Vanessa Gronemann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute anderem über Änderungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Ich denke, ich kann mich auch recht kurzfassen. wir haben es eben schon gehört: Ein Großteil ergibt aus den Änderungen, die im Bundesgesetz durchgeführt worden sind. Ich möchte aber positiv hervorheben, dass hier nicht der Zeitraum, in dem Personen ohne Sicherheitsüberprüfung in Das sensiblen Bereichen kurzfristig arbeiten dürfen, verdoppelt diewurde wie im Bundesgesetz, sondern es bei vier Wochen paar verbleibt. Denn dieses Zeitfenster stellt ein Risiko dar, und man je länger diese Frist ist, desto mehr Zeit bliebe theoretisch, und um Daten zu sammeln, Daten abzuzapfen oder sogar zu hasabotieren. Deshalb begrüßen wir, dass es hier bei vier sehr Wochen bleibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Ebenso begrüßen wir die Ergänzung bei der ÜbergangsreDas gelung im Verfassungsschutzkontrollgesetz ausdrücklich. schauDie Übergangsregelung besagt, dass die Mitglieder der es Parlamentarischen Kontrollkommission auch nach Ende Anfang der Wahlperiode so lange im Amt bleiben, bis eine neue LandesPKV gewählt ist. Hier wird auch klargestellt, dass das was entsprechend auch für Mitglieder gilt, die aus dem LandLand tag ausscheiden. Aufgrund des sensiblen Bereichs ist der Zeitraum auf ein Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass die Arbeit der PKV auch in den Übergängen von Wahlperioden gesichert ist. Dies ist eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, weshalb wir diese Regelung begrüßen. eine Alles Weitere besprechen wir dann in den Beratungen. – ab. Vielen Dank. auf (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch 32b
