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Martina Feldmayer

09.06.2026 Sitzungen 21/70

Vielen Dank. Dann überweisen wir den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung und zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Rechtspolitischen Ausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Zwanzigstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 21/4530 – Auch diesen Gesetzentwurf bringt der zuständige Staatsminister Herr Heinz ein, der Minister der Justiz und für den Rechtsstaat. Bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hier kann ich Ihnen nicht versprechen, dass es der letzte Gesetzentwurf dieser Art ist. Es ist, sage und schreibe, schon der 20. Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Die Bemühungen der vergangenen Jahre haben aber auch schon Wirkung gezeigt, der Gesetzentwurf ist recht schmal. Er beinhaltet, dass die Geltungsdauer von drei Gesetzen verlängert wird. Es werden dort auch nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Dies entspricht auch den Vorgaben des Beschlusses der Landesregierung für das Vorschriftencontrolling. Ziel des Vorschriftencontrollings ist die Reduzierung von unnötigen und überholten Vorschriften im hessischen Landesrecht. Daher sind alle befristeten Gesetze vor Ablauf ihrer Geltungsdauer nach den Vorgaben des Beschlusses der Landesregierung zu evaluieren. Verantwortlich dafür ist jeweils das fachlich zuständige Ressort – das alles ist Ihnen auch schon bekannt –, es überprüft die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit und Vollzugseignung der befristeten Gesetze. Zum 31. Dezember 2026 sind insgesamt 17 Gesetze befristet, bei zwölf Gesetzen soll die Geltungsdauer verändert werden. Es sollen auch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden, daher werden Sie diese Gesetze gesondert zur Beratung von den jeweils zuständigen Ressorts vorgelegt bekommen. Die durch das Sammelgesetz zur Verlängerung vorgeschlagenen drei Gesetze enthalten nur minimale Änderungen oder keine Änderungen und sollen verlängert werden. Es handelt sich einmal um das Markscheidergesetz: Dieses soll im Rahmen dieses Sammelgesetzes um zehn Jahre verlängert werden, da sich die Regelungen bewährt haben. Die Geltungsdauer des Rettungsdienstgesetzes und des TU-Darmstadt-Gesetzes soll im Rahmen des Sammelgesetzes nur kurzfristig um ein bzw. um zwei Jahre verlängert werden. Die Evaluation dieser Gesetze hat zwar ergeben, dass sich die Regelungen bewährt haben, aber auch noch inhaltliche Änderungen erforderlich werden. Die werden Ihnen dann vorgeschlagen, wenn die jeweiligen Ressorts so weit sind. Die gute Nachricht zum Schluss: Zwei Gesetze, die zum Jahresende befristet waren, nämlich das Hessische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 und auch das Hessische Brexit-Übergangsgesetz, werden mit dem 31. Dezember 2026 ersatzlos außer Kraft treten. Auch hier würde ich auf weitere detaillierte Ausführungen verzichten und auf die Ausführungen im Rechtsausschuss verweisen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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