Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Steuerkriminalität und aggressive Steuergestaltung schädigen das Steueraufkommen. Sie sind ein Zeichen mangelnder Solidarität mit dem Staat und der Gesellschaft. In diesem Punkt, das zeigt auch die gesamte Debatte, sind wir uns in diesem Hohen Haus sicherlich alle einig. Aus diesem Grund räumt die hessische Steuerverwaltung der Durchsetzung der Steuergesetze und der Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität insbesondere unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit einen herausragenden Stellenwert ein. Die Cum-Ex- und die Cum-Cum-Geschäfte und ihre Auswirkungen sind seit vielen Jahren Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Das ist zweifellos berechtigt. Man muss sich da einfach den Umfang des Schadens anschauen, der durch solche missbräuchlichen Geschäfte für die Allgemeinheit entstanden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ich kann mich allerdings nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie dieses prominente Thema nur als Vehikel nutzen wollen, um wieder einmal auf sich aufmerksam zu machen. Denn, wie es um die Arbeit der Finanzverwaltung steht, haben wir allein seit dem Jahr 2022 mit den Antworten auf fünf Kleine Anfragen, die unter anderem auch von Ihnen gestellt wurden, regelmäßig berichtet. Ich will das aber gerne noch einmal wiederholen. Die Hessische Landesregierung und ich als Finanzminister sind uns bei der Aufarbeitung der Cum-Ex- und Cum-CumFälle unserer herausragenden Rolle als Deutschlands Finanzstandort Nummer eins und unserer Verantwortung für die allgemeine Steuergerechtigkeit bewusst. Ich kann Ihnen daher versichern, dass die hessische Steuerverwaltung Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte stets gezielt auf der Basis der geltenden Rechtslage, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung aufgegriffen hat und aufgreift, wenn entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Wir wollen aber auch nicht vergessen, dass sich CumCum- und Cum-Ex-Geschäfte in ihrer Ausgestaltung fundamental unterscheiden. Sie werden in der öffentlichen Diskussion viel zu oft in einen Topf geworfen, als das alles dasselbe. Die ersten Cum-Ex-Gestaltungsfälle sind wir in bereits 2009 und damit vor allen anderen Finanzverwaltungen angegangen. Bereits im Jahr 2012 setzte Ermittlungsgruppen ein, die im Auftrag der jeweils fahrensführenden Staatsanwaltschaft – primär der staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main und der anwaltschaft in Köln – Cum-Ex-Gestaltungen konsequent aufdecken. (Vereinzelter Beifall CDU – Beifall Stephan und Marius Weiß (SPD)) – Diesen Applaus nehme ich gerne stellvertretend für sere Ermittlungsgruppen entgegen. – Sie koordinieren re Ermittlungen länderübergreifend, damit das Know-how und die vorliegenden Erkenntnisse bei den Ermittlungen bestmöglich berücksichtigt werden. Für Cum-Ex-Geschäfte ist das alles steuerrechtlich strafrechtlich ausgeurteilt. Das ist höchstrichterlich An der steuer- und strafrechtlichen Verwerflichkeit Geschäfte besteht kein Zweifel. Wir werden das auch weiterhin mit Nachdruck aufgreifen. Ich bedanke mich dafür persönlich und im Namen der desregierung bei allen zuständigen Mitarbeiterinnen Mitarbeitern sowohl in der Steuerverwaltung als auch der Justiz. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) – Da kann man auch noch einmal klatschen. Das stimmt. Bei Cum-Cum-Geschäften warten wir dagegen noch auf eine finale höchstrichterliche Klärung. (Zuruf CDU: So ist es!) Die haben wir im Moment weder steuerrechtlich den Bundesfinanzhof noch strafrechtlich durch den desgerichtshof. Das macht uns die Arbeit natürlich lich schwerer. Weil die Finanzwende hier schon erwähnt worden ist, will ich nicht unerwähnt lassen, die ehemalige Oberstaatsanwältin, die sich jetzt so von der Seitenlinie zu Wort meldet, in ihrer Amtszeit nen einzigen Fall zur Anklage gebracht hat. Wie das erschwert der Steuerverwaltung durchaus das Trotzdem sind wir auch mit Nachdruck hinter den Cum-Gestaltungen her und haben bereits zwei Urteile dem hessischen Finanzgericht dazu erstritten. Es sind also zwei verschiedene Fallgestaltungen. Wir hen beiden nach. Wir sorgen jetzt und auch in der für eine angemessene personelle, organisatorische und gestützte Ausstattung der zuständigen Stellen. Deswegen will ich an dieser Stelle noch ein Dankeschön loswerden, und zwar ausnahmsweise diesmal nicht an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; für die sind wir dankbar. Ich will mich bei den Kolleginnen und den gen aus wirklich allen Fraktionen dieses Hauses bedanken, dass sie nicht unerwähnt gelassen haben, was die sche Landesregierung und was die hessische Steuerverwaltung dazu bereits alles auf die Beine gestellt hat: Das Ermittlungszentrum Kapitalertragsteuer beim amt Wiesbaden. Dort arbeiten Experten hinsichtlich Steuer und der künstlichen Intelligenz Hand in Hand. arbeiten mit der künstlichen Intelligenz, um die enormen wäre Datenmengen zu sichten, um Muster zu erkennen und um Daten zusammenzuführen. Das treibt die Ermittlungen weiter voran. Hessen Die Schließung rechtlicher Lücken, etwa durch unseren Hessen Gesetzentwurf, den wir in den Bundesrat eingebracht haver- ben. Ich bin ganz begeistert: Dieser wurde heute mindesGeneral- tens dreimal erwähnt. Ja, es ist richtig, wir bleiben auch da Staats- mit dran, dass solche Lücken geschlossen werden und die entsprechende Vermögensabschöpfung ermöglicht wird. All diese Anstrengungen haben bereits zu großen Erfolgen Grüger geführt. Damit will ich schließen. Die Zahlen sprechen für sich. Bei Cum-Ex-Geschäften konnten bislang schon 1,26 Milliarden Euro realisiert werden. Das ist der weit unüberwiegende Teil des betroffenen Gesamtvolumens. Hinihsichtlich der Cum-Cum-Geschäfte hat die hessische Steuerverwaltung bislang 1 Milliarde Euro Steuern tatsächlich zurückgeholt und aktuell einen weiteren Steuerschaden in Höhe von 1,6 Milliarden Euro verhindert. und Ich kann Ihnen deswegen zusammenfassend versichern: geklärt. Hessen handelt zukunftsorientiert, mit Fachwissen, mit dieser modernster Technologie und dem klaren Willen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, die Steuergelder zu sichern und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Lanund (Beifall CDU und vereinzelt SPD) in
