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Martina Feldmayer

19.05.2026 Sitzungen 21/67

Herr Staatsminister, bitte entschuldigen Sie. Ich habe eine Wortmeldung, ich glaube, von Herrn Schenk. – ten Sie eine Frage stellen, oder ist das ein Versehen? (Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Ein Versehen!) – Okay, ein Versehen, wunderbar. – Herr Staatsminister, Sie haben wieder das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Hohe Haus hat die Möglichkeit, für die hessischen Stiftungen neue, mäße und gute Rahmenbedingungen aufzustellen. Lassen Sie mich auch zu dem Gesetzentwurf von NIS 90/DIE GRÜNEN kommen. Aus meiner Sicht schen Sie hier zwei Themen – auf der einen Seite das tungsrecht und auf der anderen Seite das Thema Start-ups. Selbstverständlich brauchen wir Start-ups, und selbstverständlich brauchen wir Förderungen an dieser Stelle. Das Für ist der Landesregierung insgesamt ein wichtiges Anliegen. Ob allerdings die Beteiligung von Stiftungen an Start-ups Prof. der richtige Weg ist, da habe ich jedenfalls erhebliche Zweifel. Diese Zweifel habe ich vor allem als Jurist; denn Stiftungsrecht ist Bundesrecht. Deshalb haben wir auf Landesebene nur begrenzte Möglichkeiten zu eigenständigen SiRegelungen. Da- Wenn Sie sich § 83c des BGB anschauen – Herr Naas hat ihn auch erwähnt –, dann sehen Sie, der lässt aus meiner Lesung Sicht, aus meiner rechtlichen Sicht, keine Möglichkeit für Stifeinen das zu, was Sie mit Ihrem Entwurf vorgeschlagen haben; (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bayern geht es!) Entdenn das BGB ist darauf ausgerichtet, dass das Grundunstockvermögen der Stiftungen erhalten bleibt. Unternehist es mensbeteiligungen, mögen sie sinnvoll oder nicht sinnvoll sein, stehen dem jedenfalls entgegen. Die ist (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bayern geht das!) ein – Wenn Sie jetzt immer wieder sagen, in Bayern gehe das: In Bayern ist mir keine einzige Stiftung bekannt, die sich überbislang an einem Unternehmen beteiligt hat. Ich würde sozialen, das auch aus rechtlicher Sicht für problematisch halten. ist es Richtig ist, dass der Bayerische Landtag einen Entschliedie ßungsantrag mit breiter Mehrheit verabschiedet hat, der stelsich für dieses Vorhaben ausgesprochen hat. Mir ist aber keine Änderung des dortigen Landesrechts bekannt, und kann, mir ist auch keine Änderung der Praxis dahin gehend bekannt, dass jetzt solche Beteiligungen ermöglicht werden. Bund Es gibt einen Bericht der Bayerischen Staatsregierung an zu- den Landtag, den ich nicht im Einzelnen kenne. Aber ofEs fensichtlich – das ist jedenfalls meine Schlussfolgerung – Vorlage- teilt auch die Bayerische Staatsregierung die rechtlichen Bedenken, die ich an dieser Stelle dargestellt habe. werden Wir können das gerne in den Ausschussberatungen weiter Regievertiefen. Aber ich will es am Ende deutlich sagen: Unsere Stiftungen brauchen Rechtssicherheit. Sie haben nichts und davon, wenn der Hessische Landtag Regelungen trifft, die gegen Bundesrecht verstoßen. Wir müssen hier auf der richtigen Seite, auf der sicheren Seite, agieren. Lieber Herr Naas, dass Sie jetzt von Hessen aus auch hier noch die Beteiligung bundesweit regeln wollen, scheint Möchmir jedenfalls auch eine Kompetenzüberschreitung des Hessischen Landtags zu sein. Wenn man hier etwas ändern will, dann muss es der Bundesgesetzgeber tun. Bei dem Landesgesetzgeber ist nicht der richtige Ort für die Änderungen, die hier vorgeschlagen sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD) SiVizepräsidentin Martina Feldmayer: heute Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. zeitgeDamit überweisen wir den Gesetzentwurf der Fraktion BÜND- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Ändevermi- rung des Hessischen Stiftungsgesetzes usw. an den InnenStif- ausschuss, mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Über den Gesetzentwurf der Landesregierung würden wir nach der zweiten Lesung jetzt abstimmen. Es wurde nämlich keine dritte Lesung beantragt. Ich frage nach Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes. – Die Zustimmung ist bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU, bei der SPD, bei der AfD, bei der FDP und bei den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf L andesregierung G esetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (AusAufG HE) – Drucks. 21/4411 – (Unruhe) – Ich würde die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten doch bitten, Gespräche draußen zu führen und hier nicht in den Gängen zu stehen, sondern bitte zuzuhören. Vielen Dank. Das Gesetz bringt der zuständige Innenminister Prof. Dr. Poseck ein. Bitte schön.

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