Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der ein zentrales Thema der hessischen Innen- und Migrationspolitik betrifft: die Planung, den Bau und den Betrieb einer Abschiebeeinrichtung sowie einer Aufnahmeeinrichtung für Sekundärmigration am Flughafen Frankfurt am Main. Neben Abzuschiebenden, die in einem geschlossenen Bereich untergebracht werden sollen, ist eine zweite, offene Einrichtung für Personen vorgesehen, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind und dorthin auszureisen haben. Dieser Antrag ist kein Symbolantrag, keine politische Geste. Er ist ein Gebot der praktischen Vernunft und staatlichen Verantwortung; denn, wer geltendes Recht durchsetzen will, muss auch die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Zunächst ein grundsätzlicher Punkt: Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Doch in der Praxis erleben wir seit Monaten, wie sich Bund und Länder die Zuständigkeiten gegenseitig zuschieben, statt klare Entscheidungen zu treffen. Die Finanzierungsfragen stehen im Vordergrund. Es vergeht wertvolle Zeit. Diese haben wir nun nicht mehr; denn in nur drei Wochen, am 12. Juni, tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS genannt, durch das nationale Anpassungsgesetz in Kraft – mit erheblichen Verpflichtungen für die Bundesländer. Hessen muss handeln, und zwar jetzt. Die im CDU/SPD-Koalitionsvertrag vereinbarten Rückführungseinrichtungen wurden nicht gebaut. Jetzt werden sie gebraucht. Bereits am 12. September 2024 hat Innenminister Roman Poseck in der Debatte zu einem Antrag der FDP, Drucks. 21/1017, zur Einrichtung von Rückführungszentren erklärt: „Diese Regierung ist seit acht Monaten im Amt. Ich denke, da kann man nicht erwarten, dass jedes Vorhaben des Koalitionsvertrages bereits umgesetzt ist.“ In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum Stand der Einrichtung von Rückführungszentren, Drucks. 21/2686, haben Sie, Herr Poseck, am 5. November 2025 ausgeführt: „Der zwischen den die Landesregierung tragenden alitionsvertrag ist auf fünf Jahre abgeschlossen und wird unter Beachtung von aktuellen Entwicklungen sukzessive umgesetzt.“ Von diesen Zusagen sind wir in Hessen weit entfernt. (Beifall AfD) Hinzu kommt: Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist auf europäischer Ebene nicht über Nacht beschlossen worden. Zwei Jahre standen zur Verfügung, um die europäischen Vorgaben in deutsches Recht und in funktionsfähige Verwaltungsstrukturen umzusetzen. Am 23. April 2026 wurde das GEAS-Anpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das zeigt, wie spät die eigentliche Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgt ist. Die Konsequenzen sehen wir jetzt. Weder auf Bundesebene noch auf Länderebene ist erkennbar, dass die Behörden flächendeckend auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind. Die notwendige GEAS-konforme Infrastruktur für Grenzverfahren besteht nur teilweise auf den Flughäfen, nicht jedoch an den deutschen Landesgrenzen. Aufnahmeeinrichtungen, in denen Verfahren bei Sekundärmigration zügig, geordnet und rechtsstaatlich durchgeführt werden können, sind nicht vorhanden. Aktuell verfügt Hessen lediglich über eine Abschiebehafteinrichtung in DarmstadtEberstadt mit gerade einmal 80 Plätzen. Angesichts von über 3.800 unmittelbar Ausreisepflichtigen und 9.600 Duldungsinhabern in Hessen, bei denen die Duldungsgründe jederzeit kurzzeitig wegfallen können, ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. (Beifall AfD) Gerade im Hinblick darauf, was sich durch die Umsetzung der neuen europäischen Regelungen zu den Gründen und der Dauer der Abschiebehaft ändern wird, reicht das nicht aus. Dazu kommt ein weiterer absehbarer Bedarf. Wenn die angekündigten Rückführungen syrischer Staatsangehöriger tatsächlich umgesetzt werden sollen, braucht es auch dafür belastbare Kapazitäten. Bundeskanzler Merz hat solche Rückführungen politisch in Aussicht gestellt, und Staatsminister Roman Poseck hat für Hessen wiederholt deutlich gemacht, dass auch Rückführungen nach Syrien Teil einer konsequenten Migrationspolitik sein sollen. Zwar wurde aus Hessen noch kein Syrer nach Syrien abgeschoben, aber wenn man den Worten des Innenministers Glauben schenken darf, sollte das bevorstehen. (Beifall AfD – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Waren Sie mal in Syrien?) Wer Rückführungen ernsthaft plant, muss auch die Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam schaffen, die im Einzelfall erforderlich sind, damit Maßnahmen nicht am letzten Vollzugsschritt scheitern. Die Zahlen sprechen schon jetzt eine deutliche Sprache. Laut Innenminister Roman Poseck sind im Jahr 2025 in Hessen insgesamt 1.365 Abschiebungen gescheitert. gescheiterte Abschiebungen: Das sind 41 % aller geplanten Maßnahmen. Warum scheitern sie? Weil die Betroffenen untertauchen: 172 Fälle. Weil sie nicht angetroffen den: 720 Fälle. Weil Kirchenasyl gewährt wird: 48 Oder weil erheblicher Widerstand geleistet wird: 44 Diese Liste ist noch lang. Viele dieser Personen in Abschiebehaft oder in Ausreisegewahrsam genommen werden, was aber offensichtlich nicht passiert. Gescheiterte Abschiebungen kosten den hessischen Steuerzahler Jahr Millionen Euro. Diese Fakten zeigen: Wir haben schon jetzt ein