Martina Feldmayer
Chanund Nächster Redner ist der Abgeordnete Promny von der in FDP-Fraktion. Bitte schön. finTeilha- Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung der BÜA ist ein notwendiger und richtiger Schritt, der über alle Fraktionen hinweg und auch durch Regeldie Fachwelt geteilt wird. Auch die heutige Debatte hat das noch einmal eindrücklich gezeigt. Dieser Bestandteil des Gesetzentwurfs ist richtig, und es ist gut, dass die Landesregierung diesen nun auch auf den Weg bringen will. dieser (Beifall Freie Demokraten und SPD) auf – Da kann man ruhig applaudieren. Ge- (Stephan Grüger (SPD): Jetzt kommt das Aber! – Weitere Zurufe SPD) – Jetzt kommt das Aber. – Herr Kollege May und ich haben es schon in der ersten Lesung adressiert: Es gibt aber auch noch andere Teile des Gesetzes. Diese Teile sind Zeialles andere als unkritisch zu bewerten, meine Damen und die Herren. Deswegen schauen wir uns das doch einmal im veranDetail an. Themen Wir nehmen aus der Anhörung vor allen Dingen drei Kritikpunkte mit: im ha- Zum einen die Kritik am Klassenteiler. Die GRÜNEN haben dies in ihrem Änderungsantrag entsprechend aufgekultueiner nommen. Uns ist klar, dass es ein Balanceakt ist, die BÜAReform in der Fläche umzusetzen. Gleichsam ist es in Zeiten von Fachkräftemangel und kleinstmöglichen Lerngruppen äußerst schwierig, dies zu gewährleisten. Deswegen an dieser Stelle noch einmal ganz klar die Aufforderung an die Landesregierung: Sie muss alles Mögliche versuchen, damit dieser Balanceakt auch realisiert wird. Ziel, zu Der zweite Kritikpunkt ist das Passungsproblem zwischen wenn der Vermittlung von Anwärtern für Ausbildungsplätze und den Betrieben. Die Handwerkskammern und auch die VhU wiesen in der Anhörung zu Recht darauf hin, dass es hier Nachholbedarf gibt. Die Landesregierung darf hier nicht nur das Prinzip Hoffnung walten lassen. Sie muss hier Bil- handeln, sodass BÜA am Ende zu einem Erfolg wird und nicht die wesentlichen Probleme der Praxis der Berufsausfes- bildung ungelöst bleiben. Gut ausgebildete Fachkräfte sind unverzichtbar für den so dringend benötigten Aufschwung in unserem Land. Das geht nur mit den Betrieben und nicht gegen sie. Der dritte und weitere Kritikpunkt an einem Teil des Gesetzes wird auch von allen Anzuhörenden von GEW über VBE bis hin zur VhU geteilt, und zwar die erneute Ausweitung der besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben im Schulgesetz. Das ist eine Änderung, die völlig sachfremd in diesen Omnibus hineingeschoben wurde. Die Liste ist bereits, wenn man jetzt ins Gesetz schaut, quasi erschöpfend. Die Schulen sollen nämlich neben ihren zahlreichen ohnehin schon bestehenden Aufgaben noch fächerübergreifend folgende Bereiche abdecken: „insbesondere Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, Medienbildung und Medienerziehung, … Erziehung zur Gleichberechtigung, Sexualerziehung, kulturelle Praxis, Friedenserziehung, Menschenrechtsbildung und Rechtserziehung, Gesundheitskompetenz … und Verkehrserziehung“. Diese Liste soll noch um den Bevölkerungsschutz und die psychische Gesundheit erweitert werden. Meine Damen und Herren, sehr geschätzter Herr Kollege Wendel, um Missverständnisse zu vermeiden: Das sind, für sich genommen, natürlich alles sehr wichtige Themen. Das wollen wir gar nicht kleinreden, wobei bei manchen die Prioritätensetzung doch etwas fragwürdig erscheint, gerade weil insbesondere die finanzielle Bildung fehlt. Diese Liste wirkt doch viel eher wie ein „Ich wünsch mir was“. Deswegen halten wir es nicht für sinnvoll, das weiter so im Gesetz stehen zu lassen. Denn so ein Gesetz schreibt man doch nur, damit man als Regierung sagen kann: „Schaut her, wir nehmen uns der wichtigen Themen an“, um schlussendlich die Verantwortung an die Schulen zu verlagern und gleichzeitig noch die Mittel zu kürzen. Da sagen wir ganz klar: Das geht so nicht. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist auch unser Änderungsantrag an dieser Stelle ganz klar: Der Satz im Gesetz kann gestrichen werden. Die Kernaufgaben von Bildung sind ohnehin bereits in § 2 des Hessischen Schulgesetzes ausreichend normiert. Deswegen glauben wir auch, dass es sinnvoll ist, den Änderungsantrag von uns mit einem positiven Votum zu versehen. Wenn Sie uns schon nicht glauben, dann glauben Sie doch bitte den Fachleuten aus der Anhörung. Allesamt, GEW, VBE, VhU, kritisieren die uferlose Ausweitung dieser Norm an der Stelle des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Deswegen nehmen Sie unseren Änderungsantrag an, damit dieser sachfremde Teil bei einem sonst guten Gesetz gestrichen werden kann. Meine Damen und Herren, im Übrigen sind Sie die erste Landesregierung seit Jahren, die bei der Bildung kürzt. Damit kürzen Sie an der Zukunft unseres Landes. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe CDU)
