Andreas Lichert
Ich dieser Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute zum dritten Mal über das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz. Dessen Novellierung ist tatsächlich dringend notwendig – für die Unternehmen, für die Verwaltung und letzten Endes auch für die Bürger –, damit wir den Investitionsstau bei der öffentlichen Hand überhaupt abgearbeitet bekommen. Es ist so, dass sich, in Anbetracht der seit Jahren andauernden Wirtschaftskrise, jetzt plötzlich auch viele Unternehmen öffentlichen Aufträgen zuwenden, die es in der Vergangenheit nicht getan haben. Die haben nämlich einen großen Bogen um öffentliche Aufträge gemacht, und das zeigt, dass gerade für die Unternehmen, die wir eigentlich als Auftragnehmer haben wollen, öffentliche Aufträge in der Vergangenheit zu unattraktiv waren. Aber ich denke, der Kernpunkt ist, dass bei der Abarbeitung der enormen Sonderschulden, die jetzt so langsam auch auf die Kommunen herabregnen, ansonsten ein regelrechter Vergabeinfarkt gedroht hätte. Handeln tut also not. Meine Damen und Herren, es ist absolut unstrittig, dass die Schwellenwerte für die Vergabe erhöht werden müssen. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Leider sind Sie da trotzdem ein bisschen zu kurz gesprungen, denke ich. Aufgrund des kürzlich verabschiedeten Bundestariftreuegesetzes hätte es aus meiner Sicht hier sehr wohl die Chance gegeben, eine Vereinheitlichung über Hessen hinaus anzustreben. Das hat man leider nicht gemacht. Schade, diese Chance wurde liegen gelassen. Das Thema Tariftreue kann man gut finden. Insofern stellt sich die Frage: Sind die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich geeignet, die Tariftreue bei den öffentlichen Auftragnehmern zu erhöhen? Ich denke, es sind sehr wohl einige gute Ansätze dabei. Ich nenne als Beispiel die Präqualifikation – Herr Kollege Kasseckert hat gerade den Werbeblock dazu abgespult – oder auch Ansätze wie das Bestbieterprinzip, wonach nur das Unternehmen, das zum Zuge kommen soll, die vollen Nachweispflichten zu erfüllen hat. Das sind aus unserer Sicht gute Ansätze. Dennoch ist der Gesetzentwurf an dieser Stelle ein Stück weit inkonsequent. Eine wichtige Änderung hat der Änderungsantrag gebracht. In § 5 Absatz 1 des Gesetzentwurfs wurde der Satz 2 gestrichen. Das war sehr notwendig; denn das, was in diesem Satz stand, hätte den Auftragnehmer dazu verpflichtet, die Erfüllung der Anforderungen aus diesem Gesetz bei den Nachunternehmern sicherzustellen. In der Anhörung haben die Verbände dann natürlich – zu Recht – Alarm geschlagen. Das wäre völlig unverhältnismäßig und praktisch nicht umsetzbar gewesen. In § 5 Absatz 2 des Gesetzentwurfs finden wir die Verpflichtung, dass Nachunternehmen ebenfalls eine Präqualifikation nachweisen oder entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben. Wenn diese Regelung aber funktioniert, warum dann die Begrenzung der Nachunternehmerkette? Das ist ein logischer Widerspruch, der in allen Sitzungen nicht hinreichend aufgelöst werden konnte. Das finden wir schade. (Beifall AfD) Ich möchte die letzten zwei Minuten meiner Redezeit dazu nutzen, allgemein auf das Thema Tarifautonomie einzugehen. Tarifautonomie bedeutet gerade Staatsferne und Staatsfreiheit bei der Tariffindung. Insofern wird dieses Prinzip durch solche Gesetze natürlich auch ein Stück weit durchlöchert. Die Motivlage dahinter ist einigermaßen durchsichtig: Die SPD versucht damit, den Gewerkschaften ein kleines Konjunkturprogramm zu verschaffen. Ich fände es sehr viel besser, wenn sich die Gewerkschaften einfach einmal um ihr Kerngeschäft kümmern (Beifall AfD) und weniger zum Beispiel gegen den Parteitag der AfD in Erfurt mobilisieren würden. Es ist nicht die Aufgabe der Gewerkschaften, die demokratische Opposition zu malträtieren. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gewerkschaften entscheiden schon selbst, was sie machen!) Wir haben es natürlich auch mit einer Fragmentierung der Tariflandschaft zu tun. Es gibt eine zunehmende Zahl von OT-Mitgliedschaften, also Mitgliedschaften zum Beispiel in Innungen und Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung. Die Tarifbindung ist ganz offensichtlich unsexy, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer, wie man an den schwindenden Mitgliederzahlen bei den Gewerkschaften sehen kann. (Zurufe SPD) Meine Damen und Herren, wie kann es sein, dass in Zeiten des Fachkräftemangels die Unternehmen nicht aus ureigenstem Interesse, quasi aus schierer Profitgier, gute Arbeitgeber sein wollen? Wieso können Sie es sich nicht vorstellen, dass sich die Unternehmen von ganz alleine adäquat um ihre Arbeitnehmer kümmern? (Beifall AfD) Ich denke, auch hier spielt wieder ein gewisses Feindbild eine Rolle; die SPD kann hier einfach nicht aus ihrer Haut.
