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Martina Feldmayer

20.05.2026 Sitzungen 21/68

Vielen Dank für die Berichterstattung. In der zweiten Lesung haben wir uns auf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion verständigt. Ich erteile nun dem Abgeordneten Müller aus Fulda von der CDU-Fraktion das Wort. Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur zweiten Lesung darf ich Ihnen heute unseren Änderungsantrag zum Hessischen Waldgesetz vorstellen und um Ihre Zustimmung werben. Wir haben dazu die Ergebnisse der Anhörung verarbeitet und den Änderungsantrag im Landwirtschaftsausschuss beraten. Das hätte ich mir auch für die Änderungsanträge der Fraktionen der FDP und der AfD gewünscht. Sie sind allerdings jetzt erst auf den letzten Metern eingegangen. Grundlegendste Änderung durch unseren Änderungsantrag ist die Festschreibung des Ziels, einen möglichst hohen Zuwachs im Land zu erreichen und den im Zuwachs gebundenen Kohlenstoff durch nachhaltige Nutzung in Holzprodukten langfristig zu speichern sowie emissionsintensive Produkte zu substituieren. Was sich etwas sperrig liest, bedeutet ganz einfach: Wir erweitern die Klimaschutzfunktion und bekennen uns dazu, dass bewirtschaftete Wälder einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. (Beifall CDU und SPD) Wie bereits in der ersten Lesung angekündigt, werden wir Nebennutzungen wie die Waldweide ermöglichen. Denn sie schaffen Raum für Biodiversität und stärken die Rolle der Bewirtschafter. Ebenso werden wir die Rolle der Eigentümer bei der digitalen Ausweisung eines Weges im Wald stärken. Denn das wird durch die Verbreitung der Wander-Apps zunehmend zu einem Problem. In der Praxis häufen sich die Fälle, dass beliebige Routen auf Waldflächen entstehen. Zukünftig muss der Eigentümer zustimmen. Mit dieser Maßnahme werden wir das Eigentum schützen, werden Störungen im Wald reduzieren und haben gleichzeitig das allgemeine Betretungsrecht für die Erholung der Menschen in Hessen. Mit diesem Änderungsantrag werden wir aber auch Änderungen am Hessischen Jagdgesetz vornehmen. Auch darauf möchte ich kurz eingehen. Im Wesentlichen werden wir das Hessische Jagdgesetz an die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes zum Wolf anpassen. Sinnvolle hessische Regelungen werden wir aber beibehalten. Bestimmte Regelungen des § 23a Hessisches Jagdgesetz sollen beibehalten werden. Dazu gehören die Anonymität der Erleger, die Möglichkeit der Besenderung und das Monitoring. Für Personen, die aufgrund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig werden, soll die Behörde auch die Nutzung von Nachtzielgeräten jagdrechtlich zulassen können. Diesen Personen soll die Nutzung der Nachtzielgeräte waffenrechtlich erlaubt sein. Unser Ziel für Hessen ist klar: Wir wollen möglichst schnell in eine Regulierung der Wolfsbestände einsteigen. Nun komme ich noch zu einem formalen Aspekt. Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass unser Änderungsantrag eine Korrektur der Inhaltsübersicht in einem Punkt vermissen lässt. Ich beantrage daher, Artikel 1 des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes und des Hessischen Jagdgesetzes, Drucks. 21/3459, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umwelt vom 12. Mai 2026, Drucks. 21/4440, hinaus wie folgt zu ändern: In Nr. 1 wird ein neuer Buchstabe b eingefügt, und zwar: Nach der Angabe „§ 15 Betreten des Waldes, Reiten und Fahren“ wird die Angabe „§ 15a Digitale Ausweisung und Darstellung bestimmter Wege im Wald“ eingefügt. Der Buchstabe b wird Buchstabe c. Durch diese Änderung wird der bereits im Gesetzentwurf enthaltene § 15a auch im Inhaltsverzeichnis abgebildet. Auf das Thema Verkehrssicherungspflicht im Änderungsantrag der Fraktion der FDP möchte ich noch einmal kurz eingehen. Lassen Sie uns gemeinsam an einer Lösung dieses Themas arbeiten. Wir müssen dabei aber auch den Bund, die Bahn und die Kommunen als Straßenbaulastträger einbeziehen. Wir brauchen da eine praktikable und rechtssichere Lösung. Wir sind gerne bereit, uns aktiv einzubringen. Wir diskutieren dieses Thema mit den unterschiedlichen Beteiligten auch schon ganz aktiv. Abschließend möchte ich mich bei den Anzuhörenden die konstruktive Mitarbeit bedanken. Ich bin davon zeugt, dass wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ein ausgewogenes, modernes und zielgerichtetes setz in Hessen schaffen, das auch bundesweit Maßstäbe setzen wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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