Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte drei Punkte in der zweiten Runde noch einmal ansprechen. Das eine ist ein Zitat aus der „Welt am Sonntag“ von Ende Januar. Ich zitiere aus einem Artikel zum GEAS: „Mehrere Länder reagierten insbesondere zurückhaltend auf die Pläne des Bundes, neue ‚Sekundärmigrationszentren‘ für bestimmte ausreisepflichtige Asylbewerber zu errichten. ‚In Hessen ist die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren aktuell nicht in Planung‘, teilte ein Sprecher des dortigen Sozialministeriums der ‚Welt am Sonntag‘ mit.“ (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Herr Poseck, ich nehme der CDU durchaus ab, dass sie eine echte Migrationswende schaffen will, aber das klappt nicht mit dem Koalitionspartner SPD. Und das haben Sie hier wortreich und blumenreich versucht zu überspielen. (Beifall AfD – Zurufe Ingo Schon und Ines Claus (CDU)) Dann möchte ich als Zweites auf das Argument eingehen, dass Hessen mit 59 % die beste Abschiebequote habe und das Gefängnis Darmstadt-Eberstadt nicht ausgelastet sei. Wer auf 59 % erfolgreiche Abschiebungen verweist, der muss auch die andere Seite nennen: 41 % der geplanten Maßnahmen sind gescheitert. Das waren 1.365 Fälle im Jahr 2025 in Hessen. Das ist kein Erfolgsnachweis, der Planungen überflüssig macht, sondern ein Hinweis auf ein fortbestehendes Vollzugsproblem. (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Auch eine zeitweise nicht vollständige Auslastung in Darmstadt-Eberstadt ersetzt keine Rückführungsstruktur am Frankfurter Flughafen. (Beifall AfD) Unser Antrag ist ein Prüfantrag. Er will keine Kapazitäten ins Blaue hinein schaffen, sondern er will durch die Landesregierung prüfen lassen, welche Einrichtungen am zentralen Ort der Luftabschiebungen wirklich erforderlich sind. Der letzte Punkt, der wurde von Herrn Weiß von der SPD genannt, der wurde von Herrn Promny von der FDP genannt und von Herrn Hering von der CDU: Dublin-Fälle verbleiben bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung. – Dazu möchte ich Folgendes sagen: Wer sagt, Dublin-Fälle verbleiben doch heute schon in der Erstaufnahmeeinrichtung, beantwortet nicht das eigentliche Problem. Entscheidend ist nicht nur die anfängliche Unterbringung, sondern ob die Überstellung in den zuständigen EU-Staat tatsächlich gelingt. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herkunftsländer!) Im Jahr 2024 standen 74.583 Übernahmeersuchen Deutschlands nur 5.827 Überstellungen gegenüber. heißt, in 92 % der Fälle kam es nicht zur Überstellung dieser Menschen in die EU-Staaten. (Beifall AfD) Sie blieben in Deutschland. Genau diese Fälle brauchen künftig geordnete Strukturen der Sekundärmigration. Ich komme zum Ende. Erstaunlich ist zudem, dass Landesregierung konkrete Fragen zum Übergang von lin-Fällen in die deutsche Zuständigkeit für Hessen in Antwort vom 8. Mai 2026 auf die Drucks. 21/3519 beantworten konnte. Unser Antrag verlangt deshalb Prüfung, ob die Aufnahmeeinrichtung für Sekundärmigration am Flughafen Frankfurt rechtlich zulässig und satorisch zweckmäßig ist. Das haben Sie nicht beantwortet. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf Vanessa Gronemann NIS 90/DIE GRÜNEN))
