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Elke Barth

SPD 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gegenstand der heute vorliegenden Gesetzesnovelle hat vor drei Jahren großen Wirbel verursacht, hauptsächlich deshalb, weil die Zulassungsvoraussetzungen für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure geändert wurden und sich die Branche bei der Reform weder eingebunden noch gehört fühlte. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): In der Tat!) Die hessischen Vermessungsingenieure haben sich um die Qualität ihrer Arbeit gesorgt, sollten sich künftige Anwärter für den sogenannten dritten Weg als gänzlich neue Zulassungsvoraussetzung entscheiden, der auf eine Laufbahnprüfung für Bachelorstudenten verzichtet und die Absenkung der Zahl der notwendigen Berufsjahre beinhaltet. Die bisherigen Ausbildungswege über Referendarzeit und die Ausbildung zum Inspektoranwärter hatten nach Meinung der Branche gut funktioniert. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Weitere Veränderungen, wie eine Verkürzung der praktischen Zeiten und die Zulassung von einer Nebenstelle als ÖbVI – auch das wurde damals geändert –, werden vom Berufsstand in ihren Auswirkungen inzwischen, wie wir in den Stellungnahmen nachlesen konnten, überwiegend positiv bewertet. Wegen des Konflikts mit den ÖbVI hatten wir aber auch in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, relativ schnell zu evaluieren, wie sich die Reform in der Praxis ausgewirkt hat. Daher liegt uns heute diese Novelle vor. Tatsächlich wurden seit der Reform fünf neue ÖbVI zugelassen. Das klingt nach wenig, aber der ganze Branchenverband hat in Hessen gerade einmal 60 Mitglieder. Tatsache ist auch: Lediglich ein einziger Bewerber hatte einen Antrag auf Anerkennung seiner Laufbahnbefähigung gestellt, also den sogenannten dritten Weg eingeschlagen. Er hat sich aber unseres Wissens bis heute nicht zu der Prüfung angemeldet. Dieser Teil der Reform ist also ins Leere gelaufen. So, wie es aussieht, ergibt es – Stand heute – keinen Unterschied, ob man diesen dritten Zulassungsweg bestehen lässt oder nicht. Auch das ist ein Grund, warum wir die Geltungsdauer jetzt noch einmal verlängern: um das weiter beobachten zu können. Die GRÜNEN werden uns jetzt vorwerfen, das sei viel Lärm um nichts gewesen. Ich denke aber auch, man hätte sich den ganzen Ärger ersparen können, wenn man es gelassen hätte. Auf jeden Fall ist das damals nicht gut gelaufen. Alle übrigen Änderungen in dem Gesetzentwurf – der Herr Minister hat es berichtet – sind richtig; einiges davon ist auch redaktioneller Natur. Wir werden jedenfalls auch künftig gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen erarbeiten. Mit dem dritten Weg – das lässt sich jedenfalls feststellen – hat man dem Fachkräftemangel in der che, Stand heute, bis jetzt nicht abhelfen können. – Dank. (Beifall SPD und CDU)

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