Andreas Lichert
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Heute raten wir über die Verlängerung des Hessischen über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. der Regierung ist es, die Geltungsdauer des Gesetzes zum Jahr 2030 zu verlängern. Das wirkt auf den Blick wie eine Technikalität, aber dadurch wird auch Grundsätzliches berührt. Es geht um die Frage, wie wir hoheitlichen Aufgaben umgehen. Im konkreten Fall steht selbstverständlich die Frage Raum, ob sich diese Reform nun bewährt hat oder nicht. Wir wissen, dass ein wesentliches Motiv war, dass man den Fachkräftemangel in diesem beheben wollte und glaubte, dass mit den Änderungen Regelung der Nachwuchs stärker zu gewinnen sei. Das Problem war damals unstrittig. Jetzt ist selbstverständlich die Frage, ob die Novellierung etwas bewirkt hat eben nicht. Ein Aspekt ist gerade in diesem Bereich wichtig: Das Argument des Fachkräftemangels darf Freibrief sein, um die Anforderungen immer weiter senken; denn auch Vermessungsingenieure tragen verständlich eine enorme Verantwortung. Insofern wir sehen, dass jegliche Veränderungen der Anforderungen auch immer gewisse Risiken für die Qualität der gen bergen. Das war damals auch das entsprechende der Fachverbände. Wir müssen uns also heute, vor der Verlängerung der tungsdauer, die Frage stellen, was die Reform eigentlich gebracht hat, wie viele neue Vermessungsingenieure dem Jahr 2023 tatsächlich gewonnen wurden, ob sich Altersstruktur verbessert hat, etc. Der Herr Minister es selbst angesprochen. Es gibt zu einigen dieser schlichtweg noch keine hinreichende Information. Das sehr bedauerlich. Wir freuen uns deshalb im Grunde die weiteren Ausschussberatungen; denn ich hoffe, Sie wenigstens dort die vorliegenden Informationen, einige der neuralgischen Punkte betreffen, vortragen. können an dieser Stelle nur auf die weiteren Ausschussberatungen verweisen. Insofern gilt: Schauen wir dann sehen wir es schon. – Danke sehr. (Beifall AfD)
