Vanessa Gronemann
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zum Thema reden. „Das ist ein historischer Tag für unser Land“ – das waren die Worte der damaligen Umweltministerin Priska Hinz, als wir im Januar 2023 gemeinsam das Gesetz zum Nationalen Naturmonument Grünes Band beschlossen haben. Damals, CDU und GRÜNE Seite an Seite, haben wir Hessen zum ersten westdeutschen Bundesland gemacht, das diesen einzigartigen Naturraum als Nationales Naturmonument schützt. Über 8.000 Hektar, vier Jahre intensive Arbeit, ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung – das war kein grünes Projekt, das war ein hessisches Projekt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute, drei Jahre später, beschließen wir in dritter Lesung, dieses Werk zu schleifen. Was die Landesregierung als Modernisierung verkauft, ist in Wahrheit eine „inhaltliche Aushöhlung des Nationalen Naturmonuments Grünes Band … ohne echte Not und aus rein populistischen Gründen“. Das sagt nicht die grüne Fraktion, das sagt der BUND Fulda, das sagen die Naturschutzverbände, das sagen die Menschen, die ihr Leben dem Schutz dieses Bandes gewidmet haben und ohne deren Engagement es das Grüne Band heute so nicht geben würde. Was ändert dieses Gesetz konkret? Das Grüne Band wird in neue Zonen aufgeteilt. Neben der Schutz- und Entwicklungszone kommt eine sogenannte Förderzone, wo nicht so richtig klar ist, was genau da gefördert werden soll. Weniger Ordnungsrecht, mehr Freiwilligkeit, das klingt nach Augenmaß. Aber Freiwilligkeit ohne Verbindlichkeit ist im Naturschutz kein Kompromiss, es ist ein Rückzug. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was von dem Gesetz übrig bleibt, ist ein Flickenteppich, der nicht mehr wirklich als Nationales Naturmonument gelten kann. Die herausragende Qualität des Grünen Bandes wird auf hessischer Seite verloren gehen. Ich will das in seiner Tragweite benennen. In Thüringen ist das Grüne Band seit 2017 Nationales Naturmonument, in SachsenAnhalt seit 2019 und in Brandenburg seit 2022. Hessen – das habe ich eben schon gesagt – war das erste westdeutsche Bundesland, das diesen Schritt gegangen ist, Vorreiter, Vorbild. Jetzt fahren wir zurück hinter den Stand, den die anderen Länder bereits erreicht haben. Das ist keine Modernisierung, das ist ein naturschutzfachlicher schritt, der auch unsere Glaubwürdigkeit als Naturschutzland Hessen beschädigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben immer wieder das Argument gehört, Akzeptanz vor Ort, Kooperation statt Konfrontation, Naturschutz linge am besten, wenn alle Betroffenen mitgenommen den. Ja, das stimmt grundsätzlich, aber dieses Argument funktioniert nicht als Blankovollmacht zur Absenkung Schutzstandards. Es funktioniert nicht, wenn man die men von ehrenamtlichen Naturschützern vollständig blendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie dieses Gesetz 2023 mitbeschlossen. Viele von Ihnen damals ebenfalls gesagt, dass es ein großer Tag für sei. Was hat sich geändert? (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Heute ist größerer Tag!) Nicht die Fakten über das Grüne Band, nicht die schaftliche Einschätzung seiner ökologischen Bedeutung, geändert hat sich die Koalition und damit scheinbar die Überzeugung. Das ist keine Politik mit Weitblick, ist eine Politik nach Interessenlage. Wir werden diesem Gesetz natürlich nicht zustimmen; nicht, weil wir Kooperation ablehnen, nicht, weil uns Landwirtinnen und Landwirte vor Ort gleichgültig im Gegenteil. Wir stehen für einen funktionierenden tragsnaturschutz mit fairer Entlohnung und verbindlichen Zielen. Das wäre hier auch der richtige Weg gewesen. lehnen das Gesetz ab, weil das Grüne Band nicht entwickelt, sondern demontiert wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
