Roman Bausch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Cum-Ex und Cum-Cum stehen für die größten Steuerskandale der Nachkriegsgeschichte. Allein durch die sogenannten Cum-Cum-Geschäfte, das heißt die ungerechtfertigte Rückerstattung abgeführter Kapitalertragsteuern auf dendeneinnahmen ausländischer Anteilseigner, soll es desweit zu Steuerausfällen in Höhe von mindestens gegebenenfalls sogar 28 Milliarden Euro gekommen Aktuell wird laut einem Bericht der „tagesschau“ gegen 25 Finanzinstitute mit Sitz in Hessen ermittelt. Bei Cum-Ex wurden durch Aktiengeschäfte und käufe rund um den Ausschüttungstag mehrfach Rückerstattungen der Körperschaftsteuer für die gleiche Dividendenzahlung ausgelöst. Anders gesagt: Die Finanzverwaltung wurde durch das Hin- und Herschieben von Aktien reich verwirrt, sodass sie mehrfach Steuern zurückzahlte, in Summe mindestens 10 Milliarden Euro zu viel. wenn diese Spielart des Steuerraubs bei dem einen anderen tiefgreifende Gedächtnislücken auslöste, (Vereinzelte Heiterkeit AfD) die sich auch in einem Untersuchungsausschuss schließen ließen, ist das Kapitel noch lange nicht schlossen. (Beifall AfD) Denn alleine in Hessen werden laut der Antwort auf ne Kleine Anfrage aus Februar 2026 noch insgesamt Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften geführt. So sind auch die Forderungen aus Antrag der FDP nicht grundsätzlich verkehrt – spezialisierte Schwerpunktstrukturen bei Staatsanwaltschaften, qualifiziertes Personal, digitale Analysemethoden, management, konsequente Vermögensabschöpfung –, halb wir auch zustimmen werden. Aber wie viel davon neu und wurde noch nicht thematisiert? Tatsächlich haben auch wir diese Punkte mehrheitlich Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht, die im mer des letzten Jahres beantwortet wurde. Geantwortet wurde uns, dass im März 2021 vor der Schaffung des mittlungszentrums am Finanzamt Wiesbaden bereits Ermittlungsgruppe eingesetzt wurde sowie dass man wo dies zielführend erscheint, digitaler Analysemethoden bzw. der KI bedient. Zudem nimmt die hessische Steuerverwaltung für sich Anspruch – man höre –, ein hinreichendes Bewusstsein Fristen zu haben. So wurde geantwortet, dass regelmäßig geprüft werde, ob vor Ablauf der Verjährungsfristen Verdachtsfällen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen Zum letzten Punkt. Die Landesregierung hat sich, wie Verfasser des Antrags selbst schreiben, im Bundesrat tels eines Gesetzentwurfs für die Stärkung der Vermögensabschöpfung eingesetzt. Auch gingen bei den hessischen Finanzämtern aufgrund von Ermittlungserfolgen im Cum-Bereich bis Ende 2024 bereits Rückflüsse von 949 Millionen Euro ein. Basierend auf dem restlichen dachtsvolumen wären weitere Rückflüsse von bis zu Milliarden Euro theoretisch möglich – alles Zahlen aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage. Roman Die hessische Finanzverwaltung scheint das Thema folglich nach wie vor auf der Agenda zu haben, und das alles auch ohne diesen Antrag, dem augenscheinlich der konkrete Anlass fehlt. Was wird also von der Debatte bleiben? Vermutlich nicht mehr als rückblickende Empörung im Vorsommerloch. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Divibun- Präsidentin Astrid Wallmann: 20, Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Sascha sein. Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. noch
