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Martina Feldmayer

10.06.2026 Sitzungen 21/71

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Büger von der FDP-Fraktion. Bitte schön. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten und Herren! Sie haben sich in der ersten Lesung terlich über unseren Gesetzentwurf aufgeregt, den unser Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Naas so gut hier gebracht hat. Sie haben behauptet, wir würden den malschutz schleifen. Sie haben behauptet, wir würden turgüter zur Disposition stellen. Nach der Anhörung wir fest: Sie lagen falsch. (Beifall Freie Demokraten) Denn, wenn man die Stellungnahmen der Verbände, Unternehmer und der Praktiker liest, dann ergibt sich völlig anderes Bild. (Lachen Lucas Schmitz (CDU)) Während Ihr Gesetzentwurf einige kleinere Verbesserungen enthält, wird unser Gesetzentwurf als der konsequente Weg zu mehr Geschwindigkeit, mehr kommunaler wortung und weniger Bürokratie beschrieben. Genau es. (Beifall Freie Demokraten) Da ich ja befürchtet habe, dass Sie gar nicht so zugehört haben und dann einfach hier sagen – ich das Lachen von der Regierungsbank, von CDU-Seite so wäre es gar nicht, zitiere ich daraus. Einfach sinnerfassend zuhören. Der Hessische Industrie- und delskammertag schreibt: „Insgesamt stellt der Gesetzentwurf der FDP nen konsequent auf Beschleunigung, Entbürokratisierung und kommunale Eigenverantwortung richteten Ansatz dar, der die Schwächen der den Rechtslage klar benennt und mutig adressiert.“ Das ist Originalton. (Beifall Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, genau darum geht es. Denn Unterschied zwischen unserem Gesetzentwurf und liegt nicht im Ziel. Wir beide wollen Denkmäler wir beide wollen Verfahren verbessern, und wir beide len weniger Bürokratie. Aber der Unterschied liegt doch der Konsequenz. Sie gehen ein paar kleine Trippelschritte, und wir lösen die eigentlichen Probleme. (Beifall Freie Demokraten) Ich habe das Gefühl, da ich wieder ein Lachen hier dass wieder ein Zitat nötig ist. Die Kreishandwerkerschaften, auf die Sie hören sollten, haben es in der Anhörung wie folgt formuliert: „Bitte machen Sie aus dem Gesetzentwurf der gierungstragenden Koalition ein wirklich wirksames Gesetz. Da hilft uns ein Blick in den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion … Er zeigt nämlich, dass das sequent geht …“ Das sagen die Kreishandwerkerschaften. (Beifall Freie Demokraten) Sie können uns wegwischen, aber dass Sie die IHK die Kreishandwerkerschaften einfach so wegwischen glaube, das sollten Sie hier nicht tun. Denn die leidet nicht an zu wenigen guten Vorsätzen, sie leidet festgefahrenen Verfahren und an Entscheidungen, mit nen am Ende weder dem Denkmal noch den Menschen vor Ort geholfen wird. Damen fürch- Herr Kollege Schmitz, Sie sind ja gleich noch dran. Sie damals sind in der vergangenen Woche von einem Unternehmer ein- aus Waldeck-Frankenberg – wir haben dieselbe Mail erhalDenk- ten – angeschrieben worden. Dieser Unternehmer wollte Kul- 15 Millionen Euro in die ehemalige Klosterschule in Korstellen bach investieren für die Sanierung eines historischen Gebäudes. Liebe SPD, im Übrigen auch für neuen Wohnraum, für Gewerbeflächen mitten in der historischen Altstadt. Die Betoder nung liegt auf dem Konjunktiv, auf „wollte“. Denn nach ein jahrelanger Auseinandersetzung ist das Projekt gescheitert – nicht, weil niemand investieren wollte, nicht, weil niemand Verantwortung übernehmen wollte, sondern weil jede Kompromisslösung blockiert wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd: 15 Millionen Euro werden nicht investiert, und die Schule wird nicht denkmalgerecht saniert. VerantLiebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, es entsteht so ist auch kein neuer Wohnraum. Genau für solche Fälle haben wir unseren Gesetzentwurf geschrieben. Wir brauchen die Möglichkeit, festgefahrene Konflikte demokratisch aufzulösen. genau höre (Beifall Freie Demokraten) –, Denn solche Entscheidungen sind eben nicht nur denkmaleinmal fachliche Fragen, sie sind immer auch politische AbwäHangungen. Deswegen sieht unser Gesetzentwurf eine Lösung für diese Konflikte vor. Wenn nämlich Eigentümer und ei- Stadtverordnete übereinstimmend beide erklären, dass die Denkmaleigenschaft einer baulichen Nutzung dauerhaft ausge- entgegensteht, dann erlischt die Denkmaleigenschaft kraft gelten- Gesetzes. Das ist unsere Lösung. Ich kann Ihnen nur zurufen: mehr Demokratie wagen – das ist das, was wir hier tun. (Beifall Freie Demokraten) Herr Kollege Schmitz, das ist auch die einzige Lösung, der mit der Sie die angesprochenen Problemfälle lösen werden. Ihrem Alles andere, seien wir doch einmal ehrlich, ist Kosmetik. erhalten, Im Übrigen haben die Anzuhörenden aus der Wirtschaft wolfür diesen Ansatz auch viel Sympathie geäußert – ich habe in mehrere Beispiele bereits zitiert –, auch die hessischen Unternehmerverbände. Die VhU hat in ihrer Stellungnahme explizit die Aufhebung der Denkmaleigenschaft begrüßt, weil es in der Praxis nämlich immer wieder Fälle gibt, in denen überzogene Erhaltungspflichten allen Beteiligten die höre, Hände binden; und genau das erleben wir doch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn der aktuell praktizierte Denkmalschutz dazu führt, dass Investoren Abstand nehmen – wir haben den einen Fall aus Korbach regerade gehabt –, dass Handwerker Risiken scheuen und Projekte gar nicht erst beginnen, dann ist doch eine echte Reform notwendig. Dann reichen eben auch keine kleinen konSchritte, auch wenn sie – das räume ich ein – in die richtige Richtung gehen, sondern dann braucht es einen echten großen Wurf. Deshalb bleibt es dabei: Ihr Gesetzentwurf enthält einige sinnvolle Ansätze, aber er bleibt alles in allem halbherzig. und Er geht die entscheidenden Konflikte nicht an, er löst die – ich Problemfälle nicht, und er schafft keine echte Balance zwiPraxis schen dem Denkmalschutz auf der einen Seite und den an berechtigten Interessen der Menschen vor Ort auf der ande- deren Seite. Unser Gesetzentwurf aber tut genau das. Er ermöglicht Investitionen, er stärkt im Übrigen auch die kommunale Verantwortung, von der Sie doch so oft hier oder in Sonntagsreden sprechen, und er sorgt dafür, dass Denkmäler nicht an bürokratischen Verfahren scheitern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen Sie: Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Ihnen und uns, der wesentliche Unterschied zwischen Ihrem Gesetzentwurf und unserem Gesetzentwurf. Deswegen sehen wir uns durch die Anhörung in unserem Gesetzentwurf bestärkt. Wir werden ihn weiter aufrechterhalten. Ihrem können wir leider nicht zustimmen. Wir hoffen natürlich immer noch auf die Kraft der Argumente. Wenn es schon nicht unserer ist, dann sollte man zumindest die vorgetragenen Argumente der Anzuhörenden achten. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

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