Andreas Hofmeister
So machen wir das, wunderbar. – Sehr geehrte Frau sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Landesrecht an die form des Stiftungszivilrechts sowie an die bevorstehende Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters anpassen. Insoweit folgen wir hier einer Entscheidung des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2021. Als CDU-Fraktion begrüßen wir die Vorlage der Landesregierung und die bislang unkomplizierte Beratung des setzentwurfs. Ich darf daran erinnern: Wir hatten die Lesung hier im Plenum am 17. März ohne Aussprache genommen. Im Innenausschuss wurden uns dann die terlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt, aus denen sich kein weiterer Diskussionsbedarf ergeben hat, was sich dann auch am einstimmigen Beschluss im Ausschuss zeigte. entwe- Gleichwohl ist der Gesetzentwurf wichtig für unser Bundesland; denn Hessen ist mit derzeit rund 2.800 rechtsfähiIch gen Stiftungen des bürgerlichen Rechts eines der stiftungsstärksten Bundesländer in Deutschland. Wichtig ist für uns, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens Verwaltungsabläufe vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Dies entlastet einerseits die Stiftungsaufsicht und soll andererseits auch dafür sorgen, dass Personalressourcen dort Landsinnvoll zur Wirkung kommen, wo sie letztlich Stiftungen zugutekommen. Insofern ist es ein guter Gesetzentwurf. Land- Zudem entfallen durch das bundesweite Stiftungsregister Aufwände für bisherige Bekanntmachungen ersatzlos, und es braucht kein Hessisches Stiftungsverzeichnis mehr. Weitere Vereinfachungen für Stiftungen ergeben sich. Auf Landesseite werden mit dem Gesetzentwurf etwaige Doppelstrukturen vermieden sowie Ressourcen sinnvoll gebündelt, um im Verwaltungsvollzug sinnvoll zu wirken. Gleichzeitig bleibt es trotzdem dabei, dass wir eine angemessene und zielgerichtete Aufsicht über Stiftungen haben und deren wirtschaftliche Verhältnisse auch entsprechend sichergestellt sind bzw. im Blick behalten werden. Meine Damen und Herren, Stiftungen sind ein wichtiges Element der Zivilgesellschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die oftmals aus sehr persönlichen Erwägungen entstandenen Stiftungen fördern in unterschiedlichsten Feldern, etwa in den Bereichen Bildung, Kultur, Wissenschaft, Sport oder Soziales. Viele von uns wissen, CDU- welche Stiftungen in unseren Wahlkreisen aktiv sind. Oftmals ist das für die Öffentlichkeit gar nicht so sehr wahrnehmbar, (Zuruf SPD: Bürgerstiftungen!) aber sie wirken immer wieder an verschiedenen Stellen, darf wie es natürlich auch die großen prominenten Stiftungen hat tun. Aber sie wirken in einer ganz besonderen Art und beWeise; sie unterstützen da, wo es notwendig ist. Der (Beifall CDU und SPD) anzu– Genau, da kann man auch einmal klatschen für die Stiftungen, danke schön. Daher begrüßen wir als CDU-Fraktion den Gesetzentwurf, bei dem Entbürokratisierung mit modernen und verlässlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen einhergeht, und Rede, stimmen der Vorlage, so wie vorgelegt, auch gerne zu. Vielleicht noch eine kurze Bemerkung zum vorgelegten Gesetzentwurf der GRÜNEN. Aus meiner und aus unserer Sicht ist hierzu nur kurz zu sagen, dass eine solche RegePrälung durch Bundesrecht aus unserer Perspektive letztendlich ausgeschlossen ist. Im ersten Moment mag die Idee, Re- auch an dieser Stelle Start-up-Förderung zu betreiben, sinnvoll erscheinen. Aber der Bundesgesetzgeber hat klar definiert, dass das Grundstockvermögen ungeschmälert zu erhalten ist. Nach unserer Bewertung wird dies auch nicht durch die sich aus dem Bundesrecht ergebende, zeitlich beschränkte Öffnungsklausel verändert. Ge- Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN an erste dieser Stelle ab, glauben aber, dass mit dem Stiftungsrecht, vor- das jetzt auf Landesebene vonseiten der Landesregierung Un- vorgelegt wurde, ein guter Schritt getan wird, dass Stiftungen weiterhin zum Vorteil dieser Gesellschaft wirken können. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
