Elke Barth
Entschuldigung, wir kamen etwas früher dran, als ich es erwartet hatte. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz ist ein echter Paradigmenwechsel. (Beifall SPD und CDU) Vor allem wird er endlich dafür sorgen, dass die Tariftreue in Hessen ernst genommen wird. Dies erreichen wir mittels der völlig neuen Präqualifikation Tarif, die bereits ab einem Auftragswert von 20.000 Euro sicherstellt, dass überhaupt nur tariftreue Unternehmen an Ausschreibungen im Baubereich teilnehmen können. Diese vorgelagerte Kontrolle bewirkt zweierlei: Sie sortiert unseriöse Unternehmen von vornherein aus, und gleichzeitig verschlankt sie Verfahren, da man sich nicht bei jedem Auftrag neu, sondern nur alle drei Jahre präqualifizieren lassen muss. Damit lohnt es sich endlich wieder auch für den kleinen Handwerker vor Ort, sich bei öffentlichen Ausschreibungen zu bewerben. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, dass wir die Nachunternehmerkette auf drei begrenzen, erhöht die Transparenz, erleichtert Kontrollen und durchkreuzt damit die Strategie unseriöser Anbieter. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Die Anhebung der Vergabegrenzen auf 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen sowie 750.000 Euro im Baubereich schafft völlig neue Spielräume und mehr Möglichkeiten, den lokalen Mittelstand bei der Auftragsvergabe direkt anzusprechen. (Beifall SPD und CDU) Endlich wird es auch eine Kontrollgruppe geben, die die öffentlichen Auftraggeber unterstützt. Meine Damen und Herren, dies ist eine sehr langjährige Forderung der SPD. (Beifall SPD) Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen werden also endlich wieder verbindlicher abgesichert und besser kontrolliert als bisher. Ein paar Änderungen haben wir im Zuge der Anhörung noch vorgenommen, die ich kurz erläutern möchte. Wenn sich ein Unternehmen bewirbt, langt in diesem Fall die Bescheinigung des Arbeitnehmerverbands oder eines Landesinnungsverbands, um die Tariftreue nachzuweisen – natürlich nur, wenn diese Arbeitgeberverbände und die Innungsverbände auch tatsächlich tarifgebunden sind. In diesem Fall macht das die PQ Tarif natürlich überflüssig. Auch damit bauen wir zusätzliche Dokumentations- und Bürokratiepflichten ab. Außerdem haben wir die Berücksichtigung von Start-ups aufgenommen und nochmals präzisiert, dass Leistungen primär in Lose und Teillose aufgeteilt werden sollen, um zu verhindern, dass durch die höhere Vergabefreigrenzen mehr Generalaufträge vergeben werden. Das war die Sorge einiger Anzuhörender. Es war uns wichtig, sicherzustellen, dass das beauftragte Unternehmen zwar weiter die sorgfältige Auswahl der Nachunternehmen sicherstellen muss – also nur solche, die präqualifiziert und tariftreu sind –; wenn dies aber dokumentiert ist, ist damit die Verantwortung des Hauptunternehmers erfüllt. Diese Präzisierung war wichtig, um den direkt beauftragten Auftragnehmer nicht zu überfordern. Bei einem Betreiberwechsel im ÖPNV sollen neue Betreiber zwar bei Einstellung von zuvor zur Erbringung der Dienste angestellten Mitarbeitern verpflichtet werden, diese mit ihren bisherigen Arbeitsbedingungen einzustellen; hier geht es aber konkret nur um die Betriebszugehörigkeit und die tarifliche Einstufung, nicht um weitere Betriebsvereinbarungen. Das haben wir auch in dem Änderungsantrag noch einmal klargestellt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, dies ist ein sehr wichtiges Gesetz; denn Aufträge der öffentlichen Hand machen 20 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Gerade jetzt, wo wir mit dem Sondervermögen für Infrastruktur endlich massiv in unsere niedergesparte Infrastruktur investieren können (Jochen K. Roos (AfD): Mit Schulden, toll!)
