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Kaya Kinkel

GRÜNE 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal lohnt sich solch ein Blick zurück. Die Gesetzesänderung wurde im Jahr 2023 beschlossen. Damals regierte die CDU noch mit uns GRÜNEN. Der Wirtschaftsminister war nicht von der SPD, sondern von den GRÜNEN. Der Anlass, dieses Gesetz zu überarbeiten, war, dass es zu wenige Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Hessen gab oder, genauer gesagt, anhand der Altersstruktur absehbar war, dass es in Zukunft nicht mehr genügend von diesen Personen geben würde. Deshalb wurden damals umfassende Änderungen erarbeitet. Als dieser Änderungsprozess startete, wurde nicht damit gerechnet, dass das so ein großer Aufreger werden würde. Aber wir erinnern uns – Herr Kollege Naas hat es gerade schon geschildert –, wie insbesondere die SPD damals geschimpft hat: von Bemerkungen wie „Totalverriss“ bis zu Forderungen, dass die Gesetzesänderung zurückgezogen wird. Man konnte den Eindruck bekommen, dass dieses Gesetz grundfalsch und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ein schwerwiegender Fehler seien. Wir haben damals das Gesetz bewusst auf diese drei Jahre befristet, um zu schauen, wie es sich auswirkt, wie sich die Zahl der Vermessungsingenieure entwickelt und ob es Nachbesserungsbedarf gibt. Heute, knapp drei Jahre später, wird es evaluiert oder fortgeschrieben, und zwar weil das Gesetz ausläuft, und nicht, weil Sie sich dazu Gedanken machen. Heute haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, der vorsieht, dass das Gesetz, über das die SPD ursprünglich geschimpft hat, im Wesentlichen genau so fortgeschrieben wird. Ich finde das grundsätzlich richtig, aber es hat uns schon etwas überrascht; denn nach dem Fass, das Sie damals aufgemacht haben, hätten wir zumindest erwartet, dass Änderungen vorgelegt werden und dass dieser Gesetzesüberarbeitungsprozess genutzt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das geschieht nicht. Offensichtlich ist das Gesetz doch besser, als die SPD uns dies damals vermitteln wollte. (Stephan Grüger (SPD): Bisher nicht!) Vielleicht haben Sie sich auch ein bisschen zu sehr von den verständlichen Sorgen der von dem Gesetz Betroffenen ablenken lassen. Das kann passieren. Schließlich ist es unser Job, mit den von Gesetzen betroffenen Menschen in den Austausch zu gehen. Aber genauso wichtig ist es auch, nicht direkt Einzelinteressen zu vertreten, sondern den Gesamtausgleich und das Gesamtbild in den Blick zu nehmen. (Zuruf Elke Barth (SPD)) Nach drei Jahren sollte man vielleicht einmal eine nüchterne Bilanz ziehen und sagen, dass die Einschätzung von damals vielleicht nicht ganz richtig war. (Stephan Grüger (SPD): Wie viele Bewerber haben Sie über das Gesetz qualifiziert, wenn das Gesetz so toll ist? Null!) Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, dass diese Reform damals richtig war. Ich bin gespannt, was die Anhörung ergibt. Die Regierungsfraktionen scheinen die Regierungsanhörungsunterlagen schon zu kennen. Ich wäre dankbar, wenn wir diese dann ebenfalls bekommen würden.

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