis der Abstammung abhängig. Davon betroffen waren vor allem Jüdinnen und Juden, die nach den Kriterien der Nationalsozialisten nicht der VolksgeReli- meinschaft angehören durften. Auch Sinti und Roma, beThese hinderte Menschen, unheilbar Kranke und andere Gruppen wurden gezielt aus der Volksgemeinschaft ausgegrenzt; ihnen wurde schließlich der Lebenswert abgesprochen. (Turgut Yüksel (SPD): Das ist die Politik der AfD! – KrimiGegenruf AfD: Unverschämt!) ist Wenn also die AfD fordert, dass in der PKS eine Einteilung anknüpfend an die ethnische Abstammung erfolgen soll, unterscheidet sie nach deutschen Staatsangehörigkei- (AfD): ten erster und zweiter Klasse. Dem werden wir uns entschieden entgegenstellen, meine Damen und Herren. Migra- (Lebhafter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vereinzelter Beifall SPD) Wir werden diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. Nicht, weil wir vor der Wahrheit zurückschrecken, sondern weil wir sie kennen und sie verteidigen. wenn Die Wahrheit ist: Eine Demokratie, die anfängt, ihre Bürmit gerinnen und Bürger nach Abstammung zu sortieren, hört auf, eine zu sein. – Danke schön. Land, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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