Markus Fuchs
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dritte Lesungen zu Gesetzentwürfen haben es an sich, dass sie selten neue Argumente hervorbringen. Es gibt den schönen Satz: Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. – Hier gilt der Satz: Es ist schon alles gesagt, und zwar von jedem. (Beifall AfD) Ich will mich deshalb kurzfassen und noch einmal auf die wesentlichen Argumente eingehen, die aus unserer Sicht gegen diesen Gesetzentwurf sprechen. Über die aus unserer Sicht rechtlichen Unzulänglichkeiten des Entwurfs habe ich schon im vergangenen Plenum gesprochen; das will ich nicht wiederholen. Ich denke, es besteht fraktionsübergreifend Konsens, dass der Einsatz von KI in der Verwaltung rechtssicher erfolgen muss. So weit, so gut. Dissens besteht allerdings darüber, wie dies zu erreichen ist. Darüber, ob es überhaupt keiner weiteren gesetzlichen Regelung bedarf, wie der Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebunds in der Anhörung konstatierte, ob untergesetzliche Regelungen ausreichend sind, wie der Kollege Kaffenberger in der letzten Lesung festgestellt hat, oder ob eventuell eng begrenzte Änderungen im bestehenden Verwaltungsrecht angemessen oder ausreichend sind, wie ich beim letzten Mal angemerkt habe, kann man sich sicherlich im Detail streiten. Worin sich aber, abgesehen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, alle einig sind, ist, dass ein solches Gesetz nicht nur unnötig, sondern sogar kontraproduktiv ist. Ein solches Gesetz schafft nämlich nur einen bürokratischen Overhead. Es legt nur eine zweite, wenn nicht sogar eine dritte Schicht von Regeln über bereits bestehende Regeln, und es verkompliziert den Einsatz von KI in der Verwaltung, statt ihn zu vereinfachen. Das soll aber eigentlich das Ziel sein. (Beifall AfD) Obendrein – das wurde bereits in der zweiten Lesung von mehreren Rednern betont, unter anderem von Frau Staatsministerin Sinemus – kommt ein solches Gesetz zum falschen Zeitpunkt. Die bundesgesetzlichen Regelungen sind gerade in der Mache, und hier jetzt ein Landesgesetz draufzusatteln, das womöglich nachträglich an das Bundesgesetz angepasst werden müsste, dient allem, nur nicht der Rechtssicherheit. Aber genau dies soll dieses Gesetz eigentlich schaffen. Wie ich schon mehrmals betont habe: Das Anliegen, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf verfolgt, ist richtig und nachvollziehbar. Aber der Weg ist aus unserer Sicht der falsche. Um es plakativ zu formulieren: Dieses Gesetz ist ein legislativer Overkill. (Beifall AfD) Es gilt der Satz von Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
