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Martina Feldmayer

10.06.2026 Sitzungen 21/71

Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Büger von der FDP-Fraktion. Bitte schön. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube in der Tat – das können wir gemeinsam mit den Antragstellern feststellen –, dass das Hessische Hochschulgesetz reformbedürftig ist. Insoweit stimme ich den GRÜNEN zu. Ja, unsere Hochschulen haben wir leider viel zu oft von ihren eigentlichen Kernaufgaben abgehalten, Forschung und Lehre zu betreiben. Deshalb ist es gut und sinnvoll – ich will mit einem für uns zentralen Punkt beginnen –, bei den Berichtspflichten zu reduzieren. So weit, so gut. Aber es stellen sich für uns auch durchaus kritische Fragen: Warum nur die Berichtspflichten? Was hält die Hochschulen eigentlich sonst noch von Forschung und Lehre ab? Da fallen mir im Übrigen sofort die Beauftragten ein. Warum stellt man es den Hochschulen nicht frei, welche Beauftragten sie einführen? Für uns als FDP wäre das eine klare Steigerung der Hochschulautonomie. Warum schreiben wir im aktuellen Hochschulgesetz zum Beispiel explizit vor, dass Konzepte entwickelt werden, wie in § 3 Absatz 5 eine „Diversity Policy“? Trauen wir autonomen Hochschulen nicht zu, zu wissen, wo sie Konzepte benötigen und wo sie bereits wissen, wie sie vorgehen sollen? Leider fehlt all das im Gesetzentwurf. Stattdessen sollen im Übrigen die Beauftragten sogar noch gestärkt werden. So soll – ein kleiner Punkt, aber ich finde, ein durchaus relevanter – in § 69 Absatz 2 eine wesentliche Veränderung im Berufungsverfahren, nämlich dann, wenn das abgekürzt wird, nicht mehr der Zustimmung des Hochschulrats und damit des externen Sachverstands bedürfen, sondern stattdessen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Den Hochschulrat durch die Frauenbeauftragte zu ersetzen – ich finde, auf diese Idee muss man erst einmal kommen. (Lucas Schmitz (CDU): Das stimmt leider!) Warum ist der Hochschulrat so wichtig? Da er die Interessen der Geldgeber sowie der Gesellschaft außerhalb der Hochschule vertritt. Dabei kann es sich um wichtige Unternehmen handeln, die auf Absolventen angewiesen sind. Ich denke zum Beispiel in Marburg an die Pharmazie oder in Wetzlar an die Optiker, wir könnten aber auch an viele andere Punkte denken. Diese Interessen sollen also weniger gelten, dafür bekommt die Frauenbeauftragte mehr Rechte. Liebe Vertreterinnen und Vertreter der GRÜNEN, das ist doch nicht ernst gemeint. Außerdem gibt es Detailregelungen zum Arbeitsrecht wurden hier auch genannt –, die gut gemeint sind, bestehende Regelungen nur noch komplizierter machen. Und es soll – auch das haben wir bereits gehört – ein Gremium geschaffen werden: der Landesstudierendenrat. Bereits heute wird in Studierendenparlamenten viel zu Allgemeinpolitik betrieben. Um wie viel wahrscheinlicher ist es, dass dies auf Landesebene, wo man noch von der einzelnen Hochschule und den konkreten enbedingungen weg ist, nicht besser, sondern eher schlechter wird? Außerdem gibt es eine Landes-ASten-Konferenz Mit der sind wir – ich denke, auch die anderen Fraktionen hier, wir jedenfalls sind das – schon im Austausch. bin der festen Überzeugung, wir haben nicht zu Gremien, wir haben eher zu viele Gremien. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt CDU) Noch etwas Grundsätzliches zum Schluss. Das Hochschulgesetz stammt aus dem Jahr 2021 und damit dem Haus einer grünen Ministerin. Das gilt im auch für die Diskussion über die Partnerstruktur, die schon damals hatte. Herr Grobe, ich sage einmal, der Sozialismus bricht aus. In den USA gibt es das, das ist mit Sicherheit sozialistisches Land. (Vereinzelter Beifall SPD – Beifall Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) – Stephan Grüger (SPD): Dank! – Bijan Kaffenberger (SPD): Gut, dass sagen!) Man muss sich auch immer überlegen, welche Vorteile welche Nachteile es hat. Da warte ich einmal die rung ab. Normalerweise wird man durch eine Anhörung auch klüger. Frau Eisenhardt, Sie sagen, Ausgründungen werden Randerscheinungen behandelt. Dass wir als Liberale mer ganz stark für Ausgründungen stehen, wird nicht wundern. Da kann ich sagen: Ich hätte mich gar getraut, das zu sagen; denn dieses Gesetz, bei dem das ist, stammt ja eigentlich aus einem grünen Haus. Da zu reparieren, ist sicherlich sinnvoll. Leider sind bei der letzten Novelle im Übrigen Berichtspflichten und Beauftragte eher noch hinzugekommen, sie zu verringern. Sprich: Was Sie hier reparieren das haben Sie zu einem Großteil selbst angerichtet. Im rigen haben wir es Ihnen damals schon gesagt – soweit mich erinnere, habe ich in der ersten Lesung gesprochen, meine Kollegin Lisa Deißler in der zweiten Lesung –, damals haben Sie nicht auf uns gehört. Ich stelle fest: Unsere damalige Kritik als Freie Demokraten Hochschulgesetz war begründet. (Beifall Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die hörung. Es ist ein spannendes Thema. Wir freuen auch auf die Vorschläge der Hochschulen, und wir dass wir alle ein offenes Ohr für die Vorschläge der schulen haben. Bei Anhörungen ist es häufig so, dass zwar zuhört, aber sehr selektiv, und danach immer Meinung bestätigt findet. Wir gehen da auf jeden Fall offen heran. – die (Stephan Grüger (SPD): Genau das hat die FDP geaber rade gemacht!) – Lieber Kollege Grüger, genau das machen wir immer. neues – Der Gesetzentwurf hat gute Ansätze, wo er Fehlentwicklungen der letzten Jahre korrigiert. Er hat aber auch einige oft Punkte, die unserer Meinung nach in die falsche Richtung gehen. Wir als FDP sind jedenfalls gespannt auf die Beweiter ratungen, und dann werden wir hier entsprechend weiter Studi- diskutieren. – Jetzt schenke ich Ihnen noch eineinhalb Minoch nuten, damit wir früher zur Mittagspause kommen. Danke schön. bereits. (Beifall Freie Demokraten) Ich wenige Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Schmitz von der CDU. Bitte schön, Sie haben das Wort. aktuelle aus Übrigen

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