Vollzugsproblem. Der Flughafen Frankfurt am Main ist der von dem die meisten Luftabschiebungen Deutschlands durchgeführt werden. Dazu betreibt der Bund entsprechende Einrichtungen. Eine landeseigene Rückführungseinrichtung in unmittelbarer Nähe der im Bau befindlichen Bundespolizeieinrichtung würde die Abläufe erheblich schleunigen. Ein Abzuschiebender, der rechtzeitig vor Flug dorthin gebracht wird, kann bei einem gescheiterten Abschiebeversuch bleiben, bis ein neuer Termin ist, statt jedes Mal durch Hessen oder teilweise quer die ganze Republik transportiert zu werden. Personen, Widerstand leisten, könnten sofort der Abschiebeeinrichtung überstellt werden. Auch eine Aufnahmeeinrichtung für Sekundärmigration würde für den Fall von notwendigen Abschiebungen die Wege verkürzen. Das ist praxisorientiert. Der Bund hat am Flughafen Frankfurt am Main mit Umsetzung begonnen, indem er ein neues Gebäude Abschiebungen und die Durchführung des neuen verfahrens baut. Was steuert das Land Hessen bei? Fehlanzeige. (Beifall AfD) Daran will das Land Hessen auch nichts ändern. Das stätigt die Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag. Demnach sind die bisherigen Einrichtungen ausreichend. Die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarten Rückführungszentren wurden nicht gebaut und sollen nicht gebaut werden. Die Umsetzung der Regelungen zur Sekundärmigration und zur Asylverfahrenshaft wird aber einen erheblichen Mehrbedarf an Unterbringungsplätzen notwendig Vorausschauend soll in die Planung auch die neue führungsrichtlinie der EU einbezogen werden, da deutliche Ausweitung der Abschiebemöglichkeiten zu warten ist. Unser Antrag verfolgt zwei klare Ziele: Erstens die Prüfung, Planung und bei positiver Bewertung den Bau einer Rückführungseinrichtung des Landes sen am Flughafen Frankfurt am Main. Der Platz ist falls vorhanden. Diese Einrichtung soll die Abschiebepraxis effizienter machen, die Zusammenarbeit mit der despolizei verbessern und unnötige Transporte vermeiden. Zweitens die Prüfung, ob dort zugleich eine Aufnahmeeinrichtung für Sekundärmigration entstehen kann – also Asylverfahren von Personen, die bereits in einem EU-Land registriert sind und kurzfristig dorthin auszureisen haben. Beide Einrichtungen würden gemeinsam gien nutzen und Hessen in die Lage versetzen, den derungen des GEAS gerecht zu werden. 1.365 Der Antrag fordert von der Landesregierung, bis zum 30. September 2026 einen Bericht vorzulegen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Nein!) werFälle. Das ist keine kleinliche Kontrolle, sondern vorausschauenFälle. de Landespolitik. Wir alle wissen: Abschiebungen sind pokönnten litisch unbequem. Aber ein Rechtsstaat, der selbst erklärte Ausreisepflichten nicht vollzieht, verliert seine Glaubwürdigkeit. jedes (Beifall AfD) Solange ein erheblicher Teil aller Abschiebungen scheitert, wirkt jedes politische Versprechen zur Ordnung der MigraOrt, tion unglaubwürdig. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass das geltende Recht auch umgesetzt wird – konsequent, aber rechtsstaatlich. Unser Antrag will genau das ermöglichen: funktionierende Rückführungsstrukturen, wie be- sie die Europäische Union fordert und wie sie die Praxis verlangt. dem Abschließend noch eine Bewertung des Dringlichen Entmöglich schließungsantrags der Fraktionen von CDU und SPD von durch heute Mittag. Er bestätigt genau das, was wir der Landesredie gierung vorwerfen: viele wohlklingende Worte, aber auch vieles ohne Substanz. Am Flughafen gibt es eben keine Einrichtung des Landes Hessen, so wie von uns gefordert. Innenminister Roman Poseck hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP, Drucks. 21/3684 vom 15. April 2026, zum Planungs- und Umsetzungsstand des Rückfühdieser rungszentrums am Flughafen Frankfurt erklärt: für Grenz„Da es sich um eine Einrichtung des Bundes handelt, Bisher sind die Fragen an die Bundesregierung zu richten.“ So wie im Antrag gefordert, sollte die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen tatsächlich dazu genutzt werden, Asylbewerber – solange es gesetzlich erlaubt ist – bein der Einrichtung zu belassen. Genau das Gegenteil wird aber praktiziert. Die Asylbewerber werden, obwohl über ihren Asylantrag noch nicht entschieden ist oder der Asylantrag abgelehnt wurde, den Kommunen zugewiesen. Das auch ist auch in den Dublin-Fällen nicht anders. Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. 92 % der Übernahmeersuchen scheitern, und diese Personen – und damit auch die Belastungen – werden den Kommumachen. nen zugewiesen. Der Dringliche Entschließungsantrag von RückCDU und SPD fordert nicht die Einrichtung von Rückfüheine rungs- und Aufnahmeeinrichtungen, sodass wir ihn ableher- nen. Mit unserem Antrag schlagen wir einen konstruktiven Weg vor – rechtsstaatlich, sachlich und lösungsorientiert. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hes- (Beifall AfD) jedenBunPräsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Als Nächste hat Frau Abgeordnete Klaes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. für anderen (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Huch!) Syner- – Das war der Überraschungsmoment. Frau Klaes, komAnfor- men Sie in Ruhe zum Rednerpult. – Jetzt haben Sie das Wort. Bitte schön.
