Jürgen Frömmrich
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit 15 Minuten wäre ich einverstanden gewesen, aber wir versuchen das schneller. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tariftreue- und Vergabegesetz war ein zentrales Projekt der Sozialdemokraten in dieser Regierungskoalition – mehrfach und oft in Pressemitteilungen angekündigt. Jetzt behandeln wir diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Den grundsätzlichen Impuls dieses Gesetzes, die Schwellenwerte im Bereich der Vergaben anzuheben, teilen wir ausdrücklich. Das haben wir auch schon in der ersten Lesung gesagt. Die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat aber ein sehr unterschiedliches Bild abgegeben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Einerseits gab es die grundsätzliche Zustimmung zur Anhebung der Schwellenwerte, wobei es auch hier unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Schwellenwerte und sehr unterschiedliche Stellungnahmen gab. Andererseits gab es von vielen Anzuhörenden die Befürchtung vor zusätzlicher Bürokratie – insbesondere von IHK, Handwerkskammern, baugewerblichen Unternehmen und Kommunalen Spitzenverbänden. Das müsste eine Landesregierung wenigstens zum Hinhorchen veranlassen, insbesondere eine Landesregierung, die den ersten Entbürokratisierungsminister überhaupt in Deutschland geschaffen hat. Also: zuhören, was in dieser Anhörung gesagt worden ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch ein paar Zitate aus der Anhörung zum Besten geben: Die IHK warnt vor einem erneuten Bürokratieaufbau. Der Hessische Landkreistag zweifelt daran, dass das, was hier vorgelegt worden ist, mit Entbürokratisierung zu tun hat. Der Hessische Städte- und Gemeindebund befürchtet erhebliche personelle und organisatorische Belastungen durch die vorgesehenen Kontrollpflichten. Aber auch die Höhe der Direktvergabegrenzen von immerhin 750.000 Euro wird kritisiert. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sagt, der angedachte Grenzwert von 750.000 Euro netto sei aus seiner Sicht sehr hoch und schränke den Wettbewerb erheblich ein. Der Verband der baugewerblichen Unternehmer in Hessen sagt, erhebliche Risiken für die Marktvielfalt und für den Wettbewerb durch die geplanten Vergaberegelungen seien gegeben. Aber auch europarechtliche Bedenken gibt es, zum Beispiel von den baugewerblichen Unternehmern in Hessen: Die sehr hohen Direktvergabegrenzen von 750.000 Euro könnten mit europäischen Transparenz- und Wettbewerbsanforderungen kollidieren. Sie sehen also in der Anhörung deutlich die Frage aufkommen, ob das jetzt der Stein der Weisen ist. Ich will ausdrücklich sagen, dass das, was Sie als Änderungsantrag nachgeschoben haben – ziemlich spät, der Kollege Naas hat es zu Recht erwähnt –, den Gesetzentwurf aus meiner Sicht zumindest deutlich besser macht als den Gesetzentwurf, der zur Anhörung vorgelegt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritikpunkte in der Anhörung müssen die Regierung nicht dazu veranlassen, all diesen Anregungen zu folgen. Aber der Bürokratieaufwand, hohe Schwellenwerte für Bauleistungen und Europarechtskonformität sollten Ihnen doch zu denken geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte an dieser Stelle für unseren Änderungsantrag werben, der die Vergabegrenzen für den Bau bundesrechtlich anpasst und damit auch unterhalb der Binnenmarktrelevanz ist. Für ein Bundesland wie Hessen, das mitten in Deutschland liegt, ist es doch wichtig, dass wir einheitliche Vergabegrenzen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben eine Grenze zu Thüringen, zu Rheinland-Pfalz, zu Baden-Württemberg, zu Bayern und zu NordrheinWestfalen. Was ist eigentlich mit dem Unternehmer, der sich aus Thüringen auf einen Auftrag in Hessen bewirbt? Welcher Tarif gilt denn da eigentlich? Der thüringische oder der hessische? Das Gesetz führt somit nicht zu weniger Bürokratie, sondern erzeugt mehr Bürokratie, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch nicht zu verstehen, warum wir in Deutschland – das ist vielleicht auch eine andere Debatte – 16 unterschiedliche Gesetze haben, was die Vergabegrenzen angeht. Warum gehen wir eigentlich nicht den Weg – und wir schlagen das vor –, die gesetzlichen Regelungen des Bundes zumindest für die Bauleistungen zu übernehmen? Damit hätten wir einheitliche Grenzen. Das würde das Verfahren deutlich entbürokratisieren und schlanker liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Punkt betrifft die tarifgebundenen Innungen, aber dazu haben Sie im Änderungsantrag nachgesteuert, und das finden wir ausdrücklich richtig.
